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Kawasaki Z 900 - Gewährleistung und Transportkosten

Kawasaki Z 900
Themenstarteram 10. Februar 2023 um 0:04

Hallo zusammen.

Ich habe letztes Jahr meine neue Z 900, 80 km von meinem Wohnort entfernt gekauft.

Nebenbei wurden vom Händler auch Lauflichtblinker montiert. Diese (alle 4) sind 6 Monate später teils defekt.

Sie blinken zwar noch, jedoch 4-5 von 10 der einzelnen Dioden pro Blinker nicht mehr.

Für die ganze Sache habe ich einen Garantie oder zumindest Gewährlistungsansprch.

Nun bietet mir der Händler an, dass ich die Maschine 2x80km im Winter als Fahranfänger durch das Skigebiet des Sauerlandes mit defekten Blinkern fahre, bzw. zu ihm bringe, oder ...

er es ggn. eine Spritpauschale von 100€ bei mir abholt.

Meine Frage: Sind diese 100€ die er von mir verlangt, rechtens ?

So wie ich das verstehe, muss doch der Verkäufer alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten selbst tragen.

Desweiteren hat sich eine Spinne bei mir unter der Tachoscheibe eingenistet, und baut mehrere Kokons.

Bei der 1.st Inspektion sagte man mir, dass dies ein Garantiefall wäre.

Der Händler wiederrum sagt aber, ich solle mich an die Versicherung wenden.

Da es einem Marderbiss vergleichbar wäre.

Ist das normal, dass so ein Tacho irgendwo Öffnungen hat bei dem ne relativ dicke Spinne reinkrabbeln kann? Stellt dies einen Mangel da, oder ist das normal ?

Vielen lieben Dank :)

Spinne
Blinker
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11 Antworten

Der Händler ist nicht für das Verbringen des Fahrzeugs verantwortlich, darum musst Du dich schon selbst kümmern. Auch nicht wenn Garantie oder Gewährleistung in Anspruch genommen wird.

Alternativ kann der Händler Dir eine Kostenübernahme schriftlich zusichern für die Mängelbeseitigung bei einer Werkstatt in Deiner Nähe, wenn die Entfernung nicht zumutbar wäre, bei 80km eher unwahrscheinlich.

Du hast auch keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer, auch nicht wenn es ein Auto wäre!

Das mit dem Tacho hat wird bei Deiner Versicherung wahrscheinlich nur zur Erheiterung beitragen als zu einer Kostenübernahme, meiner Meinung nach.

Die Mängel sind innerhalb der Gewährleistung dokumentiert und gemeldet, die Beseitigung kann genau so gut im März oder April stattfinden. Es gibt keinerlei Grund deswegen durch Schnee und Eis zu pflügen.

Wenn der Händler für EUR 100,- anbietet das Motorrad von Dir zu holen und wieder zu bringen, ist der Preis nicht hoch. Immerhin fährt da ein Mitarbeiter 160km mit Transporter oder Anhänger in der Gegend herum und dessen Arbeitszeit will auch bezahlt sein.

Also ich sehe die Sache genauso, einen Anspruch auf neue Blinker hast du da sich LED Blinker nicht reparieren lassen. Das du deinen Flitzer in 80 km von deinem Wohnort gekauft hast und nicht bei einem Kawa Händler in deiner Nähe, da kann der Händler nichts dafür. Für die Kosten zum Händler musst du selbst auf kommen egal ob 8, 80 oder 800 km.

Da du bei diesem Wetter mit Temperaturen um den Gefrierpunkt mit Sommerreifen eh nicht fahren kannst, spielt es auch keine Rolle ob du die Blinker jetzt oder später reparieren lässt.

Was deine Spinne betrifft, muss man ihr zugestehen das Sie Geschmack hat. Dies ist aber KEIN Garantiefall du musst dies deiner Versicherung melden hierfür ist aber einen Teil oder Vollkasko Versicherung nötig. Da der Tacho vermutlich komplett ausgetauscht werden muss und dies in dem 4-Stelligen Bereich geht wird vermutlich ein Sachverständiger zu dir kommen, denn irgendwie muss sie ja reingekommen sein.

Ich würde an deiner Stelle 2 Gleisig fahren, melde es deiner Versicherung und setze dich mit Kawasaki Deutschland in Verbindung, viel leicht machen die ja was auf Kulanz ( Siehe Link )

 

https://www.kawasaki.de/.../Kontakt?...

@Pluto-0007: Glaubst Du wirklich die Spinne könnte ein Versicherungsfall werden?

Zitat:

@ANBOJA schrieb am 10. Februar 2023 um 08:50:46 Uhr:

@Pluto-0007: Glaubst Du wirklich die Spinne könnte ein Versicherungsfall werden?

Ja, es ist das gleiche als wenn ein Marder bei deinem Auto die Kabel anknabbert.

Themenstarteram 10. Februar 2023 um 8:30

Eigentlich war die ganze Sache schon erledigt, da ich in der Vorweihnachtszeit beim Händler angerufen habe und man mir zugesichert hat dass sowohl Spinne (Kulanz) als auch die Blinker auf Garantie erledigt werden. Man würde die Maschine bei mir vor Ort abholen, aber aufgrund der kurzfristigkeit zu Weihnachten sollte ich mich im neuen Jahr noch mal melden, und einen Termin vereinbaren.

Joa, das habe ich dann auch getan, und auf einmal heißt es "abholung nur gegen 100 € oder ich soll selbst hinbringen" . Die Spinne wäre laut Händler plötzlich auf einmal ein Versicherungsfall - Kawasaki Deutschland verweist an den Verkäufer, und was die Versicherung selbst sagt werde ich nachher sehen.

Das zum Marder Versicherungsfall hat er hinsichtlich der Spinne auch erwähnt, allerdings wird dafür kein Sachverständiger notwendig sein Denn so wie ich herausgefunden habe, hat die Z900 unten irgendwo am Kabelbaum anliegend zum Tacho wohl ein Loch bei dem es mühelos für solche Tiere ist reinzukommen. Ich persönlich war mir auch nicht sicher ob das Gehäuse komplett verschlossen ist, aber es ist es nicht... das bedeutet dass da jederzeit alles mögliche reinkriechen kann. In dem Fall war es bei mir einfach nur Pech.

Und zum Vorredner: ist ja herrlich, dass ich 150 € für Blinker bezahle die keine 6 Monate funktionieren, und ich mir auch noch Gedanken über seine Arbeitszeit machen soll. Ich benötige das Motorrad für meine Arbeit, fahre lediglich nur wenige km jeden Tag, es hält sich also in Grenzen. Ich fahre abends los und komme morgens nach Hause, sprich ich fahre im Dunkeln mit defekten Blinkern. Ich könnte sie auch direkt abmontieren und wegschmeißen, wozu überhaupt zum Sommer warten.

Und eins noch: Der Wortlaut des Händlers am Telefon,... "es sei schließlich deren Geschäftsrisiko wenn Sie losfahren müssten, und defekte Motorräder abzuholen - das käme bei meinem Kawasaki Modell eigentlich nie vor, aber zum Glück wohne ich auch nicht in München. Melden Sie sich zwecks Abholung im neuen Jahr noch mal "

Um ehrlich zu sein fühle ich mich hinsichtlich mehr verarscht, als das mir der irgendeine kleine Spinne irgendwo reingekrabbelt ist.

So wie ich das alles verstehe, muss ich um meine Ansprüche geltend zu machen Zeit und Geld investieren, was vorher eigentlich das Geschäftsrisiko bzw. Gewährleistungspflicht des Händlers laut seiner Aussage ist. Ah ja...

Mit deiner Spinne ist einfach Pech. Rufe erst einmal die Versicherung an und warte ab was die sagen, kommen sie nicht dafür auf dann Miete dir einen Transporter und bringe deinen Flitzer dahin, kostet nur 29 Euro ( Siehe Link )

https://carlundcarla.de

@Lucy1980

Bei der Spinne bezweifle ich stark, dass eine Versicherung irgendwelche Kosten übernimmt. Es wurde genau genommen ja nichts beschädigt. Kommt natürlich immer auf den jeweiligen Wortlaut der Versicherungsbedingungen an.

Wenn Dir eine Taube auf den Kunstledersattel kackt, wird kaum der Versicherungsfall für eine Reinigung des Sattels eintreten. Pickt die Taube Dir aber ein Loch in den Sattel, kann das - je nach Versicherungsbedingungen - ganz anders aussehen.

Deswegen bin ich in der Hinsicht echt auf die Reaktion der Versicherung gespannt ;)

Zum Transport des Kfz bezüglich Austausch/Reparatur der in Gewährleistung befindlichen Blinker empfehle ich diesen Blogartikel.

Zitat:

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Verkäufer gemäß § 439 Abs. 2 BGB verpflichtet ist, einem Käufer durch Zahlung eines von diesem angeforderten Vorschusses den Transport der (vermeintlich) mangelbehafteten Kaufsache zum Ort der Nacherfüllung zu ermöglichen.

............

Der Erfüllungsort der Nacherfüllung befindet sich, solange die Parteien nicht Abweichendes vereinbaren oder besondere Umstände vorliegen, am Wohn- oder Geschäftssitz des Schuldners (§ 269 Abs. 1 BGB), vorliegend mithin am Geschäftssitz der Beklagten in Berlin.

Jedoch hat der Verkäufer nach § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen.

Gruß

NoGolf

@Nogolf: Dein verlinkter Blogartikel handelt von einem vermeintlich nicht mehr fahrbereitem Fahrzeug, ist also nicht übertragbar.

@ANBOJA

und wo im § 439 Abs. 2 BGB wird der Anspruch auf Erstattung der Transport- (in dem Fall Fahrt-) kosten bei einem fahrbereiten Kfz eingeschränkt?

Die "Transportkosten" können (theoretisch) auch nur die Versandkosten der (in Absprache ausgebauten) defekten Teile zum Händler sein. Aber eben auch die ggf. notwendige Fahrt dorthin

Zitat:

Jedoch hat der Verkäufer nach § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen.

HIER zur Vollständigkeit noch der Link zum Gesetzestext § 439 BGB Nacherfüllung auf www.gesetze-im-internet.de

@Lucy1980

noch etwas zu dem Blinker auf Deinem Foto. Da bin ich aber nicht 100% sicher, aufgrund der schlechten Erkennbarkeit auf dem Bild. Auch kann ich nicht erkennen, ob solche Blinker bei Deiner Kawa vorne und hinten montiert sind. (Nachtrag: aus dem Text des Eingangsbeitrags ergibt sich vorn und hinten)

Ich glaube aber, dass ich eine kurze Zeit die identischen LED-Lauflicht-Blinker mit E-Zulassung besessen habe. Sieh Dir mal die Einprägung auf dem Blinkerglas genau an. Meine waren nämlich nur für vorne zulässig. Für vorne und hinten müssen die Blinker mit 11 und 12 bzw. "F" und "R" gekennzeichnet sein. Auf meinen stand nur die 11 - waren somit für hinten unzulässig

Das Bringt den T.H. ja nicht weiter. Wie schon erwähnt einen Transporter für 29 Euro oder er kauft sich ein paar gebrauchte Blinker ( Kein LED ) mit einem Relais, bekommt man für unter 15 Euro, montiert sie und fährt zum Händler, alles andere bringt nichts wenn der Händler sich quer stellt. Es gibt eben viele Wege nach ROM.

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