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Kein Update möglich !?

Themenstarteram 21. März 2008 um 14:15

Hallo miteinander,

bin schon eine ganze Weile hier angemeldet und habe meine Probleme bisher immer über die Suche lösen können. Diesmal hab ich leider keine Antwort auf meine Frage finden können.

Ich habe vor 2 Wochen einen neuen (gebrauchten) 525i Touring E61 Bj.08.07.04 mit Nav. Professional bekommen.

Dieser hat anscheinend noch eine recht alte Software drauf, da kein MP3 geht und auch noch keine 3D Ansicht bei der Navigation vorhanden ist.

Der Verkäufer schickte mich zum Meister, welcher von einem Update nicht gerade angetan war,

wegen Preis 150-200€ und Zeit 5 Stunden bis 2 Tage. Nach Absprache mit dem Verkäufer wurde aber der Kostenübernahme zugestimmt und ein Termin vereinbart.

Zum Problem:

Ich habe meinen Wagen um 10Uhr zum Händler gebracht, gegen 16Uhr rief er an, der Wagen könnte abgeholt werden aber ein Update währe nicht möglich, da ein Steuergerät nicht mitspielt und das Update abgebrochen würde.

Einzige Möglichkeit währe ein Austausch des Geräts, was aber 600-700€ + Einbau + Codierung kosten soll und weder von BMW noch von der Gebrauchtwagen-Versicherung gedeckt währe.

Also meine Frage, kann das sein? Ich habe hier im Forum zwar von Problemen beim flashen gelesen aber nie das es gar nicht geht.

Oder ist es eine ausrede des Meisters, um sich weitere Arbeiten zu sparen?

Oder haben die gar nicht versucht die Software zu flashen?

Oder schlicht keine Ahnung?

Mir geht es hauptsächlich um MP3 und 3D-Karte, aber auch die anderen Neuerungen über ich gelesen habe (Spracheingabe verbessert...) würden mich interessieren.

Würde mich über Antworten freuen, weil irgendwie kann das doch nicht sein.

Patrick

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18 Antworten

Doch es kann sein. Mein (ehemaliger) 523i Bj. Juli 2007 war im September 2007, also gerademal zwei Monate später zu einer Reparatur im Werk in DGF und dort mussten DREI von ca. 22 Steuergeräten getauscht werden um ein notwendiges Softwareupdate für die HD Pumpe zu flashen.

Themenstarteram 21. März 2008 um 16:00

Zitat:

Original geschrieben von alderan_22

Doch es kann sein. Mein (ehemaliger) 523i Bj. Juli 2007 war im September 2007, also gerademal zwei Monate später zu einer Reparatur im Werk in DGF und dort mussten DREI von ca. 22 Steuergeräten getauscht werden um ein notwendiges Softwareupdate für die HD Pumpe zu flashen.

Waaassss?

Also die bauen Steuergeräte ein mit der Möglichkeit des updatens, um dann nach 2 Monaten festzustellen, dass die Dinger nicht mehr zur aktuellen Software passen und getauscht werden müssen?

Ich glaub ich würde mir dann die Möglichkeit für solche Steuergeräte ganz sparen.

Könnte evtl. eine ältere Software funktionieren? Geht sowas überhaupt?

am 21. März 2008 um 20:38

Es geht nicht darum, dass die Steuergeräte nicht zur Software passen, sondern dass sich einige davon "weggehängt" haben oder eben einen Defekt aufweisen. Die "sagen" dann einfach "sorry Junge, ich lass mich von Dir nicht updaten". Bei einem Update müssen aber eben immer alle SG mit dem neuen Stand versehen werden, da nicht nur an einzelnen SG eine Softwareänderung stattfindet, sondern eben immer an allen. Wenn eins nicht geht hast Du einen inkonsistenten Softwarestand, was zu enormen Problemen führen könnte, da sich die SG untereinander nicht mehr "unterhalten" können. BMW kann scheinbar diese einzelnen SG nicht reparieren, sondern nur tauschen.

Ich werde auf jeden Fall kurz vor Ablauf meiner Garantie nochmal ein Softwareupdate machen lassen und dann hoffen das alles so lange wie möglich hält.

Möglicherweise wusste das der Verkäufer auch schon.... :-(

Themenstarteram 21. März 2008 um 21:11

Danke für die Antworten!

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, liegt ein Defekt im Steuergerät vor.

Es funktioniert noch, kann aber nicht mehr programiert werden.

Dann sollte doch eigentlich die Euro Plus Garantie einspringen, oder?

Warum schickt der Meister dann nicht einfach eine Schadensmeldung an die Versicherung und baut mir ein neues Steuergerät ein?

Oder wird sowas unter Verschleiß gehandelt ?

Für mich passen dann eher Hard und Software nicht mehr zusammen.

Warum sollte BMW Dir neue Steuergeräte einbauen??

Du kannst ja auch keinen Computer kaufen, auf dem Du 4 Jahre später ein Programm installieren willst, was die alte Hardware überfordert und dann zum Computerfuzzi rennen und verlangen kostenfrei Komponenten zu tauschen.

am 21. März 2008 um 21:38

Ich würde keinen Cent dafür bezahlen, schließlich hast du das Auto erst gekauft. Da hast du gute Karten, niemand kann dir beweisen das der Defekt bei der übergabe noch nicht war.

Welcher Defekt???

Der TE wollte das Update doch aufgrund der Tatsache, dass bei der vorhandenen Software gewisse Funktionen (MP3-Fähigkeit, 3D-Karte), nicht vorhanden sind (was Stand der Technik zum Auslieferungsdatum war).

Das Fahrzeug funktioniert also so wie es muss, hat halt nicht die Features z.B des FL-Modells.

Ich bin auch der Meinung, dass man im Reklamationsfalle auf sein Recht beharren soll, doch hier muss der Händler für seinen Service bezahlt werden.

Hallol,

mir stellt sich hier die Frage, ob die Updatefähigkeit nicht auch Stand der Technik zum Auslieferungsdatum gewesen sein sollte. Da diese nicht gegeben ist, liegt ein entsprechender Defekt vor. Steuergeräte gehören gewiss nicht zu den Verschleiteilen ;).

LG Steffen

was steht denn in der Bedienungsanleitung bezüglich MP3-fähigkeit?

Themenstarteram 22. März 2008 um 11:12

Zitat:

Original geschrieben von frantic_frenzy

Du kannst ja auch keinen Computer kaufen, auf dem Du 4 Jahre später ein Programm installieren willst, was die alte Hardware überfordert und dann zum Computerfuzzi rennen und verlangen kostenfrei Komponenten zu tauschen.

Also einen 3,5 Jahre alten Wagen mit einem 4 Jahre alten Computer zu vergleichen ist schon ein dicker Hund!

Ich würde sagen ein 4 Jahre alter PC entspricht eher einem 15-20 Jare alten Auto.

Trotzdem, wenn ich einen gebrauchten Marken Windows-XP PC bei einem Händler kaufe und das Windows Update verweigert den Dienst, ist dies ein Mangel, der von Händler zu beheben ist (Gewähleistung).

@kanuspezi:

In der Bedienungsanleitung steht bei MP3: in Vorbereitung, die Funktionen mit Verzeichnissen sind aber schon beschrieben.

Mit dem Verkäufer besteht eine Absprache (beim Verkaufsgespräch),die Software upzudaten, um die MP3 und 3D Funktion nachzurüsten. Hab ich bisher nicht geschrieben, da ich dies leider nicht schriftlich habe.

Außerdem habe ich eine Auftragsbestätigung der Werkstatt in dem diese Punkte auch aufgeführt sind, mit Kostenübernahme des Verkäufers. Nur möchte ich halt einen Rechtsstreit vermeiden und wenn dies ein Defekt ist, sollte ja eigentlich die Europlus eintreten.

Ich habe jetzt auch die Befürchtung, dass wenn ich nächstes Jahr, wenn die Garantie abgelaufen ist, mit einer Kleinigkeit in die Werkstatt fahre und die wollen dann ein Update machen, ich auf den Kosten hängen bleibe, weil dann heist es bestimmt das Steuerteil ist defekt.

Der korrekte Vergleich mit einem PC wäre für mich:

Er hat eine Grafikkarte die kein DirectX10 unterstützt möchte aber die Features von DirectX10 nutzen. Konsequenterweise wird es nicht möglich sein das DirectX10 update aufzuspielen und er wird weiterhin DX9 nutzen müssen. Das ist weder ein Defekt der Software noch der Hardware, diese ist schlicht outdated.

Der Fredersteller möchte ja NEUE Features die bei seinem Baujahr bei Kauf noch nicht vorhanden waren nutzen und nicht Mängel in der Funktion beseitigen.

am 22. März 2008 um 13:48

Zitat:

Original geschrieben von viper0190

...währe nicht möglich, da ein Steuergerät nicht mitspielt und das Update abgebrochen würde....

Hier muss man 2 Szenarien unterscheiden:

1. Das Steuergerät ist für die neuen Funktionen noch nicht ausgelegt und die gewünschten Funktionen werden somit durch die Hardware (das Steuergerät) nicht unterstützt

2. Das Steuergerät bietet grundsätzlich die Möglichkeit, kann aber aufgrund eines "Fehlers" nicht programmiert werden.

Im 1. Fall ist eine Verhandlung zwischen den Parteien nötig, wobei dabei wichtig ist, was konkret vereinbart wurde. Grundsätzlich wäre es ja eine zugesagte (und somit vertraglich vereinbarte/bezahlte) Eigenschaft.

Zitat:

Mit dem Verkäufer besteht eine Absprache (beim Verkaufsgespräch),die Software upzudaten, um die MP3 und 3D Funktion nachzurüsten. Hab ich bisher nicht geschrieben, da ich dies leider nicht schriftlich habe.

Im 2.Fall liegt ganz klar ein technischer Defekt vor der von dem Verkäufer/BMW repariert werden muss, da es sich dabei um einen Mangel an der Sache handelt.

@alderan: exakt so sehe ich das auch!!

Jetzt lassen wir die Kirche mal im Dorf.

O.k, der TE hat sich mit dem Verkäufer auf eine Sonderleistung geeinigt, die der Verkäufer, aufgrund der Komplexität der Materie, besser nicht zugesagt hätte.

Jetzt können sich beide Parteien nur gemeinsam einigen wie weiterhin verfahren werden soll. Man muss auch die Situation des Händlers sehen.

Wenn der jetzt bei dem Gebrauchtfahrzeug noch Kohle und Arbeitszeit ivestieren muss, ist der Gewinn bald zum Teufel.

Also fair bleiben und sich unter gegebenem Sachverhalt vielleicht die Kosten teilen!

am 22. März 2008 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von frantic_frenzy

[...] die der Verkäufer, aufgrund der Komplexität der Materie, besser nicht zugesagt hätte [...] Also fair bleiben und sich unter gegebenem Sachverhalt vielleicht die Kosten teilen!

Klar sollte man immer fair bleiben, aber wenn ich ein Fahrzeug gekauft hätte, bei dem mir der Verkäufer aus eigener Unwissenheit (die bekanntlich nicht vor "Strafe" schützt) etwas zugesagt hat, was nun letztendlich nicht ohne weiteres gehalten werden kann, würde ich als Käufer erst einmal auf meinem Recht bestehen, das zu bekommen was ich vertraglich vereinbart habe. Die Summe die ich bezahlt habe, war ja schließlich auch zu 100% so wie vereinbart. Wäre ja genauso als wenn ich als Käufer nachher hingehe und sage "Ach nö, ich habe jetzt einen billigeren woanders gesehen, deshalb will ich jetzt hier auch weniger zahlen".

Klar ist auch, dass man sich das Verhältnis zum Händler nicht unbedingt von Anfang an versauen sollte, aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.

Nachgeben kann man immer noch!

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