Kaufvertrag - Wartezeit!!!

Audi A3 8P

Hi Leute habe mal ne Frage!

ich habe mein Auto bei nem Händler in Zahlng gegeben für den Betrage "X", und habe mir dafür nen Neuwagen bestellt.
So das war im Juli, und da haben die mir gesagt in ca 6 Wochen kommt der neue. Jetzt haben sie aus diversen Gründen den Termin auf KW 7 2010 festgelegt!

So die Frage ist nun: Wenn ich zum Zeitpunkt vom Juli wo der Vertrag abgeschlossen habe noch den Betrag "X" für mein alten bekommen habe, jetzt aber mein alten noch bis nächstes Jahr fahren muss bekomm ich da schon immer noch das selbe dafür.
Ist ja vertraglich festgelegt und ist ja bindend, und wenn die das neue Auto nich auf die Reihe kriegen is das dene Ihr Problem.
Sehen ich das richtig oder liege ich falsch?

LG

Beste Antwort im Thema

Hallo,

also meiner Meinung nach hast du recht.
Wenn der Betrag X für deinen Wagen im Kaufvertrag steht, kann der Händler gar nicht anders, als dir den Betrag zu zahlen.
und wenn es im Juli hieß 6 Wochen, aber jetzt 6 Monate sind, sind sie selbst schuld.

mfg

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Hallo,

also meiner Meinung nach hast du recht.
Wenn der Betrag X für deinen Wagen im Kaufvertrag steht, kann der Händler gar nicht anders, als dir den Betrag zu zahlen.
und wenn es im Juli hieß 6 Wochen, aber jetzt 6 Monate sind, sind sie selbst schuld.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von blacksun611


Hallo,

also meiner Meinung nach hast du recht.
Wenn der Betrag X für deinen Wagen im Kaufvertrag steht, kann der Händler gar nicht anders, als dir den Betrag zu zahlen.
und wenn es im Juli hieß 6 Wochen, aber jetzt 6 Monate sind, sind sie selbst schuld.

mfg

im kaufvertrag steht aber bestimmt auch kilometer X oder ?

Also in meinem Kaufvertrag steht da jetzt garnix von dem alten mit drin. ich habe nur den reinen Kufvetrtrag vom neuen und die Betsellung!

Der Händler hat das mit dem neuen un dem alten bla bla mit der bank geregelt!

Aber wenn die das Auto ich auf die reihe kriegen kanns ja net die Schuld vom Kunden sein.
und wenn ich die angegeben km überscheite aber die ewig brauchen können se ja net verlangen das ich mein Auto still lege!

das ist eine schweres thema...

frag doch einfach mal bei deinem händler nach 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von P4uL0


Also in meinem Kaufvertrag steht da jetzt garnix von dem alten mit drin. ich habe nur den reinen Kufvetrtrag vom neuen und die Betsellung!

Der Händler hat das mit dem neuen un dem alten bla bla mit der bank geregelt!

Aber wenn die das Auto ich auf die reihe kriegen kanns ja net die Schuld vom Kunden sein.
und wenn ich die angegeben km überscheite aber die ewig brauchen können se ja net verlangen das ich mein Auto still lege!

Ach, da würde ich mir mal überhaupt keine Gedanken machen. Wenn der Ankaufspreis im Vertrag festgeschrieben ist und ein Kilometerstand nicht vereinbart ist, dann ist es doch ok so! Kann ja auch wirklich keiner verlangen, dass du das Auto stehen lässt.

Als ich meinen Neuen gekauft habe, hat die Laufleistung auch nicht im Ankaufvertrag gestanden. Es war meinem 🙂 relativ egal. Na gut - hätte jetzt nicht gerade das Doppelte sein dürfen, aber sonst... who cares...!

bei mir wars damals auch so, tausch bei lieferung zum vorher vereinbarten preis, muss auch so sein, weil die lieferzeiten meistens variabel sind

vor allem ists dem händler total egal wenn das alte ding (>10Jahre) eh nur noch zum export geeignet ist

So hab heut mal mitm Händler gesprochen!
NAJA begeistert bin ich net. Sie meinten das der neue ja erst im neuen Jahr kommt und daher mein alter ja wieder nen Wertverlust hatt und mann halt kuggn muss das mann auf nen grünen Zweig kommt.

ich hab daém dann schon klar gemacht das ich das net einsehe, weil es ja Vertraglich geregelt ist und ich ja meine Finanzen danach plane und ich nicht einfach mal so z.b 100€ mehr im Monat zahlen kann.

darauf meinte er ja er muss das alles mal mit dem Chef durchsprechen und er meldet sich!

Wie sieht das denn mit nem Rücktritt vom Kauf aus? Weil wenn das alles teurer wird sehe ich es nicht ein und fühle mich gezwungen den Vertrag platzen zu lassen, weil mit Kundenfreundlichkeit, fairness und Kulanz hatt das nix zu tun das wenn die den Termin imnmer weiter nach hinten schieben und der Kunde dafür grad stehn muss!

dann soltest du die zumindest schriftl. in verzug setzen
falls dein vertrag einen rücktritt wegen lieferschwierigkeiten
überhaupt zulässt.........

Hallo,

bevor ich die Frage beantworten möchte, müssen noch ein paar Dinge eindeutig geklärt sein:

Punkt 1: Steht in Deinem Vertrag der genaue Liefertermin oder zumindest der ungefähre Termin (6 Wochen)?

Punkt 2: Steht im Vertrag der Übernahmepreis Deines alten Fahrzeugs ohne Einschränkungen (Km-Zahl etc. pp)?

Ich glaube zwar nicht, dass der Punkt 1 erfüllt ist, sollte dem dennoch so sein, kannst Du im schlimmsten Fall auf nicht Einhaltung des Vertrages pochen.

Sollte Punkt 2 auch in Deinem Vertrag stehen, würde ich mir keinerlei Gedanken machen. Ich persönlich wäre schon auf die Barrikaden gegangen, bei der Wartezeitverlängerung um mehr als 4 Monate. Vor Allem dann, wenn er jetzt sagt, dass mit dem Preis wäre vielleicht nicht haltbar.

Naja liegt vielleicht daran, dass ich solche Stümperei nicht leiden kann. Ich würde sogar vom Kaufvertrag zurücktreten, sollte sich der Ablösepreis ändern. Dann könnten die guten Herren Ihr Wägelchen mal fein bei sich behalten. 😁

Gruß

LL

Also ich weiß nicht, was die Bestellung des Neuwagens mit dem Verkauf des aktuellen zu tun hat?

Klar als Kunde will man seinen alten "in Zahlung geben" (dem AH verkaufen) und einen neuen kaufen (damit verrechnen), aber wenn ich mich nicht irre sind das doch zwei völlig unabhängig voneinandere stattfindende Geschäfte.

Das eine der Neuwagenkauf und das andere der Altwagenverkauf.

Ich mein ich kann den Ärger verstehen (bei mir waren es damals übrigens 3 Monate Lieferzeit und nicht "nur" 6 Wochen) aber der Händler kann ja auch nichts dafür und der Liefertermin war bestimmt unverbindlich.

Das Angebot über das Altfahrzeug ist zum Zeitpunkt X entstanden.
Da du vermutlich noch kein Geld für den alten bekommen hast ist dieses Geschäft noch nicht abgeschlossen.
Auf diesen Angeboten steht normal auch immer unverbindlich, oder verbindlich bis Tag x drauf, oder nen Kilometerstand, oder was auch immer.

Einen Vertrag völlig ohne diesen Daten wäre ja quasi ein "Blankoscheck" bzw. ein Freifahrtsschein und das kann ich mir nicht vorstellen, dass ein AH so "dumm" ist.

Es kann auch sein, dass sie das Auto zu dem Preis ankaufen, aber dann wahrscheinlich jetzt und das Auto dann auch jetzt haben wollen, was dich natürlich auch nicht glücklich macht, da du dann ja ohne Auto dastehst.

Wie gesagt, die geschichte ist verständlicherweise ärgerlich, aber in meinen Augen nicht so einfach zu behandeln.

Hallo!

nochmal back im Thema! So ich habe jetzt dann keine Lust mehr noch bis anfang März auf die Kiste zu warten.
Wie leicht bzw schwehr komm ich denn aus dem Vertrag raus?
Wie gesagt: er sollte zuerst im August kommen, dann kam ein unverbindlicher Thermin mitte September, und jetzt eben anfang März, das sind fast 6 Monate über 2tem termin!

Danke für die Hilfe

Beantworte doch einfach die hier gestellten fragen.
Dann kann man auch besser antworten.

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