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Kaufvertrag nichtig?

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 0:04

Ich habe einen gebrauchten Mercedes CLS 500 gekauft. Es wurde ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen abgeschlossen, welcher besagt das ich 4000 Euro anzahle und eine Woche später die restlichen 6000. Das Auto habe ich direkt erhalten, samt KFZ- Schein. Der Name auf dem Schein entspricht aber nicht der dem Verkäufers, ebenso ist der Kaufvertrag auf den Namen seiner Frau ausgestellt uns auch diese ist nicht die Person auf dem Schein.

In dem Kaufvertrag ist lediglich nur die Bezeichnung des KFZ und das Kennzeichen eingetragen- alles andere (Fzg Ident-Nummer u.a.) ist nicht zu Papier gebracht worden. Unterschrieben hat auch nicht die Frau, sondern der Verkäufer, ihr Mann.

Ich habe den Wagen nicht viel genutzt, da ich überwiegend arbeiten war. Einen Gebrauchtwagencheck konnte ich aufgrund des Wochenendes auch nicht durchführen lassen.

Von Anfang an hat das komplette Comand- System nicht funktioniert (bei der Probefahrt schon), die Luftfederung vorne rechts hing urplötzlich durch und seit gestern quietschen die Bremsen hinten und ich habe gesehen das die Scheiben totale Schleifspuren haben. Meine Frage ist, ob ich aufgrund der Tatsachen das Geld zurück fordern kann welches ich bereits angezahlt habe. Der Verkäufer sieht keinen Fehler in seinem Handeln und erwartet von mir das ich ihm heute die restlichen 6000 Euro übergebe, was ich aber nicht vor habe zu tun. Eure Meinung dazu würde mich einmal interessieren.

Beste Antwort im Thema

Das kann hier nur ein Troll sein *lol* ... also mal ganz ehrlich. Da finde ich keine Worte mehr für.

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Moin,

Wen juckt das warum?! Am Ende interessiert doch nur Erfolgreich oder nicht erfolgreich. Wenn du Interesse an einem Philosophiediskurs hast - dann öffne einen entsprechenden Blog - vielleicht finden sich Mitinteressenten.

LG Kester

Erfolgreich ist es aber erst, wenn man sein Geld zurück hat. Von Recht bekommen kann man sich nichts kaufen.

Moin,

Womit es sich am Ende also von quasi selbst beantwortet, oder?

LG Kester

Zu den Vertragskonstellationen sag ich mal nichts. Aber die vertragliche Zusicherung, dass das Fahrzeug keine Schäden hat, dürfte der sinnvollste Ansatz sein.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. Dezember 2019 um 10:24:20 Uhr:

Erfolgreich ist es aber erst, wenn man sein Geld zurück hat. Von Recht bekommen kann man sich nichts kaufen.

Naja, evtl. gibt's ja noch die 4000,- bei 'ner Auktion für den CLS. ;)

Gruß Metalhead

ohne Brief?

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 13:06

Zitat:

@camper0711 schrieb am 3. Dezember 2019 um 09:54:00 Uhr:

Zitat:

@cobrix schrieb am 3. Dezember 2019 um 01:04:00 Uhr:

Von Anfang an hat das komplette Comand- System nicht funktioniert (bei der Probefahrt schon), ...

... und welche Erwartungen hat man dann an das restliche Auto???

Ich meinte damit das es funktionstüchtig war- es hat also einwandfrei funktioniert.

Zitat:

@camper0711 schrieb am 3. Dezember 2019 um 09:54:00 Uhr:

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 3. Dezember 2019 um 07:27:49 Uhr:

Chancen für dich - wenn der Verkäufer trotz massivem Beschuss nicht kooperativ ist - 30-50%, heißt also - wirklich vor Gericht ziehen ist riskant, aber drohen mit ausreichend Recht kann ggf. schon helfen.

Du meinst die Chance, den Prozess zu gewinnen?

oder die Chance, dass der Prozess gewonnen wird UND der Verkäufer/die Vertragspartnerin ausreichend solvent ist, um die daraus resultierende Forderung zu bedienen?

???????

am 3. Dezember 2019 um 16:41

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 3. Dezember 2019 um 07:27:49 Uhr:

Moin,

Das die Frau im Vertrag steht und nicht er selbst - könnte ebenfalls darauf hindeuten ist aber grundsätzlich auch keine böse Sache - darf man machen und macht deinen Kauf nicht ungültig.

Hallo, ich bin da echt kein Experte, aber ist das tatsächlich sozusagen "egal" wer den Vertrag in diesem Fall unterschrieb?

mfg

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 16:53

Zitat:

@--AudiB493-- schrieb am 3. Dezember 2019 um 17:41:00 Uhr:

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 3. Dezember 2019 um 07:27:49 Uhr:

Moin,

Das die Frau im Vertrag steht und nicht er selbst - könnte ebenfalls darauf hindeuten ist aber grundsätzlich auch keine böse Sache - darf man machen und macht deinen Kauf nicht ungültig.

Hallo, ich bin da echt kein Experte, aber ist das tatsächlich sozusagen "egal" wer den Vertrag in diesem Fall unterschrieb?

Ich habe gerade noch mit meinem Anwalt gesprochen- die Frau war ja bei der Vertragsunterzeichnung dabei, da hätte sie ja einlenken können wenn sie es nicht gewollt hätte und ausserdem kann ja auch eine Vollmacht von ihr vorliegen.

mfg

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 17:20

Der Verkäufer hat mich heute "netterweise" ziemlich spontan mit seiner Frau vor meiner Arbeitsstätte besucht, hat mir per Whats App gedroht in den Laden zu kommen um mich raus zu holen, er würde die Polizei rufen usw. damit er sein Auto bekommt, mit der Begründung das ich das restliche Geld ja nicht bezahlen möchte. Er war immer noch der festen Überzeugung das die Mängel offensichtlich waren die er verschwiegen hat. Natürlich war dieser Besuch mehr als peinlich und unpassend für mich vor den Kollegen. Ich hatte somit auch keine Chance großartig der ganzen Aktion entgegen zu wirken. Nun habe ich das Auto nicht mehr und die Anzahlung wollte er auf keinen Fall zurück erstatten, noch nicht einmal teilweise. Und es geht immerhin um 4000,-€. Ich weiss ich bin blauäugig und dumm gewesen, aber um zumindest ein wenig Schadenbegrenzung zu betreiben, werde ich mich mal mit meinem Anwalt zusammen setzen und mich mal beratschlagen lassen... Ein lehrreicher Tag neigt sich zum Glück bald dem Ende...

Das kann hier nur ein Troll sein *lol* ... also mal ganz ehrlich. Da finde ich keine Worte mehr für.

Moin,

Warum hast du ihn denn nicht die Polizei holen lassen? Dann hättest du nämlich jetzt entweder ein Auto oder dein Geld. Und wer bitte von euch beiden ist der Erwachsene?! Und - ich hätte ihm im Zweifel sogar die Tür aufgemacht ...

In diesem Fall ist definitiv der Gang zum Anwalt (umgehend!) notwendig und wahrscheinlich auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft - denn das Geld ist ja deins (vielleicht abzüglich eines wie auch immer gearteten Schadensersatzanspruch des VK, aber viel kann das beim besten Willen nicht sein).

LG Kester

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 18:06

Zitat:

Moin,

 

Warum hast du ihn denn nicht die Polizei holen lassen? Dann hättest du nämlich jetzt entweder ein Auto oder dein Geld. Und wer bitte von euch beiden ist der Erwachsene?! Und - ich hätte ihm im Zweifel sogar die Tür aufgemacht ...

 

In diesem Fall ist definitiv der Gang zum Anwalt (umgehend!) notwendig und wahrscheinlich auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft - denn das Geld ist ja deins (vielleicht abzüglich eines wie auch immer gearteten Schadensersatzanspruch des VK, aber viel kann das beim besten Willen nicht sein).

 

LG Kester

Ich war überrumpelt, gestresst (arbeite in der Gastronomie und wir hatten Mittagsgeschäft) und die Polizei hätte nicht soviel ausrichten können, da es eine Zivilprozessliche Sache ist.

Das ist Diebstahl, Nötigung und was weiß ich noch... wahrscheinlich Betrug. Polizei... heute noch. Zack... hoch von der Couch und ab... 4000,- Euro wurden Dir gestohlen, schon bemerkt?

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