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Kennzeichen abkaufen?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Moin, denke mal dass ich hier ein paar Treffer erzielen könnte.

Ich habe einen Bekannten in einem anderen Bundesland der ein Kennzeichen mit meinem Namen (4 Buchstaben) und der 1 dahinter hat. Traumhaft. Ich will ihm eine kleine Aufwandsentschädigung geben (er muss ja schließlich seinen Wagen abmelden/ auf ein neues Kennzeichen ummelden) sodass ich sein Kennzeichen an meinem eigenen Wagen nutzen kann.

Weiß jemand wie so etwas abläuft? Also generelle müsste ich dann für ein paar Tage meinen Wohnsitz dorthin verlegen, um meinen Wagen überhaupt in dem Kreis anmelden zu können aber wie läuft das dann ab? Zieht man aufeinanderfolgende Nummern und gibt er bei der Abmeldung an, dass das Kennzeichen an meinem Wagen weitergenutzt wird oder was muss man da genau tun?

Vermutlich ist mir das ganze komplett egal sobald alles geklappt hat und ich das Kennzeichen habe aber momentan ist das mein größter Wunsch in Leben hahaha

Beste Antwort im Thema

Mir erscheint die ganze Idee eines Wunschkennzeichens, spätestens aber die Umstände, die hier in Aussicht genommen werden, als unfassbar widersinnig.

Wenn der anders nicht zu beherrschende Mitteilungsdrang an die Allgemeinheit wirklich so weit geht, dass jeder Passant Initialen und Geburtstag des Halters wissen soll: warum muss das ausgerechnet auf dem amtlichen Kennzeichen stattfinden? Da ist locker das Hundertfache an Platz am Auto noch frei, wo man diese ach so wichtige Botschaft hinschreiben (lassen) kann. Dort geht es ohne Extra-Gebühren, ohne Ordnungswidrigkeiten im Bereich Melderecht, ggf. ohne grenzwertigen Versicherungsbetrug durch erschlichene Orts-Klasse, dafür mit freier Wahl von Farbe, Schriftart, Größe, Position und Häufigkeit der Verkündigung.

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Wer verkauft denn freiwillig zum Schein sein Auto, um als Dank einen weiteren Halter aufgedrückt zu bekommen und der zudem einen Wertverlust des Autos nach sich zieht?

Das muss schon sehr guter Freund sein oder du entlohnst ihn entsprechend.

Das ist ne Rostkarre die kommt eh bald auf den Hof 😁

Moin,

hier mal wie ich das machen würde (in NRW so möglich):

1. Du meldest dein Auto ab und gibst ihm DEINE KFZ-Papiere mit
2. Dann meldet dein Kumpel sein Auto ab und reserviert das Kennzeichen für sich für ein neues (Dein) Auto.
3. Dein Kumpel meldet DEIN Auto mit dem reservierten TRAUMKENNZEICHEN auf sich an.
4. Am nächsten Tag oder halt ein paar Tage später meldet Dein Kumpel DEIN Auto wieder ab und gibt dir deine KFZ-Papiere zurück
5.Dein Kumpel meldet sein Auto wieder an mit neuem Kennzeichen.
6.Du meldest DEIN Auto mit dem TRAUMKENNZEICHEN auf deinen Namen wieder an.

Müsste so eigentlich so ganz simpel möglich sein ohne Ummeldungen etc.
Der Nachteil ist halt das in deinem Brief ein Halter mehr steht :-)
Ich vermute man könnte das auch alles an einem Tag erledigen (anmelden dann sofort wieder abmelden), die Sachbearbeiterin wird sich zwar wundern aber es müsste so klappen....

EDIT:
wegen dem "nicht vertrauen" alles an einem Tag gemeinsam in der Zulassungsstelle erledigen :-)
am besten mit Handschellen nicht das der nach der Umschreibung stiften geht, aber den alten Kaufvertrag
von deinem Auto hast du als Sicherheit auch noch...?? denn der Halter ist NICHT der Besitzer!!!
Der Besitzer steht im Kaufvertrag und das bist immer noch du!!

Zitat:

@Diesel_inside schrieb am 2. März 2019 um 08:29:23 Uhr:


Er kann aber kein fremdes Auto mit auswärtigem Kennzeichen anmelden

du hast recht das geht noch nicht....
ich war der Meinung das Kennzeichen heute generell am KFZ verbleiben können wenn gewünscht
auch in andere Zulassungsbezirke.

Also doch ummelden...

EDIT:
Ausnahmen von der Kennzeichenmitnahme
Es gibt Umstände, bei denen es nicht möglich ist das alte Kfz-Kennzeichen mitzunehmen
1.Bei Fahrzeugwechsel nach Umzug ist keine weitere Kennzeichenmitnahme möglich. Wird das neue Fahrzeug angemeldet, müssen Kfz-Kennzeichen mit dem neuen Regionalkürzel gepresst werden.
2.Beim Halterwechsel zwischen zwei unterschiedlichen Zulassungsbezirken ist auch keine Kennzeichenmitnahme möglich. Der neue Fahrzeughalter muss auch ein neues Kennzeichen beantragen.

Also auch wenn der TE das Kennzeichen nach Ummeldung hat wird es beim nächsten Fahrzeugwechsel wieder entzogen.

Zitat:

@hennes007 schrieb am 2. März 2019 um 08:33:59 Uhr:


du hast recht das geht noch nicht....[...]

Lies doch einfach den ganzen Thread, dann hättest Du meinen Beitrag kopieren können, bzw- hättest gleich gewußt, was der TE darüber denkt -.-

Bin eigentlich ziemlich froh dass Hennes das nochmal aufgeschrieben hat, weil davor hatte ich nicht rausgelesen dass die Mitnahme bei Ortsfremden unmöglich ist.

Ja gut dann war's das vermutlich, für 1 Auto ist es mir das dann echt nicht wert -____-

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