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Kawasaki GPX 600 R Tüv sagt nein

Kawasaki GPX 600 R
Themenstarteram 6. August 2013 um 6:10

Hi, meine Kawa sollte gestern Übern Tüv gehen aber der sagte nö weil

- Rückstrahler fehlt

- Kraftradständer Anfahrsicherung ohne Funktion

jetzt weiß ich nicht genau was der damit meint und wie ich Punkt 2 beheben kann ich hoffe ihr könnt mir helfen?

Beste Antwort im Thema

Leute das sind die einfachsten Dinge , die jeder wissen sollte und selber machen kann !

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Und diese beiden Kreuze sind Rück- und Bremslicht ?

Darf ich nochmal so am Rande erwähnen daß das von Werwolfpower gezeigte Teil kein Rückstrahler ist, sondern das Austauschglas eines Rücklichts? Und nein, das ist nicht fast das gleiche. Und ja, das bemerkt die Polizei ganz schnell, und der TüV sowieso.

A propos: Du weißt hoffentlich daß die Rücklichter so verbaut werden müssen, daß die Gläser quasi senkrecht zur Straße stehen. Wenn die - wie mans manchmal sieht - mehr oder weniger waagrecht liegen, kanns Ärger geben. Siehe meine Kawa........ Bei Dir siehts so waagrecht aus.

@ sammler: ja ist brems und rücklicht + kennzeichenleuchte. mit e prüfzeichen.

@softail: das hat den gleichen winkel wie der bürzel. also waagerecht ist das nicht, aba auch nicht senkrecht. habe es schon ausprobiert. licht ist sehr gut zu erkennen. das mein licht nicht nur nach hinten sondern auch an allen seiten leuchtet, sollte das denke ich kein problem darstellen!

das dies kein rückstrahler war ist mir bewusst. jedoch war mir nicht bewusst das es ein geprüfter rückstrahler sein muss. dann wäre es nämlich egal gewesen.

 

habe jetzte nen rückstrahler gefunden mit e nummer. maße 112*13mm. denke der würde da noch irgendwie dran passen

ansonsten das ich mit einer halterung etwas unterhalb des nummernschild dran mache

 

mfg werwolf

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

Darf ich nochmal so am Rande erwähnen daß das von Werwolfpower gezeigte Teil kein Rückstrahler ist, sondern das Austauschglas eines Rücklichts?

Ja. War mir auch klar. Aber auch das Streuglas eines Rücklichts gehört zu den lichttechnischen Einrichtungen, wie auch das retroreflektierende Teil, das man gemeinhin einen Rückstrahler nennt.

Den habe ich extra erwähnt, denn um den ging es eingangs ja in Sachen HU.

Bei älteren Motorrädern waren die Rückstrahler häufig ist rote Streuglas des Rücklichts integriert.

Ob das bei diesem Austauschglas für ein Cateye-Rücklicht auch so ist, kann ich auf dem Foto nicht erkennen. Jedenfalls hat das Teil kein Prüfzeichen und daher fällt es so oder so durch.

Da muss ich auch klar sagen, das ich auch bei äußerster Dehnung des sogenannten "pflichtgemäßen Ermessens" das anzeigen würde.

das mit dem rücklicht hatte ich zuvor mit meinem tüver durch gesprochen. er hatte nix dagegen. ich glaub auf dem bild sieht das nomma ein bissel extremer aus.

 

@ sammler: deinen letzten satz habe ich leider nicht verstanden

 

gruß werwolf

Bezog sich auf das cateye- Austauschglas bei ebay.

Mal so zwei Einwürfe zum Thema Seitenständer-Schalter:

1. Ich weiß jetzt nicht wie die GPX das handhabt, aber bei meiner ER-5 kann man bei ausgeklapptem Ständer problemlos den Motor starten und auch einen Gang einlegen - der Motor schaltet erst ab wenn man die Kupplung auch kommen lässt (daher der Schalter am Kupplungshebel).

Ich hatte das letzte Mal einen TÜV Prüfer der mir schon einen kaputten Seitenständerschalter attestieren wollte da er dachte dieser sei defekt weil er nicht direkt beim Gang einlegen die Zündung abgeschaltet hat.

2. Die ganze Ständerschalterei ist (meinem Wissen nach) nicht vorgeschrieben wenn der Ständer so angebracht ist das er durch Federspannung sofort einklappt wenn er keiner Belastung mehr ausgesetzt ist. Hintergrund ist einfach das technisch irgendwie verhindert werden muss das man sich mit ausgeklapptem Seitenständer auf die Socken macht da man sonst in der nächsten ständerseitigen Kurve elegant über eben Jenen ausgehebelt würde.

Eine Federspannungsumrüstung wäre also ggf. eine Alternative für die TÜV-Prüfung, wenn Zeitdruck im Spiel ist.

Zitat:

Original geschrieben von Neelz

Mal so zwei Einwürfe zum Thema Seitenständer-Schalter:

1. Ich weiß jetzt nicht wie die GPX das handhabt, aber bei meiner ER-5 kann man bei ausgeklapptem Ständer problemlos den Motor starten und auch einen Gang einlegen - der Motor schaltet erst ab wenn man die Kupplung auch kommen lässt (daher der Schalter am Kupplungshebel).

Bei allen älteren GPZ/GPX/ZZR/ZX Kawasakis, die ich kenne, ist das so.

Bei einer neueren ZZR 1400 auch.

Zitat:

 

2. Die ganze Ständerschalterei ist (meinem Wissen nach) nicht vorgeschrieben wenn der Ständer so angebracht ist das er durch Federspannung sofort einklappt wenn er keiner Belastung mehr ausgesetzt ist. Hintergrund ist einfach das technisch irgendwie verhindert werden muss das man sich mit ausgeklapptem Seitenständer auf die Socken macht da man sonst in der nächsten ständerseitigen Kurve elegant über eben Jenen ausgehebelt würde.

Eine Federspannungsumrüstung wäre also ggf. eine Alternative für die TÜV-Prüfung, wenn Zeitdruck im Spiel ist.

Bei manchen Bikes genügt ein Warnlämpchen, z.B. bei meiner NX 650 oder der Ducati

Der Umbau einer GPX auf einen selbst einklappenden Ständer dürfte aufwändiger sein, als der Wechsel des Schalters.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

 

Bei manchen Bikes genügt ein Warnlämpchen, z.B. bei meiner NX 650 oder der Ducati

Interessant, wieder was gelernt. :)

Zitat:

Der Umbau einer GPX auf einen selbst einklappenden Ständer dürfte aufwändiger sein, als der Wechsel des Schalters.

Vermutlich. Ich hatte dabei jetzt an den Fall gedacht vor dem TÜV-Termin noch schnell was aus Vorhandenem Material zusammen macgyvern zu müssen/wollen. Und ein paar Federn hätte ich persönlich noch eher rum liegen als passende Schalter.

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