Kaufentscheidung - Wertverlust - Wiederverkauf

VW Tiguan 2 (AD)

Guten Morgen liebe Gemeinde,

ich würde gerne für meine Frau einen Tiguan als Zweitwagen bestellen.
Was soweit klar ist ist die Farbe, die Ausstattung und das es ein Benziner werden soll.

Wir haben den 1.4er HL mit DSG und 4Motion probegefahren und waren uns schnell einig das es durchaus ausreichend für die Bedürfnisse meiner Frau ist, mehr jedoch nicht.
Vergleichsweise wurde dann noch der 2.0 TSI mit 180PS Probegefahren. Dieser entsprach dann unseren Vorstellung in Gänze, so dass ich diesen auch bestellen würde.
Jetzt habe ich spasseshalber den 2.0 TSI mit 220PS konfiguriert und gesehen, dass dieser nur knapp 1.800,- EUR teurer ist. Leider kann ich diesen bei meinem Händler nicht Probefahren so dass es ein Blindkauf wäre. Ist das nochmal ein Schritt nach vorne?

Meint Ihr, dass ich die 1.800,- beim Wiederverkauf nicht wieder reinhole? Mir ist bewusst, dass Ihr alle keine Glaskugel habt. Aber mit Sicherheit haben einige von euch schon einen gewissen Erfahrungsschatz.

Vielen Dank für Eure Antworten.
Maik

Beste Antwort im Thema

Mit der Frage der Wiederverkaufsmöglichkeiten befasste ich mich bisher grundsätzlich bei jedem Auto, dass ich gekauft habe. Dabei gilt es - abhängig von der geplanten Haltedauer - Trends zu erkennen und deren Nachhaltigkeit richtig zu beurteilen.

Premiumfahrzeuge der Oberklasse gehen später nur in Vollausstattung weg. Fehlen übliche Ausstattungsmerkmale (z.B. Automatikgetriebe, Lederaussstattungen, etc.), stehen sich die Fahrzeuge die Reifen platt, bis sie mit großen Preisabschlägen doch noch einen Liebhaber finden. Dabei darf man nicht vergessen, dass der Wertverlust durchaus so groß ist, dass nach nur 1 Jahr nur noch 50% und weniger vom Listenpreis übrig bleiben. Besonders, wenn dann noch ein Modellwechsel erfolgt ist. Bestes Beispiel hierfür ist der 5er-BMW.

Das gleiche gilt auch für Sportwagen und Cabrios (Roadster) - die Nachfrage besteht zunächst bei Vollausstattern mit großer Motorleistung (wenn sich diese als standfest erwiesen hat). Hier spielt aber dann die produzierte Stückzahl stark mit ein. Wenige produzierte Fahrzeuge schaffen Knappheit auf dem Markt und halten demzufolge die Preise auf höherem Niveau.

Die "Brot-und-Butter"-Autos gehen vorwiegend über Preis und Motorisierung (günstig im Unterhalt ist bevorzugt). Gewisse Ausstattungsmerkmale, wie Klimaautomatik, Panoramadach, Lederausstattung, LED-Licht und die nun angebotenen Assistenzsysteme erhöhen die Verkaufschancen enorm. Der Wertverlust an der Sonderausstattung ist allerdings höher anzusetzen als für das Basisfahrzeug selbst (kann man auch wunderbar daran sehen, wie die Zeiwerte der Sonderausstattungen bei Schwacke ermittelt werden).

Der Tiguan liegt momentan im SUV-Trend. Schneidet in den Vergleichstests immer gut ab. Das schafft schon einmal eine hohe Nachfrage, die die Erwartungen/Planungen von VW offenbar übersteigt (sieht man an den Lieferzeiten). Für den Wiederverkaufswert wird damit die Angebotsmenge an Fahrzeugen auf dem Markt entscheidend. Wiederverkauf nach 2 Jahren bringt wahrscheinlich noch einen hohen Restwert, da das Angebot noch knapp ist. Kommen aber die Leasingrückläufer auf den Markt, könnte das Angebot die Nachfrage übersteigen.

Hier kommt dann die richtige Lackierung und vor allem die Ausstattung ins Spiel, um sich Vorteile zu verschaffen. Der Nullausstatter verschwindet in der Masse. Der Standardausstatter geht ebenso preislich unter, steht aber nicht ganz so lange wie ein Nullausstatter. Gut ausgestattete Fahrzeuge haben jedoch gute Verkaufschancen bei noch akzeptablem Preisniveau.

Ich habe schon viele Experimente in dieser Richtung gemacht.

Das beste "Geschäft" ging mit einem SL auf, den ich 13,5 Jahre hatte und mit einem ansehnlichen Wertzuwachs in 2015 verkaufen konnte.

Selbst im Kleinwagenbereich ist so etwas möglich. Ich hatte mich in 2008 für einen knallgelben AUDI A2 für meine Frau entschieden. Der AUDI A2 war als Neuwagen ein Ladenhüter - gekauft wurde für das gleiche Geld lieber ein größerer Golf. Der A2 ist inzwischen schon zuim Kult- und Liebhaberauto geworden. Unser A2 wurde erst in 11/2005 zugelassen, obwohl in 6/2005 produziert, ist ein Sondermodell Color Storm, mit guter Ausstattung (kein Panoramadach, da defektanfällig) und hat jetzt erst die 44.000-km-Marke überschritten. Wir haben ihn seit 10/2008 und werden ihn wahrscheinlich mit nur einem sehr geringen Wertverlust zum damaligen Gebrauchtpreis verkaufen können. Die Nachfrage nach guten A2 mit geringer Laufleistung ist inzwischen hoch. Meine Strategie war: Gegen den Neuwagentrend zu kaufen und das Besondere (Alukarosserie) in den Vordergrund zu stellen. Für einen Kleinwagen ist die Zeitwertentwicklung nicht normal - ein Polo mit gleicher Technik, Ausrüstung und Laufleistung hat ungefähr nur noch den halben Wert des A2. Ob meine "Rechnung" aufgeht, zeigt sich im nächsten Jahr. Dann werden wir den A2 verkaufen, weil wir ihn eigentlich nicht wirklich brauchen. Wenn sich die Lieferzeit mit dem Tiguan verzögern sollte, bin ich aber froh, wenn der A2 noch da ist. Meinen Dienstwagen gebe ich definitiv in der 50. KW zurück.

Jetzt mal losgelöst vom Wiederverkaufsthema. Ich habe meine Betrachtungsweise für unser Alltagsauto geändert. Das hat etwas mit meinem Alter und dem näher rückenden Ruhestand zu tun.

Meinen Tiguan habe ich mit fast allem bestellt, was aus meiner Sicht für mein Wohlbefinden mit dem Auto sinnvoll ist.
Sogar eine Anhängerkupplung habe ich mitbestellt, obwohl ich derzeit keinen Anhänger habe. Wir haben aber vielleicht vor, uns einen Wohnwagen zu Testzwecken zu mieten und wenn das die Art von Urlaub ist, die uns zusagt, sogar einen zu kaufen. Das ist momentan aber nur eine auf den Ruhestand gerichtete Idee.

Ich mache mir keine Gedanken, wie der Wiederverkaufswert nach 6 Jahren oder später sein wird, denn ich möchte einfach Freude am Fahren mit dem Tiguan haben. Dazu muss er so sein, wie ich ihn möchte und nicht wie ein Gebrauchtwageninterressent ihn sich leisten kann.

Beim Motor habe ich mich bewusst für den 150-PS-TDI entschieden, weil er wunderbar zum Charakter des Tiguan passt. Ich würde mit dem Tiguan eher selten schneller als 160 km/h fahren. Daher sind mir die 340 NM Drehmoment bei geringerer Drehzahl wichtiger, als eine hohe Motorleistung.

Vielleicht wird dieser Tiguan aber auch ein Langzeitexperiment im Sinne eines altersgerechten Fahrzeuges (vielleicht des letzten, das ich gekauft habe). Daher sind auch alle Assisstenzsysteme dabei, die das Fahren im Alter sicherer machen.

Das ist nur meine momentane Sichtweise und sicher nicht auf andere übertragbar.

Gruß aus'm Ländle
Ulrich

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Da gehe ich mit @MartinSHL und @REDSUN konform. Zudem wie soll ich wissen was mein Nachkäufer sich wünscht, sofern es mich interessieren würde.
Die Argumentation kenne ich von Werksangehörigen, die die Käufer schon kannten und nach deren Wünschen das Fahrzeug konfiguriert haben um es dann nach 12 Monaten weiterzureichen.
Kann man machen war aber nie meine Vorstellung von "Ich freu mich auf mein Auto".

Die Intension dabei ist doch einfach nur die Zielgruppe für einen Wiederverkauf so groß wie möglich zu halten.
Ich persönlich kaufe das Auto auch nur für mich aber einen Tiguan in Tigerlook würde ich zum Beispiel nicht kaufen :-)

Zitat:

@Benno119 schrieb am 21. Juli 2017 um 08:00:42 Uhr:



Zitat:

Nach meinem Kenntnisstand müssen doch jetzt auch Privatverkäufe mit der gesetzlichen Gewährleistung weitergegeben werden. Heißt Auto wird gekauft, hat nach 8 Monaten Motor-/ oder Getriebeschaden und der Verkäufer muss dafür aufkommen da er nachweisen muss, dass der Schaden zum Übergabezeitpunkt nicht bestand.

Das ist schlicht falsch. Stichwort Gewährleistungsausschluss.

Ich bin auch der Meinung, man kann die Gewährleistung nicht ganz ausschließen. Wenn man privat einen Wagen kauft und hat nach einer Woche einen Getriebeschaden und der Wagen hat erst 30000km gelaufen so ist davon auszugehen (hat in einem ähnlichen Fall auch ein Gericht entschieden) das der Schaden (ein Vorschaden) schon beim Kauf vorgelegen hat weil bei dieser Kilometerleistung ein Getriebeschaden nicht zu erwarten wäre.. Der Verkäufer hatte die Wahl, den Wagen zurückzunehmen oder sich an den Kosten zu beteiligen. Sicher muss jeder Fall einzeln entschieden werden aber im Grundsatz wäre der komplette Gewährleistungsausschluss nicht rechtens.

Also kann jegliche Gewährleistung ausgeschlossen werden?
Ja, die Gewährleistung kann auf 0 reduziert werden - aber nicht ganz so, wie es manch ein Betrüger wünscht. Es gibt noch die Mängelhaftung (§433 BGB). Sie besagt, dass die angebotene Sache der Beschreibung entspricht - d.h. wenn z.B. Funktion beschrieben wird und die Ware nicht als defekt gekennzeichnet ist, dann muss sie zum Zeitpunkt der Übergabe tatsächlich (sonst wäre es arglistiges Verschweigen und damit strafbar!) funktionsfähig sein, auch wenn die Gewährleistung (für die folgende Zeit mit sich erst dann äußernden Mängeln) ausgeschlossen ist!
Und ganz wichtig: der Käufer hat in diesem Fall die Nachweispflicht!

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