Kein schöner Start ohne viel Freude am Fahren
Hallo zusammen,
da ich noch neu bin, wollte ich mich eben mal kurz vorstellen bevor ich zu meiner "Leidensgeschichte" komme.
Ich bin 21 Jahre alt und komme aus Augsburg. Habe mir vor kurzem meinen Traum vom BMW verwirklichen können. Der Wunsch bestand seit ich klein war, musste aber "gezwungener" Maßen einen Umweg über Subaru machen.
Jedenfalls zu meiner hoffentlich einmaligen Geschichte:
Als ich auf Mobile.de die Anzeige sah, konnte ich mein Glück kaum fassen.
F32 Coupé 420d BJ 2017 laut Händler mit gerade mal 17.XXXkm.
Also bin ich das Auto probegefahren und war absolut verliebt. Leider wohl so sehr, dass ich quasi Blind war.
Also hatte ich das ganze dann gekauft und war in den ersten Wochen auch noch absolut happy. Als dann eine Freundin mir jedoch sagte, dass bei dem Navi etwas nicht stimmte, wurde ich stutzig.
Long Story short, mir wurde ein BJ 2015 verkauft der laut Händler und Vertragsdaten BJ 2017 ist. Ja der Händler war ein offzieller BMW Premium Partner. Jetzt bin ich grad mitm Anwalt dran und hoffe extrem, mein gesamtes Geld wieder zu bekommen. Ich bin aktuell schon im Verkaufsgespräch mit einem hoffentlich besseren Händler. Der "Ersatz" wird dann ein Snapper Rock Blue 430d xDrive. Der wirklich BJ 2017 ist.
Grüße
Beste Antwort im Thema
Was mich hier wundert ist, dass keiner von Betrug redet!?
Hier wurde ein Auto (BJ 2015) in einem Kaufvertrag als BJ2017 datiert.
Und als Sahnehäubchen wird dann der Händler noch dreist, nach so einer Geschichte....
93 Antworten
So soeben ist die erwartete Antwort von BMW reingeflattert. Sie nehmen meine Information als Basis zu Verbesserung ihres Service, können aber so nichts für mich tun.
Mir war klar, dass es auf die weiße abgetan wird, dennoch finde ich es schade.
Also ohne irgendwie jemanden was vorzuwerfen aber wenn alles so war wie von dir geschildert, kann ich es einfach nicht glauben das die so reagiert haben. Das wäre ja DER SKANDAL wenn man mit so einem Fall in die Öffentlichkeit gehen würde. Wäre ähnlich in der Größe wie der vw Abgasskandal. Oder du hast es denen einfach zu leicht gemacht und Dinge akzeptiert damit du dann später nichts mehr in der Hand hast. Auf alle Fälle freut es mich aber für dich das alles erledigt wurde und du ein neues Auto hast 🙂.
Eine Idee hab ich noch mal sehen ob das was wird. Werd mich auf jedenfall melden wenns weder Erwartens was neues gibt.
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Die Entschädigung für die Nutzung ist leider vollkommen normal und m.M nach auch gerchtfertigt.
Der TE „tauscht“ das Auto ja zurück weil es nicht die zugesicherten Eigenschaften (Bj2017) hat. Trotzdem hat der TE das Auto schon intensiv genutzt mit rund 11tkm. Das Auto hat dadurch natürlich an Wert verloren. Auch wenn es nicht die Schuld des TE ist dass er das Auto zurückgeben muss - genutzt hat er es nunmal trotzdem eine Zeit lang.
Ist bei einer Wandlung / Rückabwicklung übrigens genauso, wenn z.B irgendwelche Geräusche / Vibrationen nach diversen Rep Versuchen nicht behoben werden können. Dann gibt es auch nicht den vollen Kaufpreis zurück sondern es werden 0,0x% pro KM abgezogen. Obwohl kan ja auch nichts dafür kann dass man den Wagen letztendlich wieder zurückgeben muss.
In diesem Fall könnte man höchstens argumentieren der TE wäre arglistig getäuscht worden und der Händler hat absichtlich ein falsches Baujahr in den Kaufvertrag geschrieben um einen Vermögensvorteil zu erzielen. Hier wird der Nachweis aber schwierig...und natürlich wird das auch der Anwalt bedacht haben und so letztendlich die beste Lösung ausgehandelt haben.
Abhaken und viel Freude mit dem neuen Auto!
Zitat:
@Bubma1506 schrieb am 13. September 2018 um 00:17:36 Uhr:
Die Entschädigung für die Nutzung ist leider vollkommen normal und m.M nach auch gerchtfertigt.
Der TE „tauscht“ das Auto ja zurück weil es nicht die zugesicherten Eigenschaften (Bj2017) hat. Trotzdem hat der TE das Auto schon intensiv genutzt mit rund 11tkm. Das Auto hat dadurch natürlich an Wert verloren.
Also gerade dieser Punkt ist so wichtig. Das Auto hat nicht durch den TE an Wert verloren sondern eben schon beim Verkauf (falsches EZ Jahr!).
Ich hatte ein deutlich kleineres Problem mit dem BMW und die sind mir ohne Anwalt und viel Aufwand mehr entgegengekommen als in dem Fall v. TE. Deswegen wundert mich diese Antwort aus München wenn alles so war wie v. TE geschrieben wurde, was ich auch glaube.
Zitat:
@webdesigne.at
Also gerade dieser Punkt ist so wichtig. Das Auto hat nicht durch den TE an Wert verloren sondern eben schon beim Verkauf (falsches EZ Jahr!).
Durch die 11tkm die der TE drauf gefahren hat ist sehr wohl ein Wertverlust eingetreten, völlig unabhängig davon ob es jetzt Bj 2015, 2017 oder 1975 war 😉 EZ war doch wohl außerdem richtig, nur das Baujahr falsch angegeben!
Für die Höhe bzw wie dieser Wertverlust zu bemessen ist gibt es sicher Gutachten / Tabellen etc. Dafür ist ja der Anwalt da.
Die Abwicklung des Autohauses war natürlich unter aller Kanone - wenn denn so wie vom TE beschrieben, wir kennen ja bisher nur eine Seite der Geschichte. Und da gibt es schon auch ein paar Ungereimtheiten. Ich habe z.B never ever jemals davon gehört dass im Kaufvertrag zu einem Kraftfahrzeug kein Kilometerstand angegeben ist
Ja aber wenn das Baujahr um 1 oder 2 Jahre falsch angegeben war dann hatte das Auto nicht den Wert beim Verkauf den der TE bezahlt hat. Das ist auf gar keinen Fall egal. Deshalb meinte ich das man dann eben auch nichts für 11.000km verlangen kann wenn das Auto von Anfang an teurer verkauft wurde als angegeben. Da müsste sogar der TE eine Zuzahlung/Entschädigung bekommen unabhängig davon ob und wieviel er gefahren ist. Ein Auto mit zb. BJ 2017 hat nicht den selben Verkaufspreis wie eins vorm Facelift und zb. BJ 2015 oder 2016.
So ist das, es ist schlicht Betrug und ich finde es schon einigermaßen verwunderlich, dass BMW sich bei dieser Sauerei nicht aktiver zeigt, sondern nur in üblichen Standardphrasen kommuniziert.
Merkwürdige Logik. Verkauf wird rückabgewickelt, also Auto gegen Kaufpreis umgetauscht. Dann wird natürlich der finanzielle Nachteil des Wertverlustes entschädigt, die gefahrenen KM. Oder seit wann ist ein 2 Jahre alter 4er BMW so wenig wert dass man den für 0 Euro 1/2 Jahr und 11.000 km fahren darf, ja sogar noch Geld dazu bekommt.
Wir kennen hier alle nur die Darstellung des TE und nichts schriftliches.
Ich finde das war insgesamt doch ein guter Deal, der Wertverlust war sicher deutlich höher als das was es am Ende gekostet hat.
Hab gestern mal nachgesehen, der wunderbare Händler hat den "alten" 420er wieder im Verkauf für mehr als ich ihn damals gekauft habe.
Ich persönlich würde mich nur noch über eine Stellungnahme von BMW freuen, die mehr als C&P Phrasen beinhaltet.
Sollte da noch was kommen, werd ichs euch sofort mitteilen, zum Schluss noch ein paar Fakten am Ende:
420d für 35300€ gekauft
11 Wochen (kein halbes jahr) gefahren
12t km
3200€ finanzieller Verlust
Ein extrem unverschämter Verkäufer der ja meinte ich sei eh selber an allem schuld.
Zitat:
@webdesigne.at schrieb am 13. September 2018 um 08:00:48 Uhr:
Ja aber wenn das Baujahr um 1 oder 2 Jahre falsch angegeben war dann hatte das Auto nicht den Wert beim Verkauf den der TE bezahlt hat. Das ist auf gar keinen Fall egal. Deshalb meinte ich das man dann eben auch nichts für 11.000km verlangen kann wenn das Auto von Anfang an teurer verkauft wurde als angegeben. Da müsste sogar der TE eine Zuzahlung/Entschädigung bekommen unabhängig davon ob und wieviel er gefahren ist. Ein Auto mit zb. BJ 2017 hat nicht den selben Verkaufspreis wie eins vorm Facelift und zb. BJ 2015 oder 2016.
Raffst du es nicht oder WILLST du es nicht verstehen? Das Geschäft des TE wurde RÜCKABGEWICKELT, fertig aus. Der TE hat (quasi) seinen Kaufpreis ZURÜCKBEKOMMEN.
ABER der TE hat das Auto 11.000km genutzt. Völlig egal von welchem Wert man vorher ausgegangen ist, ob 10.000€ oder 30.000€, ob Baujahr 2017 oder Baujahr 1990, wenn der Händler jetzt das Fahrzeug wieder verkaufen will ist es WENIGER WERT. Der Händler hatte einen WERTVERLUST. Eben dieser Wertverlust ist vom TE zu tragen, weswegen er ja auch nur quasi den Kaufpreis zurückbekommen hat.
Oder stell es dir so vor: TE kauft Auto für 35300€, völlig schnurzpiep egal ob das Auto 35300 wert wäre, egal ob Baujahr sonstwas. Es stellt sich heraus dass eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist, egal was, es könnte auch die Hodenmassage auf dem Fahrersitz sein. Der TE gibt also dem Verkäufer das Auto zurück und bekommt natürlich seine 35300€ zurück. Jetzt sagt der Verkäufer aber „moment mal, du bist doch 11.000km mit meinem Auto gefahren, auch wenns von Baujahr dazumal war und die Hodenmassage nicht eingebaut war! Dafür möchte ich entschädigt werden!“
Das Fahrzeug war vorher vll nur tatsächliche 30.000€ wert, mit 16kkm und dem tatsächlichen Baujahr 15. (nochmal es ist völlig egal was der TE bezahlt hat!). Jetzt gibt es der TE zurück mit 27kkm und es ist immer noch Baujahr 15, hat außerdem einen Halter mehr eingetragen. Jetzt ist das Fahrzeug nur noch 26800€ wert. Ergo hat der TE dem Verkäufer den Wertverlust zu ersetzen. Der Wertverlust von 3200€ entstand ja durch die Nutzung des TE und nicht durch die falsch Angabe des Verkäufers, weil in den 30.000€ ja der Wet mit dem tatsächlichen Baujahr berücksichtigt ist.
Dass der Wagen einen „Wertverlust“ von 35300€ zu 30000€ für den TE hat wegen dem falschen Baujahr ist irrelevant, weil dem TE ja kein Schaden entstanden ist, er hat das Fahrzeug ja quasi zum Originalpreis zurück getauscht bekommen.
Eine Alternative Methode wäre z.B gewesen wenn der Verkäufer dem TE den Minderwert von 5300€ erstattet hätte und der TE das Fahrzeug behalten hätte, DANN und NUR DANN wäre der Minderwert durch die falache Baujahr Angabe zum tragen gekommen.
Spinnen wir dein abstruses und völlig falsches Rechtsverständnis mal etwas weiter:
Verjährung für Sachmangel sind 2 Jahre. Der gewiefte Anwalt hätte dem TE also geraten sich erst nach 1 Jahr und 11 Monaten an den Verkäufer zu wenden. Der TE hätte dann in der Zwischenzeit also ca 110.000km auf das Fahrzeug gefahren und könnte es dann also zurückgeben wegen der Falschangabe des Baujahres, würde seinen vollen Kaufpreis zurückbekommen und müsste dem Verkäufer nichtmal eine Wertminderung bezahlen?
GEIL IN DEINER WELT MÖCHTE ICH LEBEN! Dann kauf ich nur noch Autos mit Sachmängeln und fahr die zwei Jahre für völlig umsonst. HAMMER!
@kuchenpferd
Wie bereits gesagt: Abhaken und als Lehrgeld verbuchen!
Wenn dein Anwalt was von seinem Handwerk versteht wird es schon die beste Lösung für dich gewesen sein. Wenn du 12tkm gefahren bist und „nur“ 3200€ dafür zahlen musstest dann bist du mit 26,67 Cent pro Kilometer sogar noch günstiger weggekommen als die Pauschale die unser Staat sonst für KfZ Kosten her nimmt - und ich bin mir sicher vor Gericht könnte man noch argumentieren dass ein 3er eher deutlich über dem Durchschnitt liegt bei solchen Kosten.
11 Wochen (kein halbes jahr) gefahren
12t km
Du bist halt in dem „keinen halben Jahr“ auch so viel gefahren wie manche Leute im ganzen Jahr.
Hut ab übrigens bei der KM Leistung einen 420/430 zu wählen. Sind bei 55tkm im Jahr nicht unbedingt die „günstigsten“ Kilometerschrubber.
Genug geärgert, Blick nach vorne aufs nächste Auto! 🙂
Und ich glaube das du hier fast der einzige bist der es nicht checkt was ich (und viele anderen auch) gemeint habe.
Nochmal: Wenn der Händler ein Auto mit BJ 2017 anschreibt und dafür zb. 30.000 Euro verlangt, dann ist das Auto nicht die 30.000 Euro Wert wenn es in Wirklichkein ein BJ 2015 ist!!! Und dann noch die Frechheit besitzen und einen Wertverlust zu verlangen obwohl allein für die Aktion mit dem BJ hat der TE einen Verlust von mehr als die von den Händler genannten 3000 Euro für die gefahrenen KM! Das ist doch eine Rechnung die man im Kindergarten lernt. Wäre das Auto selbst mim richtigen BJ verkauft worden und es würde sich herausstellen das irgendwie durch ein Händlerfehler es zur Rücknahme/kauf kommen sollte, selbst auch in dem Fall darf der Händler nichts für einen Wertverlust berechnen!!!
Es ist das selbe wenn ich mein Auto in der Garantiephase ZUR REPARATUR beim BMW hinstelle, bekomme ich auch für die Dauer DER REPARATUR (die eben NICHT MEIN VERSCHULDEN IST!) ein Leihauto und auch wenn ich 50.000km mit dem Leihauto unterwegs bin (ist übertrieben aber nur als Beispiel!) werden und können die mir dafür nicht verlangen da ja MEIN AUTO wegen DEREN VERSCHULDEN bei denen zur Reparatur steht.
So ist es auch bei JEDER Rückkauf bzw. Rücknahmeaktion.
Ich hatte ein ähnliches "Problem" vor paar Monaten und obwohl ich auch schon über 10.000km gefahren bin hatte mir die BMW Niederlassung angeboten auch den kompletten Kaufpreis zurück zu erstatten ohne Abzüge und irgendwelche Wertverluste!!
Wenn du ein Handy hast und es geht nach 8 Monaten kaputt, bekommst du auch meist ein neues und die verlangen eben kein Wertverlust für das alte oder eben während der Rücknahmefrist wird dir auch nix abgezogen wenn sich herausstellen sollte das es deren Fehler ist! Gilt ja für alle Produkte, egal ob Auto mit falschen BJ oder verschimmelte Wurstsemmel! Oder bist du der Meinung das dir 22 Cent abgezogen werden weil du 1 mal in die kaputte Wurst gebissen hast? 🙂
Zitat:
@webdesigne.at schrieb am 14. September 2018 um 06:27:06 Uhr:
Nochmal: Wenn der Händler ein Auto mit BJ 2017 anschreibt und dafür zb. 30.000 Euro verlangt, dann ist das Auto nicht die 30.000 Euro Wert wenn es in Wirklichkein ein BJ 2015 ist!!! Und dann noch die Frechheit besitzen und einen Wertverlust zu verlangen obwohl allein für die Aktion mit dem BJ hat der TE einen Verlust von mehr als die von den Händler genannten 3000 Euro für die gefahrenen KM! Das ist doch eine Rechnung die man im Kindergarten lernt. Wäre das Auto selbst mim richtigen BJ verkauft worden und es würde sich herausstellen das irgendwie durch ein Händlerfehler es zur Rücknahme/kauf kommen sollte, selbst auch in dem Fall darf der Händler nichts für einen Wertverlust berechnen!!!
Aber er darf Nutzungsentschädigung geltend machen bzw. vom zu erstattenden Kaufpreis abziehen, nämlich für die zurückgelegten Kilometer.