Kennzeichenbeleuchtung mit LEDs
Hab letz ein BMW gesehen, so halb von hinten, die Kennzeichenleuchten waren def. bläulich. Und es war kein SLN.
Hat jemand Erfahrungen zu bläulichen LEDs mit Widerständen die das FIS erkennt? Wo kaufen, was kostet?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und für das Verhalten von meinen Kollegen vom TÜV muss ich mich entschuldigen. Er sollte besser schauen, denn das ist sogar ein erheblicher Mangel und dein Auto dürfte die HU nicht positiv abschließen. Alles klar?
@Carlten..... Wo bist Du den als TÜV-Onkel unterwegs?? 😁
Falsche Leuchtmittel/defekte Leuchtmittel sind ein erheblicher Mangel😕..... Ich glaubs ja oder was. Dies sind Mängel, die vor Ort abgestellt werden können. Sollte dies nicht möglich sein muss dieser Mangel schnellst möglich behoben werden und er wird als geringer Mangel auf dem TÜV-Bericht festgehalten.
Sorry kann natürlich sein das Du in einem Land vor unser Zeit lebst oder die Teams unten in der Türkei einarbeitest. Sollte das so sein, ist alles richtig was Du sagst. Weil die Jungs in Istanbul ja noch gar nicht soooo den Plan haben vom TÜV und die Autos fast nur Mängel haben😉.
Sorry aber nimm es jetzt nicht so Persönlich, nimms einfach Sportlich😎.
greetz ronbooo
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Zitat:
Original geschrieben von carlten
Die Bauartgenehmigung erlischt mit dem Tauschen auf LED Leuchtmittel, weil diese auch selbst genehmigt sein müssen und das sind sie nicht. Die LED Beleuchtung ist als Einheit genehmigt und da gibt es keine Probleme nach StVZO.Zitat:
Original geschrieben von Seth Gecko
Hallo,
was für Birnchen müssen denn in die Kennzeichenbeluchtung?
Ich möchte sie nur austauschen und nicht auf LED wechseln.
Bis wie weit ist es denn legal also von der Rennleitung akzeptiert?Mfg, Gecko
Gruß carlten
Das Thema wurde auf den letzten Seiten genug durchgekaut, geht das jetzt wieder los? Welche LED-Beleuchtung als Einheit meinst du?
Und die Bauartgenehmigung erlischt auch bei 90 % der Fahrzeugen dann die mit defekten Rücklichtern und Kennzeichenlichtern herum fahren? ie siehts aus erlischt Sie dann auch wenn im Winter nicht regelmässig das Kennzeichen gesäubert wird? Macht mal ein Punkt. Die Erschütterung die jedesmal entsteht bei Kofferraum schließen hat jedesmal dazu geführt dass der Draht gerissen ist bei mir der originalen Birnchen. Seit ich die LED´s drin habe, keine Probleme mehr. Schön weißes helleres Licht. Also Kennzeichen ist sogar noch besser angeleuchtet. Was will man noch mehr? Wers umbaut hat auch hier mit den Konsequenzen zu rechnen. Ich habe mir nicht einmal die Mühe gemacht als ich zum TÜV musste Sie geschwind zu tauschen gegen die originale Leuchtmittel. Und hat der Tüvler seine Sorgfaltspflicht verletzt? Den hat es nicht einmal interessiert. Der hat geschaut ob die Beleuchtung geht und gut war es. Man kann es auch übertreiben. Für alle die kein MJ 2010 haben ich würde die von jmstyle nehmen hatte noch nie Probleme mit denen. Keine Fehlermeldung im FIS oder ähnliches. Gruß RedEagle1977
Zitat:
Original geschrieben von RedEagle1977
Und die Bauartgenehmigung erlischt auch bei 90 % der Fahrzeugen dann die mit defekten Rücklichtern und Kennzeichenlichtern herum fahren? ie siehts aus erlischt Sie dann auch wenn im Winter nicht regelmässig das Kennzeichen gesäubert wird? Macht mal ein Punkt. Die Erschütterung die jedesmal entsteht bei Kofferraum schließen hat jedesmal dazu geführt dass der Draht gerissen ist bei mir der originalen Birnchen. Seit ich die LED´s drin habe, keine Probleme mehr. Schön weißes helleres Licht. Also Kennzeichen ist sogar noch besser angeleuchtet. Was will man noch mehr? Wers umbaut hat auch hier mit den Konsequenzen zu rechnen. Ich habe mir nicht einmal die Mühe gemacht als ich zum TÜV musste Sie geschwind zu tauschen gegen die originale Leuchtmittel. Und hat der Tüvler seine Sorgfaltspflicht verletzt? Den hat es nicht einmal interessiert. Der hat geschaut ob die Beleuchtung geht und gut war es. Man kann es auch übertreiben. Für alle die kein MJ 2010 haben ich würde die von jmstyle nehmen hatte noch nie Probleme mit denen. Keine Fehlermeldung im FIS oder ähnliches. Gruß RedEagle1977
Mach du mal ein Punkt. Wenn man keine Ahnung hat, dann soll man nicht so viel blödes Zeug erzählen.
Eine defekte Beleuchtung ist nur ein Mangel nach der Anlage VIIIa zur StVZO und ist unverzüglich abzustellen. Hat nichts mit der Bauartgenehmigung zu tun, denn diese ist im §22a StVZO festgeschrieben, sondern mit der Sorgfaltspflicht des Halters/Fahrers. Wenn du dich beschweren willst, dann schreib an das KBA in Flensburg, diese geben die Genehmigung aus, natürlich erst nach einem Gutachten vom Technischen Dienst.
Im übrigen habe ich auch weiße LED als Kennzeichenbeleuchtung, sind aber genehmigt, original von BMW mit Prüfzeichen.
Und für das Verhalten von meinen Kollegen vom TÜV muss ich mich entschuldigen. Er sollte besser schauen, denn das ist sogar ein erheblicher Mangel und dein Auto dürfte die HU nicht positiv abschließen. Alles klar?
Wir prüfen nach Gesetz, Richtlinien und Verordnungen, wenn wir uns nicht daran halten, dann macht die Prüferei kein Sinn. Dann kannst du mir das nächste mal Geld überweisen und ich schicke dir die HU Plakette per Post zu, ist doch ein Angebot?!
Ich kenn auch die Leute, heute die LED´s in der Kennzeichenbeleuchtung und morgen die Nachrüstung der illegalen Xenons in den Scheinwerfern.
@RheinnMainVW
Zitat:
Das Thema wurde auf den letzten Seiten genug durchgekaut, geht das jetzt wieder los? Welche LED-Beleuchtung als Einheit meinst du?
Du kennst die A6 Rückleuchten mit LED´s? Die Rückleuchte ist eine Einheit mit integrierten LED´s.
Gruß carlten
Im übrigen habe ich auch weiße LED als Kennzeichenbeleuchtung, sind aber genehmigt, original von BMW mit Prüfzeichen.
Aber dann auch nur genehmigt für die Fahrzeuge wo sie prinzipell hingehören und das wäre dann ja in ein BMW ..... und nicht in ein A3.
P.S Und im übrigen, wie Du Dich äusserst ( dass ich blödes zeug rede ) sind ja noch einige User mehr meiner Meinung und müssten dann ja auch blödes Zeug reden denn die Stimmen ja meinem Post zu. 🙂. Einen angenehmen Tag, RedEagle1977
Zitat:
Original geschrieben von carlten
Mach du mal ein Punkt. Wenn man keine Ahnung hat, dann soll man nicht so viel blödes Zeug erzählen.Zitat:
Original geschrieben von RedEagle1977
Und die Bauartgenehmigung erlischt auch bei 90 % der Fahrzeugen dann die mit defekten Rücklichtern und Kennzeichenlichtern herum fahren? ie siehts aus erlischt Sie dann auch wenn im Winter nicht regelmässig das Kennzeichen gesäubert wird? Macht mal ein Punkt. Die Erschütterung die jedesmal entsteht bei Kofferraum schließen hat jedesmal dazu geführt dass der Draht gerissen ist bei mir der originalen Birnchen. Seit ich die LED´s drin habe, keine Probleme mehr. Schön weißes helleres Licht. Also Kennzeichen ist sogar noch besser angeleuchtet. Was will man noch mehr? Wers umbaut hat auch hier mit den Konsequenzen zu rechnen. Ich habe mir nicht einmal die Mühe gemacht als ich zum TÜV musste Sie geschwind zu tauschen gegen die originale Leuchtmittel. Und hat der Tüvler seine Sorgfaltspflicht verletzt? Den hat es nicht einmal interessiert. Der hat geschaut ob die Beleuchtung geht und gut war es. Man kann es auch übertreiben. Für alle die kein MJ 2010 haben ich würde die von jmstyle nehmen hatte noch nie Probleme mit denen. Keine Fehlermeldung im FIS oder ähnliches. Gruß RedEagle1977
Eine defekte Beleuchtung ist nur ein Mangel nach der Anlage VIIIa zur StVZO und ist unverzüglich abzustellen. Hat nichts mit der Bauartgenehmigung zu tun, denn diese ist im §22a StVZO festgeschrieben, sondern mit der Sorgfaltspflicht des Halters/Fahrers. Wenn du dich beschweren willst, dann schreib an das KBA in Flensburg, diese geben die Genehmigung aus, natürlich erst nach einem Gutachten vom Technischen Dienst.
Im übrigen habe ich auch weiße LED als Kennzeichenbeleuchtung, sind aber genehmigt, original von BMW mit Prüfzeichen.
Und für das Verhalten von meinen Kollegen vom TÜV muss ich mich entschuldigen. Er sollte besser schauen, denn das ist sogar ein erheblicher Mangel und dein Auto dürfte die HU nicht positiv abschließen. Alles klar?
Wir prüfen nach Gesetz, Richtlinien und Verordnungen, wenn wir uns nicht daran halten, dann macht die Prüferei kein Sinn. Dann kannst du mir das nächste mal Geld überweisen und ich schicke dir die HU Plakette per Post zu, ist doch ein Angebot?!
Ich kenn auch die Leute, heute die LED´s in der Kennzeichenbeleuchtung und morgen die Nachrüstung der illegalen Xenons in den Scheinwerfern.
@RheinnMainVW
Zitat:
Original geschrieben von carlten
Du kennst die A6 Rückleuchten mit LED´s? Die Rückleuchte ist eine Einheit mit integrierten LED´s.Zitat:
Das Thema wurde auf den letzten Seiten genug durchgekaut, geht das jetzt wieder los? Welche LED-Beleuchtung als Einheit meinst du?
Gruß carlten
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Zitat:
Und für das Verhalten von meinen Kollegen vom TÜV muss ich mich entschuldigen. Er sollte besser schauen, denn das ist sogar ein erheblicher Mangel und dein Auto dürfte die HU nicht positiv abschließen. Alles klar?
@Carlten..... Wo bist Du den als TÜV-Onkel unterwegs?? 😁
Falsche Leuchtmittel/defekte Leuchtmittel sind ein erheblicher Mangel😕..... Ich glaubs ja oder was. Dies sind Mängel, die vor Ort abgestellt werden können. Sollte dies nicht möglich sein muss dieser Mangel schnellst möglich behoben werden und er wird als geringer Mangel auf dem TÜV-Bericht festgehalten.
Sorry kann natürlich sein das Du in einem Land vor unser Zeit lebst oder die Teams unten in der Türkei einarbeitest. Sollte das so sein, ist alles richtig was Du sagst. Weil die Jungs in Istanbul ja noch gar nicht soooo den Plan haben vom TÜV und die Autos fast nur Mängel haben😉.
Sorry aber nimm es jetzt nicht so Persönlich, nimms einfach Sportlich😎.
greetz ronbooo
Zitat:
@Carlten..... Wo bist Du den als TÜV-Onkel unterwegs?? 😁
Falsche Leuchtmittel/defekte Leuchtmittel sind ein erheblicher Mangel😕..... Ich glaubs ja oder was. Dies sind Mängel, die vor Ort abgestellt werden können. Sollte dies nicht möglich sein muss dieser Mangel schnellst möglich behoben werden und er wird als geringer Mangel auf dem TÜV-Bericht festgehalten.
@ronbooo
Richtig lesen heißt die Devise. "defekte Beleuchtung ist ein Mangel" unvezüglich abstellen hab ich gesagt. Das kannst du vor Ort machen oder zu Hause, ist dann gering. Sind zwei von zwei Leuchten defekt, z.b. Abblendlicht, ist es erheblich. Kannst du es nicht abstellen, keine Plakete.
Erheblich ist es auf jeden Fall, wenn du ein nicht genehmigtes Leuchtmittel verwendest.
Und ich neheme es sportlich, weil du nun mal persönlich wirst.
@RedEagel
Die Leuchtmittel bekommen die Prüfung (ECE) bevor diese ans Auto kommen. Die werden als Teil genehmigt. Erst nach dem Anbau bekommt das Fahrzeug samt Leuchten die Fz-Genehmigung nach EG. Und wenn die Anbaumaße stimmen und den Rili entsprechen, dann muss nicht noch mal eine Prüfung stattfinden, siehe die ganzen Zubehör-Scheinwerfer, bsp. von inpro oder wie die alle heißen.
Und weil dir Leute zustimmen, heißt es nicht, dass dein Post richtiger ist.
Wünsche dir auch einen schönen Tag.
Zitat:
Original geschrieben von carlten
@ronboooZitat:
@Carlten..... Wo bist Du den als TÜV-Onkel unterwegs?? 😁
Falsche Leuchtmittel/defekte Leuchtmittel sind ein erheblicher Mangel😕..... Ich glaubs ja oder was. Dies sind Mängel, die vor Ort abgestellt werden können. Sollte dies nicht möglich sein muss dieser Mangel schnellst möglich behoben werden und er wird als geringer Mangel auf dem TÜV-Bericht festgehalten.
Richtig lesen heißt die Devise. "defekte Beleuchtung ist ein Mangel" unvezüglich abstellen hab ich gesagt. Das kannst du vor Ort machen oder zu Hause, ist dann gering. Sind zwei von zwei Birnen, z.b. Abblendlicht, ist es erheblich. kannst du es nicht abstellen, keine Plakete
Erheblich ist es auf jeden Fall, wenn du ein nicht genehmigtes Leuchtmittel verwendest.
Und ich neheme es sportlich, weil du nun mal persönlich wirst.@RedEagel
Die Leuchtmittel bekommen die Prüfung (ECE) bevor diese ans Auto kommen. Die werden als Teil genehmigt. Erst nach dem Anbau bekommt das Fahrzeug samt Leuchten die Fz-Genehmigung nach EG. Und wenn die Anbaumaße stimmen und den Rili entsprechen, dann muss nicht noch mal eine Prüfung stattfinden, siehe die ganzen Zubehör-Scheinwerfer, bsp. von inpro oder wie die alle heißen.
Und weil dir Leute zustimmen, heißt es nicht, dass dein Post richtiger ist.
Wünsche dir auch einen schönen Tag.
Alles klar großer Meister des TÜV´s. Weiß zwar jetzt nicht wie due auf´s Abblendlicht kommst aber gut. Thema is ja nun mal LED- Kennzeichenbeleuchtung. Ja ich weiß, war auch nur ein Beispiel. Passt trotzdem nicht.
Zu deiner ECE- Prüfung, da gebe ich dir ja recht. Aber so ein Quatsch zu erzählen das dein Kollege, keine Plakette erteilen hätte drüfen. Damit schießt du dic doch selber in Abseits, seine eigene Zunft so in den Schatten zu stellen ist arm.
Jeder würde sagen, komm tausch die Dinger. Was du nach dem TÜV machst is mir egal. Wahrscheinlich bist Du ein ganz genauer, ist ja auch gut. Die meisten wissen sehr schnell wo sie zum TÜV gehen können und bei wem man es lieber lassen sollte.
Ist ja auch egal, wollte dich nicht pers. Angreifen (ehrlich). Du machst nur dein Job. Aber die Diskussion hier über § .... und § ...blablabalaaaaa ist doch sinnlos. Jeder so wie er kann.
Ich pers. hab die LED´s auch verbaut und habe noch keinen Ärger bekommen. Ja vielleicht finde ich bald meinen Meister (in Grün), vielleicht auch nicht. Mein Gott dann ist es so.
Um so mehr sollte man sich sorgen machen um die möchtegern Xenon- Leuchten usw. da gibt es viel. Aber so auszuholen wegen Kennzeichenleuchten halte ich für übertrieben.
In diesem Sinn, allzeit gute Fahrt an alle😉.
Zitat:
Original geschrieben von carlten
...
Im übrigen habe ich auch weiße LED als Kennzeichenbeleuchtung, sind aber genehmigt, original von BMW mit Prüfzeichen.
...
und deswegen bist du ein besserer mensch und fährst sicherer durch die gegend, ja ne is klar! dann will ich aber hoffen, dass du nie 1 km/h zu schnell fährst und auch an jedem stop-schild hälst, denn sonst is dein ruf des MISTER_ÜBERGENAU im eimer! ne sorry über soviel kleinkariertheit kann man nur den kopf schütteln. natürlich is es verboten und somit muss jeder wissen was er macht, aber das is mal wieder ein typisches beispiel für deutsche bürokratie oder sonst was, die eine hat nen prüfzeichen und is erlaubt, die andere die genauso aussieht nich! gerade bei einer sache die sowas von unsicherheitsrelevant is und im übrigen das erkennen des kennzeichens noch vereinfacht! anders sieht das natürlich bei sicherheitsrelevanten beleuchtungen wie abblendlicht, blinker usw. aus, da kann ich gründlichkeit und absolutes durchgreifen der vorschriften verstehen, aber doch nich bei den funzeln, manchmal wünscht man sich ein bißchen mehr fingerspitzengefühl!
gruß tino
p.s. wie mein vorredner schon schrieb, da brauch man sich nich wundern, das manche tüv-stellen gemieden werden!
Tino da gebe ich Dir Recht. Wie bei meinem ersten Post jeder muss die Konsequenzen tragen mit dem was er tut was eben auch in diesem Fall leider illegal ist. Schönen Abend noch
Zitat:
Original geschrieben von akbaL25
und deswegen bist du ein besserer mensch und fährst sicherer durch die gegend, ja ne is klar! dann will ich aber hoffen, dass du nie 1 km/h zu schnell fährst und auch an jedem stop-schild hälst, denn sonst is dein ruf des MISTER_ÜBERGENAU im eimer! ne sorry über soviel kleinkariertheit kann man nur den kopf schütteln. natürlich is es verboten und somit muss jeder wissen was er macht, aber das is mal wieder ein typisches beispiel für deutsche bürokratie oder sonst was, die eine hat nen prüfzeichen und is erlaubt, die andere die genauso aussieht nich! gerade bei einer sache die sowas von unsicherheitsrelevant is und im übrigen das erkennen des kennzeichens noch vereinfacht! anders sieht das natürlich bei sicherheitsrelevanten beleuchtungen wie abblendlicht, blinker usw. aus, da kann ich gründlichkeit und absolutes durchgreifen der vorschriften verstehen, aber doch nich bei den funzeln, manchmal wünscht man sich ein bißchen mehr fingerspitzengefühl!Zitat:
Original geschrieben von carlten
...
Im übrigen habe ich auch weiße LED als Kennzeichenbeleuchtung, sind aber genehmigt, original von BMW mit Prüfzeichen.
...gruß tino
p.s. wie mein vorredner schon schrieb, da brauch man sich nich wundern, das manche tüv-stellen gemieden werden!
Nabend,
also ich glaub nicht, dass die BMW-LEDs als Kennzeichenbeleuchtung an einem A3 zugelassen ist, so wie alle andren LEDs auch nicht.
Schade eigentlich, weil erstens sehen LEDs schon gut aus als Kennz-Beleuchtung und zweitens hab ich grad ne "Beleuchtung" gefunden, die hat auch ne E-Zulassung. Darf ich aber bestimmt nicht montieren. 🙁
Grüße,
A3-Rocky
@carlten
Bei der ECE Prüfung wird unter anderem folgendes getestet und freigegeben.
Geprüft werden unter anderem der Lichtstrom, die Lampenleistung, die Geometrie der Leuchte, Sockel- und Außenmaße sowie die optische Güte im Standardscheinwerfer. Die Vorschriften regeln Grenzwerte und Toleranzen.
Ich glaube nicht das du die BMW LED’s ohne eine Änderung der oben genannte Prüfwerte (zb. Sockelgröße) eingebaut hast. Damit ist deine ECE Freigabe futsch.
Solltest du als TÜV Prüfer aber wissen.
LG Michael
Ist doch gut dann baue ich wieder eine ....gelbe Fadenlampe ein. Wechseln muss ich die sowieso weil defekt!
Die LED Beleuchtung stört und behindert zwar niemanden aber offensichtlich werden einem deswegen trotzdem nur Steine in den Weg gelegt weil man ja Audi und nicht BMW fährt.
Was für eine Gesetzeslage.
Wenn 2 das GLEICHE tun ist es noch lange nicht das SELBE!
Euer Gecko
@Audi Miky
Zu der ECE Prüfung gehört viel mehr. Das weiß ich als PI. Die Kennzeichenleuchten werden von der ECE R4 geregelt und zugelassen werden diese für die verschiedenen Typen von Kennzeichen, hohe Kennzeichen, lange Kennzeichen, Standart an EG Pkw´s 520x120 und sogar die lof haben ein eigenes Kennzeichen.
Da die BMW Leuchten für ein langes Kennzeichen bestimmt sind, gibt es keine Probleme diese an ein Audi zu schrauben, solange der Mindestbereich der Sichtbarkeit der zu beleuchtenden Fläche stimmt. Nochmal ein Vergleich: Hella z.B. hat jetzt Nachrüsttagfahrleuchten auf dem Markt gebracht. Die Montageanleitung sagt dir vor, wie diese anzubringen sind und damit hat es sich. Zum TüV mußt deswegen nicht. Vorteil der Bauartgenehmigung.
@ all
Leute es ist nun mal mein Job die Regtlungen anzuwenden. Dafür bezahlt ihr beim Tüv. Manch ein Kollege schaut halt über Sachen hinweg und ich mach hier nicht den Streß wegen den Kennzeichenleuchten. Im ersten Post hab ich nur gesagt, dass einfache LED nach StVZO nicht zugelassen sind. Und man wird sofort von allen Seiten angegriffen.
In anderen Berufen müssen auch Vorschriften eingehalten werden.
Ich gebe RedEagel auch recht, jeder kann machen und sagen was er möchte.
Nächstes Jahr wird sich bei allen Prüforganisationen die Festhaltung der Mängel ändern. Wir werden Blocktexte nutzen, die nicht änderbar sind und die Mangeleinstufung wird vorgegeben. Doch das ist ne andere Geschichte.
Wir werden auch verstärkt durch unangekündigte Nachuntersuchungen kontrolliert, mitdabei ist immer mein Abteilungsleiter und ein Prüfer von der Konkurenz (Mitbewerber). Also prüfe ich halt ordentlich und lass mir nichts ans Bein binden.
Schöne Grüße carlten
Zitat:
Original geschrieben von Audi Miky
@carltenBei der ECE Prüfung wird unter anderem folgendes getestet und freigegeben.
Geprüft werden unter anderem der Lichtstrom, die Lampenleistung, die Geometrie der Leuchte, Sockel- und Außenmaße sowie die optische Güte im Standardscheinwerfer. Die Vorschriften regeln Grenzwerte und Toleranzen.
Ich glaube nicht das du die BMW LED’s ohne eine Änderung der oben genannte Prüfwerte (zb. Sockelgröße) eingebaut hast. Damit ist deine ECE Freigabe futsch.
Solltest du als TÜV Prüfer aber wissen.LG Michael
@ carlten
Es ist nett, dass du mir Rücklichter als Beispiel für eine Leuchteinheit nennst, wenn es hier um Kennzeichenleuchten geht. 😕
Deine BMW-Kennzeichenleuchten mögen zwar eine Einheit sein, aber ohne Veränderungen am Gehäuse der Leuchten wirst du diese nicht in deinem A3 montiert haben. Falls doch würde ich sehr gerne Bilder sehen, dann bau ich mir die nämlich auch ein. Ansonsten bleiben die Hypercolor-LEDs drin und werden halt, wenn sich TÜV oder Polizei drüber beschweren, schnell gegen Glühlampen ausgetauscht.
Wie du gesagat hast, ein Bsp. Ist nichts falsches dran, sollte nur zur Erklärung sein.
Ich habe das Gehäuse der Leuchten nicht geändert, sondern die Leiste wo die alten Leuchten waren mit nem Dremel bearbeitet.
Lass deine LED`s drin (jedem das seine). Es ist ne aufwendige Arbeit und ein zweitesmal würde ich es nicht mehr machen.
Gruß