Kein schöner Start ohne viel Freude am Fahren

BMW 4er F32 (Coupé)

Hallo zusammen,

da ich noch neu bin, wollte ich mich eben mal kurz vorstellen bevor ich zu meiner "Leidensgeschichte" komme.

Ich bin 21 Jahre alt und komme aus Augsburg. Habe mir vor kurzem meinen Traum vom BMW verwirklichen können. Der Wunsch bestand seit ich klein war, musste aber "gezwungener" Maßen einen Umweg über Subaru machen.

Jedenfalls zu meiner hoffentlich einmaligen Geschichte:

Als ich auf Mobile.de die Anzeige sah, konnte ich mein Glück kaum fassen.
F32 Coupé 420d BJ 2017 laut Händler mit gerade mal 17.XXXkm.
Also bin ich das Auto probegefahren und war absolut verliebt. Leider wohl so sehr, dass ich quasi Blind war.
Also hatte ich das ganze dann gekauft und war in den ersten Wochen auch noch absolut happy. Als dann eine Freundin mir jedoch sagte, dass bei dem Navi etwas nicht stimmte, wurde ich stutzig.

Long Story short, mir wurde ein BJ 2015 verkauft der laut Händler und Vertragsdaten BJ 2017 ist. Ja der Händler war ein offzieller BMW Premium Partner. Jetzt bin ich grad mitm Anwalt dran und hoffe extrem, mein gesamtes Geld wieder zu bekommen. Ich bin aktuell schon im Verkaufsgespräch mit einem hoffentlich besseren Händler. Der "Ersatz" wird dann ein Snapper Rock Blue 430d xDrive. Der wirklich BJ 2017 ist.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Was mich hier wundert ist, dass keiner von Betrug redet!?
Hier wurde ein Auto (BJ 2015) in einem Kaufvertrag als BJ2017 datiert.

Und als Sahnehäubchen wird dann der Händler noch dreist, nach so einer Geschichte....

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Na dann schaue noch mal ganz genau ins Gesetz, ob es im Falle eines Betruges - und dies scheint hier einer gewesen zu sein, überhaupt irgendwelche Ansprüche gibt... Das Autohaus, resp. der Verkäufer, können froh sein, wenn die Sache für sie ohne Strafanzeige ausgeht.

Einen Betrug bzw wohl viel eher eine arglistige Täuschung musst du aber erstmal nachweisen. Und der Verkäufer sagt „ups hab mich beim Baujahr verschrieben“, was jetzt?
Es hilft euch nicht hier wirr mit irgendwelchen Begriffen wie „Betrug“ um eich zu schmeißen wenn ihr nichtmal Ahnung von den rechtlichen Grundzügen habt 😉

Anscheinend sind ja hier auch ein paar Vögel unterwegs die schlauer sind als der Anwalt des TE bzw mit ihrer „Das MUSS so sein“ Erwartungshaltung meinen über dem Gesetz und studierten Juristen zu stehen.

Bei @webdesigne.at ist auch Hopfen und Malz verloren, das ist mir jetzt zu blöd da noch zu Antworten. Da kann ich mich auch mit der Wand unterhalten da kommt wenigstens nicht so ein geistiger Durchfall zurück. Wie gesagt leb weiter in deiner Scheinwelt, such dir Autos mit Sachmängeln und fahre diese 23 Monate für umsonst.
Alleine dass du wieder damit anfängst das Auto wäre beim Kauf nicht den Kaufpreis von X Wert geweisen zeigt auf dass du nichtmal die einfachsten Sachverhalte hier nachvollziehen kannst bzw scheint es dich überhaupt zu überfordern einen Beitrag mit mehr als 3 Sätzen durchzulesen. Bei dem Stuss den du da wieder von dir gibst muss man echt davon ausgehen als hättest du die Beiträge zum Thema Wertverlust nichtmal gelesen und würdest einfach stur deinen Unfug hier weiter verbreiten.

Nochmal in einem kurzen Satz: Was das Auto wert ist spielt hier keine Rolle. Ob das Auto 10.000 oder 30.000 oder eine Million Euro tatsächlich wert ist juckt hier rechtlich absolut niemanden, denn der TE hat seinen Kaufpreis zurückerstattet bekommen - unabhängig vom tatsächlichen Wert der Sache.
Um bei deinen idiotischen Vergleichen zu bleiben:
Du machst ein Grillfest mit nem ganzen Spanferkel. 4 Wochen später erscheinst du beim Metzger mit 300g Fleisch und sagst ihm das Spanferkel wäre verdorben gewesen, du möchtest es bitte umtauschen und deinen vollen Kaufpreis zurück. Viel Spaß im Leben mit deinem verqueren Rechtsverständnis

Zitat:

@starblizzard schrieb am 14. September 2018 um 12:48:42 Uhr:


Na dann schaue noch mal ganz genau ins Gesetz, ob es im Falle eines Betruges - und dies scheint hier einer gewesen zu sein, überhaupt irgendwelche Ansprüche gibt... Das Autohaus, resp. der Verkäufer, können froh sein, wenn die Sache für sie ohne Strafanzeige ausgeht.

Ja, die gibt es...und eine Strafanzeige ist ganz unabhängig davon. Was Bubma1506 schreibt ist richtig, bis auf die garstigen Wörter, weil er anscheinend (aber m.E. berechtigt) so langsam die Geduld verliert.

Anderer Fall:

Meine Eltern kaufen beim Suzuki-Händler einen Vitara. Nach der Zulassung stellt sich heraus, dass es sich um einen Re-Import handelt. Der Kaufvertrag sagt eindeutig "deutsches Modell". Eindeutig Betrug!
Es dauert über ein halbes Jahr, bis es zum Gerichtstermin kommt. Der Händler muss den Kaufpreis erstatten, die Gerichts- und Anwaltskosten tragen, meine Eltern müssen die gefahrenen Kilometer bezahlen. Das ist die übliche Vorgehensweise.

Die Frage ist, ob der Wertverlust, den der Händler geltend macht, ein anderer wäre, wenn er diesen für ein Auto mit korrektem Baujahr etc. berechnet oder für seine "getunte" Version.

Beispiel: Ich denke, dass der Wertverlust eines einjährigen 4ers für 11 TKM doch ein anderer ist als für einen jährigen 4er, der bereits 100km mehr auf der Uhr hat.

Und genau da liegt eben doch ein Unterschied, oder nicht?

Oder werden die 11.000 km komplett autounabhängig (und damit unabhängig von Alter und Gesamt-km) berechnet? also auch egal ob BMW, Opel oder KIA?

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Das ist unerheblich. Für die gefahrenen Kilometer wird der Wertverlust berechnet, den ein vergleichbarer Wagen hat. Hier wird ja nicht der gefahrene Wagen herangezogen; darum ist es egal. ob der Wert zu hoch war oder nicht. Denke, da gibt es Richtwerte und der Anwalt wird das wohl gegengecheckt haben.

Was ich schlimmer finde, ist der Vertrauensverlust. Wenn ich bei einem BMW-Händler ein Auto kaufe, erwarte ich, dass die Angaben stimmen. Wenn die Angaben fehlerhaft sind - wir sind alle Menschen und uns passieren Fehler - dann erwarte ich eine entsprechende Entschuldigung und ein sehr kundenfreundliches Angebot. Das kann dann eine korrekte Entschädigung sein in Form von Geld, ein vergleichbares Auto oder eine Rückabwicklung.

Das Verhalten des Händlers verstehe ich dabei halt nicht und auch nicht BMW, die ein Interesse daran haben sollten, dass solche Dinge bei Vertragshändlern nicht passieren.

Wie gesagt: Fehler können passieren. Allerdings ist es mir schleierhaft, wie es keinem aufgefallen ist, dass der Wagen lt. Datenbank doch älter war als angegeben. Also ich würde wirklich gerne wissen, welches Autohaus das ist, weil ich dort nicht versehentlich ein Auto kaufen möchte.

Gut. Dann wäre ein vergleichbarer Wagen ein solcher, der das gleiche Bj und entsprechende km auf der Uhr hat.

Dazu gibt es relativ eindeutige Berechnungsmuster, z.B. hier aus Verkäufersicht oder hier aus Käufersicht nachzulesen.

Zitat:

@Bubma1506 schrieb am 14. September 2018 um 13:00:21 Uhr:


Bei @webdesigne.at ist auch Hopfen und Malz verloren, das ist mir jetzt zu blöd da noch zu Antworten. Da kann ich mich auch mit der Wand unterhalten da kommt wenigstens nicht so ein geistiger Durchfall zurück. Wie gesagt leb weiter in deiner Scheinwelt, such dir Autos mit Sachmängeln und fahre diese 23 Monate für umsonst.

Also selbst deine genannte Wand hat verstanden das ich nie etwas von dem erzählt habe was hier dick unterstrichen ist. Und ich wiederhole mich gerne, das ich bei ähnlichen Fall vor paar Monaten (ist hier auch im Forum zu lesen) den gesamten Kaufpreis bekommen hätte obwohl ich viele KM gefahren bin 😉.

Anscheinend hast du in deinem Umfeld eh niemanden außer einer Wand und somit hast du auch nicht gelernt die Dinge richtig zu lesen um sie dann vielleicht sogar zu verstehen.

Schönes WE 😁

Na also! Beide Berechnungsmethoden legen den Bruttokaufpreis zugrunde.
Damit ist auch die Frage, ob der Kaufpreis des Fahrzeugs für die Wertminderung durch gefahrene km relevant ist, eindeutig beantwortet.

Ja, der Bruttopreis des Neuwagens, nicht der Gebrauchtwagenpreis.

Bruttokaufpreis steht aber im ersten verlinkten Artikel aus Verkäufersicht. Von Brutto-Neuwagenpreis steht da nichts.
Es ist der Bruttopreis, des Gebrauchten, zu dem der Käufer es erworben hat.

Puuh...das macht zwar Null Sinn...

Ärgerliche Sache insgesamt, aber für mich persönlich ist die Berechnung total nachvollziehbar im Sinne einer Abwicklung. Wertverlust muss von Nutzer durch Nutzung bezahlt werden und mit weniger als €0,27 pro km gibt's nicht allzu viel zu meckern 🙂

Zitat:

@BigKahunaBurger schrieb am 15. September 2018 um 18:01:33 Uhr:


Bruttokaufpreis steht aber im ersten verlinkten Artikel aus Verkäufersicht. Von Brutto-Neuwagenpreis steht da nichts.
Es ist der Bruttopreis, des Gebrauchten, zu dem der Käufer es erworben hat.

Richtig.

Zitat:

@CletusVanDamme schrieb am 16. September 2018 um 10:23:43 Uhr:



Zitat:

@BigKahunaBurger schrieb am 15. September 2018 um 18:01:33 Uhr:


Bruttokaufpreis steht aber im ersten verlinkten Artikel aus Verkäufersicht. Von Brutto-Neuwagenpreis steht da nichts.
Es ist der Bruttopreis, des Gebrauchten, zu dem der Käufer es erworben hat.

Richtig.

Falsch! Immer noch! Das ändert sich auch nicht, wenn man es immer wieder schreibt, wiederholt oder bestätigt.

Aus meinem Link oben:

Zitat:

Wichtig | Die Formel wird beim GW modifiziert, weil ein GW in der Regel schon einige tausend km auf der Uhr hat. Der Käufer erwirbt damit nicht die volle Laufleistung (Tacho null bis Exitus), sondern nur eine Restlaufleistung.

Beispiel
Bruttokaufpreis Golf VI 18.130 Euro, vom Kunden gefahrene Strecke 10.000 km, Km-Stand bei Auslieferung an den Kunden 85.000 km, erwartbare Restlaufleistung 200.000 minus 85.000 = 115.000 km. Nutzungsvergütung = 1.576,52 Euro (18.130 Euro x 10.000 km : 115.000 km).

Es ändert sich beim Gebrauchtwagen nur die Laufleistung, alles andere bleibt zur Berechnung gleich.

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