ForumGolf 1, 2
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. Kein Tüv durch fehlende LWR?

Kein Tüv durch fehlende LWR?

Themenstarteram 30. Juli 2009 um 17:52

Hallo zusammen,

hab mal ne Frage vill kann mir ja jm. weiter helfen, ne freundin von mir hat ein golf 1 cabrio G60 und wollt jetzt Tüv machen (vorzeigen das alle mängel behoben sind), allerdings hatte sie ein lwr drin (corrado cockpit) aber sie hat im einser keine Leuchtweitenregulierung. so jetzt wurde für die lwr ne blende eingebaut und sie hatte ein zettel mit das der einser so regulär keine lwr hatte. jetzt sagt der Typ vom Tüv es gab ne lwr pflicht ab 01.01.1990. ich selbst hab auch ein Cabrio und meiner bj. 1990 hat auch keine lwr, kann der tüvmacker eigentlich deswegen kein tüv geben?? Hat jm. da auch ähnliche erfahrung gemacht?

vielen dank schonmal für antworten.

Beste Antwort im Thema
am 30. Juli 2009 um 18:51

Aber wenn der Schalter für die LWR nicht verbaut ist und das Auto serienmäßig keine hatte, dann muss er auch keine haben nur weil er ein anderes Armaturenbrett verbaut is es keine Pflicht die LWR auch noch eizubauen.

Klar hat er seinen Job gemacht nur leider hat hat er da wohl nicht nachgedacht.

Wenn der Golf BJ 1989 ist und 1990 zugelassen wurde, da es immer Überschneidungen gibt (Standzeit im AUtohaus), gibt es auch noch Golfs die dann logischerweise keine LWR haben und somit ist das Ok.

Soweit ich darüber informiert bin, lasse mich aber gerne belehren.

45 weitere Antworten
Ähnliche Themen
45 Antworten

Ja, seit 01.01.1990 gilt für alle Neuwagen eine Pflicht der LWR.

Ich meine mal gehört zu haben, dass alle Teile im Fahrzeug funktionieren müssen. Wenn man nun Teile nachrüstet werden, wie der Schalter der LWR so muß auch diese funktionieren (einem Fahrer der das Auto nicht kennt würde ja vorgegagelt das Auto hätte LWR).

Dazu kommt, der TÜV-Prüfer braucht sich nicht zu rechtfertigen. Eine TÜV-Abnahme oder auch Eintragungen unterliegen gesetzlichen Bestimmungen, aber ein Prüfer kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er das Fahrzeug abnimmt oder nicht. Wenn er nur das Gefühl hat das mit dem Fahrzeug etwas nicht stimmt reicht das schon.

am 30. Juli 2009 um 18:29

Fahr zu nem anderen TüV dieser Prüfer is einfach ein Tuning Hasser so einen gibts bei uns auch.

Der hört nen Sportauspuff und sieht ne Tieferlegung und schon hast du fast keine Chance mehr

Zitat:

Original geschrieben von VR-Devil

Fahr zu nem anderen TüV dieser Prüfer is einfach ein Tuning Hasser so einen gibts bei uns auch.

Ein Tuning Hasser ?!?

Warum soll dies der Prüfer sein, wenn er sich an die gesetzlich vorgegeben Vorlagen hält und lediglich seinen Job RICHTIG macht ?

Der Prüfer hat korrekt gehandelt, nun liegt es an dem Kunden die LWR nachzurüßten, sonst sind zukünftige Probleme vorprogrammiert, auch wenn der nächste Prüfer diesen Prüfpunkt nicht durchführen sollte.

Zitat:

Der hört nen Sportauspuff und sieht ne Tieferlegung und schon hast du fast keine Chance mehr

Unsinn, wenn alles Regelkonform ist warum solltest du dann keine Chance auf eine Eintragung mehr haben ?

am 30. Juli 2009 um 18:51

Aber wenn der Schalter für die LWR nicht verbaut ist und das Auto serienmäßig keine hatte, dann muss er auch keine haben nur weil er ein anderes Armaturenbrett verbaut is es keine Pflicht die LWR auch noch eizubauen.

Klar hat er seinen Job gemacht nur leider hat hat er da wohl nicht nachgedacht.

Wenn der Golf BJ 1989 ist und 1990 zugelassen wurde, da es immer Überschneidungen gibt (Standzeit im AUtohaus), gibt es auch noch Golfs die dann logischerweise keine LWR haben und somit ist das Ok.

Soweit ich darüber informiert bin, lasse mich aber gerne belehren.

Zitat:

Original geschrieben von VR-Devil

Aber wenn der Schalter für die LWR nicht verbaut ist und das Auto serienmäßig keine hatte, dann muss er auch keine haben nur weil er ein anderes Armaturenbrett verbaut is es keine Pflicht die LWR auch noch eizubauen.

Da hilft es mit dem Prüfer zu reden und ein Blick in die Fahrzeugpapiere zu werfen, anhand der Fahrgestellnummer lässt sich das MJ rausfinden, und wenn eine Überschneidung vorliegt ist dies in den FZ-Papieren erwähnt, dass eine Zulassung ohne LWR vorliegt.

Sollte dies nicht der Fall sein bei VW anhand der Fahrgestellnummer eine Bescheinigung hlen, und um weitere Probleme in Zukunft zu vermeiden dies dann unbedingt in die Fahrzeupapiere notieren.

Bei einer nachträglichen Umrüßtung von Scheinwerfern MIT LWR, muss diese auch angeschlossen und funktionsfähig sein.

am 30. Juli 2009 um 19:10

Genau das meine und sage ich doch.

Anhand der FIN kann man das rausfinden ob oder ob nicht. Aber der TüV Prüfer kann nicht verlangen, dass eine eingebaut wird

wenn keine ab Werk verbaut war.

Ich hab auch nen 2er Golf BJ '90 mit LWR ....

Ich hab das so verstanden, dass neben dem Cockpit auch die Scheinwerfer verbaut worden sind, nach nochmaligen lesen gebe ich dir Recht, wenn nur das Cockpit mit LWR Anzeige verbaut sein sollte.

Ich habe oben überlesen, dass eine Bescheinigung von VW vorliegt :rolleyes:

am 30. Juli 2009 um 19:20

Heieiei ^^

danke :) meiner Finger taten schon weh:D

Zitat:

Original geschrieben von VR-Devil

Heieiei ^^

danke :) meiner Finger taten schon weh:D

:D

Absolut egal, wenn das Auto vor 1990 gebaut wurde.. Dann braucht keine LWR drin sein, auch wenn der Schalter drin ist, braucht sie nicht verbaut sein!! Geh zum anderen Prüfer.. Dann hat sich das Thema.. ;)

 

Habe mir das auch gerade noch von unserem TÜV Prüfer den du ja auch kennst bestätigen lassen.. :D

 

P.s.: Bitte dran denken das Modelljahr und Baujahr zwei verschiedene Dinge sind..

am 31. Juli 2009 um 8:40

also ich hat mit meim audi auch so en problem.... hab mir facelift scheinwerfer rein gemacht und hatte keine passenden stellmotoren..... also sprich ich hab meine originalen( die nicht passen) eingebaut das es so aussieht als würden sie funktionieren. aber meine lwr macht nix nur die scheinwerfer haben ich und n`kumpel richtig eingestellt.... so das dern tüvvi denkt das alles i.o. ist... wenn der das nicht macht dann geh einfach zu nem anderen tüv und red mit dem .... wo kommsten her? wenn eine lwr eingebaut ist muss sie auch funktionieren.... wenn keine drinn is dann kanns dem tüv scheissegal sein.... wie das jetzt mit der anderen front aussieht weis ich nicht..... musst halt in die pfalz nach schwegenheim fahrn :):p die sind richtig gut im nix schaffen =D

Themenstarteram 5. August 2009 um 21:57

Ok Danke Jungs, also hat sich das Problem wohl auch schon erledigt im Fzg. Schein steht sowas drin das der sowas nicht hat ...

achja nähe Hamburg komm ich her.. habe sowieso das gefühl das die Tüvprüfer allgemein strenger geworden sind. :)

am 5. August 2009 um 22:07

Cool wenns geklappt hat

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. Kein Tüv durch fehlende LWR?