Kaufvertrag nichtig?

Ich habe einen gebrauchten Mercedes CLS 500 gekauft. Es wurde ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen abgeschlossen, welcher besagt das ich 4000 Euro anzahle und eine Woche später die restlichen 6000. Das Auto habe ich direkt erhalten, samt KFZ- Schein. Der Name auf dem Schein entspricht aber nicht der dem Verkäufers, ebenso ist der Kaufvertrag auf den Namen seiner Frau ausgestellt uns auch diese ist nicht die Person auf dem Schein.
In dem Kaufvertrag ist lediglich nur die Bezeichnung des KFZ und das Kennzeichen eingetragen- alles andere (Fzg Ident-Nummer u.a.) ist nicht zu Papier gebracht worden. Unterschrieben hat auch nicht die Frau, sondern der Verkäufer, ihr Mann.
Ich habe den Wagen nicht viel genutzt, da ich überwiegend arbeiten war. Einen Gebrauchtwagencheck konnte ich aufgrund des Wochenendes auch nicht durchführen lassen.
Von Anfang an hat das komplette Comand- System nicht funktioniert (bei der Probefahrt schon), die Luftfederung vorne rechts hing urplötzlich durch und seit gestern quietschen die Bremsen hinten und ich habe gesehen das die Scheiben totale Schleifspuren haben. Meine Frage ist, ob ich aufgrund der Tatsachen das Geld zurück fordern kann welches ich bereits angezahlt habe. Der Verkäufer sieht keinen Fehler in seinem Handeln und erwartet von mir das ich ihm heute die restlichen 6000 Euro übergebe, was ich aber nicht vor habe zu tun. Eure Meinung dazu würde mich einmal interessieren.

Beste Antwort im Thema

Das kann hier nur ein Troll sein *lol* ... also mal ganz ehrlich. Da finde ich keine Worte mehr für.

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Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 3. Dezember 2019 um 22:20:15 Uhr:



Zitat:

@keksemann schrieb am 3. Dezember 2019 um 19:49:43 Uhr:


Das ist Diebstahl, Nötigung und was weiß ich noch... wahrscheinlich Betrug. Polizei... heute noch. Zack... hoch von der Couch und ab... 4000,- Euro wurden Dir gestohlen, schon bemerkt?

Diebstahl scheidet schonmal aus, gestohlen hat dem TE niemand was, die 4000 Euro hat er freiwillig angezahlt.
Die 4000 Euro kann er sich jetzt zivilrechtlich wieder zurückholen, oder auch nicht....
Nötigung könnte man prüfen, dafür muss man erstmal wissen, wie dem TE gedroht wurde. Letztendlich hat er dem VK doch den Schlüssel und das Auto freiwillig zurückgegeben.

P. S. Falls an der ganzen Story überhaupt was dran ist.

Ich habe bestimmt besseres zu tun als mir so etwas auszudenken. An ADHS leide ich zum Glück nicht, reicht ja schon das ich so bescheuert war und mich überhaupt auf diesen Typen eingelassen habe...

Zitat:

@PeterBH schrieb am 3. Dezember 2019 um 22:11:50 Uhr:



Zitat:

@cobrix schrieb am 3. Dezember 2019 um 21:54:39 Uhr:


Mein Handy ist schon voll mit Screenshots der neuen Anzeige ;-)

Screenshots kannst du vor Gericht schlecht vorlegen, Ausdrucke sind besser.

Ich sichere aber schon einmal ab was ich hier finde. Ausdrucken kann ich es erst morgen

Zitat:

@cobrix schrieb am 3. Dezember 2019 um 22:25:56 Uhr:



Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 3. Dezember 2019 um 22:20:15 Uhr:


Diebstahl scheidet schonmal aus, gestohlen hat dem TE niemand was, die 4000 Euro hat er freiwillig angezahlt.
Die 4000 Euro kann er sich jetzt zivilrechtlich wieder zurückholen, oder auch nicht....
Nötigung könnte man prüfen, dafür muss man erstmal wissen, wie dem TE gedroht wurde. Letztendlich hat er dem VK doch den Schlüssel und das Auto freiwillig zurückgegeben.

P. S. Falls an der ganzen Story überhaupt was dran ist.

Ich habe bestimmt besseres zu tun als mir so etwas auszudenken. An ADHS leide ich zum Glück nicht, reicht ja schon das ich so bescheuert war und mich überhaupt auf diesen Typen eingelassen habe...

Und warum um alles in der Welt gibt man so nem Assi dann Auto und Schlüssel freiwillig zurück?
Was hätte er dir denn tun sollen? Du warst ja bestimmt nicht alleine in der Kneipe....
Laut Vertrag bist du fast 40 Jahre alt, da lässt man sich doch nicht dermaßen einschüchtern.

Zitat:

@--AudiB493-- schrieb am 3. Dezember 2019 um 22:24:48 Uhr:



Zitat:

@cobrix schrieb am 3. Dezember 2019 um 22:22:27 Uhr:


Ne, das ist ein anderer... ;-)

Ok...Sorry wollte nicht aufdringlich wirken. Aber das ganze Gefüge ist ja nun wirklich sehr unüblich. Und auch eigentlich sehr schwer nachvollziehbar für Aussenstehende. Ich hoffe das ganze geht gut für dich aus.

https://www.autoscout24.de/.../...d098-254c-5938-e053-e250040a07d9?...

Wenn ich es nicht selber durch gemacht hätte, dann hätte ich es bestimmt auch als etwas unwirklich empfunden wenn mir jemand so etwas erzählt

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Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 3. Dezember 2019 um 22:28:36 Uhr:



Zitat:

@cobrix schrieb am 3. Dezember 2019 um 22:25:56 Uhr:


Ich habe bestimmt besseres zu tun als mir so etwas auszudenken. An ADHS leide ich zum Glück nicht, reicht ja schon das ich so bescheuert war und mich überhaupt auf diesen Typen eingelassen habe...

Und warum um alles in der Welt gibt man so nem Assi dann Auto und Schlüssel freiwillig zurück?
Was hätte er dir denn tun sollen? Du warst ja bestimmt nicht alleine in der Kneipe....

Weil ich noch keinerlei Besitzansprüche an dem Wagen gehabt habe. Okay, jetzt kann man natürlich sagen das er keine Besitzansprüche an dem Geld hat. Aber das werde ich von einem Anwalt prüfen lassen.

Ich hänge die Anzeige als Scan an.

Cls
Cls1
Cls2
+1

Zitat:

@cobrix schrieb am 3. Dezember 2019 um 22:32:37 Uhr:



Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 3. Dezember 2019 um 22:28:36 Uhr:


Und warum um alles in der Welt gibt man so nem Assi dann Auto und Schlüssel freiwillig zurück?
Was hätte er dir denn tun sollen? Du warst ja bestimmt nicht alleine in der Kneipe....

Weil ich noch keinerlei Besitzansprüche an dem Wagen gehabt habe. Okay, jetzt kann man natürlich sagen das er keine Besitzansprüche an dem Geld hat. Aber das werde ich von einem Anwalt prüfen lassen.

Bis dahin sind die 4000 Euro längst in Klamotten für die 23 jährige Frau des VK geflossen.
Glaubst ja wohl nicht, dass bei solchen Assi s noch irgendwas zu holen ist.
Aber lass ruhig mal prüfen......

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 3. Dezember 2019 um 22:45:29 Uhr:



Zitat:

@cobrix schrieb am 3. Dezember 2019 um 22:32:37 Uhr:


Weil ich noch keinerlei Besitzansprüche an dem Wagen gehabt habe. Okay, jetzt kann man natürlich sagen das er keine Besitzansprüche an dem Geld hat. Aber das werde ich von einem Anwalt prüfen lassen.

Bis dahin sind die 4000 Euro längst in Klamotten für die 23 jährige Frau des VK geflossen.
Glaubst ja wohl nicht, dass bei solchen Assi s noch irgendwas zu holen ist.
Aber lass ruhig mal prüfen......

Ja, die Hoffnung stirbt zuletzt...Aber wer nicht wagt der nicht gewinnt...
So genug "schlaue" Sprüche.

In der Beschreibung stehen viele Mängel, die alle als Kleinigkeiten für die Unbedarften abgetan werden, die aber teilweise sehr teuer zu reparieren sind. Ein absoluter "Traumwagen" auch im Hinblick der Unterhaltskosten und des Verbrauchs bis zu 16 Liter, das sind dann in der Realität 20 plus.

Moin,

Natürlich ist es dein Geld - was sonst?! Du hast es nachweislich angezahlt - und jetzt ist der Vertrag entweder in Schwebe oder ruckabgewickelt (was da.jetzt der aktuelle Stand ist - ist nicht so einfach zu bewerten). Entweder der VK verklagt dich auf Abnahme und Erfüllung des Vertrages - aber wird dann wohl Probleme mit seiner möglichen Täuschung bekommen, die ihm Geld kosten kann - oder du verklagst ihn auf Erfüllung des Vertrages und zwar so wie der Vertrag da steht (also ohne gewisse Mängel) - oder du bekommst dein Gekd zurück, damit der Vertrag auch komplett rückabgewickelt wurde. Theoretisch dürfte er das Auto bis Ihr euer Rechtsgeschäft auf die eine oder andere Weise abgewickelt habt gar nicht an einen dritten Verkaufen, denn aktuell gehören dir ja theoretisch 40-50% des Autos 😁

LG Kester

Und wieso gibt man den Wagen ohne das Geld zurück? Als nächstes wird der VK noch behaupten er hätte dir die 4000 Euro zurück gegeben und seine Freundin ist Zeugin

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 3. Dezember 2019 um 22:45:29 Uhr:


Bis dahin sind die 4000 Euro längst in Klamotten für die 23 jährige Frau des VK geflossen.

denkbar ist auch, dass der VK die 4.000 EUR sofort = 15 Minuten nach Erhalt der Anzahlung an seinen Gläubiger weitergereicht hat ...
(wenn dieser z.B. wegen noch offener Spielschulden langsam etwas ungeduldig wurde)

sprich:
dass der VK erst einen neuen Deppen braucht, der ihm die Kiste für 8 oder 8.5 kEUR abkauft, um die 4.000 zurückzahlen zu KÖNNEN
(vorausgesetzt, dass der Käufer = der TE hier der unangenehmste seiner aktuellen Gläubiger ist 😉 )

Zitat:

@cobrix schrieb am 3. Dezember 2019 um 22:32:37 Uhr:



Weil ich noch keinerlei Besitzansprüche an dem Wagen gehabt habe.

Du hättest aber ggf. ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Rückzahlung des anteilig geleisteten Kaufpreises gehabt. Mit der Herausgabe des Fahrzeuges hast Du dein bestes Druck- und Sicherungsmittel aus der Hand gegeben. Für die Zukunft: So was klärt man bei Rückgabe des Autos. Ich hätte ihm gesagt, du kriegst die Karre gegen Rückzahlung von 3750,00 € zurück. Die 250 € als Lehrgeld abschreiben und weitermachen.

Ab jetzt kannst Du deinem Geld nur noch hinterherlaufen.

Ich hab ehrlich gesagt gerade keine Lust und Zeit deinen Wust an merkwürdigen Sachverhaltskonstellationen rechtlich aufzuarbeiten, deswegen ganz praktisch:

Ohne anwaltliche Vertretung wirst Du hier wohl nicht mehr weiterkommen. Der gibt dir freiwillig keinen Cent zurück, sondern hat dich wahrscheinlich spätestens nach der "Rückholaktion" als "Opfer" abgespeichert.

Aber drehen wir den Spieß mal um: Verkäufer postet hier mit folgender Story:

Hab am WE den Mercedes meiner Frau (auf ihre Mutter angemeldet) privat verkauft. Der Käufer hat auch eine Probefahrt gemacht und alles war fein. Im Kaufvertrag haben wir die Gewährleistung ausgeschlossen, ist ja auch schon ein 14 Jahre altes Fahrzeug.

Ich hab dem Käufer den Wagen sogar noch nach Hause gebracht und war damit einverstanden, dass er mir erst einmal nur 4.000 € der vereinbarten 10.000 € anzahlt.

Jetzt meldet sich plötzlich der Käufer und macht Mängel geltend, welche weder bei der Probefahrt noch bei der Übergabe vorhanden waren.

Was glaubst Du, wäre der Rat? Frist setzen, Rücktritt vom Kaufvertrag und Anzahlung erst anteilig rausrücken, wenn Schaden durch erneuten Verkauf bekannt.---

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 4. Dezember 2019 um 08:53:48 Uhr:



Natürlich ist es dein Geld - was sonst?! Du hast es nachweislich angezahlt - und jetzt ist der Vertrag entweder in Schwebe oder ruckabgewickelt (was da.jetzt der aktuelle Stand ist - ist nicht so einfach zu bewerten). Entweder der VK verklagt dich auf Abnahme und Erfüllung des Vertrages - aber wird dann wohl Probleme mit seiner möglichen Täuschung bekommen, die ihm Geld kosten kann - oder du verklagst ihn auf Erfüllung des Vertrages und zwar so wie der Vertrag da steht (also ohne gewisse Mängel) - oder du bekommst dein Gekd zurück, damit der Vertrag auch komplett rückabgewickelt wurde.

oder der Verkäufer macht Schadensersatz auf Grund der Nichterfüllung der Vertrages geltend. Das hier Mängel bei Gefahrübergang vorgelegen haben, muss ja nun immerhin noch der TE beweisen. Da die Mängel bei der Probefahrt hätten auffallen müssen, sehe ich hier durchaus erhebliche Schwierigkeiten auf ihn zukommen.

So wie ich den TE verstehe ist sogar unstreitig, dass das defekte Radio/Navi bei der Übergabe noch heile war.

Verschlissene Bremsen stellen bei einem 14 Jahre alten Fahrzeug nun wahrlich in aller Regel keinen Mangel dar, sondern sind in dem Zustand zu übernehmen, wie man sie vorfindet.

Bleibt das Luftfahrwerk, welches jedenfalls bei der Probefahrt noch hochfuhr.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 4. Dezember 2019 um 08:53:48 Uhr:


Theoretisch dürfte er das Auto bis Ihr euer Rechtsgeschäft auf die eine oder andere Weise abgewickelt habt gar nicht an einen dritten Verkaufen, denn aktuell gehören dir ja theoretisch 40-50% des Autos 😁

Eigentlich gehören ihm 10%, wobei die freiwillige Rücküberlassung auch als Rückübertragung des Eigentums gewertet werden kann. Dann gehören ihm 0%, dann hat er nur einen Anspruch auf Rückzahlung der 4.000.- €.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Dezember 2019 um 10:31:04 Uhr:



Eigentlich gehören ihm 10%, wobei die freiwillige Rücküberlassung auch als Rückübertragung des Eigentums gewertet werden kann. Dann gehören ihm 0%, dann hat er nur einen Anspruch auf Rückzahlung der 4.000.- €.

Eine Eigentumsübertragung auf den TE dürfte noch gar nicht stattgefunden haben. Das Zurückbehalten des Briefes spricht hier eher gegen einen Übertragungswillen, sondern lediglich für eine Besitzverschaffung.

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