Kein Tüv durch fehlende LWR?
Hallo zusammen,
hab mal ne Frage vill kann mir ja jm. weiter helfen, ne freundin von mir hat ein golf 1 cabrio G60 und wollt jetzt Tüv machen (vorzeigen das alle mängel behoben sind), allerdings hatte sie ein lwr drin (corrado cockpit) aber sie hat im einser keine Leuchtweitenregulierung. so jetzt wurde für die lwr ne blende eingebaut und sie hatte ein zettel mit das der einser so regulär keine lwr hatte. jetzt sagt der Typ vom Tüv es gab ne lwr pflicht ab 01.01.1990. ich selbst hab auch ein Cabrio und meiner bj. 1990 hat auch keine lwr, kann der tüvmacker eigentlich deswegen kein tüv geben?? Hat jm. da auch ähnliche erfahrung gemacht?
vielen dank schonmal für antworten.
Beste Antwort im Thema
Aber wenn der Schalter für die LWR nicht verbaut ist und das Auto serienmäßig keine hatte, dann muss er auch keine haben nur weil er ein anderes Armaturenbrett verbaut is es keine Pflicht die LWR auch noch eizubauen.
Klar hat er seinen Job gemacht nur leider hat hat er da wohl nicht nachgedacht.
Wenn der Golf BJ 1989 ist und 1990 zugelassen wurde, da es immer Überschneidungen gibt (Standzeit im AUtohaus), gibt es auch noch Golfs die dann logischerweise keine LWR haben und somit ist das Ok.
Soweit ich darüber informiert bin, lasse mich aber gerne belehren.
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Spacefroggy
Jaja der liebe TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ etc. LWR ohne Funktion oder fehlt ist nunmal ein erheblicher Mangel und somit keine positive HU. Bei der Anzahl von Autos die mich jeden morgen blenden (Die meisten sind ja auch noch zu blöd ein Birnchen richtig in die Lampe einzusetzen) weil sie voll besetzt sind oder einen Anhänger ziehen und garnicht über ihr Auto Bescheid wissen ("Leuchtweitenregelung? Hat der nicht, Glauben Sie mir!"😉 bin ich froh, dass das ein Durchfallgrund ist. Die Prüfer machen ja nur ihren Job, sie stören uns nicht bei unserer Arbeit, dann sollten wir sie auch nicht bei ihrer stören und permanent über sie nörgeln!
aber was tun, wenn man ne rallyefront hat aber ne EZ nach 90?
ich norgel auch aber ich hab nen t3 wo man das nich regulieren kann währe mia auch lieber wenn ich das einstellen könnte;
wenn ich dich richtig verstehe was du meinst!
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
auf wen war das jetzt bezogen?
oh sorry ich meinte dich
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bei mir gehts ja nicht um nörgeln..
es geht darum, dass ich eine rallyefront habe..diese stammt aus einem rallye-golf, der vor 1990 gebaut wurde (glaub nur 1989). dieser hat keine elwr, daher also mein golf nun auch nicht mehr, da ich eben die scheinwerfer dieses rallye-golfs verbaut habe..
meiner ist jedoch EZ april 1990, muss also eine elwr haben..
nachrüsten ist nahezu unmöglich, da batterie und luftfilterkasten da im weg sind..
(hier ein bild einer solchen front..falls du das nicht kennen solltest.)
Bin ja mal gespannt wie dat mit meiner Rallyefront wird...
Denke mal im April bin ich denn schlauer... 😁
mfg
okay sorry
da hab ich was falsch verstanden!
aber mein kumpel hat für sein 2er dafür ne abe und es ging beim tüff😁😁😁
ohne weiteres
also im klartext, du darfst die front verbauen wenn in deinen fahzeugbrief steht das du keine regulierung von elekt. art hast!
ALSO SO STEHT ES BEI MIA UND BEI MEIN KUMPEL DRINN
kann man die leuchtweitenregulierung einfach nachrüsten? also liegt der kabelbaum schon oder braucht man nur die motoren und nen schalter.....die lampen sind ja klar 😉
Soo noch mal zu meinem Cabbi, hab rausgefunden warum mein TÜV das mit der LWR nicht beanstandet hat, mein Auto wurde zwar erst im jahre 1990 zugelassen aber das Modellbj. ist 1989 keine ahnung ob das umbedingt ne rolle spielt aber kann es mir schon vorstellen. 😉
es geht dabei nicht ums baujahr sondern um das erstzulassungsdatum..ab EZ 01.01.1990 musst du eine haben.
dass sie bei dir nicht beanstandet wurde mag daran liegen, dass die elwr nicht großartig interessant für den tüv ist..bei mir wurde noch nie danach geschaut, sagen wir's mal so.
das mit der rallye-front ist wirklich mist. hatte ich letztes jahr auch. motor, bremsen usw hat er alles eingetragen, nur leider ist mein auto doch durch die hu gefallen, da die rallye-scheinwerfer keine lwr haben. und motoren ranbauen halte ich für recht schwierig, wenn man mal guckt wie die zum verstellen geht. keine ahnung ob man die lwr irgedwo ausgetragen bekommt... was anderes würde mir zum legalen verbauen nicht einfallen...
Rallye Front ist doch ein Golf 2 Bauteil, wozu tüv eintragung??
Wenn die EZ vor 01.01.1990 liegt braucht mann keine LWR ab 1.1.90 schon genauso sieht es mit der Nebelschlußlampe aus.
Wozu recht lange rumdiskutieren, meiner ist ZB Bj:89 EZ ist 06.1989 bislang hat sich kein Tüvler bei uns mal richtig auf die EZ konzentriert, nebelschluß wurde bei mir nie getestet, genauso wie meine nachgerüßtete ELWR.
(die im frühjahr sowieso raus kommt und eine AutomatischeLWR rein kommt) {Sehr SINNVOLL
Das rädchen ist drin auch die Motoren sind in meine Jetta2 scheinis von In.Pro(ohne eintragung!!),
die sind meineswissens etwas bölliger als Rallye, und selbst daran hat noch nie jemand rumgespielt, außerdem sind zur zeit meine kabel sowieso nicht an die LWR angeschloßen.
Geh einfach zu nem anderen TÜVler, teilweiße sind die TÜV menschen direkt beim TÜV besser drauf als zb die die zu VW, BMW, ATU oder, oder kommen!
@Heinzhassel:
Ja klar kann mann die selbst nachrüßten, entweder du gehst auf den schrott und nimmst die stellmotoren sammt kabelbaum deiner ZE mit oder nur die Stellmotoren und bastelst dir selber nen kabelbaum.
Hab ich bei mir so gemacht, funtzt alles.
Gruß
eintragen muss man die nun nicht unbedingt. ich war halt beim tüv wegen einer motoreintragung usw. und da ich an dem golf 2 jahre am rumschrauben war, und er natürlich auch komplett abgemeldet war, ist auch der tüv abgelaufen. ich wollte halt alles mit einmal machen lassen. alles eintragen und dann die hu. eingetragen wurde auch alles, nur die hu hab ich nicht geschafft, wegen der lwr. mein auto ist ez nach 90 und als der tüver das rädchen in meinem cockpit sah (den schalter hab ich drin gelassen, da ich eine komplette vollausstattung -ausser aktivsystem-, und ich halt der vollständigkeit halber den schein wahren wollte) jedenfalls fummelt er an dem ding rum und wundert sich, dass sich da nix verstellt...
hab dann zum nächsten mal die jettafront reingetan.
jetzt liegt die ralley-front hier in kartons rum und ich hab sie dann auch nicht mehr angebaut...
in meinem neuen projekt kommt sie wieder rein, da möchte ich sie aber auch eingetragen haben, da sonst die grünen kommen und wieder dümmlich tun. ist halt nur die frage, ob man die lwr ausgetragen bekommt. quasi eine ausnahmegenehmigung...
rallyefront muss eingetragen werden. ist mit jetta nicht zu vergleichen, da dieser dieselbe ABE -nr wie der golf hat.
der rallye jedoch nicht, da er allrad hat..
@edition82, schonmal irgendwo nachgefragt wegen ner eintragung und ohne lwr? selbst in der holzhauser str. wollten sie das sehen, dabei sind die doch sonst so "ukompliziert"...