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Kennzeichenbeleuchtung mit LEDs?

VW Golf 4 (1J)

Hi Leute,

wollte nur mal kurz fragen, ob man die normalen Birnen hinten für die Kennzeichenbeleuchtung durch LEDs (weiß) ersetzt darf?

Hab über die Suchfunktion leider keine Ergebnisse gefunden?

43 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von armagedd0n


Was soll dann passieren? Fragen darf man ja wohl oder was?

Versteh mich da net falsch! Ich bin auch dafür, dass derarige Theman hier im Forum ausdiskutiert werden!!!

Aber unser Mod "Thommen" sieht das anders. Er Findet es nicht gut, dass hier im MT-Forum solche Themen behandelt werden, bei denen die Betriebserlaubniss erlischt.

Hier mal ein kleines Beispiel von gestern:

http://www.motor-talk.de/t980317/f146/s/thread.html

Ich kann mir da garkein Unterschied vorstellen, außer das die LED´s ein bisschen heller sind! Hat vielleicht einer ein Foto mit den LED´s drinnen, bei Nacht? Grüße

Moment, ich habe nie gesagt, dass ich vor habe irgendwelche illegalen Sachen zu machen. Ich möchte lediglich wissen, ob es definitiv verboten ist und wenn ja, wo das schwarz auf weiß steht. Der Gesetzestext sagt in keiner Form etwas darüber aus, wie ein Kennzeichen beleuchtet werden muss, sofern es aus 20 bzw. 25 Meter deutlich lesbar ist.

Was das Thema der LEDs mit E Prüfzeichen angeht:

http://www.louis.de/.../shop_dispatch.php?...

Es gibt jede Menge LED Rücklichter, die eine E-Zulassung haben. Letztendlich muss ich nur eins finden, welches von den Abmessungen her in die Aussparung der serienmäßigen Kennzeichenbeleuchtung passen, dann dürfte ich mich nicht mehr auf illegalem Gebiet bewegen oder doch?

wenn es zugelssene geben würde könntest das erlaubt machen, aber ich hab noch keine gesehen (einzelne Birnen!) 😉

Gut soweit vielleicht richtig (ich bin nach wie vor nicht davon überzeugt, dass es verboten ist z.B. LED Soffiten anstelle der normalen Birnen zu nehmen, sofern das Kennzeichen lesbar ist), aber mit so einer kompletten Leuchteinheit bin ich dann doch aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite oder nicht?

Zitat:

kosta?

Ein Ding (fertige Sofitte) kostet bei blaue-leuchte 10,90 Euro, ich würde also sagen 10 Euro für beide zusammen + 1,44 Versand.....

Waren schonmal eingebaut, von daher weiß ich nicht, wie man sagen kann, daß die Dinger nur kurz halten?? Ich habe schon seit Jahren blaue LED's im Innenraum.... da war noch nix kaputt - die Dinger von blaue-leuchte sind erste Klasse!!

LED Bild

Viele Grüße
Timo

P.S.: Was meint Ihr mit Leuchteinheit?? Die normale Sofitte steckt doch in diesem durchsichtigen Ding, was Du herausnehmen kannst.... und anstatt dessen kommt einfach die fertige LED Platine dort hinein, fertig - Plug & Play quasi!

Zitat:

Original geschrieben von Timo245


Ein Ding (fertige Sofitte) kostet bei blaue-leuchte 10,90 Euro, ich würde also sagen 10 Euro für beide zusammen + 1,44 Versand.....

Waren schonmal eingebaut, von daher weiß ich nicht, wie man sagen kann, daß die Dinger nur kurz halten?? Ich habe schon seit Jahren blaue LED's im Innenraum.... da war noch nix kaputt - die Dinger von blaue-leuchte sind erste Klasse!!

LED Bild

Viele Grüße
Timo

das wird doch keiner merken,dass da LED´s dran sind... denk ich mal..blenden tun die doch net

Logisch nicht.... ich hatte früher in meinem alten 1,4er auch schon welche drin!!

Viele Grüße
Timo

Zitat:

Original geschrieben von armagedd0n


Was das Thema der LEDs mit E Prüfzeichen angeht:

http://www.louis.de/.../shop_dispatch.php?...

Es gibt jede Menge LED Rücklichter, die eine E-Zulassung haben. Letztendlich muss ich nur eins finden, welches von den Abmessungen her in die Aussparung der serienmäßigen Kennzeichenbeleuchtung passen, dann dürfte ich mich nicht mehr auf illegalem Gebiet bewegen oder doch?

Klar, hast schon recht, aber wir leben doch hier in einem "Bürokratenstaat". Und da geht nix ohne Stempel, Unterschrift und ABE 😉

Wenn Du Bike-LED-Funzeln ansprichst, es gibt genug mit E-Prüfzeichen = erlaubt & teuer, und genau die selbe Bauform OHNE E-Prüfzeichen = verboten & billig! 😁

Klar, ist für den Hersteller auch mit Kosten verbunden.

Die Idee mit den passenden LED-Funzeln mit E-Prüfzeichen ist nicht schlecht, kommt aber dann auf den jeweiligen grünen Beamten oder den TÜV-Prüfer an ob Deine Erklärungsversuche Früchte tragen oder halt nicht 😉

LED-Technik ist ansich eine prima Sache, nur der Kram soll ja auch keinen blenden, irritieren, etc. Von daher ist es schon richtig wenn die grünen Männchen da ein wenig aufpassen.
Schließlich schrauben sich auch genug Idioten 100Watt Rally Birnen vorne rein 😠

Gruß
Oli

Zitat:

Original geschrieben von Timo245


Logisch nicht.... ich hatte früher in meinem alten 1,4er auch schon welche drin!!

Viele Grüße
Timo

passen die in die alten Fassungen rein? wenn ja würd ich se für 10€ inkl Versand nehmen 😉

Zitat:

Original geschrieben von oliIV


Die Idee mit den passenden LED-Funzeln mit E-Prüfzeichen ist nicht schlecht, kommt aber dann auf den jeweiligen grünen Beamten oder den TÜV-Prüfer an ob Deine Erklärungsversuche Früchte tragen oder halt nicht 😉

Erklärungen sind im Prinzip garnicht notwendig, wenn ich den Beamten sage, dass die Kennzeichenbeleuchtung ein E-Prüfzeichen hat (im Falle der Bike-LEDs ja auch wirklich der Fall), so kann mir der Beamte garnichts. Er kann sich ja gerne von der Tatsache überzeugen, dass dies wirklich der Fall ist. Zudem wird der sowieso erstmal doof gucken, wenn ich ihm dann den Auszug aus der StVo vor die Nase halte. Ich gehe jede Wette ein, dass der freundliche Beamte mir keinen konkreten Tatvorwurf nennen kann 😉 und mich daher laufen lassen werden muss.

@ armageddon

Grundsätzlich gibt dir der StVZO-Auszug Recht. Was aber nicht drin steht ist, dass bei jeder baulichen Veränderung, die bei der Erstellung der ABE des Fahrzeuges in Gesamtheit nicht berücksichtigt ist, dass diese Änderung von einer dafür zuständigen Person geprüft werden muss.

Das ist aber im Falle von lichttechnischen Einrichtungen am Fahrzeug nicht der TÜV, sondern das lichttechnische Institut, bspw. in Karlsruhe. Für ein Gutachten des Umbaus legst du sehr sehr viel Geld hin und vermutlich scheiterst du an den Auflagen, mehrere Leuchtmittel einzureichen etc.

Nun macht es sich der Staat einfach. Kann der Polizist vor Ort nicht entscheiden, ob gut oder böse, schickt er dich bei Fahrwerk etc zum TÜV und bei gröbsten Mängeln verwährt er die Weiterfahrt.
Da der TÜV aber bei Licht meist nichts entscheiden kann und die Prüfung im LI weder für Normalbürger gedacht, noch die Kosten in einem gesunden Verhältnis stehen, gibts in dem Fall direkt den Anschiss. Alles was zur Beleuchtung benutzt wird, wird vorher geprüft und hat ein Gutachten für einen bestimmten Einsatzzweck etc. Hat das Leuchtmittel oder die Lampe keine Zulassung, oder sind sie nicht explizit für den gemeinsamen Gebrauch vorgesehen, unterstellt man einfach, es wäre eine Gefährdung.

Daher wirst du mit dem StVZO-Auszug und dem Hinweis darauf, dass es doch ordentlich aussieht nicht vor einem Grünen bestehen, der Ahnung davon hat, was er tun kann. Ich behaupte sogar, dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass du im Falle einer Anzeige wegen Unkenntlichmachung des Kennzeichens verurteilt wirst.
Die Argumentation ist simpel. Es gibt klare Vorschriften, wie das Kennzeichen zu beleuchten ist und für den sicheren Betrieb muss man nicht basteln. Wenn du jetzt nachts in einer Geschwindigkeitskontrolle durchrauschst und dabei erheblich zu schnell bist, kann man durchaus den Vorwurf erheben, dass die geänderte Beleuchtung zu genau dem Zweck montiert wurde. Wenn der Richter dich nicht mag, genügt ihm die Geschwindigkeitsübertretung als Infiz. Sicher nicht das Musterbeispiel und der Normalfall, aber durchaus nicht aus der Luft gegriffen oder unmöglich.

Also ohne E Zeichen auf dem Gerümpel KANNST du UNTER UMSTÄNDEN, ganz böse auf die Schnauze fliegen!

Wenn es eine LED Beleuchtung mit E-Zeichen gibt, sieht die Sache aber sehr gut aus!
Dann muss die Beleuchtung nur richtig montiert sein und natürlich der Einsatzzweck stimmen. Selbst eine Eintragung sollte unnötig sein. Rechtlich dürftest du damit halbwegs fein dastehen, und selbst wenn nicht, wird dir vermutlich keiner ans Bein pinkeln, weil du ja schließlich darauf bedacht warst, die Sache korrekt zu erledigen.

Zitat:

passen die in die alten Fassungen rein? wenn ja würd ich se für 10€ inkl Versand nehmen

Was denkst Du denn?? Meinste ich habe mir extra neue Fassungen gekauft oder wie?? 😉

Nee Nee....

Jop, 10 Euro sind OK!

MfG Timo

Zitat:

Original geschrieben von armagedd0n


Zudem wird der sowieso erstmal doof gucken, wenn ich ihm dann den Auszug aus der StVo vor die Nase halte. Ich gehe jede Wette ein, dass der freundliche Beamte mir keinen konkreten Tatvorwurf nennen kann 😉 und mich daher laufen lassen werden muss.

Ist dann die Frage wer letztendlich "doof guckt"...

Wenn Du hier schon so kommst und dann auch so an den entsprechenden Beamten gerätst, kann es durchaus

0 : 1 für Dich ausgehen. Sicherlich kannst Du gegen alles einen Widerspruch einlegen 🙂

EvilJogga hats schon richtig erklärt, es ist eine Bauliche Veränderung...

Und was fürs Bike freigegeben ist, muss noch lange nicht fürs KFZ gelten. Immerhin haben weiße LEDs eine andere Lichtfarbe, fällt also u.U. auch schon bei der Kennzeichenbeleuchtung auf.

Kann lange Zeit unbemerkt bleiben, muss aber nicht!

Überleg mal wieviele Trottel es immerwieder probieren mit Blinklichtern, Unterbodenbeleuchtung, etc. im Öffentlichen Straßenverkehr aufzufallen. Ist doch klar, das wird ALLES über einen Kamm geschert und somit sind die Gesetzeshüter bei "Lichtlein" in irgendwelcher Art sensibel.

Wie gesagt ich mag LEDs auch, suchte auch schonmal ein zu meiner XT600 ein passendes und ansprechendes LED Rücklicht mit E-Prüfzeichen. Viel Auswahl hatte ich nicht... 😉

Gruß
Oli

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