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Kein Tüv durch fehlende LWR?

Themenstarteram 30. Juli 2009 um 17:52

Hallo zusammen,

hab mal ne Frage vill kann mir ja jm. weiter helfen, ne freundin von mir hat ein golf 1 cabrio G60 und wollt jetzt Tüv machen (vorzeigen das alle mängel behoben sind), allerdings hatte sie ein lwr drin (corrado cockpit) aber sie hat im einser keine Leuchtweitenregulierung. so jetzt wurde für die lwr ne blende eingebaut und sie hatte ein zettel mit das der einser so regulär keine lwr hatte. jetzt sagt der Typ vom Tüv es gab ne lwr pflicht ab 01.01.1990. ich selbst hab auch ein Cabrio und meiner bj. 1990 hat auch keine lwr, kann der tüvmacker eigentlich deswegen kein tüv geben?? Hat jm. da auch ähnliche erfahrung gemacht?

vielen dank schonmal für antworten.

Beste Antwort im Thema
am 30. Juli 2009 um 18:51

Aber wenn der Schalter für die LWR nicht verbaut ist und das Auto serienmäßig keine hatte, dann muss er auch keine haben nur weil er ein anderes Armaturenbrett verbaut is es keine Pflicht die LWR auch noch eizubauen.

Klar hat er seinen Job gemacht nur leider hat hat er da wohl nicht nachgedacht.

Wenn der Golf BJ 1989 ist und 1990 zugelassen wurde, da es immer Überschneidungen gibt (Standzeit im AUtohaus), gibt es auch noch Golfs die dann logischerweise keine LWR haben und somit ist das Ok.

Soweit ich darüber informiert bin, lasse mich aber gerne belehren.

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nee, keine ahnung.

hab in nem fremdforum gelesen, dass man beim landratsamt (also die von denene ich das gelesen habe, wohnen halt nicht inner großstadt) eine ausnahmegenehmigung beantragen kann..kostet auch geld (pro jahr xxx euro)..

irgendwie sowas habe ich neulich gelesen..

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