Kaufvertrag per Email, Betrug

Hallo,
habe mich heute, durch nen preislich gutes Angebot, auf so nen Kaufvertrag per email eingelassen.
(Also einer wollte mein Inserierten Wagen von Mobile kaufen.)

Dabei habe ich eigentlich nicht viel gemacht, nur in der Anwort meine Adresse und Mobilfunknummer eingetragen.

Denke sowas ist doch nicht rechtverbindlich, oder?

Was mich stutzig gemacht hat, ist dass ein Passwort genannt wird und ich nur bei Angabe des Passwort's über den Vertrag auskunft geben darf.
Auch ist der Händler adressenmäßig nirgends zu ergooglen, beide angegebenen Handynummern waren aus und er rief mit unterdrückter Nummer an.

Eigentlich ist der Kaufvertrag total mickrig, es steht nur sehr wenig drin.
Aber irgendwie denke ich ich soll dann über's Ohr gehauen werden, wenn die vor Ort sind.

Man will eine Probefahrt machen und so...

Da es nichtmal im Netz bekannter Händler ist, finde ich das alles sehr komisch.

Achso der Typ kommt wohl aus hannover und hat nen Passwort in dem Kaufvertrag.

Kennt jemand diese Masche?🙁

Was kann ich jetzt tun. Kann ich einfach davon zurücktreten?

Beste Antwort im Thema

OK, Dein potentieller Käufer ist nicht per Telefon erreichbar. Die Adresse scheint auch nicht korrekt zu sein? Also mit hoher Wahrscheinlichkeit ein windiger Typ.
Sage es Ihm doch auf den Kopf hin zu! Mache Ihn auf den Fehler mit dem BJ/EZ aufmerksam. Schreibe Ihm, dass der Vertrag so ungültig ist, weil er falsche Daten eingetragen hat. Wenn er trotzdem auf Erfüllung bestehen sollte, dann fordere, dass er persönlich zur Übergabe kommt. Schreibe Ihm, dass Du Dich mit Ihm auf der örtlichen Polizeiwache triffst, um seine Personalien prüfen zu lassen, da Du Dir aufgrund der Adresse unsicher bist. Sag Ihm, dass die Geldübergabe bei der Bank als Einzahlung erfolgt, mit Prüfung der Noten auf Echtheit. 80% sofort, dann Probefahrt, dann den Rest (wieder bei der Bank).
DU bist der Verkäufer! DU bestimmst die Regeln. ER will was von Dir, also muss er DEINE Regeln befolgen.

Schreibe Ihm, dass Du Angst vor Betrug hast und deshalb so vorgehst. Wenn er es ehrlich meint, wird er es akzeptieren. Ist er ein windiger Hund, dann wird er sich herauswinden wollen. Akzeptiere nur Ihn persönlich als Abholer. Keinen "Isch bün nur gutte Freund"-Typen.

Sei zu zweit oder zu dritt bei der Übergabe. Einer bleibt etwas abseits und hat die gesammtlage im Blick, damit keiner der Abholer irgend ein Ding dreht. (Öl ins Kühlwasser gießen, während Du abgelenkt wirst, etc.)

Wenn er komisch kommt, mache ihn auf Deine Bedingungen zur Übergabe aufmerksam, akzeptiert er nicht, dann kann er Dir auch nichts wollen. Geh in die aktive Position, lass Dir nicht seine Bedingungen aufschwatzen, sondern stelle selber welche. Treibe Ihn in die Devensive!

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Zitat:

Original geschrieben von Martini3001


Wenn jemand von sich selbst behaupten kann, dass ihm durch besagte Verträge nie ein Nachteil entstehen kann, dann freut mich das für diese Person. Schön, wenn man mit allen Wassern gewaschen ist.

Mal ganz ehrlich:

Solche Verträge schließt man nicht blind am Telefon/per Mail ab. Dazu hat dich keiner gezwungen. Dann sagt man eben:

Zitat:

Moment, ich bin noch nicht fertig mit dem Inserat, rufen Sie mich doch bitte morgen noch einmal zurück.

Fertig. Freilich muss man nicht ellenlange Mails (wie meine obige Idee) schreiben und schon gar nicht während man am Telefon dazu "genötigt" wird.

Soll ich dir sagen wie ich das sehe:

Dich ruft ein Händler an, bietet dir den vollen Wunschpreis und du siehst nur das schnelle Geld. Passt, schneller und einfacher konnte es nicht gehen, also gleich ausgemacht.

Danach kamst du ins Grübeln oder Madame kam an oder wie auch immer, jedenfalls wolltest du wieder raus aus der Sache. Vielleicht hast du auch selbst die Sicherung der Klimaanlage gezogen (tolle Idee, übrigens von dir) und versuchst es nächste Woche mit einem 500 € höheren Preis, da das mit dem aktuellen (offenbar zu niedrigen Preis) so schnell und einfach geklappt hat.

Das sind jetzt freilich nur Unterstellungen, musst dich auch nicht angegriffen fühlen und gleich drauf anspringen, aber so 100 % sauber liest sich das alles für mich nicht.

Was man daraus lernen sollte und was ich bereits geschrieben habe:

Ich als ehrlicher Verkäufer schreibe den Kaufvertrag. Der Käufer hat sich den durchzulesen und zu akzeptieren oder er soll sich ein anderes Angebot suchen. Per Mail macht man vielleicht eine Probefahrt aus oder schickt den Kaufvertrag zur Voransicht, mehr aber auch nicht. "Gekauft" wird vor Ort.

Und jetzt bin ich sowieso raus hier...

Zitat:

Original geschrieben von Martini3001


Aber wann ist denn ein Inserat "fertig"?

Ein Inserat ist fertig in dem Moment wo du auf "absenden / online stellen / OK" (oder wie sonst der Button heißt) klickst.

Ab dem Moment ist die Anzeige für jeden Menschen auf der Welt einsehbar. Wenn du nun anstelle der Bilder vom Auto die Nacktfotos deiner Feundin eingestellt hast, ist das doch nicht das Problem von dem der sich die Anzeige anschaut.

Zitat:

Wenn ich mir überlege, die Winterreifen doch mit anzubieten?

Das kannst du selbstverständlich machen und alles mögliche ändern, aber nur solange du die Karre noch nicht zu den akutellen Konditionen verkauft hast.

Man kann Anzeigen auch für spätere Veröffentlichung speichern (damit hast du so lange Zeit wie du möchtest um dir alles in Ruhe zu überlegen).

Stell doch mal bei Ebay dein Auto per Sofort-Kauf für 10,- ein (hoppla 3 Nullen vergessen) und 30s später klickt einer drauf.

Zitat:

Ich sehe hier ein relativ großes Gefahrenpotenzial.

Wodurch? Daß einer kurz nach dem Erstellen der Anzeige anfruft???

Das kann durch Zufall immer passieren (auch ohne Software).

Es zieht dich ja keiner durch den Höhrer und zwingt dich zu irgendwas.

Verstehe das Problem jetzt nicht so ganz.

Gruß Metalhead

Das mit den 10 Euro ist leider ein schlechtes Beispiel, da hier der Vertrag wegen Irrtums nicht zustande kommt und der Käufer auch nicht drauf bestehen kann. §119 BGB

Bei Winterreifen die noch hinzugefügt werden, siehts ein wenig anders aus, hier war es ja kein Irrtum, sondern eine Überlegung, die der Verkäufer später getätigt hat.
Beim Hinzufügen von Eigenschaften dürfte der Käufer auch selten ein Problem haben, solange er nicht mehr bezahlen muss.

Problem ist halt, dass viele Händler ihre Crawler laufen lassen, die ständig nach neu eingestellten Angeboten suchen. Die "klingeln" innerhalb von Sekunden beim Händler und er greift sofort zumTelefon.

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79



Zitat:

Original geschrieben von Martini3001


Aber wann ist denn ein Inserat "fertig"?
Ein Inserat ist fertig in dem Moment wo du auf "absenden / online stellen / OK" (oder wie sonst der Button heißt) klickst.
Ab dem Moment ist die Anzeige für jeden Menschen auf der Welt einsehbar. Wenn du nun anstelle der Bilder vom Auto die Nacktfotos deiner Feundin eingestellt hast, ist das doch nicht das Problem von dem der sich die Anzeige anschaut.

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79



Zitat:

Wenn ich mir überlege, die Winterreifen doch mit anzubieten?

Das kannst du selbstverständlich machen und alles mögliche ändern, aber nur solange du die Karre noch nicht zu den akutellen Konditionen verkauft hast.
Man kann Anzeigen auch für spätere Veröffentlichung speichern (damit hast du so lange Zeit wie du möchtest um dir alles in Ruhe zu überlegen).
Stell doch mal bei Ebay dein Auto per Sofort-Kauf für 10,- ein (hoppla 3 Nullen vergessen) und 30s später klickt einer drauf.

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79



Zitat:

Ich sehe hier ein relativ großes Gefahrenpotenzial.

Wodurch? Daß einer kurz nach dem Erstellen der Anzeige anfruft???
Das kann durch Zufall immer passieren (auch ohne Software).
Es zieht dich ja keiner durch den Höhrer und zwingt dich zu irgendwas.
Verstehe das Problem jetzt nicht so ganz.

Gruß Metalhead

Genau das ist eben nicht der Fall. Den Wagen muss ich dann nicht für 10€ herausgeben.

Ähnliche Themen

Zitat:

Es zieht dich ja keiner durch den Höhrer und zwingt dich zu irgendwas.

Doch, genau deswegen diskutieren wir hier ja schon seitenlang.

Wenn das Angebot online ist, ist es für den potentiellen Interessenten "fertig". Daher sind hier einige der Meinung, er könne den Verkäufer zwingen, den Wagen zu den beschriebenen Konditionen zu verkaufen (beiderseitige Willenserklärung).

Ich bn immer noch der Meinung dass ein Angebot in einer Autobörse an eine unbekannte Käufergruppe noch nicht die Willenserklärung darstellt, die einen Vertrag bindend macht.
Aber vermutlich wird sich hier ein Anwalt oder gar ein Gericht damit beschäftigen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Martini3001


Genau das ist eben nicht der Fall. Den Wagen muss ich dann nicht für 10€ herausgeben.

Vielleicht war das "Kauf"-Interesse bereits von Beginn an auf etwas ganz anderes gerichtet.

Ein Händler, der sich sofort ohne jedes handeln auf einen Einkaufspreis einlässt, der üblicherweise noch über dem Preis im Privathandel liegt (man will doch als Verkäufer einen Spielraum haben), ist doch schon etwas mehr als erstaunlich.

Wenn der nun-nicht-mehr-Käufer in derartigen Konstellationen auch keinen Kaufanspruch hat, so hat der doch gerade deshalb doch etwas anders. So wie es hier, beim TE professionell durchgeplant gelaufen ist, liegt der Verdacht schon sehr nahe, dass demnächst ein Schreiben mit Hinweis auf ein paar Paragraphen, einer Aufstellung von Kosten und der Bitte zum Ausgleich mit Fristsetzung, kommen wird.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Aber vermutlich wird sich hier ein Anwalt oder gar ein Gericht damit beschäftigen müssen.

Wieso denn das? Natürlich muss ich den Wagen nicht dem erstbesten verkaufen. Wie kommst du darauf? Welches Gericht soll sich womit beschäftigen?

Den Käufer suche ich mir selbst aus. Wenn mir der Interessent nicht passt, dann leg ich den Hörer weg oder lösche die E-Mail unbeantwortet.

Was soll der Quatsch hier den überhaupt? Hier werden Probleme geschaffen...

Was natürlich sein kann, bezüglich der Verbindlichkeit des Angebots:

Wenn ich den Wagen für 2.500 € inseriere, auch meine Adresse hinterlege, wenn dann ein Interessent quer durch Deutschland fährt und sich die Karre "umsonst" ansieht (weil ich in Wahrheit gerne 25.000 € wollte), dass der dann sauer ist. Nur fragt sich selbst in diesem Fall jeder Richter, warum der Herr nicht zuvor kurz angerufen hat, ob denn der Wagen überhaupt noch verfügbar ist, denn der könnte während seiner Anreise auch den Eigentümer wechseln.

Und da sind wir doch schon wieder beim Knackpunkt:

Wie könnte und sollte eine öffentliche Verkaufsanzeige verbindlich im Sinne eines Anspruchs auf Herausgabe sein? Das ist ein Auto, das kann man schlicht und einfach nur einmal verkaufen.

Wenn natürlich der Interessent schlau ist, das Angebot ausdruckt (mit den 2.500 €) und mich bloß anruft/anschreibt und mich dazu bringt, dass ich ihm den Wagen zu diesen Online-Konditionen verkaufe, ich also bestätige, dass das so passt und ihm sage er könne den Wagen abholen, na dann habe ich wohl Pech gehabt. Aber das ist eben auch der Grund warum ich hier schon zweimal geschrieben habe:

Der Vertrag wird vor Ort abgeschlossen, keine verbindlichen Zusagen am Telefon oder per E-Mail.

Aber da kann man sich hier im Kreis drehen so lange man will, am Ende findet noch irgendwer wieder ein ganz anderes "Problem" bei der Sache. Da fragt man sich nur warum das mit dem Autoverkauf in 99 % der Fälle völlig glatt läuft...

Achja, das hier natürlich alles ohne Gewähr, nur meine eigene Meinung, die auf gesundem Menschenverstand fußt.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos



Zitat:

Es zieht dich ja keiner durch den Höhrer und zwingt dich zu irgendwas.

Doch, genau deswegen diskutieren wir hier ja schon seitenlang.

Hääää???

Sag doch einfach "Danke ich hab's mir anders überlegt" und leg den Höhrer wieder auf.

Ich kann mir jederzeit aussuchen an wen ich mein Auto verkaufe (das hat rein gar nix mit der Anzeige zu tun).

Zitat:

Wenn das Angebot online ist, ist es für den potentiellen Interessenten "fertig". Daher sind hier einige der Meinung, er könne den Verkäufer zwingen, den Wagen zu den beschriebenen Konditionen zu verkaufen (beiderseitige Willenserklärung).

Ach ja, wer? Beide Delinquenten haben doch einem Kauf (zumindest mündlich am Telefon) zugestimmt.

Zitat:

Ich bn immer noch der Meinung dass ein Angebot in einer Autobörse an eine unbekannte Käufergruppe noch nicht die Willenserklärung darstellt, die einen Vertrag bindend macht.

Ach so, ich natürlich auch nicht (siehe oben).

Zitat:

Original geschrieben von Martini3001


Genau das ist eben nicht der Fall. Den Wagen muss ich dann nicht für 10€ herausgeben.

Ok, zu extremes Beispiel. Sagen wir einfach du schreibst 10.000€ anstatt 12.000€.

Gruß Metalhead

wenn ich zu Bäcker gehe ist es so (wie auch beim Autokauf!):
Kunde Deutet auf die Semmel
zeigt fünf Finger
Verkäuferin zeigt mir 2 Finger
Käufer legt zwei Euro auf den Tisch
Verkäuferin nimmt das Geld- GESCHÄFT- NEUDEUTSCH D E A L

Anders:
ich habe ne Lange Nase und nen Pickel am Kinn...

ich geh in den Laden deute auf die Semmeln und sage 5
Verkäuferin sagt an Menschen mit Pickel auf der Nase und Pickel am Kinn verkaufe ich heute nicht
NO - DEAL!

der Vorgang ist IMMER genau geregelt!
Angebot
NAchfrage
Preisverhandlung
Käufer akzeptiert den Preis
Käufer zahlt
Verkäufer kassiert
VERKAUF ABGESCHLOSSEN!

ist eines nicht gegeben - kommt kein Vertrag zustande!

das einzige wenn WISSENTLICH falsch was eingestellt wird und bei der VEREINBARTEN Besichtigung
Kosten entstehen KANN es sein dass der Händler berechtigt ist DIESE Kosten ANTEILIG!
auf den Verkäufer zu übertragen!

Das klappt aber nicht so wie von dem "Verkäufer" oben geschildert dargestellt!

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


das einzige wenn WISSENTLICH falsch was eingestellt wird,

Schadensersatzansprüche basieren immer noch auf "einfacher Fahrlässigkeit".

Ein "wissentlich" nennt sich juristisch auch "bewusst in Kauf genommen" und damit sind wir auch schon im Straftatbereich angekommen.

Wenn ich Dir versehentlich, durch eine ungeschickte Bewegung Deinen Fernseher vom Tisch kippe, dann bin ich nicht schadensersatzpflichtig? Ich glaube, dass würdest Du als Geschädigter dann doch ganz schnell anders sehen.

Wenn ich Dir den Fernseher wissentlich, also ganz bewusst von Tisch kippe, dann nennt sich das Sachbeschädigung.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


das einzige wenn WISSENTLICH falsch was eingestellt wird,
Schadensersatzansprüche basieren immer noch auf "einfacher Fahrlässigkeit".

Ein "wissentlich" nennt sich juristisch auch "bewusst in Kauf genommen" und damit sind wir auch schon im Straftatbereich angekommen.

Wenn ich Dir versehentlich, durch eine ungeschickte Bewegung Deinen Fernseher vom Tisch kippe, dann bin ich nicht schadensersatzpflichtig? Ich glaube, dass würdest Du als Geschädigter dann doch ganz schnell anders sehen.

Wenn ich Dir den Fernseher wissentlich, also ganz bewusst von Tisch kippe, dann nennt sich das Sachbeschädigung.

Diese "einfache Fahrlässigkeit" ist bei Privatverkäufen von Autos aber schon mehrfach gerichtlich geregelt worden. Ein Privatverkäufer muss sein Fahrzeug nicht vohrer auf Herz und Nieren testen. Die Nachweispflicht liegt hier beim Käufer, dass der Verkäufer einen nicht offensichtlichen Mangel, obwohl er davon wusste, verschwiegen hat.

ich denke wenn ein Auto, welches einen Schwackewert von 20.000Euro
für 2.500Euro anbiete offensichtlich ein Irrtum vorliegt.

Ich durfte das schon mal im Möbelhaus erleben:
Küche für 3000 DM gekauft.
Beide Vertragspartner haben den Vertrag unterschrieben....

am Tag drauf kommt der Anruf der Verkäufer hat falsch gerechnet / sich erkalkuliert.
Die Küche kostet 760 DM mehr!
In den AGB wurde der Irrtum ausgeschlossen- die Wiederrufsfrist wurde eingehalten.
ich könne unterschreiben oder bleiben lassen!

Zitat:

Original geschrieben von MrTall


Diese "einfache Fahrlässigkeit" ist bei Privatverkäufen von Autos aber schon mehrfach gerichtlich geregelt worden. Ein Privatverkäufer muss sein Fahrzeug nicht vohrer auf Herz und Nieren testen. Die Nachweispflicht liegt hier beim Käufer, dass der Verkäufer einen nicht offensichtlichen Mangel, obwohl er davon wusste, verschwiegen hat.

Völlig richtig,

und betreffen den Bereich der Sachmangelhaftung nach dem Kauf zu dem Stichwort "arglistige Täuschung" und einer Unwirksamkeit von Ausschlussklauseln.

Hier sind wir erst mal bei der netten Idee, dass im Bereich der Fahrlässigkeit der Geschädigte keine Anspruchsgrundlage für Schadensersatz hätte. Könnte von einer Versicherung stammen: Bei Fahrlässigkeit gibt es keine Ansprüche, bei Vorsatz keine Leistungspflicht der Versicherung. Wozu braucht man dann eine (auch PKW-)Haftpflichtversicherung und wieso zahlt die dann doch?

Auf das hier wollte ich auch noch eingehen:

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


... und bei der VEREINBARTEN Besichtigung ...

Da schickt man ein Kauf-Dingens Formular mit Klarnamen und vollständiger Anschrift ausgefüllt an einen Kaufinteressenten zurück ...

Vielleicht sollte man mal bei Wikipedia unter dem Begriff "Anscheinsbeweis" den ersten Absatz nachlesen, um einen groben Überblick zu bekommen, was ein "Kauf"-Interessent schon ohne Unterschrift damit nachweisen kann.

Der war auch gut:

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


Kosten ANTEILIG

Insgesamt eine prima Taktik-Vorlage für den nächsten Schaden, den man verursacht:

"Ich habe das Schild mit dem Vorfahrt beachten zwar gesehen, aber hat mich nicht im geringsten interessiert - ich zahle 10% von Ihrem Schaden. Und wenn es Ihnen nicht gefällt, dann schicke ich meinen Anwalt, der kann nachweisen, dass ich das Schild nur versehentlich übersehen habe, und dann bekommen Sie keinen Cent."

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


ich denke wenn ein Auto, welches einen Schwackewert von 20.000Euro
für 2.500Euro anbiete offensichtlich ein Irrtum vorliegt.

Ich durfte das schon mal im Möbelhaus erleben:
Küche für 3000 DM gekauft.
Beide Vertragspartner haben den Vertrag unterschrieben....

am Tag drauf kommt der Anruf der Verkäufer hat falsch gerechnet / sich erkalkuliert.
Die Küche kostet 760 DM mehr!
In den AGB wurde der Irrtum ausgeschlossen- die Wiederrufsfrist wurde eingehalten.
ich könne unterschreiben oder bleiben lassen!

Naja, 700 von 3000 ist aber ein Unterschied zu 2.500 vs 20.000

Im letzteren Fall muss schon der gesunde Menschenverstand sagen, dass hier was falsch ist. Beim ersten nicht.

Aber dann gibts ja auch noch diese extrem billigen Fahrzeuge in den Portalen, die nur einen Grund haben.
Den Kunden eine Anzahlung aus der Tasche leiern und dann verduften. Hier kann man sicher nicht vom "Irrtum" des Verkäufers sprechen. Das ist Vorsatz.

Zitat:

Original geschrieben von BMW K100RS16V


In den AGB wurde der Irrtum ausgeschlossen- die Wiederrufsfrist wurde eingehalten.
ich könne unterschreiben oder bleiben lassen!

Oder Schadensersatzforderungen prüfen und ggf. stellen.

In dem gesamten Thread liegt der bisher einzige Augenmerk immer auf der "Übergabe" des Fahrzeugs: Gibt es einen rechtsgültigen Vertrag, muss man auch bei Irrtum und dann unter Wert verkaufen, muss der Käufer einen Mehrpreis zahlen, ...

Hier gibt es aber noch etwas anderes, den Schadensersatz.

Wenn zB. durch einen Fehler oder Irrtum (einfache Fahrlässigkeit) ein Schaden (zB. Reisekosten) entstanden ist und der Geschädigte dies ersetzt haben möchte. Dass man bei einem Fehler das Fahrzeug nicht "übergeben" muss, steht außer Frage; aber die Pflicht zum Schadensersatz, eine wirtschaftliche Schädigung verursacht durch den Fehler eines anderen, das ist als erstes grundsätzlich völlig berechtigt.

Grundsatz im BGB: Wer einen Schaden verursacht, der hat den zu erstatten und eine Frage oder gar Ausschluss bei "versehentlich" gibt es dabei nicht. Erst ab einem "absichtlich" gibt es ein paar weitere Fragen, aber die stellt dann ein Staatsanwalt.

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