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Im Auto übernachten... verboten???

Themenstarteram 7. September 2009 um 6:28

Moin Leut´s!

Wir haben früher immer gern Wochenendausflüge gemacht und haben im Auto übernachtet.

Als wir jetzt mal mit Freunden über die alten Zeiten gequatscht haben, meinte einer das wäre generell verboten.

Stimmt das?

Gruß Jaro.

Beste Antwort im Thema

Daher: Schlafen in einem angemeldeten Fahrzeug ist nirgendwo verboten.

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am 7. September 2009 um 6:42

Gegen eine einmalige Übernachtung auf öffentlichem Grund und ohne Behinderung von Anwohnern oder anderer Verkehrsteilnehmer wird niemand etwas haben.

Ansonsten gilt, daß der öffentliche Verkehrsraum für den Straßenverkehr gedacht ist. Geregelt und nachzulesen ist das in den jeweiligen Straßen- und Wegegesetzen der Länder.

moin,

je nach dem wo du stehst könnte als "Wegelagerei" ausgelegt werden.

Aber selbst wenn du igendwo regelkonform parkst und die Scheiben zuhängst, so kannst du keinen Belästigen und wenn jemand klopft, dann machst eben nicht auf.

So lange es von außen nicht ersichtlich ist, sollte es da kein Problem sein.

Auf einem Autobahnrastplatz, oder ähnlichem Platz mit sanitären Einrichtungen jedoch kein Problem, denn die LKW Fahrer müssen ja auch irgendwo schlafen.

Im Ausland würd ich mich allerdings vorher schlau machen.

Frankreich soll da nicht so gastfreundlich sein.

In SChweden hingegen darfst du eine Nacht auch an der Straße oder sonstwo schlafen.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

moin, und wenn jemand klopft, dann machst eben nicht auf.

So lange es von außen nicht ersichtlich ist, sollte es da kein Problem sein.

Ich würde da aber schon mal nachsehen, es könnte ja auch die Rennleitung klopfen.

Und Du willst doch sicher nicht, daß sie die Feuerwehr rufen um den Wagen aufzubrechen, oder? ;)

Ich würde aber generell eine Übernachtung in einer entsprechenden Unterkunft jederzeit vorziehen.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

moin, und wenn jemand klopft, dann machst eben nicht auf.

So lange es von außen nicht ersichtlich ist, sollte es da kein Problem sein.

Ich würde da aber schon mal nachsehen, es könnte ja auch die Rennleitung klopfen.

Und Du willst doch sicher nicht, daß sie die Feuerwehr rufen um den Wagen aufzubrechen, oder? ;)

Ich würde aber generell eine Übernachtung in einer entsprechenden Unterkunft jederzeit vorziehen.

Der Rennleitung bruch ich nicht zu öffnen, wenn ich regelkonform geparkt hab und nicht gesucht werde bzw. ein Haftbefehl gegen mich vorliegt.

Ich kann mein Fahrzeug auch mit blickdichen Gardinen versehen, wenn ich parke.

Woher wollen die denn dann wissen, dass ich "zuhause" bin ?

Du darfst selbstverständlich in Deinem Auto pennen so oft und so lange Du willst. Dagegen gibt es keine Gesetze. Wär ja noch schöner. So lange Dein Wagen ordnungsgemäß abgestellt ist, kannst Du Dich so lange darin aufhalten, wie es Dir liebt ist.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Ich würde da aber schon mal nachsehen, es könnte ja auch die Rennleitung klopfen.

Und Du willst doch sicher nicht, daß sie die Feuerwehr rufen um den Wagen aufzubrechen, oder? ;)

Ich würde aber generell eine Übernachtung in einer entsprechenden Unterkunft jederzeit vorziehen.

Der Rennleitung bruch ich nicht zu öffnen, wenn ich regelkonform geparkt hab und nicht gesucht werde bzw. ein Haftbefehl gegen mich vorliegt.

Ich kann mein Fahrzeug auch mit blickdichen Gardinen versehen, wenn ich parke.

Woher wollen die denn dann wissen, dass ich "zuhause" bin ?

Ums 'brauchen' oder 'wissen' gehts hier erstmal gar nicht. Vielleicht wollen die Beamten einfach nur wissen, ob es Dir gut geht oder ob Du bereits tot auf der Rückbank liegst.

Daher wäre es von Vorteil, kurz 'hallo, alles in Ordnung' zu sagen, oder meinst Du nicht? Aber wenn Dir ein aufbgebrochenes Auto lieber ist.....

Wenn die mich nicht sehen, dann wissen die doch nicht ob da jemand drin ist.

Mein Haus dürfen die auch nicht einfach aufbrechen lassen, um zu sehen ob es mir gut geht.

Wenn die mich sehen, das ich drin schlafe, dann könnte es als Wegelagerei, oder Erregung öffentlichen Ärgernisses sein.

Die LKW Fahrer haben ja auch Gardinen davor um nicht gesehen zu werden.

Da kann ich auch nicht sehen ob die "zuhause" sind, oder gerade auswärts Essen.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Wenn die mich nicht sehen, dann wissen die doch nicht ob da jemand drin ist.

Mein Haus dürfen die auch nicht einfach aufbrechen lassen, um zu sehen ob es mir gut geht.

Wenn die mich sehen, das ich drin schlafe, dann könnte es als Wegelagerei, oder Erregung öffentlichen Ärgernisses sein.

Die LKW Fahrer haben ja auch Gardinen davor um nicht gesehen zu werden.

Da kann ich auch nicht sehen ob die "zuhause" sind, oder gerade auswärts Essen.

Bei einem Haus oder einem mit Gardinen zugehängten LKW kann auch davon ausgegangen werden, daß da jemand 'unversehrt' darin übernachtet. Das ist bei einem PKW dann doch seltener, daher bin ich mir sicher, daß sich hier eher jemand dafür interessiert.

Wie gesagt, es geht hier nicht ums dürfen/können, sondern um die Praxis.

Und auch Dein Haus dürfen sie bei entsprechenden Verdachtsmomenten aufbrechen lassen.

am 7. September 2009 um 9:50

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

moin,

je nach dem wo du stehst könnte als "Wegelagerei" ausgelegt werden.

Also "Wegelagerei" hat das nicht wirklich was zu tun. Er schrieb ja nichts davon, dass er anderen VT auflauern will :D.

Amen

...ob verboten oder nicht...schlafen im auto kann tödlich enden...

...und wegelagerei ist doch was ganz anderes, als sich nur mal an den strassenrand stellen und ne runde schlafen?...

Wenn man das Auto in einer Rotlicht-Ecke abstellt, wird man vermutlich ganz andere Probleme bekommen :D

Mal aus der Praxis für die Praxis:

Wenn ich 12 Stunden am Stück gefahren bin und total müde an eine Rasstätte um ein wenig zu schlafen, so dient dieses doch auch der Sicherheit !

Da kann ich es mir nicht vorstellen, dass das verboten sein soll.

Wenn ich mich allerdings einfach so vor einen Kindergarten stelle und da drin liege, so könnte das schon für Unmut sorgen.

Solange mich keiner sieht, ich keinen störe und nichts verschmutze dürfte doch nichts dagegensprechen ?!?

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Mal aus der Praxis für die Praxis:

Wenn ich 12 Stunden am Stück gefahren bin und total müde an eine Rasstätte um ein wenig zu schlafen, so dient dieses doch auch der Sicherheit !

Da kann ich es mir nicht vorstellen, dass das verboten sein soll.

Wenn ich mich allerdings einfach so vor einen Kindergarten stelle und da drin liege, so könnte das schon für Unmut sorgen.

Solange mich keiner sieht, ich keinen störe und nichts verschmutze dürfte doch nichts dagegensprechen ?!?

Es ist auch nicht verboten, den Wagen an einem Rasthof abzustellen und dann dort zu pennen. Wenn man mal zu später Stunde da vorfährt, wärst Du nicht der Einzige der dort steht. Ob es sinnvoll oder sicher ist, muß jeder für sich selbst entscheiden.

Mal davon abgesehen, daß man sowieso keine 12 Stunden am Stück fahren sollte würde ich da schon früher auf die Suche nach einer geeigneten Unterkunft gehen.

Aber das ist ja nicht Thema dieses Threads.

Daher: Schlafen in einem angemeldeten Fahrzeug ist nirgendwo verboten.

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