Kaufvertrag nichtig?
Ich habe einen gebrauchten Mercedes CLS 500 gekauft. Es wurde ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen abgeschlossen, welcher besagt das ich 4000 Euro anzahle und eine Woche später die restlichen 6000. Das Auto habe ich direkt erhalten, samt KFZ- Schein. Der Name auf dem Schein entspricht aber nicht der dem Verkäufers, ebenso ist der Kaufvertrag auf den Namen seiner Frau ausgestellt uns auch diese ist nicht die Person auf dem Schein.
In dem Kaufvertrag ist lediglich nur die Bezeichnung des KFZ und das Kennzeichen eingetragen- alles andere (Fzg Ident-Nummer u.a.) ist nicht zu Papier gebracht worden. Unterschrieben hat auch nicht die Frau, sondern der Verkäufer, ihr Mann.
Ich habe den Wagen nicht viel genutzt, da ich überwiegend arbeiten war. Einen Gebrauchtwagencheck konnte ich aufgrund des Wochenendes auch nicht durchführen lassen.
Von Anfang an hat das komplette Comand- System nicht funktioniert (bei der Probefahrt schon), die Luftfederung vorne rechts hing urplötzlich durch und seit gestern quietschen die Bremsen hinten und ich habe gesehen das die Scheiben totale Schleifspuren haben. Meine Frage ist, ob ich aufgrund der Tatsachen das Geld zurück fordern kann welches ich bereits angezahlt habe. Der Verkäufer sieht keinen Fehler in seinem Handeln und erwartet von mir das ich ihm heute die restlichen 6000 Euro übergebe, was ich aber nicht vor habe zu tun. Eure Meinung dazu würde mich einmal interessieren.
Beste Antwort im Thema
Das kann hier nur ein Troll sein *lol* ... also mal ganz ehrlich. Da finde ich keine Worte mehr für.
108 Antworten
Bin ich froh,daß ich meine Fahrzeuge beim Händler in Zahlung gebe und mir so manche Scherereien erspare !!!
Zitat:
@ixtra schrieb am 19. Dezember 2019 um 07:54:40 Uhr:
Zitat:
@ToddBeamer schrieb am 16. Dezember 2019 um 21:14:54 Uhr:
Tipp: Eventuell kommt hier eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (insbesondere über den vorherigen Fahrzeuginhaber laut Brief) in Betracht.Eine arglistige Täuschung also auf Grund der Tatsache, dass eine andere Person als der Verkäufer als Halter (!) im der Zulassungsbescheinigung steht?
Aktiv oder durch Unterlassen?
Wo hat der TE geschrieben, dass der Verkäufer behauptet hätte, selber Halter gem. Zulassungsbescheinigung gewesen zu sein?
Durch Unterlassen?
Warum soll der Verkäufer über etwas aufklären, was jeder Interessent durch den ohnehin gebotenen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil II einsehen kann? Die fehlende Einsichtnahme durch den Käufer ist grob fahrlässig (bspw. KG Berlin v. 22.05.2014 8 U 114/13), vor diesem Hintergrund halte ich die Annahme einer anlasslosen Aufklärungspflicht für .... sportlich.
Abgesehen davon... ob die Haltereigenschaft für den TE von Bedeutung für seine Willenserklärung war? Das Verhalten des TE spricht wohl deutlich dagegen.
Zitat:
@ixtra schrieb am 19. Dezember 2019 um 07:54:40 Uhr:
Zitat:
@ToddBeamer schrieb am 16. Dezember 2019 um 21:14:54 Uhr:
Ggfs. kann man deine Erklärungen gegenüber dem Verkäufer bereits als Anfechtungserklärung werten (zB. wenn du gesagt "weil ich xy nicht wusste, will ich mich vom Vertrag lösen" - und wenn er über "xy" getäuscht hat....).und aus welchen Gründen hat der TE den Wagen nicht mehr haben wollen? Er hat deutlich gemacht, dass es ihm um die Mängel geht. Das als konkludente Anfechtung wegen einer arglistigen Täuschung über den Halter umzudeuten ist... sportlich.
Und eine Anfechtung wegen der Mängel ist... sehr sportlich.
Zitat:
Das wäre alles überzeugend - wenn du dabei gewesen wärst und wüsstest, was genau gesagt wurde. Da das aber nicht der Fall war, und du scheinbar meinst, es sei nur der von dir angenommene Ablauf denkbar, muss ich sagen: sportlich! 🙄
Wie ich sagte: EVENTUELL liegt arglistige Täuschung vor und EVENTUELL wurde bereits eine Anfechtung erklärt.
Natürlich kommt es auf den Inhalt der Gespräche an, aber der ist nicht so eindeutig, wie du vorgibst.
Zitat:
@ToddBeamer schrieb am 26. Dezember 2019 um 22:34:04 Uhr:
Das wäre alles überzeugend - wenn du dabei gewesen wärst und wüsstest, was genau gesagt wurde. Da das aber nicht der Fall war, und du scheinbar meinst, es sei nur der von dir angenommene Ablauf denkbar, muss ich sagen: sportlich! 🙄Wie ich sagte: EVENTUELL liegt arglistige Täuschung vor und EVENTUELL wurde bereits eine Anfechtung erklärt.
Natürlich kommt es auf den Inhalt der Gespräche an, aber der ist nicht so eindeutig, wie du vorgibst.
Das ist dein Standpunkt?
Du gehst auf keine meiner konkreten Fragen ein, sondern schreibst nur: Du warst ja nicht dabei, vielleicht wurde ja was gesagt, was eine Anfechtung rechtfertigt...
Das kannst Du zu jedem Thema schreiben. Eventuell ist der Verkäufer auch ein Reptoloid… weiß ich auch nicht.
Welchen Sinn ergeben den Ratschläge auf Grundlage einer vollkommen fiktiven Sachverhaltsbasis? Dann kann ich dem TE zu allem raten, schließlich weiß ich ja nie, was noch besprochen worden ist.