Kaufvertrag von Junge Sterne
Hallo liebe MB-Freunde!
Ich habe vor ein S204 C200CDI beim Mercedes Junge Sterne Vertragshändler zu erwerben. Nun habe ich einige Fragen zum Vertrag.
Denn im Vertrag kommt oft die Formulierung „laut Vorbesitzer“ vor.
Deswegen mache ich mir nun Sorgen…, vor allem wegen diesem Satz:
„Art und Umfang vom Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Keine“
-Wurde es bei Ihnen genau so formuliert?
-Muss ich mir den Kopf deswegen machen?
-Und was ist, wenn das Fahrzeug doch ein Unfallschaden hatte?
Beste Antwort im Thema
Du hast in jedem Fall ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag wenn dort falsche Angeben gemacht worden sind. Ob vom Vorbesitzer oder Verkäufer spielt keine Rolle, Gerichte (sollte es soweit kommen) gehen immer davon aus das ein Händler oder Autohaus soviel erfahrung haben etweilige Schäden am KFZ erkennen zu müssen. (hatte so einen Fall in der Familie war ein Wald- und Wiesen-Händler mußte die Kiste dank Gericht wieder zurück nehmen)
29 Antworten
Zitat:
Ich rate zu äußerster Vorsicht bei solchen Aussagen, da das unter Umständen ganz schnell ein böses Erwachen geben kann.
ja, ich stimme dir jedenfalls zu ;-) sofern den verkaeufer kein versaeumnis trifft, kann man ihn nicht verantwortlich machen. ich wage beispielsweise zu behaupten, dass es nicht zu den aufgaben eines gebrauchtwagenverkaeufers gehoert, mit einem lackschichtenmessgeraet das komplette fahrzeug "abzuleuchten" um etwaige nachlackierungen (=vorschaden) aufzudecken.
handeln in guten treu und glauben duerfte auch einem gebrauchtwagenverkaeufer zustehen.
gruesse vom doc
In den meisten MB-Verträgen ist ausser "nach Angebe des Vorbesitzers" bzgl. der Kilometer und der Unfallfreiheit noch der Passus "Instandsetzungen und Nachlackierungen im Rahmen der Aufbereitung" enthalten, was Bagatellschäden abdeckt.
Jetzt einmal das "Wort zum Sonntag" an die versammelte Gemeinde :
Falls ihr einmal an euren Autos einen Bagatellschaden (oder auch größer) beseitigen lasst, macht Fotos vorher/nachher und übergebt die Duplikate zusammen mit der Reparaturrechnung gegen Quittung an einen evtl. späteren Käufer. Diese Übergabe sollte im Kaufvertrag als Bestandteil des Kaufvertrages erwähnt werden. Dann kann euch keiner mehr an die Karre fahren.
Guter Tip das mit dem Dokumentieren, finde ich.
Zur gängigen Rechtsprechung:
es wird dem Händler die Kompetenz unterstellt, Unfallschäden erkennen zu können.
Wenn ein Unfallschaden vom Händler nicht erkannt wird, ist genau dies mangelnde Sorgfalt.
Das kann man natürlich mit dem richtigen Anwalt auch noch verlieren, das ist klar.
Nebenbei: nicht selbst googeln wollen, ist kein Argument gegen diese Aussage.
Gruß pp
Da gebe ich dir uneingeschränkt recht. Es gibt nur das Problem, dass der Autohändler im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht lediglich verpflichtet ist, wenn keine Hinweise auf tiefer gehende Beschädigungen zu erkennen sind, eine zerstörungs- und zerlegungsfreie Sichtprüfung vorzunehmen, was im Extremfalle ja auch zu unentdeckten beseitigten Unfallschäden führen kann.
Dann wird es auch vor Gericht recht komplziert, weil beide recht haben 😕
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Danke für die vielen Antworten!
Ok, aber ich muss mir den wegen der Aussage im Vertrag nun Kopf machen, oder soll ich den unterschreiben weil die Formulierung üblich ist?
Ich als Leihe und mein Vater (ein LKW-Fahrer und ursprünglich ein KFZ-Mechaniker, kein Mechatroniker) könnten zumindest nichts Auffälliges an dem Fahrzeug finden. Wir waren sogar sehr begeistert von dem Zustand, weil es nicht mal im Innenraum richtige Gebrauchsspuren gab…
Die Bestellung habe ich schon unterschrieben, nun werden TÜV und die Inspektion gemacht. Dann kommt der Vertrag.
mfg Odenthaller
Zitat:
Original geschrieben von Odenthaller
Danke für die vielen Antworten!Ok, aber ich muss mir den wegen der Aussage im Vertrag nun Kopf machen, oder soll ich den unterschreiben weil die Formulierung üblich ist?
Ich als Leihe und mein Vater (ein LKW-Fahrer und ursprünglich ein KFZ-Mechaniker, kein Mechatroniker) könnten zumindest nichts Auffälliges an dem Fahrzeug finden. Wir waren sogar sehr begeistert von dem Zustand, weil es nicht mal im Innenraum richtige Gebrauchsspuren gab…
Die Bestellung habe ich schon unterschrieben, nun werden TÜV und die Inspektion gemacht. Dann kommt der Vertrag.
mfg Odenthaller
Das ist die gebräuchliche Formulierung in MB Gebrauchtwagenbestellungen. Wenn der Händler mehr weiß, muß er es sagen. Ich würde mir keinen allzu großen Kopf machen.
Zitat:
Original geschrieben von achtklässler
Das ist die gebräuchliche Formulierung in MB Gebrauchtwagenbestellungen. Wenn der Händler mehr weiß, muß er es sagen. Ich würde mir keinen allzu großen Kopf machen.Zitat:
Original geschrieben von Odenthaller
Danke für die vielen Antworten!Ok, aber ich muss mir den wegen der Aussage im Vertrag nun Kopf machen, oder soll ich den unterschreiben weil die Formulierung üblich ist?
Ich als Leihe und mein Vater (ein LKW-Fahrer und ursprünglich ein KFZ-Mechaniker, kein Mechatroniker) könnten zumindest nichts Auffälliges an dem Fahrzeug finden. Wir waren sogar sehr begeistert von dem Zustand, weil es nicht mal im Innenraum richtige Gebrauchsspuren gab…
Die Bestellung habe ich schon unterschrieben, nun werden TÜV und die Inspektion gemacht. Dann kommt der Vertrag.
mfg Odenthaller
Danke für die schnelle Antwort!
Dann schaue ich mir das Fahrzeug am Freitag noch einmal an, nachdem alles gemacht worden ist, und wenn ich immer noch dasselbe gute Gefühl habe, nehme ich es sofort mit.
mfg Odenthaller
Selbst Neuwagen mit fast 0 km auf dem Tacho und einer Abholung im Werk, sind manch mal schon nachlackiert, z.B. wegen kleiner Beulen/Kratzer beim Rangieren im Werk etc. Einem Freund von mir passiert...
Diese gelten auch nicht als Unfallwagen. Unfallwagen sind in der Regel tatsächlich Fahrzeuge mit Rahmenschäden. Allerdings sollte bei einem Verkauf z.B. der Ersatz einer Tür oder eines vorderen Kotflügels nicht unerwähnt bleiben ... 😉
Cu
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Odenthaller
Danke für die vielen Antworten!Ok, aber ich muss mir den wegen der Aussage im Vertrag nun Kopf machen, oder soll ich den unterschreiben weil die Formulierung üblich ist?
Ich als Leihe und mein Vater (ein LKW-Fahrer und ursprünglich ein KFZ-Mechaniker, kein Mechatroniker) könnten zumindest nichts Auffälliges an dem Fahrzeug finden. Wir waren sogar sehr begeistert von dem Zustand, weil es nicht mal im Innenraum richtige Gebrauchsspuren gab…
Die Bestellung habe ich schon unterschrieben, nun werden TÜV und die Inspektion gemacht. Dann kommt der Vertrag.
mfg Odenthaller
Im Übrigen wird die "Verbindliche Bestellung" zum Vertrag. Ein separater Vertrag kommt nicht mehr.
Zitat:
Im Übrigen wird die "Verbindliche Bestellung" zum Vertrag. Ein separater Vertrag kommt nicht mehr.
Wow, danke! Das wusste ich nicht!
Dieser Satz steht in jedem Kaufvertrag; da brauchst du dir ÜBERHAUPT KEINE Gedanken machen!
Und wenn du nachträglich doch noch etwas findest hast du bei "jungen Sternen" immer noch 10 Tage Umtauschrecht!
Dazu zwei Jahre Garantie. Was soll da schon großartig schiefgehen.
vG
@TE : Ich glaube, dass jeder hier deine Sorgen versteht. Es handelt sich hier ja nicht mal eben um eine Tüte Pflaumen. Auch ich meine, dass du bestimmt in guten Händen bist. Freu dich einfach auf dein schönes neues Auto. Ich wünsche dir alles Gute.
Zitat:
Original geschrieben von Der-0815-Joe
Und wenn du nachträglich doch noch etwas findest hast du bei "jungen Sternen" immer noch 10 Tage Umtauschrecht!Dazu zwei Jahre Garantie. Was soll da schon großartig schiefgehen.
vG
Vorsicht !!!
Bei Umtausch sind 2% des Kaufpreises des umzutauschenden Fahrzeug fällig ( war ja auf Käufer zugelassen) ...
+ 0,67 % des Kaufpreises je angefangene 1.000 km .
Da kommen mitunter schnell ein paar "nette" EURONEN zusammen.
Bitte das nicht vergessen !
😉
Zitat:
Original geschrieben von mannehcs
Vorsicht !!!Zitat:
Original geschrieben von Der-0815-Joe
Und wenn du nachträglich doch noch etwas findest hast du bei "jungen Sternen" immer noch 10 Tage Umtauschrecht!Dazu zwei Jahre Garantie. Was soll da schon großartig schiefgehen.
vG
Bei Umtausch sind 2% des Kaufpreises des umzutauschenden Fahrzeug fällig ( war ja auf Käufer zugelassen) ...
+ 0,67 % des Kaufpreises je angefangene 1.000 km .Da kommen mitunter schnell ein paar "nette" EURONEN zusammen.
Bitte das nicht vergessen !
😉
Ja das ist richtig.
Meißt kommt man damit im schlimmsten Erstfall aber immer noch besser weg als den Wagen auf eigenen Faust irgendwie zu verkaufen.
vG