Kaufvertrag per Email, Betrug
Hallo,
habe mich heute, durch nen preislich gutes Angebot, auf so nen Kaufvertrag per email eingelassen.
(Also einer wollte mein Inserierten Wagen von Mobile kaufen.)
Dabei habe ich eigentlich nicht viel gemacht, nur in der Anwort meine Adresse und Mobilfunknummer eingetragen.
Denke sowas ist doch nicht rechtverbindlich, oder?
Was mich stutzig gemacht hat, ist dass ein Passwort genannt wird und ich nur bei Angabe des Passwort's über den Vertrag auskunft geben darf.
Auch ist der Händler adressenmäßig nirgends zu ergooglen, beide angegebenen Handynummern waren aus und er rief mit unterdrückter Nummer an.
Eigentlich ist der Kaufvertrag total mickrig, es steht nur sehr wenig drin.
Aber irgendwie denke ich ich soll dann über's Ohr gehauen werden, wenn die vor Ort sind.
Man will eine Probefahrt machen und so...
Da es nichtmal im Netz bekannter Händler ist, finde ich das alles sehr komisch.
Achso der Typ kommt wohl aus hannover und hat nen Passwort in dem Kaufvertrag.
Kennt jemand diese Masche?🙁
Was kann ich jetzt tun. Kann ich einfach davon zurücktreten?
Beste Antwort im Thema
OK, Dein potentieller Käufer ist nicht per Telefon erreichbar. Die Adresse scheint auch nicht korrekt zu sein? Also mit hoher Wahrscheinlichkeit ein windiger Typ.
Sage es Ihm doch auf den Kopf hin zu! Mache Ihn auf den Fehler mit dem BJ/EZ aufmerksam. Schreibe Ihm, dass der Vertrag so ungültig ist, weil er falsche Daten eingetragen hat. Wenn er trotzdem auf Erfüllung bestehen sollte, dann fordere, dass er persönlich zur Übergabe kommt. Schreibe Ihm, dass Du Dich mit Ihm auf der örtlichen Polizeiwache triffst, um seine Personalien prüfen zu lassen, da Du Dir aufgrund der Adresse unsicher bist. Sag Ihm, dass die Geldübergabe bei der Bank als Einzahlung erfolgt, mit Prüfung der Noten auf Echtheit. 80% sofort, dann Probefahrt, dann den Rest (wieder bei der Bank).
DU bist der Verkäufer! DU bestimmst die Regeln. ER will was von Dir, also muss er DEINE Regeln befolgen.
Schreibe Ihm, dass Du Angst vor Betrug hast und deshalb so vorgehst. Wenn er es ehrlich meint, wird er es akzeptieren. Ist er ein windiger Hund, dann wird er sich herauswinden wollen. Akzeptiere nur Ihn persönlich als Abholer. Keinen "Isch bün nur gutte Freund"-Typen.
Sei zu zweit oder zu dritt bei der Übergabe. Einer bleibt etwas abseits und hat die gesammtlage im Blick, damit keiner der Abholer irgend ein Ding dreht. (Öl ins Kühlwasser gießen, während Du abgelenkt wirst, etc.)
Wenn er komisch kommt, mache ihn auf Deine Bedingungen zur Übergabe aufmerksam, akzeptiert er nicht, dann kann er Dir auch nichts wollen. Geh in die aktive Position, lass Dir nicht seine Bedingungen aufschwatzen, sondern stelle selber welche. Treibe Ihn in die Devensive!
158 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Ja schon, aber die Haftung fällt doch immer noch weg.
Nein, nicht mehr gegenüber Kindern.
Genau das war das Problem, dieser "unhaltbare Zustand", der bis August 2002 existierte:
Jeder, der eine gefährliche Gerätschaft betreibt, haftet für die Gefahren aus dem Betrieb, ob Stichsäge oder Atomkraftwerk, war völlig egal. Bis auf die Fahrzeughalter, die waren alle raus, wenn es für sie nicht vermeidbar war.
Im besonderen in der Situation mit einem Kind: Da wird ein Kind durch einen gefährlichen Gegenstand geschädigt, und keiner haftet. Keine Verschuldenshaftung,
- nicht der Fahrer, weil der ohne jedes Fehlverhalten war,
- nicht das Kind selbst, weil es wegen Kind grundsätzlich deliktunfähig (= schuldunfähig) ist. "Selbst schuld" existiert nicht; jemand, der schuldunfähig ist, kann keine Schuld haben und keine Schuld auch nicht selbst Schuld.
Keine Haftung aus der Betriebsgefahr,
- weil der Fahrzeughalter sich immer über die Unvermeidbarkeit herausreden konnte.
Was aber ein kompletter Widerspruch in sich ist (war), denn die Betriebsgefahr ist eben genau die Gefahr, die als Restrisiko immer unvermeidbar bleiben wird. Und genau dieser widersinnige Zustand, dass man aus der Betriebsgefahr herausgekommen ist, weil es eine Betriebsgefahr ist, wurde im August 2002 korrigiert.
Einrede wegen Unabwendbarkeit wurde daher abgeschafft und in "höhere Gewalt", also der erheblichen Schuld eines anderen geändert.
Gegenüber einem Kind kommt man nicht mehr aus der Haftung. Was (komplett) schuldunfähig ist, kann weder eine kleine noch eine erhebliche Schuld haben. Bei Jugendlichen oder Erwachsenen besteht die Möglichkeit, wenn deren Schuld so erheblich ist, dass diese größer als die Betriebsgefahr ist - und das ist dann, wenn diejenigen grob fahrlässig gehandelt haben.
Zitat:
Oder geht's darum wer dem armen Kind daß dem Bösen stehenden Auto mit dem Fahhrad reinfährt einer das Rad bezahlt?
Nein, Du zahlst auch einem Erwachsenen sein Fahrrad, Nutzungs- und Verdienstausfall, seine beschädigte Kleidung, Aufwandsentschädigung und Schmerzensgeld, wenn der nur wegen einfacher Fahrlässigkeit gegen Deinen Wagen knallt.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Nein, Du zahlst auch einem Erwachsenen sein Fahrrad, Nutzungs- und Verdienstausfall, seine beschädigte Kleidung, Aufwandsentschädigung und Schmerzensgeld, wenn der nur wegen einfacher Fahrlässigkeit gegen Deinen Wagen knallt.
Da stimmt doch dann aber irgendwas nicht!?!
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Da stimmt doch dann aber irgendwas nicht!?!
Die, die es bestimmen, sehen es so:
Was größer ist, muss zahlen, Haftung aus der Betriebsgefahr vs. Haftung aus Verschulden. Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs ist größer als geringes, nur einfach fahrlässiges Verschulden; jedoch kleiner als erhebliches, grob fahrlässiges Verschulden.
So ganz kann ich aber die Einwände nicht nachvollziehen. Ein Auto soll aggressiv dastehen, böse aussehen und für andere gefährlich sein. Nun kommt einer, erfüllt einem genau diesen Gefallen, sortiert das amtlich verbindlich exakt so ein und dann ist auch wieder nicht richtig. 😁
Sorry nochmal und jetzt BTT
Fakt ist dass der (vermeintliche!!!) Käufer nur die Kosten geltend machen kann die einer Wirtschaftlichkeitsprüfung standhalten kann!
Phantasiebeträge ohne jeglich Erbrachten Aufwand sind aber in Branche üblich!
werden aber keinstenfalls vom Gericht bestätigt!
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Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Fakt ist dass der (vermeintliche!!!) Käufer nur die Kosten geltend machen kann die einer Wirtschaftlichkeitsprüfung standhalten kann!
Lass es doch einfach 😉
Nein, keine Wirtschaftlichkeitsprüfung, nur angemessen und berechtigt.
Wenn Bahn, Bus und Taxi diese Kriterien für die Reisekostenerstattung erfüllen, dann kann das auch das Doppelte sein, als der Kaufpreis beträgt und als unwirtschaftlich gelten.
Zitat:
Phantasiebeträge ohne jeglich Erbrachten Aufwand sind aber in Branche üblich!
werden aber keinstenfalls vom Gericht bestätigt!
Keine Branchenbesonderheit, sondern taktisch zwingende Notwendigkeit bei praktisch allen Schadensersatz-Verfahren ohne Gutachten und juristisch fixierten Pauschalen.
Ich muß trotzdem nochmal nachfragen:
Bei mir war es genau das gleiche. Auto bei mobile rein gestellt und nach ein paar Minuten klingelte das Handy (Unbekannte Nummer) ein Auto Center aus Hannover. (www.ctc-Hannover.de) Wir haben am Telefon über den Preis verhandelt und wurden uns einig. Er sagte er schicke mir per Email die Kaufbedingungen/Bestätigung und ich solle sie mit einen kurzen Satz bestätigen (zusagen). Gesagt getan. (Ich idiot, aber darum gehts erstmal nicht)
Er sagte ihr Autoankäufer sei in ganz Deutschland unterwegs und wir machten einen Termin wann er zu mir kommt.
Sie sagten er komme mit dem Zug und fragten ob ich ihn am Bahnhof abholen kann. Denn von dort aus sind es nochmal 20km bis zu mir. Das zu verkaufende Auto solle ich schon mal abmelden. (Er wird natürlich nicht mit dem zu verkaufenden Auto abgeholt) Der Käufer bringt Schilder mit und würde es dann ja mitnehmen.
Jetzt haben wir einen Termin vereinbart für kommenden Mittwoch. Ich wurde danach noch informiert das sich wahrscheinlich noch weitere läute bei mir melden würden und ich bitte keine Auskunft geben soll. Außerdem wurde mir ein Identifikationsnummer genannt die nur der Käufer und ich wissen sollen.
Die Masche hört sich bis hier her eigentlich sehr verdächtig an!!!
Aber wenn man sich die Homepage anschaut und auch sonst im netzt nachforscht findet man nichts verdächtiges. Es ist eine stinknormaler Autohandel mit Gerichtsstand der schon seit 15 Jahren existiert. Ich werde morgen unabhängig von unseren Emails dort bei dem Autohändler anrufen und mir die ganze Sache nochmal bestätigen lassen. Auch ein Identitätsklau wäre ja denkbar.
Ich bin voll verunsichert nachdem ich das hier alles gelesen haben.
Kann jemand etwas über den Autohandel oder die dortigen Läute berichten?
Hier nochmal der link: www.ctc-Hannover.de
Gibt es denn niemanden bei den es auch so ablief, der sein Auto dann aber ganz normal verkauft hat?
Ohne Stress zu haben.
Danke schon mal.....
Ich verstehe jetzt noch nicht ganz, wo der Betrug ist. Der Typ kommt vorbei, gibt dir die Kohle, du ihm das Auto und alles ist gut. Oder übersehe ich da was? Habe ich auch schon 2 mal so gemacht. Hat immer geklappt. Das Einzige, was immer nervt, ist der Versuch des Nachverhandelns vor Ort.
Darum schreibe ich ja das ich verunsichert bin, denn generell sehe ich da auch kein Problem.
Aber es schreiben halt viele das es nicht gut ist blindlings gleich per Email einen Kaufvertrag zu bestätigen. Denn als ich das gemacht hatte wußte ich noch nicht das dahinter ein (hoffentlich) seriöser Autohändler steht.
Es hätte ja auch sonst wer seien können.
Naja wir sind bei der Abholung mehrere Leute und auch gut gewappnet. Mal sehen wie es läuft...
Zitat:
Original geschrieben von andreasbrn5
Das Einzige, was immer nervt, ist der Versuch des Nachverhandelns vor Ort.
Sag ihm dann, dass er sich von deinem Grundstück zu verp*ssen hat und zu Fuß zum Bahnhof zurücklatschen kann.