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Kawasaki GPX 600 R Tüv sagt nein

Kawasaki GPX 600 R
Themenstarteram 6. August 2013 um 6:10

Hi, meine Kawa sollte gestern Übern Tüv gehen aber der sagte nö weil

- Rückstrahler fehlt

- Kraftradständer Anfahrsicherung ohne Funktion

jetzt weiß ich nicht genau was der damit meint und wie ich Punkt 2 beheben kann ich hoffe ihr könnt mir helfen?

Beste Antwort im Thema

Leute das sind die einfachsten Dinge , die jeder wissen sollte und selber machen kann !

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Rücklicht, Bremslicht, Standlicht und Rückstrahler. (§§ 49a -54 StVZo // 93/92 EWG)

 

Ein Rückstrahler ist vorgeschrieben. Er darf nicht dreieckig sein. Es dürfen ein oder zwei Rückstrahler angebaut werden.

in der Höhe: Unterkante min. 250 mm, Oberkante max. 900 mm

 

 

da lese ich nicht das die eine besondere zulassung bruachen.

habe auch noch nie einen rückstrahler mit tüv gutachten gesehen!!

 

wie kommst du auf deine aussage?

 

mfg werwolf

Ganz einfach: Weil das Teil kein Rückstrahler ist, sondern ein Glas für ein Cateye-Rücklicht. :D

das weiß ich und du. aba kein polizist und kein tüvler. es geht hier rein um vorrschrift. und da steht ja weder etwas von der farbe noch von der form (auser das 3eckig verboten ist) und auch net das es gerpüft sein muss. oder habe ich da was übersehen??

Ja, hast Du. Polizisten und TÜVler sind nicht doof, und wenn man sich nen optischen Arschtritt wie das verlinkte Teil ans Möpp schraubt, werden die zu 100% neugierig und suchen nach der E-Nummer, die das Teil nun mal haben MUSS.

Zitat:

Original geschrieben von Peugeot106XT

Ja, hast Du. Polizisten und TÜVler sind nicht doof, und wenn man sich nen optischen Arschtritt wie das verlinkte Teil ans Möpp schraubt, werden die zu 100% neugierig und suchen nach der E-Nummer, die das Teil nun mal haben MUSS.

was habe ich denn im gesetztes text übersehen?

wo steht das es eine e-nummer haben muss?

 

es wäre hilfreich wenn ihre eure aussagen auch mit texten aus der stvo oder anderen dingen belegt, das ich dann auch was handfestes habe.

danke euch schon mal

 

mfg werwolf

Gesetzestexte im Web finden ist immer so eine Sache. Aber guck mal hier, Unterpunkt 2.10:

http://www.dekra.de/.../get_file?...

Ein Anruf beim TÜV bringt auch Gewissheit.

da steht aba auch nix, warum der von mir gezeigte als nicht gültig gezählt werden sollte.

 

tüv is so ne sache. die haben leider auch net immer ahnung. oder nur teilwissen. deswegen möchte ich das ja genau wissen. bringt mir nix (wie der sammler schon gesagt hat) wenn ich tüv bekomme und der mc grün weiß mich anhält und ich strafe zahlen muss.

 

mfg werwolf

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

Ich bin zwar nicht der Sammler, aber daß das Teil nicht dem Gesetz enspricht weiß sogar ich gerade noch. Der dezenten Hinweis "Ohne E-Prüfzeichen / TÜV" läßt doch sehr an der Legalität zweifeln... ;)

Zweifeln reicht da nicht. Ein ganz klares Nein.

Lichttechnische Einrichtungen (dazu gehört auch der Rückstrahler) müssen ein Prüfzeichen haben. Im Fall dieser Auktion vermisse ich den Zusatz "Nur für showzwecke. Im Bereich der StVZO nicht zugelassen"

Inwieweit das bei online - Auktionen gesetzlich vorgeschrieben ist, diesen Hinweis anzubringen, weiß ich nicht. Seriöse Verkäufer machen das.

Dreieckige Rückstrahler sind an Kfz deshalb verboten, weil sie einen Anhänger kennzeichnen.

danek sammler. aba wo steht das. auch würde mich die anbringung interessieren. muss die wirklich mittig sein?

 

gruß werwolf

Weißt Du, mein Lieber, da gibt es wirklich tausend Ausnahmen von der Ausnahme.

Da könnte ich eine Dissertation drüber schreiben. Das ist es mir nicht wert, da verbrate ich Zeit ohne Ende, die habe ich nicht.

Ich hab mich mit softtail88, dessen Ausführungen Du zweifellos ebenso Vertrauen entgegen bringen kannst wie denen von pabl oder Peugeot106XT oder mir, dass da eine gewisse Kenntnis vorhanden ist, (aber Danke für Dein Vertrauen in mich, das ehrt mich) mal über das Harley - Kompendium unterhalten.

Eine legendäre Arbeit eines TÜV- Spezialisten, der die Hälfte seines Lebens an nichts anderem gearbeitet hat und auf das ich Zugriff hatte und habe. Leider darf ich weder daraus zitieren, geschweige etwas weiter geben.

Aber ich habe Bauklötze gestaunt, über was man sich alles 'nen Kopf machen kann. Vor allem, dass Harley Davidson nach schon geringen Änderungen sagt: Das ist keine HD mehr.

Und wenn Dich einer fi**en will, egal ob blauweiß oder Graukittel und Deine Kiste ist nicht nahezu neuwertig Original, findet er was.

Mit solchen Spielereien wie dem Totenkopf-cateye, Eisernes - Kreuz - Spiegel etc. kannst Du auf Leute treffen, die das grinsend cool finden und solche, die die Spiegelfläche mit der Micrometerschraube nachmessen.

 

Ich war drei Wochen in Fethiye, da schweißt man das Hinterteil eines Handkarrens an das Vorderteil eines Mopeds, pflanzt nen Fahrradsattel drauf und fertig ist das Dreirad. Obwohl es da auch so eine Art "TÜV" gibt.

Oder meinen Kumpel da, der seit drei Jahren mit nem 150er Roller rumeiert, für den man eigentlich einen Motorradführerschein benötigt, der aber nur einen Autoführerschein hat. Da er sich kein Auto leisten kann, fährt er eben Roller. Fertig.

Fahren ohne Fahrerlaubnis kostet wohl 80 Türkische Lira (35 Euro)

Es gibt seitliche Kennzeichen, seitliche Rückstrahler, mittige (Grundsatz) Rückstrahler, runde, quadratische, rechteckige. jeden Scheiß. Bau Dir Dein mopped, wie Du das willst. So mache ich das auch.

Dann kommt der Trick:

Statt HU lasse ich ein "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" machen. Damit sind alle Änderungen, so sie den TÜV passieren, fortan legalisiert.

Sogar ein ausgeräumter BMW R 80 Auspuff, bei dem das Innenrohr weggefault war.

Aber verrate mich nicht... :D

ok...das hört sich gut an. danke für die ausführliche anwort. also es muss einer dran aber wie genau weiß keiner. dann wird eben was seitlich dran gebastelt.

 

Sie anhang:

sowas gefaällt mir ganz gut. wenn ich jetzte einen rückstrahler mit e nummer nehme sollte das hoffentlich alle (vor allem aber mich ;-) ) zufrieden stellen.

 

danke an euch alle. wieder viel infos und meinungen bekommen.

 

gruß werwolf

Rueckstrahler

Zitat:

Original geschrieben von werwolfpower

wie genau weiß keiner.

Nein. So war das nicht gemeint. Ich sagte, es gibt Ausnahmen. Die Frage ist jetzt, ob Du an Deinem Konstrukt in der Lage bist, bauartbedingt einen Rückstrahler mittig anzubringen. Dann wird man Dir keine Ausnahme zugestehen.

Und das auf dem Bild treibt jedem Prüfer die Schweißperlen auf die Stirn. Scharfkantige Teile. Kann man vergessen.

nunja....da ich des fräsen mächtig bin kann man das ja auch etwas dicker machen und schön aus alu und eloxieren lassen. dann ist da nix mehr scharfkantik. ja mittig is so ne sache. optisch geht das gar net. vom patz her wirds eng denke ich mal. muss ich mal messen. habe für das rücklicht den bürzel ausgefräst.

 

gruß werwolf

Zeig mal Bilder

so sieht das aus. rechts und links an dem unterenblech sind winkel dran mit den blinkern. das licht wird von innen verbaut. oben ist die nummernschild beleuchtung integriert verbaut.

Heck
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