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Kaufvertrag nichtig?

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 0:04

Ich habe einen gebrauchten Mercedes CLS 500 gekauft. Es wurde ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen abgeschlossen, welcher besagt das ich 4000 Euro anzahle und eine Woche später die restlichen 6000. Das Auto habe ich direkt erhalten, samt KFZ- Schein. Der Name auf dem Schein entspricht aber nicht der dem Verkäufers, ebenso ist der Kaufvertrag auf den Namen seiner Frau ausgestellt uns auch diese ist nicht die Person auf dem Schein.

In dem Kaufvertrag ist lediglich nur die Bezeichnung des KFZ und das Kennzeichen eingetragen- alles andere (Fzg Ident-Nummer u.a.) ist nicht zu Papier gebracht worden. Unterschrieben hat auch nicht die Frau, sondern der Verkäufer, ihr Mann.

Ich habe den Wagen nicht viel genutzt, da ich überwiegend arbeiten war. Einen Gebrauchtwagencheck konnte ich aufgrund des Wochenendes auch nicht durchführen lassen.

Von Anfang an hat das komplette Comand- System nicht funktioniert (bei der Probefahrt schon), die Luftfederung vorne rechts hing urplötzlich durch und seit gestern quietschen die Bremsen hinten und ich habe gesehen das die Scheiben totale Schleifspuren haben. Meine Frage ist, ob ich aufgrund der Tatsachen das Geld zurück fordern kann welches ich bereits angezahlt habe. Der Verkäufer sieht keinen Fehler in seinem Handeln und erwartet von mir das ich ihm heute die restlichen 6000 Euro übergebe, was ich aber nicht vor habe zu tun. Eure Meinung dazu würde mich einmal interessieren.

Beste Antwort im Thema

Das kann hier nur ein Troll sein *lol* ... also mal ganz ehrlich. Da finde ich keine Worte mehr für.

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am 3. Dezember 2019 um 3:18

Wer steht denn in den Papieren?

Der Vertrag läuft über den Namen der Frau aber ist von ihrem Mann unterschrieben worden?

Das ist echt ein Fall für den Anwalt... Da du ja schon Geld angezahlt und das Auto auch bekommen, angemeldet und benutzt hast ist das jetzt echt heikel.

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 3:50

Zitat:

@--AudiB493-- schrieb am 3. Dezember 2019 um 04:18:53 Uhr:

Wer steht denn in den Papieren?

Der Vertrag läuft über den Namen der Frau aber ist von ihrem Mann unterschrieben worden?

Das ist echt ein Fall für den Anwalt... Da du ja schon Geld angezahlt und das Auto auch bekommen, angemeldet und benutzt hast ist das jetzt echt heikel.

bekommen und angezahlt ja, angemeldet nicht da der Brief logischerweise bis zur vollen Zahlung in deren Besitz ist...

In den Papieren steht eine Frau mit einem ganz anderen Wohnsitz...

am 3. Dezember 2019 um 4:10

Ich kann schon gut verstehen, dass du die Karre nicht mehr willst weil ich glaube das diese sehr teuren Mängel schon vorher den Leuten bekannt waren. Zumindest sind wahrscheinlich nicht alle innerhalb einer Woche plötzlich aufgetreten. Aber rück doch damit raus, was die offiziele Erklärung für diese komische Konstellation war. Der Mann hat dir das Auto präsentiert und mit dir verhandelt und unterschrieben, seine Frau stand im Kaufvertrag. Angemeldet war oder ist das Auto auf eine ganz andere Person?

Hi

es ist doch egal wer im Brief steht . das ist doch nur ein Indiz wem der Wagen gehören könnte . Wenn zB der Wagen einer Firma oder ein Leasing Wagen ist steht da ja auch nicht Herr/Frau .. drin

Und wenn wie hier die Ehefrau ihrem Mann oder egal wem sonst eine Handlungsvollmacht gegeben hat den Wagen ihn ihrem Namen zu verkaufen ist das doch Rechtlich OK . Auch viele Händler machen das so die haben einen Wagen gekauft melden ihn ab und dann wird er verkauft und dann steht ja auch noch der alte Eigentümer im Brief und nicht der Händler.

Wichtiger wäre was im vertrag steht wie Ausschluss von Gewährleistung usw. Weil du hast den Vertrag unterschrieben und somit bist jetzt dran dienen Teil des Vertrages zu erfüllen.

Und du hast doch alles getestet und auch Mängel festgestellt warum kauft man dann trotzdem sowas .Denke mal das war im Hinterkopf oh ist ja Billig und kann nicht so teuer sein das bekomme ich schon hin .

Wenn ich der Verkäufer wäre und der Vertrag so Rechtlich ok wäre würde ich dir eine Frist setzen und dann einen Anwalt mit alles los lassen und das wäre dann sehr teuer und vor Gericht glaube ich nicht das du recht bekommst .Weil du hast ihn angesehen/gefahren die Fehler waren dir bekannt und mit dem Vertrag einverstanden durch deine Unterschrift und Anzahlung .

am 3. Dezember 2019 um 4:54

Zitat:

@porks schrieb am 3. Dezember 2019 um 05:20:05 Uhr:

Hi

es ist doch egal wer im Brief steht . das ist doch nur ein Indiz wem der Wagen gehören könnte . Wenn zB der Wagen einer Firma oder ein Leasing Wagen ist steht da ja auch nicht Herr/Frau .. drin

Und wenn wie hier die Ehefrau ihrem Mann oder egal wem sonst eine Handlungsvollmacht gegeben hat den Wagen ihn ihrem Namen zu verkaufen ist das doch Rechtlich OK .

Wer ist denn dann Vertragspartner vom Threadersteller? Die Frau, welche im Kaufvertrag steht obwohl sie den Vertrag nicht unterschrieben hatte?

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 5:14

Zitat:

@--AudiB493-- schrieb am 3. Dezember 2019 um 05:10:43 Uhr:

Ich kann schon gut verstehen, dass du die Karre nicht mehr willst weil ich glaube das diese sehr teuren Mängel schon vorher den Leuten bekannt waren. Zumindest sind wahrscheinlich nicht alle innerhalb einer Woche plötzlich aufgetreten. Aber rück doch damit raus, was die offiziele Erklärung für diese komische Konstellation war. Der Mann hat dir das Auto präsentiert und mit dir verhandelt und unterschrieben, seine Frau stand im Kaufvertrag. Angemeldet war oder ist das Auto auf eine ganz andere Person?

Der Mann hat mit mir die Probefahrt und das Gespräch alleine gemacht. Ein paar Tage später haben sie dann gemeinsam das Auto zu mir gebracht, was mich auch schon etwas skeptisch gemacht hat, da ich denen mehrmals gesagt habe das ich es selber abholen kommen kann. Dann war es auch zuerst auf Ende der Woche geplant und dann wurde es doch spontan ein Mittwoch.

Das eine andere Person im Schein steht habe ich erst später gesehen. Ursprünglich hatte ich den Termin für die Geldübergabe für heute geplant. Der Verkäufer fing aber schon an zu drängeln ob es auch am Montag geht. Da ich ihn eh noch anschreiben wollte und den Vertrag an sich anfechten wollte, kam es mir recht das er sich gemeldet hat. Nachdem ich es ihm also mitgeteilt habe, kam erst einmal eine Terrorflut an Anrufen und WhatsApp, worauf ich aber nicht reagieren konnte weil ich auf der Arbeit war. Habe ihm dann noch eine Mail zukommen lassen mit den Erklärungen warum ich das Fahrzeug in dem Zustand nicht nehmen würde und habe ihn auch auf eine Vollmacht der Person angesprochen die im Schein steht. Warte noch auf die Antwort... Das Auto ist auch in einem ganz anderen Kreis angemeldet, als er wohnhaft ist.

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 5:24

Zitat:

@porks schrieb am 3. Dezember 2019 um 05:20:05 Uhr:

Hi

es ist doch egal wer im Brief steht . das ist doch nur ein Indiz wem der Wagen gehören könnte . Wenn zB der Wagen einer Firma oder ein Leasing Wagen ist steht da ja auch nicht Herr/Frau .. drin

Und wenn wie hier die Ehefrau ihrem Mann oder egal wem sonst eine Handlungsvollmacht gegeben hat den Wagen ihn ihrem Namen zu verkaufen ist das doch Rechtlich OK . Auch viele Händler machen das so die haben einen Wagen gekauft melden ihn ab und dann wird er verkauft und dann steht ja auch noch der alte Eigentümer im Brief und nicht der Händler.

Wichtiger wäre was im vertrag steht wie Ausschluss von Gewährleistung usw. Weil du hast den Vertrag unterschrieben und somit bist jetzt dran dienen Teil des Vertrages zu erfüllen.

Und du hast doch alles getestet und auch Mängel festgestellt warum kauft man dann trotzdem sowas .Denke mal das war im Hinterkopf oh ist ja Billig und kann nicht so teuer sein das bekomme ich schon hin .

Wenn ich der Verkäufer wäre und der Vertrag so Rechtlich ok wäre würde ich dir eine Frist setzen und dann einen Anwalt mit alles los lassen und das wäre dann sehr teuer und vor Gericht glaube ich nicht das du recht bekommst .Weil du hast ihn angesehen/gefahren die Fehler waren dir bekannt und mit dem Vertrag einverstanden durch deine Unterschrift und Anzahlung .

Das ist so nicht korrekt, nachdem das Auto bei mir war und der Vertrag unterzeichnet, habe ich den Wagen in die Garage gefahren weil ich weiter arbeiten musste. Später als ich mich rein gesetzt habe, ging das Comand einfach gar nicht- der Bildschirm blieb schwarz. Während der Probefahrt ging es noch einwandfrei. Sowohl die eine Luftfederung, als auch die hinteren Bremsen haben sich seit Sonntag bemerkbar gemacht. Die Bremsen haben urplötzlich angefangen zu quietschen und schleifen. Wie gesagt, das ist nach der Unterzeichnung, der Anzahlung und vor Allem nach der Probefahrt eine Woche zuvor passiert.

Ich habe auch schon einen Anwalt kontaktiert- der Vertrag sei förmlich auf jeden Fall schon einmal falsch. Ich solle den restlichen Teil erst einmal nicht bezahlen, solange der Verkäufer die Mängel nicht beseitigt, weil die muss er vorher schon gekannt haben. Den TÜV- Bericht hat er mir auch vorenthalten. Mein Anwalt meinte auch das wenn es auf dem Rechtsweg weiter gehen sollte, dann würden wir wegen arglistiger Täuschung gute Chancen haben. Bis auf das Kennzeichen, sind auch keine weiteren, relevanten Daten des Fahrzeugs (die Fahrzeug-Ident-Nr zum Beispiel) aufgeführt.

Übereilter Kauf am Wochenende ohne die Möglichkeit das Auto checken zu lassen. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Moin,

Wer in den Papieren steht ist im Normalfall völlig egal. Das kann aber darauf hindeuten, dass du hier einen Händler hast, der eben nicht als Händler erkannt werden will. Das kann ggf. ein Vorteil sein.

Das die Frau im Vertrag steht und nicht er selbst - könnte ebenfalls darauf hindeuten ist aber grundsätzlich auch keine böse Sache - darf man machen und macht deinen Kauf nicht ungültig.

So - jetzt die spannenden Dinge ...

1.) Was steht zur GEWÄHRLEISTUNG im Vertrag? Nix - Glückwunsch, reklamiere die Mängel und besteh auf Abstellung im Rahmen der Gewährleistung, da du quasi nicht gefahren bist und das Auto nicht auf dich umgemeldet ist - ist klar, dass sie bei Übergabe da waren. Wahrscheinlich wird er das Auto dann schon fast freiwillig zurück nehmen, weil billiger.

2.) Wenn die Gewährleistung ausgeschlossen war - dann besuche einen Anwalt ob du eine Täuschung geltend machen kannst - denn das Fahrwerk geht üblicherweise nicht über Nacht kaputt, das hätte er dir also im Vertrag mitteilen müssen. Die Frage ist an der Stelle lediglich, wie gut das beweisbar und durchsetzbar ist - ich möchte dir keine Illusionen machen, aber das ist sehr schwer. Vorteil könnte sein - der Vorbesitzer könnte dir da vielleicht zu Hilfe kommen (wenn er klar macht, dass er das beim Verkauf seinem Käufer mitgeteilt hat).

Chancen für dich - wenn der Verkäufer trotz massivem Beschuss nicht kooperativ ist - 30-50%, heißt also - wirklich vor Gericht ziehen ist riskant, aber drohen mit ausreichend Recht kann ggf. schon helfen.

LG Kester

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 7:26

Der Kaufvertrag

Du kaufst von einem 23 jährigen (bestimmt mit Migrationshintergrund) einen CLS500 und wunderst Dich dann bei diesen Konstellationen (Frau, Mann, Unbekannter)?

Also ich bitte Dich, wie kann man hier so blauäugig sein? Das Auto wird mit aller größter Sicherheit Kernschrott sein. So ein Wagen braucht Wartung und Pflege, was meinst Du wie mit dem Wagen umgegangen worden ist?

Ich kann mir hier auch gut vorstellen, dass der Verkäufer Händler ist und mit diesen dubiosen Verträgen seine Gewährleistung umgehen will.

Moin,

Tja - Gewährleistung ist raus, da zumindest vordergründig wirksam ausgeschlossen. Solange du den VK nicht nachweisen kannst, dass er Händler ist, geht darüber dummerweise nix.

Bleibt ggf. Die Täuschung, sofern du nachweisen kannst, dass dem VK der Defekt bekannt gewesen sein muss. Das wäre zwar naheliegend - aber ein Selbstläufer ist das nicht.

LG Kester

es könnte sich um einen Finanzkauf handeln. Dann hättest Du ein 14tägiges Rücktrittsrecht } kläre das über einen Anwalt. Kannst DU heute noch tun über www.frageinenanwalt.de.

Die Laufleistung könnte getürkt sein (150.000 wurde zugesichert): ruf den Vorbesitzer an, der im Schein steht.

Es könnte sich um einen verkappten Händler handeln: ruf den Vorbesitzer an, und frage, an wen er/sie das Auto verkauft hat. Gab es da die Mängel schon?

Versuche herauszufinden, ob der Verkäufer noch andere Autos verkauft (hat). Dann hättest Du Ansprüche aus der Gewährleistung.

In jedem Fall wird es natürlich schwierig, bei einem Rücktritt Deine 4.000.- € zurückzubekommen. Ggf. wird man sich mit dem Verkäufer einigen müssen.

Zitat:

@cobrix schrieb am 3. Dezember 2019 um 01:04:00 Uhr:

Von Anfang an hat das komplette Comand- System nicht funktioniert (bei der Probefahrt schon), ...

... und welche Erwartungen hat man dann an das restliche Auto???

 

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 3. Dezember 2019 um 07:27:49 Uhr:

Chancen für dich - wenn der Verkäufer trotz massivem Beschuss nicht kooperativ ist - 30-50%, heißt also - wirklich vor Gericht ziehen ist riskant, aber drohen mit ausreichend Recht kann ggf. schon helfen.

Du meinst die Chance, den Prozess zu gewinnen?

oder die Chance, dass der Prozess gewonnen wird UND der Verkäufer/die Vertragspartnerin ausreichend solvent ist, um die daraus resultierende Forderung zu bedienen?

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