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Betrug Autokauf+Rechtsanwalt

Themenstarteram 7. Januar 2010 um 0:09

Hallo an Forumer!

Meine Situation ist kompliziert!

Ich habe zwei Probleme die miteinander verkoppelt sind.

Das erste: Ich habe am 20.08.2008 einen EU-Toyota Avensis vom Autohaus so und so in Detmold mit Erstzulassung laut Angaben und Rechnung des Autohauses 02.03.2007

(Tachostand 10 Km) gekauft.

Noch vor der Kaufabwicklung wurde ich vom Autohaus über die bestehende 3 Jahres- Herstellergarantie ab Erstzulassung 02.03.2007 informiert.

Allerdings wurde der Wagen an mich sogar als Neufahrzeug mit Erstzulassung 28.08.2008 bei der Kfz- Zulassungsstelle persönlich vom Autohaus angemeldet. Der Wagen bekam das amtliche Kennzeichen und, wie üblich bei Neufahrzeugen, die TÜV- Plakette für die nächste Untersuchung in drei Jahren. Das Checkheft war blank bis auf Fahrgestell Nr von diesem Wagen. Im Checkheft, was allerdings auf dänisch ist, stand die Bestimmung über 3 Jahres Herstellergarantie drin.

Im August 2009 bei ca. 41 000 Km Tachostand habe ich einen Mangel am Fahrzeug festgestellt, den ich am 24.11.2009 in der Werkstatt des anderen Autohauses in Steinheim behoben habe. Das Getriebe wurde ausgetauscht.

Am Tag der Reparatur hat Steinheimer Autohaus aus der Toyota Datenbank festgestellt, dass es sich um keinen Garantiefall mehr handelt, da das Fahrzeug, überraschend für mich, bereits am 22.09.2006 in Dänemark zugelassen wurde.

Über die Erstzulassung am 22.09.2006 hat das Autohaus in Detmold mich in keiner Form und Weise in Kenntnis gesetzt. In keinen Unterlagen war für mich dieses Datum als tatsächliche Erstzulassung zu ermitteln.

Den Fall hat mein Anwalt als Kaufbetrug vermutet. Allerdings konnte er die Reparaturrechnung beim Detmolder Autohaus nicht geltend machen, da dieses seit 11.02.2009 insolvent ist.

Das zweite Problem: Ich habe keine Rechtschutzversicherung. Obwohl der Anwalt für mich nichts tun konnte(außer Information über Insolvenz des Autohauses) verlangt er von mir nun 600 Euro. Er hat nur einen Brief ans Autohaus verfasst und geschickt, zwei Briefe vom Autohaus an mich weitergeleitet(im zweiten war der Inhalt ungefähr so:"Autohaus ist insolvent und kann momentan keine Ansprüche geltend machen"), 3-4 mal hatte ich persönlichen Termin bei Ihm (5 bis 20 min lang ). Beim letzten mal hat er zugegeben dass er schon früher gehört hat, dass das Detmolder Autohaus insolvent war. Als ich bei Ihm das erste mal war, hat er mich von der Insolvenz nicht informiert und sagte nur dass die Chancen gut aussehen. Daraufhin unterschrieb ich den Vertrag. Obwohl es sich tatsächlich nur ums Reparaturkosten Übernahme, Garantieübername und Wertverlusterstattung handelte hat er das Streitwert im Wert vom ganzen Auto( etwa 20000 Euro) eingesetzt.

Meint Ihr dass er mit der Sache gerecht gehandelt hat oder war ich zu gläubig und hatte zu sehr viel Vertrauen?

Für Eure Meinungen, Tipps, Empfehlungen, wäre ich euch sehr dankbar!

 

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9 Antworten

Moin,

im Ausland wird die Auslieferung des Fahrzeuges an das AH als EZ vermerkt und ab da läuft die Werksgarantie.

Dein AH hatte wohl das Datum der Überführung angegeben :(

Dieses ist natürlich immer ein Nachteil gegenüber einem deutschen Fahrzeug, denn da zählt die Werksgarantie immer ab tatsächlicher Erstzulassung.

Allerdings hattest durch das Eu-Fahrzeug einen erheblichen Preisvorteil ;)

Dein RA rechnet nach Gebührenordnung bzw. Streitwert ab und nicht nach Stundensatz wie z.B. ein Handwerker.

Daher ist der Streitwertt natürlich immer möglichst hoch anzusetzen.

Bei Mieten wird z.B. immer die Jahresmiete genommen und nicht der eigentliche Streitwert von z.B. einem Waschbecken o.ä.

Der Zusammenhang leuchtet mir da leider auch nicht ein und ich finds auch unangemessen für 2-3 Briefe mal eben 3-4000Euronen hinzulegen.

In deinem Fall bist du dann mit 600 Euronen schon relativ günstig weggekommen.

Eine Rechtschutz kostet natürlich auch Beiträge, welche du in den letzten Jahren gespart hast.

Verbuche es als Lehrgeld und sei nächstes mal auf der Hut....

Hat der RA ggfs. in seinen Schreiben an das Detmolder Autohaus  Wandlung, Rücktritt oder dgl. erwähnt?

Dann könnte der RA eine Begründung für den angesetzten Streitwert haben.

 

O.

 

Die 3 Jährige Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Autoherstellers/Händlers und die läuft allen anschein in DK bereits bei Auslieferung ans AH.

Wurde der Wagen tatsächlich in DK angemeldet, so hat Dein Wagen EZ 06. Wenn er dort nie zugelassen wurde hast Du einen Wagen mit EZ 08.

Die Herstellergarantie wird davon aber nicht beeinflusst.

Ich nehme mal an, Dein Wagen wurde richtig deklariert und hat tatsächlich EZ 08, dann liegt kein Betrugsversuch vom AH vor, die Herstellergarantie hast Du aber dennoch nicht. Das nennt man PP.

Die Anwaltskosten von 600€ sind moderat auch wenn es Dir teuer vorkommt für ein paar Briefe.

Themenstarteram 7. Januar 2010 um 22:24

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Hat der RA ggfs. in seinen Schreiben an das Detmolder Autohaus  Wandlung, Rücktritt oder dgl. erwähnt?

Dann könnte der RA eine Begründung für den angesetzten Streitwert haben.

O.

Danke euch für's Schreiben

Nein hat er nicht....Das AH hat mir vom 2006 verheimlicht und hat Herstellergarantie ab EZ im 2007 für 3 Jahre zugesichert. Als Bestätigung sollte Checkheft dienen. Laut Angaben und Rechnung des AH war die EZ im 2007. Im Europäische Union/ Deutschland-Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein war die EZ am 28.08.2008 bei der der Zulassungstelle in Deutschland ausgestellt, persönlich vom AH angemeldet. Unter anderem Anzahl der Vorbesitzer-0. Weshalb sind die Angaben vom AH- EZ am 02.03.2007?

Da ist doch was um Busch...

Gruß,

Speedbird130

....weil dein AH da die Daten verwechselt hat.

Die Garantie im Ausland beginnt meist mit der Überfürung zum AH in dem jeweiligen Land ( z.B. Belgien )

Nun steht der Wagen dort 9 bis 12 Monate auf dem Hof und keiner will den.

Nun muss der belgische Händler handeln, denn die Garantie wird immer kürzer.

Also macht er eine EU-Händlerauktion.

Dein AH erhält den Zuschlag und der Wagen kommt nach D.

Also Auslieferung und Garantiebeginn 2006 in B

Auslieferung 2007 in D

Dann EZ in D 2008.

Der Wagen ist also jetzt berits 2 Jahre alt, also nicht BJ und EZ verwechseln.

Dein AH ist nun bei dieser Regelung von der Auslieferung zu ihrem AH ausgegangen und nicht zu dem aus B.

Ist aber eigentlich deren Pech, da das AH in D 2Jahre Gewährleistung geben muss.

Da das AH in D Pleite ist nützt dir das allerdings nichts.

Da man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann, hast du leider Pech gehabt.

Wie ich aber schon schrieb, hattest du dadurch einen erheblichen Preisvorteil beim Kauf.

Wenn du das nächste Mal das risiko minimieren möchtest, so musst du eben mehr ausgeben um z.B. eine externe Garantieversicherung abzuschließen und'/oder ein deutsches Fahrzeug erwerben ;)

BJ != EZ

Wenn Dein Wagen 0 Vorbesitzer hatte, war er auch nie angemeldet, daher ist Dein Wagen EZ 08, auch wenn er 06 gebaut wurde, zum AH kam und ab 06 auch die (freiwillige) Garantie lief.

Das AH hat sich zwar mit den Angaben geirrt was die Garantie betrifft, aber die sind ja wie Du sagtest Insolvent.

Für den Hersteller des KfZ ist seine freiwillig gemachte Garantie von drei Jahren abgelaufen.

Hier gehts erstmal nicht um Baujahr oder EZ.

Es geht um den Herstellergarantie START.

Und der beginnt entweder mit Auslieferung des Fahrzeugs oder Zulassung - je nachdem was zuerst eintritt.

paar Beispiele zur Verdeutlichung.

Ich kaufe einen Neuwagen und das Auto ist jetzt da, aber ich gehe 2 Wochen in Urlaub. (02.02.2010 bis 14.02.2010)

 

Möglichkeit A:

Der Neuwagen steht unangemeldet beim Händler, wird nach dem Urlaub zugelassen.

Erstzulassung 15.02.2010

Auslieferung 15.02.2010

Garantiestart 15.02.2010

 

Möglichkeit B:

Der Neuwagen wird vor dem Urlaub zugelassen.

Erstzulassung 01.02.2010

Auslieferung 15.02.2010

Garantiestart 01.02.2010

Möglichkeit C:

Der Neuwagen steht bis nach dem Urlaub unangemeldet in meiner Garage.

Erstzulassung 15.02.2010

Auslieferung 01.02.2010

Garantiestart 01.02.2010

Also entweder Zulassung oder Auslieferung gibt den Garantiestart vor!

 

Und ein Verkauf an einen deutschen Händler ist für den dänischen Händler eine Auslieferung.

 

am 8. Januar 2010 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von haschee

...

Und ein Verkauf an einen deutschen Händler ist für den dänischen Händler eine Auslieferung.

Wie jetzt?

Wurde das Auto zweimal ausgeliefert:

einmal vom Hersteller an den dän. Händler und dann nochmal vom dän. Händler an das deutsche Autohaus???

Ich meine, die Auslieferung des Autos an den dänischen Händler zählt und nicht die spätere Lieferung an den deutschen.

Hm, müßte man wissen wie das bei Toyota ist.

Aber aufgrund meiner Erfahrungen mit 5 Marken (eine davon japanisch) nein, erst das Datum an dem das Fahrzeug den Hof vom dänischen Händler verlassen hat zählt.

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