Kennzeichen verboten?
Hallo zusammen,
ich bin ziemlich oft auf der Autobahn unterwegs und fahre im Jahr sicherlich meine 50.000 km. Heute auf der Piste mal wieder ein Kennzeichen das ich echt krass fand.
Wahrscheinlich darf man das nicht nennen aber ich fand es so daneben das ich dachte sowas dürfte nicht erlaubt sein. Kann man davon ausgehen das ist erlaubt oder gibt es eine Stelle wo man mal nachfragen kann.
Beste Antwort im Thema
Ach herrje, wie furchtbar. Dem braven Auto nach ist der Hubert Hansen eher Baujahr 1918.
Man kann es auch auf die Spitze treiben, siehe das Beispiel des Landkreises Harburg.
Ich würde ja bei Bärten vorschreiben, dass die Mitte der Oberlippe ausrasiert werden muss. Denn genau da hat der Herr H ja damals Bart getragen. Und der Scheitel ist bitte auch nicht mehr rechts zu tragen.
Ich bin ganz weit weg von der braunen Ecke und vergesse oder verharmlose nicht im Geringsten die Geschichte, aber man kann auch alles übertreiben. Siehe u.a. das Beispiel des Landkreises Harburg. Buchstabenkombination "SD" verbieten.....für mich ist das eine Speicherkarte. Oder Stefan Dietrich. Oder einfach nix....
188 Antworten
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 23. Juli 2018 um 16:14:14 Uhr:
Gesetz ist, dass Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen nicht verwendet werden dürfen.
Damit sind KEINE Autokennzeichen gemeint 🙄 Sondern sowas wie Hakenkreuz, SS-Runen und ähnliches...
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 23. Juli 2018 um 16:14:14 Uhr:
Im Einzelfall müssen die Zulassungbehörden einerseits darauf achten, andererseits aber auch Fingerspitzengefühl zeigen. Wunschkennzeichen sind nun mal zulässig, und es gibt sicherlich im Einzelfall Gründe, sowas wie HH oder SS oder 18 oder 88 zuzulassen.
Eben nicht. SS ist bundesweit verboten so wie KZ, NS, HJ und SA. Da hat keine Behörde irgendein Ermessen, null. Alles andere ist grundsätzlich erlaubt, alle Buchstabenkombinationen und Zahlen. Man KANN eine gewisse Kombination verwehren, wenn man beim Halter entsprechende Tendenzen zu erkennen vermag. Und wenn eine Zulassungsstelle gewisse Kombinationen nicht rausgibt, dann mag das vielleicht so sein, warum aber alle Halter unter Generalverdacht gestellt werden durch so eine Vorgehensweise, konnte mir noch niemand erklären.
Es nervt mich schon gewaltig, wenn ich irgendwann mal 'n ~'95 Chevy Impala SS (für "Super Sport"😉 zulassen möchte und nur wg. irgendwelchen Affen, die in jedes Kennzeichen-Kürzel irgendeine rechtsextreme Scheisse reininterpretieren, (vermutlich) NICHT "XX SS 95" zugeteilt bekomme. Je nach Aufwand, Kosten etc. werde ich noch überlegen, ob ich deshalb vllt. irgendwann vor Gericht ziehe...
Du WIRST diese Kombination nicht bekomme, das "vermutlich" kannst du streichen. SS als Buchstabenkombination ist verboten. Wenn du gegen die Zulassungsstelle klagen willst, mach das, wirst du aber verlieren, da gesetzlich abgedeckt. Du könntest vielleicht eine Normenkontrollklage einreichen, sowas kommt immer gut 😁
Die Ausnahmen bestätigen dann die Regel...!
-🙂
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Ich behaupte jetzt einfach mal, dass dieses Fahrzeug entweder nicht mehr zugelassen ist oder Kennzeichen/Foto nicht echt. An der Prägung erkennt man ja, dass es schon recht alt ist, insofern keine Ausnahme, da wir von der aktuellen Rechtslage reden...und so wird er sich für den Impala ein anderes Kennzeichen suchen müssen...
https://www.ardmediathek.de/tv/extra-3/Realer-Irrsinn-Nazi-Kennzeichen/NDR-Fernsehen/Video?bcastId=3709210&documentId=39264098
Wenn die Autokennzeichen durch sind, kommen "belastete" Straßennahmen dran. z.B. das Hindenburgufer in Kiel, wurde in Ostseeufer umbenannt. Auch gut für die Bewohner der Straße, die dann alles ändern müssen.
Eben mal aus dem Stehgreif so Beispiele zu produzieren, wie User princeton das da oben gemacht hat, spricht auch Bände.
Mir ist übrigens schon häufiger aufgefallen - also nicht nur hier -, dass, sagen wir mal: eher konservative Geister sich gerne hinter "alternativen Begründungen" verstecken, warum was erlaubt sein soll. So wie damals dieser Handwerkerbetrieb aus MeckPomm, der seine Webseite in Frakturschrift (oder gebrochener Schrift, für die Erbsenzähler) gestaltete, auch T-Shirts mit Unternehmensnamen in gleicher Schrift und Schlagringmotiven anbot, und in den FAQ darauf hinwies, dass das ja gar keinen Nazibezug habe, und außerdem wäre die Schrift ja von den Nazis verboten worden.* Die Strategie zielt dort wie hier darauf ab, letzten Endes die Symbolik benutzen zu können und damit gleichgesinnten ein Signal zu senden. Ganz egal, ob Oma Erna das überhaupt erkennt - das ist nicht der Punkt der Sache.
*Zuletzt populär im Panzer der sächsischen Polizei (ja, genau, die Polizei braucht Panzer, wie im Krieg) https://www.sueddeutsche.de/.../...rnt-umstrittenes-sek-logo-1.3799012
Zitat:
@tommel1960 schrieb am 23. Juli 2018 um 19:25:19 Uhr:
Wenn die Autokennzeichen durch sind, kommen "belastete" Straßennahmen dran. z.B. das Hindenburgufer in Kiel, wurde in Ostseeufer umbenannt. Auch gut für die Bewohner der Straße, die dann alles ändern müssen.
Ersetze den Namen im Kopf einfach durch "Mörderufer" oder "Mörderermöglicherufer" - gerne auch bei anderen Massenmördern oder Wegbereitern aus der Geschichte, nach denen Straßen oder Plätze benannt sind - und die Sache wird einfacher. Ich würde lieber nicht in einer Straße wohnen, die so hieße. Bezüglich Hindenburg lohnt der entsprechende Abschnitt der Wikipedia
https://de.wikipedia.org/.../Paul_von_Hindenburg?...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 23. Juli 2018 um 18:32:28 Uhr:
Wenn du gegen die Zulassungsstelle klagen willst, mach das, wirst du aber verlieren, da gesetzlich abgedeckt.
Welches Gesetz und § bitte?
Das einzige, was ich diesbezüglich kenne, ist §8, Abs. 1 FZV:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__8.htmlZitat:
Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
Wo jetzt was gg. die "guten Sitten" verstößt bei "XX SS 95" auf 'nem '95 Impala SS... muss mir erstmal jmd. erklären. 🙄
Ja,ja, klarmacher. Dann bitte auch bei uns den Kenndeyplatz umbenennen, der hat nachweislich den Vietnamkrieg zu verantworten. Auch alle Straßen, die nach Kirchenfürsten benannt sind nicht vergessen: https://www.thalia.de/.../ID33790021.html?ProvID=11000482
Die Geschichte besteht nämlich aus mehr als 12 Jahren, gelle?
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 23. Juli 2018 um 11:38:41 Uhr:
Der Kampf gegen Adolf war noch nie härter als 73 Jahre nach seinem Selbstmord.
Wobei sicher einige der erbarmungslosen Kämpfer in den 20/30er Jahren des letzten Jahrhunderts mit Stolz das Braune Hemd getragen hätten.
Würden die Medien das Ganze nicht regelmässig hochkochen und immer neue verdächtige Kombinationen (er)finden würde sich kein Mensch mehr was dabei denken.
Eine unzureichende Analyse. Die betreffenden Symbole und Kürzel denken sich weder die Zulassungsbehörden noch die Medien aus. Vielmehr greift man in gewissen Kreisen ja bewusst zu solchen Codes, weil die „Orignal“ Erkennungszeichen, Symbole oder Kürzel nunmal verboten sind und nicht gezeigt werden dürfen.
Die Umdeutung/Verwendung erfolgt aktiv und bewusst durch die betreffende Szene, welche eben auf solche „Verschlüsselungen“ ausweicht.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 23. Juli 2018 um 11:54:09 Uhr:
Das ist die Bewahrung des "Schuldkultus". Soll bei einigen wirken, bei mir nicht.
🙄 „Schuldkult“ ist auch so ein Demagogen-Begriff aus dem neu-blau-braunen Sumpf...
Zitat:
@v8.lover schrieb am 23. Juli 2018 um 19:46:41 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 23. Juli 2018 um 18:32:28 Uhr:
Wenn du gegen die Zulassungsstelle klagen willst, mach das, wirst du aber verlieren, da gesetzlich abgedeckt.
Welches Gesetz und § bitte?
Das einzige, was ich diesbezüglich kenne, ist §8, Abs. 1 FZV:
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__8.html
Manchmal reicht es halt nicht, nur die reine gesetzliche Grundlage zu kennen, um irgendwo mitreden zu wollen. Da das Zulassungswesen im Auftrag des Bundes durch die Länder durchgeführt wird, haben diese auch eine gewisse Regelungskompetenz. Und lustigerweise haben ALLE Länder davon Gebrauch gemacht und die Ausgabe der genannten Kennzeichen verboten.
Zitat:
@v8.lover schrieb am 23. Juli 2018 um 19:46:41 Uhr:
Zitat:
Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
Wo jetzt was gg. die "guten Sitten" verstößt bei "XX SS 95" auf 'nem '95 Impala SS... muss mir erstmal jmd. erklären. 🙄
Es geht nicht um die Kombination auf einem gewissen Fahrzeug, sondern dass die Kombination SS in D generell gegen die guten Sitten verstößt, wenn sie für sich alleine steht. Deswegen malt sich auch keiner zwei riesige S aufs Dach...auch wenn er Sebastian Schmitt heißt. Wenn du das anders siehst, dann weiß man ja auch, aus welcher Ecke du kommst...oder?
Zitat:
@Schubbie schrieb am 22. Juli 2018 um 23:41:27 Uhr:
Das Kennzeichen ist auf jeden Fall verboten.
Zitat:
@Brunolp12 schrieb am 23. Juli 2018 um 20:24:53 Uhr:
*klich mich*
😁 😁 😁