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datenschutz in italien

Themenstarteram 11. Juni 2018 um 22:23

ich moechte einmal folgendes zur diskussion stellen.

in italien gibt es einfahrzonen, bei denen jedes einfahrende fahrzeug fotografiert wird. spaeter wird ermittelt, ob eine ausnahmegenehmigung vorliegt. m.e. handelt es sich um einen datenverstoss, da jedes fahrzeug fotografiert wird. in london duerfte es aehnlich sein.

in hamburg wurde die grundsaetzliche ueberwachung aus datenschutzgruenden bereits abgelehnt. hier werden ganz normale verkehrskontrollen durchgefuehrt.

peso

Beste Antwort im Thema

Die DSGVO gilt direkt ohne nationale Umsetzungsakte. Sie sieht aber Optionen für die Nationalstaaten vor, bestimmte Regelungen zu erweitern oder abzuschwächen. Dafür bräuchte es dann besagte Umsetzungsakte.

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Das kannst du dann mit den italienischen Behörden ausdiskutieren. Das bescherte Datenschutzgesetz lässt durchaus einige nationale Anpassungen zu, werden die Italiener schon entsprechens Umsetzen.

Letztlich aber auch kein Problem wenn alle Fahrzeuge die eine Genehmigung besitzen umgehend wieder gelöscht werden. Der Rest wird dann entsprechend der Vorschriften behandelt.

Kurz, das neue Gesetz wird dich nicht vor gerechntfertigten Zahlungen schützen. Im Zweifel darfst du dir dann vor Ort einen Anwalt nehmen der das Ganze dann durch die Instanzen streitet.

Themenstarteram 11. Juni 2018 um 22:48

das neue datenschutzgesetz gilt eu weit. das grundaetzliche filmen ist, auch wenn die daten spaeter geloescht werden, in deutschland unzulaessig. abet warten wir doch mal ab. deine aussage entbehrt jeglicher grundlage, oder kannst du etwas belegen? du stellst nur eine vermutung auf, das kann ich selber.

peso

Es gibt kein „europäisches Datenschutzrecht“. Du meinst wahrscheinlich die DSGVO, eine Verordnung, die von allen EU-Mitgliedern in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden muss. Dabei kann es durchaus zu Unterschieden kommen, z.B. darf ein Land durchaus einen „strengeren“ Datenschutz implementieren als verordnet.

 

Außerdem verbietet die DSGVO kein „Section Control“ oder Mautüberwachung mittels Foto. Lediglich die Datenverarbeitung muss konform sein: Personenfotos dürfen z.B. nur bei Fahrerhaftung verarbeitet werden, etc.

Die DSGVO gilt direkt ohne nationale Umsetzungsakte. Sie sieht aber Optionen für die Nationalstaaten vor, bestimmte Regelungen zu erweitern oder abzuschwächen. Dafür bräuchte es dann besagte Umsetzungsakte.

Datenverarbeitung, die zur Verfolgung bußgeld- oder strafrechtlich relevanter Vorgänge erforderlich ist, ist auch nach der DSGVO gerechtfertigt - sonst könnte jeder (potentielle) Täter einfach der Verarbeitung seiner Daten widersprechen. :D

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 9:03

Das das Erfassen beim Verdacht einer Owi oder Straftat erlaubt ist, ist allen Beteiligten klar. Hier dreht es sich aber um das Erfassen "aller" Fahrzeuge, die diese Stelle passieren. Bei SektionControll ist es wieder etwas anderes. Da wird zwar jedes Fahrzeug erfasst, aber nur die "Täter" werden fotografiert. Unbeteilige Fahrzeuge bleiben direkt unberücksichtigt. Auch bei Abstandmesseungen werden nur die Fahrzeuge erfasst, wo ein Anfangsverdacht besteht.

peso

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 9:04

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juni 2018 um 09:04:05 Uhr:

Die DSGVO gilt direkt ohne nationale Umsetzungsakte. Sie sieht aber Optionen für die Nationalstaaten vor, bestimmte Regelungen zu erweitern oder abzuschwächen. Dafür bräuchte es dann besagte Umsetzungsakte.

Bist Du Dir sicher, dass man die DSGVO "abschwächen" kann? Das kann ich mir nicht vorstellen.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 12. Juni 2018 um 11:04:23 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juni 2018 um 09:04:05 Uhr:

Die DSGVO gilt direkt ohne nationale Umsetzungsakte. Sie sieht aber Optionen für die Nationalstaaten vor, bestimmte Regelungen zu erweitern oder abzuschwächen. Dafür bräuchte es dann besagte Umsetzungsakte.

Bist Du Dir sicher, dass man die DSGVO "abschwächen" kann? Das kann ich mir nicht vorstellen.

peso

Doch. Kann man. Siehe Österreich - felix Austria möchte zunächst mal nur ermahnen, aber keine Bußgelder verhängen. Für Beschäftigtendatenschutz gibt es eine Öffnugsklausel in Art. 88 DSGVO, und so weiter...

Ob das alles europarechtlich "hält", das ist eine ganz andere Frage, die der EuGH in den kommenden Jahren sicherlich mit großer Freude zu einzelnen Punkten in der von ihm gewohnten Umständlichkeit beantworten wird.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 12. Juni 2018 um 11:04:23 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juni 2018 um 09:04:05 Uhr:

Die DSGVO gilt direkt ohne nationale Umsetzungsakte. Sie sieht aber Optionen für die Nationalstaaten vor, bestimmte Regelungen zu erweitern oder abzuschwächen. Dafür bräuchte es dann besagte Umsetzungsakte.

Bist Du Dir sicher, dass man die DSGVO "abschwächen" kann? Das kann ich mir nicht vorstellen.

peso

Ja, z.B. wurde für D der Zutritt der Aufsichtsbehörde für reine Kontrollzwecke bei vereinzelten Berufsgruppen ausgeschlossen.

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 9:46

Könntest Du ein Beispiel aufführen? Ich kann mir so darunter nichts vorstellen.

peso

Ohne Zustimmung des Berufsträgers dürfen in D z.B. Steuerberater- und Anwaltskanzleien nicht von der Datenschutzbehörde betreten werden. Eine Pflicht zu Erteilung dieser Zustimmung existiert nicht. Gibt auch noch andere Beispiele.

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 13:51

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juni 2018 um 11:58:24 Uhr:

Ohne Zustimmung des Berufsträgers dürfen in D z.B. Steuerberater- und Anwaltskanzleien nicht von der Datenschutzbehörde betreten werden. Eine Pflicht zu Erteilung dieser Zustimmung existiert nicht. Gibt auch noch andere Beispiele.

Das sind aber doch Berufsgruppen die schon immer Sondervorschriften hatten und immer schon bestimmte besondere Datenschutzvorschriften hatten. Ich kann mir vorstellen, dass bei diesen Berufsgruppen die Vorschriften verschärft wurden. Was ich aber meine, ist eine Abschwächung.

peso

Das ist eine Abschwächung der DSGVO in diesem Punkt durch den nationalen Gesetzgeber.

Themenstarteram 12. Juni 2018 um 15:25

Gut - Aber in meinen Augen handelt es sich nicht um eine Abschwächung, sondern um eine Verstärkung. Wie Du schon gesagt hast, sind länderspezifische Änderungen möglich. Ich, als Laie, sehe es aber so, dass "Verstärkerungen" möglich sind, aber keine Abschwächungen. Bei Deinen Berufsgruppen gelten doch seit eh und je stärkere Vorschriften als bei den "Standardmenschen".

Hast Du Beispiel für eine Abschwächung?

peso

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