Kaufvertrag per Email, Betrug
Hallo,
habe mich heute, durch nen preislich gutes Angebot, auf so nen Kaufvertrag per email eingelassen.
(Also einer wollte mein Inserierten Wagen von Mobile kaufen.)
Dabei habe ich eigentlich nicht viel gemacht, nur in der Anwort meine Adresse und Mobilfunknummer eingetragen.
Denke sowas ist doch nicht rechtverbindlich, oder?
Was mich stutzig gemacht hat, ist dass ein Passwort genannt wird und ich nur bei Angabe des Passwort's über den Vertrag auskunft geben darf.
Auch ist der Händler adressenmäßig nirgends zu ergooglen, beide angegebenen Handynummern waren aus und er rief mit unterdrückter Nummer an.
Eigentlich ist der Kaufvertrag total mickrig, es steht nur sehr wenig drin.
Aber irgendwie denke ich ich soll dann über's Ohr gehauen werden, wenn die vor Ort sind.
Man will eine Probefahrt machen und so...
Da es nichtmal im Netz bekannter Händler ist, finde ich das alles sehr komisch.
Achso der Typ kommt wohl aus hannover und hat nen Passwort in dem Kaufvertrag.
Kennt jemand diese Masche?🙁
Was kann ich jetzt tun. Kann ich einfach davon zurücktreten?
Beste Antwort im Thema
OK, Dein potentieller Käufer ist nicht per Telefon erreichbar. Die Adresse scheint auch nicht korrekt zu sein? Also mit hoher Wahrscheinlichkeit ein windiger Typ.
Sage es Ihm doch auf den Kopf hin zu! Mache Ihn auf den Fehler mit dem BJ/EZ aufmerksam. Schreibe Ihm, dass der Vertrag so ungültig ist, weil er falsche Daten eingetragen hat. Wenn er trotzdem auf Erfüllung bestehen sollte, dann fordere, dass er persönlich zur Übergabe kommt. Schreibe Ihm, dass Du Dich mit Ihm auf der örtlichen Polizeiwache triffst, um seine Personalien prüfen zu lassen, da Du Dir aufgrund der Adresse unsicher bist. Sag Ihm, dass die Geldübergabe bei der Bank als Einzahlung erfolgt, mit Prüfung der Noten auf Echtheit. 80% sofort, dann Probefahrt, dann den Rest (wieder bei der Bank).
DU bist der Verkäufer! DU bestimmst die Regeln. ER will was von Dir, also muss er DEINE Regeln befolgen.
Schreibe Ihm, dass Du Angst vor Betrug hast und deshalb so vorgehst. Wenn er es ehrlich meint, wird er es akzeptieren. Ist er ein windiger Hund, dann wird er sich herauswinden wollen. Akzeptiere nur Ihn persönlich als Abholer. Keinen "Isch bün nur gutte Freund"-Typen.
Sei zu zweit oder zu dritt bei der Übergabe. Einer bleibt etwas abseits und hat die gesammtlage im Blick, damit keiner der Abholer irgend ein Ding dreht. (Öl ins Kühlwasser gießen, während Du abgelenkt wirst, etc.)
Wenn er komisch kommt, mache ihn auf Deine Bedingungen zur Übergabe aufmerksam, akzeptiert er nicht, dann kann er Dir auch nichts wollen. Geh in die aktive Position, lass Dir nicht seine Bedingungen aufschwatzen, sondern stelle selber welche. Treibe Ihn in die Devensive!
158 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Carisma1996
Wer ist hier der Betrüger? Eher wohl Du!!! Du stellst ein Auto ins Internet, weil Du es verkaufen willst. Da meldet sich ein Händler und Du sagst ja. Jetzt auf einmal willst Du den Wagen doch nicht verkaufen und der Käufer ist nun der Betrüger 🙄 ...Zitat:
Original geschrieben von Martini3001
Ich bin ziemlich erbost über die Rechtslage in Deutschland. Hier ist Betrügern praktisch freie Bahn gelassen.Ach ja, so eine Klima zu reparieren geht ganz fix. Wenn es ein Händler ist, wird er auch eine Werksttat haben oder Leute kennen. Ein Ersatzteil beim Schrotti besorgen, einbauen, auffüllen und für 100 - 150€ ist die Sache gegessen. Ob die dann noch 1 Jahr oder 10 Jahre läuft, ist dem Händler egal, er verkauft den Wagen eh weiter.
Naja, die hier angesprochene Masche läuft seit Jahren.
Der Fragestelle soll mal schauen ob im Kaufvertrag BJ, KM Stand oder alle Zubehörsachen stimmen.
Denn eigentlich verändert der Käufer hier ein Detail und man schickt es so zurück, dann kommt der Käufer und beharrt auf dieses Detail und macht so viel Druck, dass man das Auto für den halben ausgemachten Preis übergibt. Deswegen soll man ja auch sofort das Inserat löschen, damit man nicht nachweisen kann, dass man nicht selber den Fehler gemacht hat.
Findet man allerdings diesen Fehler und spricht die Leute drauf an ist schnell Ruhe.
Ich hatte vor Jahren das Glück, die BJ Verjüngung gleich zu entdecken, danach versuchten die es mit einem nicht vorhandenen Schiebedach für Afrika(obwohl das Auto ne Klimaanlage) hat.
Ich habe gesagt er kann bleiben wo der Pfeffer wächst, angeblich säße der Abholer schon im Zug. Es kam niemand und auch nix nach.
Zitat:
Original geschrieben von Carisma1996
Wer ist hier der Betrüger? Eher wohl Du!!! Du stellst ein Auto ins Internet, weil Du es verkaufen willst. Da meldet sich ein Händler und Du sagst ja. Jetzt auf einmal willst Du den Wagen doch nicht verkaufen und der Käufer ist nun der Betrüger 🙄 ...Zitat:
Original geschrieben von Martini3001
Ich bin ziemlich erbost über die Rechtslage in Deutschland. Hier ist Betrügern praktisch freie Bahn gelassen.Ach ja, so eine Klima zu reparieren geht ganz fix. Wenn es ein Händler ist, wird er auch eine Werksttat haben oder Leute kennen. Ein Ersatzteil beim Schrotti besorgen, einbauen, auffüllen und für 100 - 150€ ist die Sache gegessen. Ob die dann noch 1 Jahr oder 10 Jahre läuft, ist dem Händler egal, er verkauft den Wagen eh weiter.
Wo bin ich denn bitte der Betrüger?
Welcher normale Mensch geht davon aus, dass wenn ein Inserat ins Netz gestellt wird, nach einem Bruchteil(!!) von einer Sekunde schon ein Händler mit einem (Vor?-)Vertrag in der Leitung ist?
Hier wird bewusst der Verkäufer überrumpelt - obwohl dieser vielleicht noch gar nicht "fertig" mit seinem Inserat war. Wie oft werden Inserate überarbeitet, verändert oder anderweitig angepasst? Wahrscheinlich öfter, als neue Inserate eingestellt...
Es ist absolut üblich, dass ein Inserat nicht als "endgültig" anzusehen ist. Ein Verkäufer kann ohne weiteres seinen Wagen mal eine Woche mit Sommerreifen anbieten, um dann festzustellen, dass der Wagen sich mit der Zugabe der Winterreifen besser verkaufen lässt, oder besagte Reifen trotzdem noch in Ebay setzen - wenn dann ein Vertrag ausformuliert wird, wird der Vertrag halt ohne die Reifen "geschrieben". Diese Modalitäten sind in den "Email-Verträgen" nicht berücksichtigt - es ist nirgends festgehalten was "defekt sein darf", "was zum Vertrag dazugehört".
Wer aufgrund von dieser "Variabilität" der Vertragsbestandteile Verträge festhält, begibt sich auf dünnes Eis. Auf diesem dünnen Eis befinden sich dann Käufer, wie Verkäufer.
Das war meine Aussage! (Zitat: "Hier haben Betrüger freie Bahn"😉...
Übrigens: Schön, dass du aus der Ferne weißt was die Reparatur meiner Klimaanlage kostet. Willst du sie nicht auch gleich reparieren, vielleicht auch aus der Ferne? Die 150€ überweise ich dir und nen Kasten Bier bekommst du noch on top.
Zurück zum Thema...
Ich habe den Wagen noch.
Zu erst möchte ich mich für die zahlreichen Beträge und Ratschläge bedanken - besonders für die privaten Mails von Nutzern, die mir helfen wollten. Vielen Dank, es ist super, dass ihr euch so für andere Menschen einsetzt!
Wie ist es eben abgelaufen?
Es kam ein sehr freundlicher "Fahrer" des Händlers mit dem Zug angereist, mit ihm habe ich mich richtig gut verstanden. (Die arme Socke habe ich später noch zurück zum Bahnhof gefahren, hier im Ort kommt man sonst nur ganz schlecht weg)
Ich habe mit ihm eine Probefahrt gemacht - er war von dem Wagen überzeugt, hatte mit dem Chef telefoniert und mir dann schließlich das Telefon gegeben. Der Fahrer selbst war in das Verkaufsgespräch nicht im geringsten involviert. Das war nur Sache zwischen dem Chef und mir.
Also laut Vertrag war ja bereits ein fester Kaufpreis ausgemacht. Nun aber, da die Klima nicht geht, wollte der Händler den Preis drücken. Grundsätzlich habe ich dafür vollstes Verständnis. Hier allerdings nicht.
Also lies ich nicht mit mir über den Preis sprechen - dieser war gestern schon fest fixiert worden war - der Chef betonte gestern selbst(!) "morgen nicht zu handeln, egal was sei".
Dann nach weiteren Diskussionen drohte der Chef mit seinem Anwalt. Das erste Mal überhörte ich dies (bewusst) und ließ ihn weiter reden / versuchen zu feilschen...
Bei der Wiederholten Drohung ("das geht an die Rechtsabteilung"😉, sagte ich dass ich ihn bereits gestern über den Schaden per SMS informiert hatte und auch versucht hatte ihn unter der mir genannten Telefonnummer zu erreichen. Das war gestern Abend.
Wenn er dann heute Morgen seinen Fahrer auf "gut Glück" losschickt, passiert das auf seine Verantwortung. Darüber hinaus trägt er das Risiko, wenn er per Email Verträge und Preise fest zusagt, bei deren Ware (hier mein Auto) er nie zu Gesicht bekommen hat, bzw. sich über die Angaben eines Inserats nicht überzeugt hat.
Ich habe versucht seine Aufwendungen (Lohn vom Fahrer, Bahnticket, etc) zu verhindern - wenn er meine Hinweise ignoriert, kann ich dafür leider auch nichts.
Ebenso bin ich als Privatmann nicht verpflichtet bei einem Inserat Schäden anzuzeigen. Der Gesetzgeber geht bewusst davon aus, dass man einem privaten Verkäufer nicht zumuten kann mit Voltmeter in die Innereien eines Wagens ab zu tauchen, um eine fehlerfreie Einstellung eines Inserats zu gewährleisten. Wir hatten die letzten Tage nachweislich dauerhaft weniger als 20C, wie soll ich also die Funktion der Klimaanlage prüfen?
Dass er bereits einen Käufer für einen Wagen hatte, den er selbst (oder ein Vertreter seiner Firma) noch nicht einmal gesehen hatte, halte ich für unwahrscheinlich.
Grundsätzlich sehe ich die Praxis mit den "Email-Verträgen" als sehr kritisch.
Eine Echtheitsprüfung findet nicht statt, wenn ich lieschen_mueller1452@hotmail.de eine Mail schreibe. Mit einer "einfachen inhaltslosen-Email" (ohne spezielle Verschlüsselungs- Sicherungs- und Protokollierungsverfahren) einen Kaufvertrag zu schließen, ist für mein rechtsverständnis absolut unzureichend. Da ist der Aspekt, dass ich nirgends "ja, ich bin einverstanden" geschrieben habe, nur eine Randerscheinung.
Und mit dieser Ansicht bin ich nicht alleine - wer es nicht glaubt, kann gerne seiner Bank einfach mal eine Mail schreiben und versuchen so Geld zu überweisen. Das wird nicht klappen...
Und das Argument "es war absehbar, dass ich den Wagen verkaufen wollte" zählt meiner Meinung nach auch nicht. Nur weil ich im Media Markt das neuste Smartphone mal in der Halt halte, um schauen wie es sich anfühlt, ergibt sich daraus auch noch keine Kaufabsicht.
Gleichzeitig kann man auch einen Wagen inserieren, um sich von dem Restwert des Wagens ein Bild zu machen.
Wenn das die Rechtsprechung anders sieht, dann lässt sich dieses Phänomen als "voll gaga" beschreiben. 🙂
Fazit in Kürze:
Wer eine solch dubiose Email beantwortet hat, sollte ein paar Sicherungen im Auto ziehen und beim Verkaufsgespräch darauf achten, dass er sich auf keine Preisverhandlung einlässt. Dann bleibt der Wagen beim Besitzer, da der Käufer bei den vielen roten Lichtlein im Armaturenbrett ganz schnell die Lust verliert.
(Btw: meine Klimaanlage ist wirklich kaputt!)
Zitat:
Original geschrieben von Martini3001
Welcher normale Mensch geht davon aus, dass wenn ein Inserat ins Netz gestellt wird, nach einem Bruchteil(!!) von einer Sekunde schon ein Händler mit einem (Vor?-)Vertrag in der Leitung ist?
Hier wird bewusst der Verkäufer überrumpelt - obwohl dieser vielleicht noch gar nicht "fertig" mit seinem Inserat war.
Wenn man noch nicht fertig ist, einfach mal noch nicht auf "OK" klicken. 😁
Das mit dem Anruf Sekunden nach dem onlinestellen der Anzeige ist ganz normal, da gibt's extra Software für Händler (die mit bestimmten Suchkriterien gefüttert wird).
Hab mal ein Auto mit Motorschaden so verkauft. Anzeige war 3s online und schon klingelte das Telefon.
Betrag ausgemacht (war OK) und Anzeige gleich wieder raus genommen.
Auto wurde später zu dem Preis auch abgeholt (vermutlich wird da aber noch mal probiert zu handeln).
Ist also nix ungewöhnliches und hat nix mit Betrug zu tun (sondern mit "der frühe Vogel fängt den Wurm"😉.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Wenn man noch nicht fertig ist, einfach mal noch nicht auf "OK" klicken. 😁Zitat:
Original geschrieben von Martini3001
Welcher normale Mensch geht davon aus, dass wenn ein Inserat ins Netz gestellt wird, nach einem Bruchteil(!!) von einer Sekunde schon ein Händler mit einem (Vor?-)Vertrag in der Leitung ist?
Hier wird bewusst der Verkäufer überrumpelt - obwohl dieser vielleicht noch gar nicht "fertig" mit seinem Inserat war.
Das mit dem Anruf Sekunden nach dem onlinestellen der Anzeige ist ganz normal, da gibt's extra Software für Händler (die mit bestimmten Suchkriterien gefüttert wird).
Hab mal ein Auto mit Motorschaden so verkauft. Anzeige war 3s online und schon klingelte das Telefon.
Betrag ausgemacht (war OK) und Anzeige gleich wieder raus genommen.
Auto wurde später zu dem Preis auch abgeholt (vermutlich wird da aber noch mal probiert zu handeln).
Ist also nix ungewöhnliches und hat nix mit Betrug zu tun (sondern mit "der frühe Vogel fängt den Wurm"😉.Gruß Metalhead
Grundsätzlich hast du schon recht. Aber wann ist denn ein Inserat "fertig"? Wenn der Händler anruft? Wenn ich mir überlege, die Winterreifen doch mit anzubieten? Ich sehe hier ein relativ großes Gefahrenpotenzial.
Scheinbar nimmt es mobile.de wissentlich in Kauf, wenn diese "Zusatzsoftware" diese Möglichkeiten bereitstellt.
In dieser Hinsicht schaltet Gier wieder Verstand aus - sowohl beim Betreiber von Mobile, als auch beim Käufer, als auch beim Verkäufer.
Ggf. sind es auch andere Entwickler, die diese Softwarelösungen bereitstellen, da möchte ich Mobile nichts Falsches unterstellen. Trotzdem ist diese Praxis schlichtweg schädlich für eine korrekte Abwicklung.
Ähnliche Themen
@Martini3001:
E-Mailverträge sind deiner Meinung nach nichtig, aber eine SMS vom Vorabend muss der Händler zwingend gelesen haben und wenn er den Mitarbeiter losschickt, ist er selbst Schuld? Glaub ich nun eher nicht, aber gut...
Ich würde eben doch vor Veröffentlichung des Inserats dieses nochmal genau auf Fehler prüfen und eine feste Zusage zum Verkauf erst erteilen, wenn der Käufer den Wagen selbst gesehen hat.
So könnte man auf eine solche "Vorvertrags-E-Mail" z. B. völlig unverbindlich antworten:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XY,
gerne können Sie den Wagen vor Ort begutachten. Dafür schicke ich Ihnen meine Kontaktdaten.
Die feste Zusage, den Wagen an sie zu verkaufen, kann ich Ihnen ohne vorherige Besichtigung und Testfahrt per E-Mail leider nicht erteilen, da ich den Kaufvertrag und die genauen Modalitäten darin gerne vor Ort mit Ihnen ausfertigen möchte.
Bitte beachten Sie, dass mein Onlineinserat Fehler enthalten oder unvollständig sein könnte. Eben dies kann ich nicht ausschließen, daher meine Einladung an Sie, den Wagen doch bitte selbst zu prüfen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
YZ
Nur eine Idee von mir, ganz ohne Gewähr oder gar juristischen Anspruch auf Korrektheit. Ich möchte damit nur aufzeigen, dass man eben keinen Vorvertrag per Mail schließen muss und dies dem Interessenten auch klipp und klar schreiben kann.
Zitat:
Original geschrieben von einsdreivier
@Martini3001:E-Mailverträge sind deiner Meinung nach nichtig, aber eine SMS vom Vorabend muss der Händler zwingend gelesen haben und wenn er den Mitarbeiter losschickt, ist er selbst Schuld? Glaub ich nun eher nicht, aber gut...
Ich würde eben doch vor Veröffentlichung des Inserats dieses nochmal genau auf Fehler prüfen und eine feste Zusage zum Verkauf erst erteilen, wenn der Käufer den Wagen selbst gesehen hat.
So könnte man auf eine solche "Vorvertrags-E-Mail" z. B. völlig unverbindlich antworten:
Zitat:
Original geschrieben von einsdreivier
Nur eine Idee von mir, ganz ohne Gewähr oder gar juristischen Anspruch auf Korrektheit. Ich möchte damit nur aufzeigen, dass man eben keinen Vorvertrag per Mail schließen muss und dies dem Interessenten auch klipp und klar schreiben kann.Zitat:
Sehr geehrter Herr XY,
gerne können Sie den Wagen vor Ort begutachten. Dafür schicke ich Ihnen meine Kontaktdaten.
Die feste Zusage, den Wagen an sie zu verkaufen, kann ich Ihnen ohne vorherige Besichtigung und Testfahrt per E-Mail leider nicht erteilen, da ich den Kaufvertrag und die genauen Modalitäten darin gerne vor Ort mit Ihnen ausfertigen möchte.
Bitte beachten Sie, dass mein Onlineinserat Fehler enthalten oder unvollständig sein könnte. Eben dies kann ich nicht ausschließen, daher meine Einladung an Sie, den Wagen doch bitte selbst zu prüfen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
YZ
Hehe, genau, die SMS lesen muss der Händler! Warum ich das so selbstbewusst sage?
1. Ich habe ihn mehrfach versucht telefonisch zu erreichen. Das in der "üblichen Geschäftszeit" (ob es seine Geschäftszeit ist, weiß ich nicht, da ich keine Informationen über seinen Laden habe - außer eine Telefonnummer).
2. Die SMS geschrieben
3. Der Händler gibt im Monat mehrere Tausend Euro aus, damit ER potenzielle Kunden erreichen kann - aber steht für Rückfragen nicht zur Verfügung?
w00t?!Dieses Antwortschreiben tippt man auch schnell ein, wenn der Händler gerade an der Leitung ist und sein Geschäftsprozedere durchführt. Am Telefon heißt es nur "haben Sie Email??" "geben Sie uns ihre Daten"...
Wer so einen Vertrag noch nicht vor sich liegen sehen hat, weiß wohl auch nicht wovon ich spreche...
Wie auch immer..
Mir gehts um Folgendes: Es gibt in D für jeden Sch*** den Verbraucherschutz, ein spezielles Gesetz und zehntausend Verordnungen.
Aber diese Verträge entziehen sich scheinbar jeglichem Sinn und Zweck, nämlich eine sinnvolle Vertragsgrundlage zu bieten. Und genau das ist der Punkt, der mich stört und wo ich gerne andere vor bewahren möchte.
Ich für meinen Teil habe ja keinen Nachteil und ich hätte auch keinen Nachteil gehabt, wenn ich den Wagen verkauft hätte. Der Preis wäre gut gewesen.
Nur das "WIE" ist für mein Rechtsempfinden "kritisch", da braucht man auch nichts schön reden - es ist einfach meine Meinung und die habe ich nun dargestellt. Nicht mehr, nicht weniger.
Wenn jemand von sich selbst behaupten kann, dass ihm durch besagte Verträge nie ein Nachteil entstehen kann, dann freut mich das für diese Person. Schön, wenn man mit allen Wassern gewaschen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Martini3001
Grundsätzlich hast du schon recht. Aber wann ist denn ein Inserat "fertig"? Wenn der Händler anruft? Wenn ich mir überlege, die Winterreifen doch mit anzubieten? Ich sehe hier ein relativ großes Gefahrenpotenzial.Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Wenn man noch nicht fertig ist, einfach mal noch nicht auf "OK" klicken. 😁
Das mit dem Anruf Sekunden nach dem onlinestellen der Anzeige ist ganz normal, da gibt's extra Software für Händler (die mit bestimmten Suchkriterien gefüttert wird).
Hab mal ein Auto mit Motorschaden so verkauft. Anzeige war 3s online und schon klingelte das Telefon.
Betrag ausgemacht (war OK) und Anzeige gleich wieder raus genommen.
Auto wurde später zu dem Preis auch abgeholt (vermutlich wird da aber noch mal probiert zu handeln).
Ist also nix ungewöhnliches und hat nix mit Betrug zu tun (sondern mit "der frühe Vogel fängt den Wurm"😉.Gruß Metalhead
Scheinbar nimmt es mobile.de wissentlich in Kauf, wenn diese "Zusatzsoftware" diese Möglichkeiten bereitstellt.
In dieser Hinsicht schaltet Gier wieder Verstand aus - sowohl beim Betreiber von Mobile, als auch beim Käufer, als auch beim Verkäufer.
Ggf. sind es auch andere Entwickler, die diese Softwarelösungen bereitstellen, da möchte ich Mobile nichts Falsches unterstellen. Trotzdem ist diese Praxis schlichtweg schädlich für eine korrekte Abwicklung.
Zusätzlich wird denen, die nicht viel Geld für ein Auto haben, die Möglichkeit vorenthalten, an ein preiswertes Auto zu kommen, denn wenn schon Sekunden danach der Händler "am Rohr ist" und denn noch nicht ganz bereiten Verkäufer überrumpelt, dann hat der "normale" Private, keine Chance mehr.
Mobile.de sollte mal zusehen, ob die eine Platform für gewerbliche Händler sind, oder ob es deren Absicht ist, wie zu Startzeiten behauptet, dem Privaten eine optimale Verkaufs- bzw. Kaufsgelegenheit zu bieten. Wenn an dem noch sein sollte, dann sollten die eine Klausel in die AGBs aufnehmen, die eine Nutzung durch gewerbliche Käufer unterbindet, oder die dann den gewerblichen Käufern verbindlich die Zahlung einer Provison vorschreibt. Doch das sollte dann auch nachprüfbar sein.
Ich würde, an deren Stelle, jedenfalls überlegen, ob eine Auktion generell als unverbindlich deklariert wird und daß Verkäufe erst dann als verbindlich abgeschlossen gelten, wenn der Verkäufer das KFZ vor Ort gesehen hatte.
Ersatzweise sollten Verkäufer diese Klausel selber in das Verkaufsangebot übernehmen.
"Dieses Angebot ist unverbindlich und der Verkauf gilt erst dann als rechtlich abgeschlossen, wenn der potentielle Käufer das KFZ persönlich vor Ort besichtigt hat und ein schriftlicher Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet wurde. Eventuelle Schadenersatzforderungen des potentiellen Käufers, für im Vorfeld aufgewendete Kosten, werden durch dieses Verkaufsangebot generell ausgeschlossen. " usw.
Z.B. könnte man auch noch in die Anzeige mit aufnehmen, daß sich dieses Angebot NUR an private Käufer richtet und ein schriftlicher Vertrag, falls ein Gewerblicher dieses für einen Weiterverkauf nutzen will, als nicht geschlossen gilt und der Gewerbetreibende das KFZ so wieder zurück geben muß, wie er es empfangen hat. Weiter wird vereinbart, daß ein Gewerblicher 50 Euro pro Tag als Nutzungsentschädigung zu zahlen hat, beginnend mit dem Tag der Übergabe, bis einschließlich dem Tag der Rückgabe. Sowas dürfte dann einem Gewerbetreibenden die Lust am "schnellen Gewinn" austreiben. Auch für Private könnte man sowas einbauen, daß das KFZ z.B. erst nach mehreren Monaten weiterverkauft werden darf. Da gibt es für die privaten Verkäufer einen weiten Spielraum, denn in der Vertragsgestaltung ist man in seiner Gestaltung, nach meiner Kenntnis, weitgehen frei.
Das kann man noch ausbauen, schützt sich jedenfalls so vor ungerechtfertigten Forderungen durch gewerbliche Käufer, die den Preis dücken wollen und mit Prozessen drohen, wenn ihnen der Verkäufer nicht auf den Leim geht und den Wagen billig verschleudert.
Falls ich mich diesbezüglich irren sollte, lasse ich mich gerne, mit Quellenangabe, überzeugen.
@harra02041958:
Ich gebe dir absolut Recht.
In einem Rechtsstaat gibt es zurecht Vorschriften und ich für meinen Teil behaupte, dass es in diesem Bereich (Gebrauchtwagenhandel) zu viele Schlumpflöcher für windige Geschäfte gibt und generell zu viele unseriöse Anbieter gibt. Auf andere Weise lässt es sich kaum erklären, dass jeder dritte Gebrauchte gezinkt ist. Oo
Allein dass Mobile.de keine Bewertungen zulässt, zeigt für mein Empfinden schon, dass es dem Betreiber nicht darum geht dem Kunden möglichst serviceorientierte Dienstleistungen (seitens der Händler) anzubieten.
Für ein "5€-City-Hemd" geben 300 Kunden bei Amazon eine Bewertung ab - aber bei einem Geschäftspartner, mit dem man Verträge in Höhe von mehreren Tausend Euro abschließt, ist das nicht möglich?!
Hierfür habe ich nicht im Geringsten Verständnis.
Habe eben mal in die AGBs von www.mobile.de reingesehen.
http://cms.mobile.de/de/home/agb_oeb.html
Da steht unter
2. Der Öffentliche Bereich von mobile.de steht grundsätzlich privaten und gewerblichen Teilnehmern offen, sofern es sich nicht um Fahrzeughändler handelt. Inserate von Fahrzeughändlern dürfen ausschließlich im "Händlerbereich" von mobile.de eingestellt werden.
Wenn man das "privat" liest, würde ich daraus schließen, daß Fahrzeughändler den Öffendlichen Bereich weder für Verkäufe nutzen dürfen, noch für Ankäufe.
Ich rate jedenfall jedem, der bei solch einer Annonce Probleme mit einem Gewerblichen bekommt, sich bei www.mobile.de zu beschweren und denen sämtliche Daten von dem Händler zu übermitteln.
http://www.mobile.de/home/static/help/faqEntry.html?isPopup=true
Verstehe die ganze Aufgeregtheit über Händlergebaren, Gesetze, Verkaufsplatformen u dgl. nicht.
Wenn ein Interessent einen Vertragsentwurf zumailt, muss man diesen doch nicht annehmen. Es ist - wie auch immer das Papier genannt wird - lediglich ein (verbindliches) Angebot auf die Anzeige.
Verkäufer ist noch immer Herr des Verfahrens.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Verstehe die ganze Aufgeregtheit über Händlergebaren, Gesetze, Verkaufsplatformen u dgl. nicht.Wenn ein Interessent einen Vertragsentwurf zumailt, muss man diesen doch nicht annehmen. Es ist - wie auch immer das Papier genannt wird - lediglich ein (verbindliches) Angebot auf die Anzeige.
Verkäufer ist noch immer Herr des Verfahrens.
O.
Naja so verbindlich ist dieses Angebot scheinbar dann doch nicht, wenn der Händler heute, wie in meinem Fall, dann einfach meint vom Vertrag zurücktreten zu können. Oo
Ich soll es nicht dürfen und der Händler darf meinen Wagen einen Tag "blocken", mir sagen, dass ich das Angebot herausnehmen soll und dann (ggf Wochen später) sagen "nööö, den nehme ich doch nicht!".
Wie ich es schon mal beschrieben habe, bei diesen Verträgen besteht ein munteres "Cherry-Picking" in gesetzlichen Grauzonen...
Ich verstehe nicht warum die Händler bei dieser Diskussion so gut wegkommen. Naja, vielleicht bin ich auch einfach nur panne 😁
Zitat:
Original geschrieben von Martini3001
Ich verstehe nicht warum die Händler bei dieser Diskussion so gut wegkommen.
Weil die Privatverkäufer fast immer haarsträubende Fehler machen. ZB. weil sie sich sehr erstaunliche Infos aus dem Internet zusammensuchen und sich eine verblüffende Rechtssituation zusammenreimen.
Ich finde es bemerkenswert, wie Du korrekte Hinweise von Tisch fegst und mit Dingen widerlegst, mit denen man maximal eine Kasperle-Show in der Pause zwischen zwei Jura-Vorlesungen aufführen könnte.
Zitat:
Original geschrieben von Martini3001
Ich soll es nicht dürfen und der Händler darf meinen Wagen einen Tag "blocken", mir sagen, dass ich das Angebot herausnehmen soll und dann (ggf Wochen später) sagen "nööö, den nehme ich doch nicht!"
In deinem konkreten Fall hatte der Wagen ja auch nicht mehr die beschriebene Eigenschaft, weil die Klimaanlage defekt war. Du bist auf eine entsprechende Preisminderung nicht eingegangen, also ist es doch verständlich, dass der Händler sich dann an sein Gebot nicht mehr gebunden fühlt. Schon etwas konfus, deine Argumentation... (mal ganz davon abgesehen, dass ich auch meine Zweifel habe, dass bereits ein KV zustande kam, der auch vor Gericht besteht - aber ich bin ja zum Glück kein Jurist)
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Wenn man das "privat" liest, würde ich daraus schließen, daß Fahrzeughändler den Öffendlichen Bereich weder für Verkäufe nutzen dürfen, noch für Ankäufe.
Du bist ja ein putziges Kerlchen.
Die Telefonnummern der Verkäufer kann jeder einsehen, ohne sich dort anzumelden. Willst du jetzt behaupten, die AGB würden einem Autohändler das Surfen im Internet verbieten?
Ausserdem steht doch in deinem Zitat ganz klar, dass es um die Anbieten von Fahrzeugen geht, nicht um das Kaufen.
Mein Gott, was bist Du den für eine Heulsuse? 🙄 ... Soll ich Dir ein Taschentuch bringen?
Ich kann über Dich nur mit dem Kopf schütteln 🙄 🙄 🙄