Kennt sich von euch jemand mit Corporate Identity aus ?

VW Caddy 3 (2K/2C)

Ich beschäftige mich gerade mit einem Projekt, bei dem ich das Seitendesign eines namenhaften Automobilherstellers verwenden will.

Mein Werbedesigner sieht in der Herstellung kein Problem, machte mich aber heute darauf aufmerksam, das die Urheberrechte beim Hersteller liegen könnten und ich im Zweifelsfall arge Probleme bekommen könnte.

Hat von euch jemand Erfahrung, in wie weit ich beim Kopieren eines Seitendesigns eines Studien Fahrzeugs, was nie auf der Straße gefahren ist Probleme bekommen kann ?

Servus

Martin

31 Antworten

Bei diversen Herstellern gibt es mehr oder weniger strenge Vorgaben für die Website-Gestaltung, wenn sie an das Hersteller-Design angelehnt ist. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass Audi diesbzgl. zickiger reagiert als VW.

Würde ein (beispielsweise) FIAT-Betrieb das Audi-Design (oder VW, Skoda, etc.) verwenden, gäbe es bestimmt Ärger. Bei einem VW-Händler ist es ja im Interesse des Herstellers, dass die CI/CD-Vorgaben erreicht werden.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, unbedingt beim Betreiber der Website (Objekt der Begierde) erkundigen!

Zitat:

Original geschrieben von atiz


Bei diversen Herstellern gibt es mehr oder weniger strenge Vorgaben für die Website-Gestaltung, wenn sie an das Hersteller-Design angelehnt ist. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass Audi diesbzgl. zickiger reagiert als VW.

Würde ein (beispielsweise) FIAT-Betrieb das Audi-Design (oder VW, Skoda, etc.) verwenden, gäbe es bestimmt Ärger. Bei einem VW-Händler ist es ja im Interesse des Herstellers, dass die CI/CD-Vorgaben erreicht werden.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, unbedingt beim Betreiber der Website (Objekt der Begierde) erkundigen!

Es geht nicht um eine Website, sondern um ein Foliendesign was VW mal an einer Studie verwendet hat.

Da es um "Seitendesigns" geht, habe ich Dich falsch verstanden. Bin wohl schon betriebsblind ... 😎

Die grundsätzlichen "Spielregeln" sind überall gleich. Für weitere Infos fehlt mir leider das nötige Fachwissen.

Zitat:

Original geschrieben von atiz


Da es um "Seitendesigns" geht, habe ich Dich falsch verstanden. Bin wohl schon betriebsblind ... 😎

Die grundsätzlichen "Spielregeln" sind überall gleich. Für weitere Infos fehlt mir leider das nötige Fachwissen.

Ich hab mal die VW AG angeschrieben. Mal sehen was die zu meinem Vorhaben sagen.

Die Anfrage bei VW ist sicher das einzig richtige.

Die Urheberrechte liegen mit Sicherheit dort.

Und wenn da jemand biestig wird, kann schnell eine teure Abmahnung am Auto kleben.

Aber vielleicht räumen sie Dir ein kostenloses Nutzungsrecht für deinen speziellen Einzelfall ein. Du wills da ja sicher nicht kommerziell nutzen, sondern nur, weil es Dir privat gefallen hat.
Oder sie schreiben, dass das gar nicht geschützt ist, weil nicht schützbar. Zum Beispiel, weil es Allgemeingut ist. (Schwarz-Rot-Goldene Streifen zum Beispiel. Da wird der nächste Bundespräsident kaum sagen, das darfst Du nicht draufmalen. Aber schon das Verwenden Bundesadlerwappens in den Streifens kann zu Ärger führen).

Wenn die "Nein" schreiben, bliebe noch die Möglichkeit das Design frei zu interpretieren und soweit abzuwandeln, dass es nicht mehr mit dem Original verwechselt werden kann. (Also andere Farben, andere Formen).

TIPP: Wenn VW das Design für Dich freigibt, druck Dir die Mail aus und lege sie gut weg zu den Autopapieren. Man weiß ja nie.....

Gruß Caddykim

Zitat:

Original geschrieben von Nutzman


Hat von euch jemand Erfahrung, in wie weit ich beim Kopieren eines Seitendesigns eines Studien Fahrzeugs, was nie auf der Straße gefahren ist Probleme bekommen kann ?

Zitat:

Original geschrieben von Caddykim


Die Anfrage bei VW ist sicher das einzig richtige.
Die Urheberrechte liegen mit Sicherheit dort.
Und wenn da jemand biestig wird, kann schnell eine teure Abmahnung am Auto kleben.
...
Wenn die "Nein" schreiben, bliebe noch die Möglichkeit das Design frei zu interpretieren und soweit abzuwandeln, dass es nicht mehr mit dem Original verwechselt werden kann. (Also andere Farben, andere Formen).

TIPP: Wenn VW das Design für Dich freigibt, druck Dir die Mail aus und lege sie gut weg zu den Autopapieren. Man weiß ja nie.....

Hallo Martin

Du kannst davon ausgehen, dass auch für ein reines Studienfahrzeug zig Geschmacksmuster hinterlegt sind. Dieses Design einfach zu übernehmen, düfte Dir vermutlich die Patentrechtsabteilung von VW auf den Hals hetzen. Caddykim hat Recht, erst fragen und dann bei positiver Antwort selbige hüten wie einen Schatz, es ist auch einer.

Guck auch mal hier rein.

Hallo Martin,
all das ist meines wissens von CKT.
http://www.cktonline.com/index.html
Dort mußt du anfragen.
Dakar, Polizei etc., mache die.
Bild von meinem Volks Caddy find ich grad nicht.
Gruß

Auch der Designer, der im Auftrag von VW gearbeitet hat, kann noch weitere Rechte haben. Eine Freigabemail von VW reicht jedenfalls nicht als Nutzungserlaubnis.

Grundsätzlich hat jemand etwas ausgearbeitet, das hat eine Mindestschöfungshöhe und du willst es für nicht private Nutzung verwenden, also klauen. Sobald es in irgendeiner Form den privaten Bereich verlässt und öffentlich wird, egal ob kommerziell, für die Ausbildung oder sonst was, ist es verboten.

Gruß, Bernhard

Sowas soll's aber nicht werden oder?😎

ÄÄh,

Zitat:

Auch der Designer, der im Auftrag von VW gearbeitet hat, kann noch weitere Rechte haben. Eine Freigabemail von VW reicht jedenfalls nicht als Nutzungserlaubnis.
Grundsätzlich hat jemand etwas ausgearbeitet, das hat eine Mindestschöfungshöhe und du willst es für nicht private Nutzung verwenden, also klauen. Sobald es in irgendeiner Form den privaten Bereich verlässt und öffentlich wird, egal ob kommerziell, für die Ausbildung oder sonst was, ist es verboten.

Das stimmt bestimmt.

Wenn die Telekom das Design in ihrer Fahrzeugflotte aufnimmt läst sich für den Urheber was verdienen,

wenn aber DTM Beklebungen alla BMW oder ABT TT's rumfahren kommt bestimmt keiner um die Ecke und sagt DUDUDU,

mach das weg , sonst gehört dein Auto bald mir.

Gruß

Zitat:

Wenn die Telekom das Design in ihrer Fahrzeugflotte aufnimmt läst sich für den Urheber was verdienen,
wenn aber DTM Beklebungen alla BMW oder ABT TT's rumfahren kommt bestimmt keiner um die Ecke und sagt DUDUDU,
mach das weg , sonst gehört dein Auto bald mir.
Gruß

Es kommt darauf an, wie klagefreudig der Rechteinhaber ist und wie seine Anwälte ihr Einkommen generieren. Auch Wettbewerber können teure Abmahnungen verschicken lassen.

Die Telekom ist ein sehr schlechtes Beispiel, die hat sich ihr T und alles drumrum schützen lassen und verfolgt angebliche Nachahmer mit hoher Energie.

Bei Verwendung fremder und urheberrechtlich geschützter Designs muss man jedenfalls mit negativen Folgen rechnen. Und wenn jemand für sein Projekt einen Werbedesigner beschäftigt, wie in diesem Fall, ist das auch keine private Nutzung eines einzelnen Schriftzugs.

Gruß, Bernhard

man muss hier auch noch weitere Sachen unterscheiden
Möchte jemand das gewerblcih nutzen oder privat.
Hier soll eine Studie erstellt werden und so wie es sich für mich anhört hat das einen gewerblichen Bezug.
In dem Falle wird VW bzw. der Rechteinhaber sobald davon Kenntnis eintritt dich auffordern das zu löschen.

Mittlerweile reagieren Vw , Audi und Co ziemlich zickig.

Früher waren die Automobilbauer froh wenn z.B. Spielzeugautos von Ihren Modellen erstellt wurden. Mittlerweile lassen sie sich das kräftig mit Lizenzgebühren bezahlen.

😰 Jetzt gehtes am Thema vorbei.

Zitat:

Bei Verwendung fremder und urheberrechtlich geschützter Designs muss man jedenfalls mit negativen Folgen rechnen. Und wenn jemand für sein Projekt einen Werbedesigner beschäftigt, wie in diesem Fall, ist das auch keine private Nutzung eines einzelnen Schriftzugs.

Aufforderung zur Unterlassung, wenn ich mein Auto beklebt habe, kann ich mir nicht vorstellen.

Schadensersatzklage, dazu muß erstmal ein Schaden entstanden sein.

Politisch

Gruß

Ich bin raus bei dem Thema.

Hier könnt ihr alle das kaufen, was ihr wollt.

http://www.cktonline.com/index.html
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