Keine Garantieverl.! Perfekt Car Pro, Audi CarLife Plus
Hallo,
habe im letzten Jahr einen Audi Gebrauchtwagen PLUS beim Händler A mit laufender Neuwagengarantie gekauft.
1 Jahr Gebrauchtwagengarantie gab es natürlich beim Kauf on top.
Dieses 1 Jahr ist am 03.08.2007 vorüber gewesen.
Am 18.07.2007 war ich dann beim Händler B, bei dem ich auch Servicekunde bin, und habe die Garantieverlängerung abgeschlossen.
Heute, 20 Tage nach neuem Garantiebeginn bekomme ich ein Schreiben in dem steht dass meine Garantie nicht verlängert werden konnte.
Das ist lustig, 20 Tage ohne Garantie! Ehrlichgesagt würde ich den S4 keine Minute ohne Garantie bewegen.
Händler B sagte mir dann dass die Verlängerung nicht machbar sei, da die 1. Garantie eine Perfekt Car Pro (VW-Garantie) war und die Verlängerung eine CarLife Plus (Audi Garantie) wäre.
Ich bin so stinksauer!
Wenn ich einen Audi kaufe, will ich auch die Audi-Garantie, die deutschlandweiter Standart in den Audi-Zentren ist!
Nun müsste ich also einen Check machen lassen (kostet natürlich Geld) um die CarLife Plus ab zu schliessen. Sehe ich nicht ein.
Habe nun beim Händler A angerufen. Dieser sagte dass das egal sein muss welche Garantie das davor war, da die beiden mehr oder weniger unter einem Dach wohnen und er würde das klären.
Fakt ist: mir ist es egal was geklärt wird, ich will die CarLifePlus!
Wer ist denn da im Recht? Ich meine, ich bin Audi Kunde und werde nicht zu einem VW Autohaus gehen, welches ich nicht kenne usw., und meine Garantie verlängern!
Wollte das nur mal los werden und eure Meinungen hören...
Gruß
Sebo, der innerlich kocht!
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von audi_user
@ AndreasHagen:
Was bedeutet denn in deiner Übersicht die Abkürzungen NF und NW in der Zeile Beitragsklasse ?
Die Preise in der Spalte NF gelten, wenn das Fahrzeug vor oder bis zu (ich glaube) 8 Wochen nach der Erstzulassung versichert wird. Die Preise in der Spalte NW gelten, wenn man sich zu einem späteren Zeitpunkt für die Versicherung entscheidet. Die Preise in der Spalte NW gelten auch für Nicht-Erstbesitzer, wenn ich mich nicht täusche.
Habe grade meine CarLife für 455 Euro um ein jahr verlängert. IMHO ist es so, dass man, wenn man einmal aus der Garantie (egal ob Neuwagen oder CarLife) raus ist, nun auch nicht mehr rein kommt. Also wenn du 20 Tage ohne Garantie warst, bekommst du keine CarLife mehr. Ruf mal beim VVD an und frag nach. So hat man mich informiert, also hab ich meine bestehende CarLife um weitere 12 Monate verlängert.
Grüße
@derJan vollkommen richtig so ist es. Wobei 20 Tage da kann der Händler evtl. noch was drehen und das Schreiben zurückdatieren und einschicken mit der Begründung es lag auf dem Schreibtisch des Verkäufers. 😉
Gruß Babsi
Und ich hab die Arschlochkarte? :-(
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Hallo,
so, war jetzt mal bei einem anderen Händler. Man kann die Carlife für alle Audis abschließen innerhalb der ersten 24 Monate, gilt dann für weitere 24 Monate. Innerhalb der ersten paar Tage nach der Erstzulassung und davor gibt es einen Frühbucherrabatt. Die Carlife Versicherung ist nicht an den Erstbesitzer gebunden und kann auch von einem Zweitbesitzer abgeschlossen werden. Die Prämie hierzu ist gestaffelt, innerhalb des ersten JAhres kostet es weniger als im zweiten Jahr, d.h. desto früher man die Versicherung abschließt, desto günstiger ist die Prämie hierfür. Als Neuwagen hat man zudem die Möglichkeit, gleich für 36 Monate die Zusatzversicherung abzuschließen. Nach 6 Monaten ist vor dem Abschluss der Carlife eine Inspektion fällig. Ich hatte gerade Glück, da mein Auto vor dem Kauf noch eine Inspektion bekommen hat.
Für mein Auto, jetzt 16 Monate alt, kostet die Carlife 695€ einmalig.
Ist man einmal aus der Frist raus, ist ein nachträglicher Abschluss nicht mehr möglich. Hier gibt es keinen Tag Kullanz. Dies gilt sowohl für die Anschlussgarantie als auch für die Garantie nach der Anschlussgarantie. Ab 100.000km bis maximal 200.000km gibt es auf das Material nur noch 60% Erstattung, für die Arbeit immer 100%. Über 200.000km gibt es pro Schaden maximal 2.000€ Zuschuss. Diese Konditionen sind unabhängig vom Alter des Autos. Man kann die Versicherung nach den 4 Jahren nur noch jährlich verlängern und muss vor jeder Verlängerung eine Inspektion innerhalb der letzten 5.000km nachweisen (bei dem 5.000km war sich der Verkäufer allerdings nicht sicher, dazu haben wir auch keine Infos gefunden).
So, ich bin jetzt einigermaßen beruhigt und werde meine Anschlussgarantie demnächst abschließen.
Gruß
cSharp
hallo,
nach meheren versuchen bei VW und Audi eine Garantieverlängerung (Perfekt Car Pro) zu bekommen, was leider ohne Erfolg war, versuchte ich mein Glück direkt bei der Versicherung.
Aber Leider haben selbst die keine Ahnung von Ihren Produkten und verweisen wieder auf einen Fahrzeughändler.
Die mir aber immer wieder eine Life für 1320€ verkaufen wollen ,
die ich aber ja gar nicht kaufen kann da ich die Perfekt Car Pro habe.
Endlich nach fast 2 Monaten habe ich ein Vertragswerkstatt gefunden die mir
die richtige Verlängerung für 568€ verkauft hat .
Gruß
Hätte dazu auch eine Frage , Interessiere mich z.B für ein A4 der Händler bietet den an mit einer Pefect Car Pro Garantie.
Der Wagen ist zu Kaufen bei einem Audi Zentrum 300 Km entfernt.
Wenn ich jetzt Probleme mit dem Auto hätte könnte ich zu dem audi autohaus hier in Bonn fahren wo ich wohne und die würden bei mir eine Reperatur auf Garantie durchführen oder geht das nicht und ich
müsste jedesmal 300Km ?
Das sollte auch gehen, dann klärt das nur das AH wo du hingehst die Sache mit dem AH ab wo du gekauft hast.
Als ich beim letzten Mal einen Fall für die GW Garantie hatte war ich auch in einem anderen AH. Die haben dann erst eine Anfrage bei dem AH gemacht wo ich die Garantie verlängert hab ob die das machen dürfen oder ob das andere AH das machen will.
Aber ich verstehe das schon Richtig das nicht unbedingt alle Audi Autohäuser mit dieser Garantie zusammen Arbeiten. Und ich unter Umständen weitere Wege dafür in Kauf nehmen muss ?
Im ersten halben Jahr definitiv, denn so lange ist unabhängig von der Versicherung DEIN Verkäufer für dich zuständig. Es wird davon ausgegangen, dass ein Fehler zum Übergabezeitpunkt bestanden hat und dieser nur nicht entdeckt worden ist. Das Gegenteil ist - außer bei Verschleißteilen - kaum zu beweisen.
Nach einem halben Jahr greift die Beweislastumkehr. Du müsstest also dem Händler nachweisen, dass der Fehler unentdeckt am Übergabezeitpunkt bestanden hat und er diesen zu beheben hat. Auch unmöglich, daher greift praktisch ab diesem Zeitpunkt erst die externe "Garantie".
Innerhalb des ersten halben Jahres wird dich der Garantiegeber auch an den Händler verweisen und sich für "nicht zuständig" erklären bzw. eine Kostenübernahme ablehnen. Ausnahme: Garantien durch Vertragshändlerketten wie "Audi Gebrauchtwagen plus" & Co. Da kannste quasi überall hingehen, die sind aber selten wirklich preiswerte Gebrauchte.