Keine Kulanzübernahme! Was nun???
Habe letzte Woche vom 🙂 erfahren das mein 2004er TDI das bekannte Zylinderkopf Problem aufweist. Er hatte mir nach der Diagnose 100%Kulanz auf Material und 30% auf Lohn zugesichert. Da es ja viele Fälle mit kpl. Übernahme gibt habe ich ihn gebenten einen erweiterten Kulanzantrag direkt bei Audi zu stellen. Da ich 3 Tage nichts gehört habe rief ich bei der Kd. Betreuung an und fragte ob sich diesbezüglich schon etwas getan habe.
Audi blieb bei der bisherigen Kostenübernahme und hat auch nach einigen Minuten Diskussion nicht eingelenkt.
Gut dachte ich mir aber besser als nichts und rufe den 🙂 an um den Reparaturauftrag zu erteilen... denkste.
Seine Aussage: Wir können den Auftrag im Moment nicht so wie angeboten entgegen nehmen, da Audi die Kulanz zurück gezogen hat. Ich fragte natürlich mit welcher Begründung,- das Scheckheft sei 1xvon Bosch und 1x von ATU geführt worden. ( Die arbeiten doch auch nach Hersteller Vorgabe !!! )
Näheres würde ich dann am Montag erfahren...
Hallooooo???? Was geht denn bei Audi ab????
Jemand ne gute Argumentation wie ich weiter verfahren soll??? Oder hat jemand eine ähnliche Ausgangslage schon gehabt????
70 Antworten
hast du die Reparatur schon machen lassen?
Zitat:
Original geschrieben von __B2K__
hast du die Reparatur schon machen lassen?
ZK ist gerade bestellt worden. Wagen wird am Freitag fertig, warum fragst Du???
Zitat:
Original geschrieben von A3 2.0 FSI
OK, OK, ich korrigiere mich:
"Natürlich bietet BMW eine Gewährleistung, und zwar 2 Jahre auf alles außer Lack und Rost, 3 Jahre auf Lack und 12 Jahre auf Rost."
Und die 3 bzw. 12 Jahre Gewährleistung sind eine absolut freiwillige Angelegenheit, die BMW aus reinem Service-Gedanken anwendet; ich sehe hier also keinerlei Ansatz, BMW zu kritisieren.
In diesem Fall ist Garantie auch tatsächlich gleich Gewährleistung zu setzen, da die Beweispflicht des Kunden, dass der Sachmangel bereits bei Vertragsabschluss vorlag, bei Audi-Garantiefällen ohnehin auf den Kunden umgewälzt wird. Lest euch einfach mal die Garantiebedingungen durch bzw. versucht mal, einen Zylinderkopfschaden bei Audi nach 6 Monaten und einem Tag zu reklamieren. Viel Spaß dabei ...
Ich hatte bei meinem alten A3 nach 6 Monaten und 4 Tagen (!!!) ein Knarzen an der Fahrertüre reklamiert (mit Hinweis auf die GARANTIE!), wobei der unfreundliche Freundliche mir nur lapidar sagte, dass er nichts machen könne, weil ich mein Fahrzeug vermutlich unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht habe bzw. einfach die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Fahrzeugs (sprich: Tür alle 2 Wochen ölen?!?) nicht befolgt habe.
Außerdem ist der Maßstab für sämtliche Garantieansprüche ja sowieso immer der in der Automobilindustrie übliche Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen bei Übergabe bzw. Erstzulassung des Fahrzeugs -- sprich: Wenn Audi definiert, dass Sitze schrumpeln müssen, weil das eben so Stand der Technik ist, dass ist das so.
Fazit: Gewährleistung (BMW) und Garantie (Audi) sind de facto absolut dasselbe. In den ersten 6 Monaten ist alles recht unkompliziert, danach bekommst du bei beiden fast nichts mehr. Bei BMW mittels der Beweislastumkehr, bei Audi mit Verweis auf den Stand der Technik.
was nichts an dem grundsätzlichen unterschied zwischen garantie und gewährleistung ändert und die sachen auch nicht gleichsetzt.
wenn es bei dir probleme gab, dann ändert das nichts an den tatsächlichen rechtlichen gegenbenheiten.
bei mir gab es keine probleme in der garantiezeit. (ok, es war auch nur die heckklappe)
Re: Urkundenfälschung um Kulanz zu rechtfertigen???
Zitat:
Original geschrieben von Enni-TDI
Ich sehe das genauso... der Materialfehler ist da und hätte bei einer Inspektion nicht früher erkannt werden können.
Zudem kommt jetzt noch Urkundenfälschung bei meinem Auftrag. Der 🙂 hat jetzt auf dem Rep. Auftrag meine KM. Laufleistung von 102.000 auf 87.000 KM geändert. Ich soll ja die 90.000er Inspektion nachholen lassen obwohl diese gemacht wurde.
Kann das alles nicht glauben was bei Audi abgeht.
Der Fehler hätte u.U. bei der Inspektion erkannt werden können, da dieser Fehler nicht plötzlich aus allen Wolken fällt !
U.U. Kühlmittelstand bei Inspektion schon nicht i.O., evtl. nachgefüllt ?
Weiterhin hat der Servicepartner da zu Deinen gunsten gehandelt, da Kulanz (freiwillige Leistung des Herstellers) i.A. auf 100 000km begrenzt ist !
wenn diese Kulanz freiwillig und willkürlich ist wo steht dann das sie auf 100.00 km begrenzt ist ??
Diese 100%/30% Regelung wird in der Regel jedem angeboten ...egal ob Service bei Audi oder ATU ...das ganze macht dann aber trotzdem noch locker 800€ bis 1000€ die für Arbeitslohn draufgehen ....und das obwohl der Fehler bei Audi bekannt ist bzw. der Hersteller dieser Zylinderkopfdichtungen Materialfehler in kauf genommen hat. Wenn ich auf Arbeit mist baue bekomm ich einen aufn Deckel und muss dafür gerade stehen.
Zitat:
Original geschrieben von __B2K__
wenn diese Kulanz freiwillig und willkürlich ist wo steht dann das sie auf 100.00 km begrenzt ist ??
Diese 100%/30% Regelung wird in der Regel jedem angeboten ...egal ob Service bei Audi oder ATU ...das ganze macht dann aber trotzdem noch locker 800€ bis 1000€ die für Arbeitslohn draufgehen ....und das obwohl der Fehler bei Audi bekannt ist bzw. der Hersteller dieser Zylinderkopfdichtungen Materialfehler in kauf genommen hat. Wenn ich auf Arbeit mist baue bekomm ich einen aufn Deckel und muss dafür gerade stehen.
Und ich dachte schon ich wäre alleine mit meiner Meinung...
Zitat:
Original geschrieben von Enni-TDI
Und ich dachte schon ich wäre alleine mit meiner Meinung...
Der Meinung kann man ruhig sein.
Diese Meinung stellt aber nicht den tatsächlichen Sachverhalt dar.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Der Meinung kann man ruhig sein.
Diese Meinung stellt aber nicht den tatsächlichen Sachverhalt dar.
Mir fehlen langsam die Worte... aber bitte. Lassen wir die Diskussion.
Zitat:
Original geschrieben von Enni-TDI
Mir fehlen langsam die Worte... aber bitte. Lassen wir die Diskussion.
Warum versuchst Du eigentlich nicht, Deinen vermeintlichen Kulanzanspruch einzuklagen ?
Versuchen doch ne ganze Menge von Leuten.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Warum versuchst Du eigentlich nicht, Deinen vermeintlichen Kulanzanspruch einzuklagen ?
Versuchen doch ne ganze Menge von Leuten.
und bei wie vielen hat es geklappt? Kenne keinen Fall!
Zitat:
Original geschrieben von Enni-TDI
und bei wie vielen hat es geklappt? Kenne keinen Fall!
Ei warum wohl ?
😛 Man muss Prioritäten setzen... 😛
den ganzen Fred könnte man sich sparen wenn man einfach die Anschlussgarantie genommen hätte. Da hat man einfach am falschen Ende gespart...mich würde es auch wurmen aber ich wäre beim nächsten mal schlauer...sowas kann immer passieren...beim 2.0er mag man da auf Serienfehler argumentieren...aber auf welcher Basis die Kostenübernahme durchsetzen?
Daneben finde ich das mit dem Service...das bietet wohl die Werkstatt an um beim Kulanzantrag besser da zu stehen...wird aber nicht klappen...
versucht hat es so viel ich weiss noch keiner ...Audi hat den schwanz immer kurz davor eingezogen ... denn sobald es ein gerichtiliches Urteil in der Sache Zylinderkopf geben würde könnten sich ja andere Geschädigte darauf berufen.
Zitat:
den ganzen Fred könnte man sich sparen wenn man einfach die Anschlussgarantie genommen hätte. Da hat man einfach am falschen Ende gespart...
das ganze Forum könnte man sich sparen wenn man einfach keine Autos mehr baut ...super klasse bekommst ein Eis
Zitat:
Original geschrieben von __B2K__
versucht hat es so viel ich weiss noch keiner ...Audi hat den schwanz immer kurz davor eingezogen ... denn sobald es ein gerichtiliches Urteil in der Sache Zylinderkopf geben würde könnten sich ja andere Geschädigte darauf berufen.
komisch, daß in den meissten Fällen die Leute selbst zahlen, bevor es vorm Gericht landet.
Übrigens gäbs da auch noch ne Schiedsstelle, sofern es sich um Probleme mit der Werkstatt handelt.