Kaufvertrag nichtig?
Ich habe einen gebrauchten Mercedes CLS 500 gekauft. Es wurde ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen abgeschlossen, welcher besagt das ich 4000 Euro anzahle und eine Woche später die restlichen 6000. Das Auto habe ich direkt erhalten, samt KFZ- Schein. Der Name auf dem Schein entspricht aber nicht der dem Verkäufers, ebenso ist der Kaufvertrag auf den Namen seiner Frau ausgestellt uns auch diese ist nicht die Person auf dem Schein.
In dem Kaufvertrag ist lediglich nur die Bezeichnung des KFZ und das Kennzeichen eingetragen- alles andere (Fzg Ident-Nummer u.a.) ist nicht zu Papier gebracht worden. Unterschrieben hat auch nicht die Frau, sondern der Verkäufer, ihr Mann.
Ich habe den Wagen nicht viel genutzt, da ich überwiegend arbeiten war. Einen Gebrauchtwagencheck konnte ich aufgrund des Wochenendes auch nicht durchführen lassen.
Von Anfang an hat das komplette Comand- System nicht funktioniert (bei der Probefahrt schon), die Luftfederung vorne rechts hing urplötzlich durch und seit gestern quietschen die Bremsen hinten und ich habe gesehen das die Scheiben totale Schleifspuren haben. Meine Frage ist, ob ich aufgrund der Tatsachen das Geld zurück fordern kann welches ich bereits angezahlt habe. Der Verkäufer sieht keinen Fehler in seinem Handeln und erwartet von mir das ich ihm heute die restlichen 6000 Euro übergebe, was ich aber nicht vor habe zu tun. Eure Meinung dazu würde mich einmal interessieren.
Beste Antwort im Thema
Das kann hier nur ein Troll sein *lol* ... also mal ganz ehrlich. Da finde ich keine Worte mehr für.
108 Antworten
Wenn die Situation so ist wie beschrieben, hätte der VK sicherlich kein großes Interesse an einer rechtlichen Auseinandersetzung. Wäre man standhaft geblieben und das Geld zurück gefordert, hätte man sein Geld zurück bekommen und der VK würde einen neuen dummen suchen. So war es quasi ein Geschenk für ihn und er lacht sich gerade kaputt auf so einen blöden Interessenten gestoßen zu haben.
Moin,
Deshalb ja der Smiley 😉 Entscheidend ist halt - irgendwie hängt das ganze irgendwo zwischen A und B fest und müsste halt noch beendet werden. Die aktuelle Situation ist einfach noch nicht ganz richtig 😁
LG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 4. Dezember 2019 um 12:35:48 Uhr:
Moin,Deshalb ja der Smiley 😉 Entscheidend ist halt - irgendwie hängt das ganze irgendwo zwischen A und B fest und müsste halt noch beendet werden. Die aktuelle Situation ist einfach noch nicht ganz richtig 😁
LG Kester
Nochmal der Rat: Anwalt. Weder der TE noch der Gegner erscheinen juristisch erfahren oder geschickt.
Am besten plump auf den Standpunkt stellen, dass der Vertrag doch auf Grund der Unstimmigkeiten im beiderseitigen Einverständnis aufgelöst sein dürfte und die 4.000 € zurückzuzahlen sind. Soll der Gegner sich erst einmal wegen vermeintlicher eigener Ansprüche positionieren.
Wenn der Gegner mehr als 3.000 € im Vergleichswege anbietet, würde ich dir raten, die zu nehmen. Die Anwaltskosten hast Du nun an der Backe, weil Du dein Druckmittel herausgegeben hast.
Oder wie wäre es mit paar Kumpels beim Verkäufer aufzuschlagen und den genauso höflich, wie er Dich, um Dein Geld zu bitten? 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@NeoHazard schrieb am 4. Dezember 2019 um 13:25:28 Uhr:
Oder wie wäre es mit paar Kumpels beim Verkäufer aufzuschlagen und den genauso höflich, wie er Dich, um Dein Geld zu bitten? 😉
Wenn die Kumpels so drauf sind wie der TE hat der VK ja nichts zu befürchten.....
Zitat:
@keksemann schrieb am 3. Dezember 2019 um 19:49:43 Uhr:
Das ist Diebstahl, Nötigung und was weiß ich noch...
Genau und das hätte die Polizei vor Ort auch beantworten können.
Der wäre achtkantig rausgeflogen wenn er da Hausfriedensbruch begeht und dann hätte er schön die Polizei rufen können. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@cobrix schrieb am 3. Dezember 2019 um 22:32:37 Uhr:
Weil ich noch keinerlei Besitzansprüche an dem Wagen gehabt habe.
Hää? Du hast das Auto gekauft und es wurde dir übergeben.
Wenn er die restliche Kohle haben will, muß er den Klageweg beschreiten, das Auto einfach zurückholen geht nicht (noch dazu die Kohle behalten).
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 4. Dezember 2019 um 13:42:01 Uhr:
Zitat:
@keksemann schrieb am 3. Dezember 2019 um 19:49:43 Uhr:
Das ist Diebstahl, Nötigung und was weiß ich noch...
Genau und das hätte die Polizei vor Ort auch beantworten können.
Der wäre achtkantig rausgeflogen wenn er da Hausfriedensbruch begeht und dann hätte er schön die Polizei rufen können. 😉Gruß Metalhead
Einen Laden betreten ist noch lange kein Hausfriedensbruch, vor allem ist der TE auch nicht der Besitzer des Ladens.
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 4. Dezember 2019 um 13:48:12 Uhr:
Einen Laden betreten ist noch lange kein Hausfriedensbruch, ...
Das muß natürlich vorher untersagt werden.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 4. Dezember 2019 um 13:54:51 Uhr:
Zitat:
@Beulendoktor88 schrieb am 4. Dezember 2019 um 13:48:12 Uhr:
Einen Laden betreten ist noch lange kein Hausfriedensbruch, ...
Das muß natürlich vorher untersagt werden.Gruß Metalhead
Kann aber ein Kellner schlecht machen nur weil er die Person nicht mag
Moin,
Ich glaube den Anwalt hatte ich vorher schon angeraten. 😉
Klar kann der Kellner das machen, wenn er vom Gast bedroht wird. Wir sind hier doch nicht in Nordkorea 😁
LG Kester
Nr. VII des Kaufvertrages, da ist der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vereinbart.
wobei es hier glaube ich nicht NUR um juristische Feinheiten geht, sondern AUCH um lebenspraktische Fragen, wie man eine Forderung bzw. konkret den Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung gegenüber gewissen Personen durchsetzt 😉
Moin,
Wozu braucht es da Lebenserfahrung? Die Antwort lautet je nach tatsächlich vorliegender Situation die entsprechenden Körperschaften des Rechtsstaates nutzen d.h. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichtswesen ... Gerüchteweise sind die für solche Sachen zuständig.
LG Kester
„Wenn die Kumpels so drauf sind wie der TE hat der VK ja nichts zu befürchten.....“
Wie,mit Wattebäuschen schmeißen oder was.....😁