Kaufentscheidung - Wertverlust - Wiederverkauf
Guten Morgen liebe Gemeinde,
ich würde gerne für meine Frau einen Tiguan als Zweitwagen bestellen.
Was soweit klar ist ist die Farbe, die Ausstattung und das es ein Benziner werden soll.
Wir haben den 1.4er HL mit DSG und 4Motion probegefahren und waren uns schnell einig das es durchaus ausreichend für die Bedürfnisse meiner Frau ist, mehr jedoch nicht.
Vergleichsweise wurde dann noch der 2.0 TSI mit 180PS Probegefahren. Dieser entsprach dann unseren Vorstellung in Gänze, so dass ich diesen auch bestellen würde.
Jetzt habe ich spasseshalber den 2.0 TSI mit 220PS konfiguriert und gesehen, dass dieser nur knapp 1.800,- EUR teurer ist. Leider kann ich diesen bei meinem Händler nicht Probefahren so dass es ein Blindkauf wäre. Ist das nochmal ein Schritt nach vorne?
Meint Ihr, dass ich die 1.800,- beim Wiederverkauf nicht wieder reinhole? Mir ist bewusst, dass Ihr alle keine Glaskugel habt. Aber mit Sicherheit haben einige von euch schon einen gewissen Erfahrungsschatz.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Maik
Beste Antwort im Thema
Mit der Frage der Wiederverkaufsmöglichkeiten befasste ich mich bisher grundsätzlich bei jedem Auto, dass ich gekauft habe. Dabei gilt es - abhängig von der geplanten Haltedauer - Trends zu erkennen und deren Nachhaltigkeit richtig zu beurteilen.
Premiumfahrzeuge der Oberklasse gehen später nur in Vollausstattung weg. Fehlen übliche Ausstattungsmerkmale (z.B. Automatikgetriebe, Lederaussstattungen, etc.), stehen sich die Fahrzeuge die Reifen platt, bis sie mit großen Preisabschlägen doch noch einen Liebhaber finden. Dabei darf man nicht vergessen, dass der Wertverlust durchaus so groß ist, dass nach nur 1 Jahr nur noch 50% und weniger vom Listenpreis übrig bleiben. Besonders, wenn dann noch ein Modellwechsel erfolgt ist. Bestes Beispiel hierfür ist der 5er-BMW.
Das gleiche gilt auch für Sportwagen und Cabrios (Roadster) - die Nachfrage besteht zunächst bei Vollausstattern mit großer Motorleistung (wenn sich diese als standfest erwiesen hat). Hier spielt aber dann die produzierte Stückzahl stark mit ein. Wenige produzierte Fahrzeuge schaffen Knappheit auf dem Markt und halten demzufolge die Preise auf höherem Niveau.
Die "Brot-und-Butter"-Autos gehen vorwiegend über Preis und Motorisierung (günstig im Unterhalt ist bevorzugt). Gewisse Ausstattungsmerkmale, wie Klimaautomatik, Panoramadach, Lederausstattung, LED-Licht und die nun angebotenen Assistenzsysteme erhöhen die Verkaufschancen enorm. Der Wertverlust an der Sonderausstattung ist allerdings höher anzusetzen als für das Basisfahrzeug selbst (kann man auch wunderbar daran sehen, wie die Zeiwerte der Sonderausstattungen bei Schwacke ermittelt werden).
Der Tiguan liegt momentan im SUV-Trend. Schneidet in den Vergleichstests immer gut ab. Das schafft schon einmal eine hohe Nachfrage, die die Erwartungen/Planungen von VW offenbar übersteigt (sieht man an den Lieferzeiten). Für den Wiederverkaufswert wird damit die Angebotsmenge an Fahrzeugen auf dem Markt entscheidend. Wiederverkauf nach 2 Jahren bringt wahrscheinlich noch einen hohen Restwert, da das Angebot noch knapp ist. Kommen aber die Leasingrückläufer auf den Markt, könnte das Angebot die Nachfrage übersteigen.
Hier kommt dann die richtige Lackierung und vor allem die Ausstattung ins Spiel, um sich Vorteile zu verschaffen. Der Nullausstatter verschwindet in der Masse. Der Standardausstatter geht ebenso preislich unter, steht aber nicht ganz so lange wie ein Nullausstatter. Gut ausgestattete Fahrzeuge haben jedoch gute Verkaufschancen bei noch akzeptablem Preisniveau.
Ich habe schon viele Experimente in dieser Richtung gemacht.
Das beste "Geschäft" ging mit einem SL auf, den ich 13,5 Jahre hatte und mit einem ansehnlichen Wertzuwachs in 2015 verkaufen konnte.
Selbst im Kleinwagenbereich ist so etwas möglich. Ich hatte mich in 2008 für einen knallgelben AUDI A2 für meine Frau entschieden. Der AUDI A2 war als Neuwagen ein Ladenhüter - gekauft wurde für das gleiche Geld lieber ein größerer Golf. Der A2 ist inzwischen schon zuim Kult- und Liebhaberauto geworden. Unser A2 wurde erst in 11/2005 zugelassen, obwohl in 6/2005 produziert, ist ein Sondermodell Color Storm, mit guter Ausstattung (kein Panoramadach, da defektanfällig) und hat jetzt erst die 44.000-km-Marke überschritten. Wir haben ihn seit 10/2008 und werden ihn wahrscheinlich mit nur einem sehr geringen Wertverlust zum damaligen Gebrauchtpreis verkaufen können. Die Nachfrage nach guten A2 mit geringer Laufleistung ist inzwischen hoch. Meine Strategie war: Gegen den Neuwagentrend zu kaufen und das Besondere (Alukarosserie) in den Vordergrund zu stellen. Für einen Kleinwagen ist die Zeitwertentwicklung nicht normal - ein Polo mit gleicher Technik, Ausrüstung und Laufleistung hat ungefähr nur noch den halben Wert des A2. Ob meine "Rechnung" aufgeht, zeigt sich im nächsten Jahr. Dann werden wir den A2 verkaufen, weil wir ihn eigentlich nicht wirklich brauchen. Wenn sich die Lieferzeit mit dem Tiguan verzögern sollte, bin ich aber froh, wenn der A2 noch da ist. Meinen Dienstwagen gebe ich definitiv in der 50. KW zurück.
Jetzt mal losgelöst vom Wiederverkaufsthema. Ich habe meine Betrachtungsweise für unser Alltagsauto geändert. Das hat etwas mit meinem Alter und dem näher rückenden Ruhestand zu tun.
Meinen Tiguan habe ich mit fast allem bestellt, was aus meiner Sicht für mein Wohlbefinden mit dem Auto sinnvoll ist.
Sogar eine Anhängerkupplung habe ich mitbestellt, obwohl ich derzeit keinen Anhänger habe. Wir haben aber vielleicht vor, uns einen Wohnwagen zu Testzwecken zu mieten und wenn das die Art von Urlaub ist, die uns zusagt, sogar einen zu kaufen. Das ist momentan aber nur eine auf den Ruhestand gerichtete Idee.
Ich mache mir keine Gedanken, wie der Wiederverkaufswert nach 6 Jahren oder später sein wird, denn ich möchte einfach Freude am Fahren mit dem Tiguan haben. Dazu muss er so sein, wie ich ihn möchte und nicht wie ein Gebrauchtwageninterressent ihn sich leisten kann.
Beim Motor habe ich mich bewusst für den 150-PS-TDI entschieden, weil er wunderbar zum Charakter des Tiguan passt. Ich würde mit dem Tiguan eher selten schneller als 160 km/h fahren. Daher sind mir die 340 NM Drehmoment bei geringerer Drehzahl wichtiger, als eine hohe Motorleistung.
Vielleicht wird dieser Tiguan aber auch ein Langzeitexperiment im Sinne eines altersgerechten Fahrzeuges (vielleicht des letzten, das ich gekauft habe). Daher sind auch alle Assisstenzsysteme dabei, die das Fahren im Alter sicherer machen.
Das ist nur meine momentane Sichtweise und sicher nicht auf andere übertragbar.
Gruß aus'm Ländle
Ulrich
63 Antworten
Grundsätzlich hast Du recht GTI. Aber es gibt auch Ausnahmen.
Meine Frau hätte alternativ gerne den Q3 gehabt. Mal davon abgesehen das der mittlerweile schon ziemlich angestaubt ist, kommt nächstes Jahr der Q3 II raus. Somit ist der Wertverfall bzw. Probleme beim Wiederverkauf doch schon programmiert.
Zitat:
@GTI7-PP-BP schrieb am 20. Juli 2017 um 20:05:02 Uhr:
Zitat:
@Kitzblitz schrieb am 20. Juli 2017 um 11:24:53 Uhr:
Mit der Frage der Wiederverkaufsmöglichkeiten befasste ich mich bisher grundsätzlich bei jedem Auto, dass ich gekauft habe. Dabei gilt es - abhängig von der geplanten Haltedauer - Trends zu erkennen und deren Nachhaltigkeit richtig zu beurteilen.
Das kann ich nicht so nachvollziehen. Ich kaufe mir doch eine Auto was mir gefällt und nicht nach den eventuellen Bedürfnissen des Nachbesitzers.
Das eine muss das andere ja nicht ausschließen.
Bis jetzt hat mir jedes der von mir gekauften Autos gefallen, denn sonst hätte ich es nicht gekauft.
Ich unterscheide zudem noch zwischen Spaßautos und Alltagsautos. Der Tiguan wäre ein Alltagsauto, das eigentlich nur entspanntes, sicheres Fahren ermöglichen soll. Deshalb reicht mir da auch der 150-PS-TDI vollkommen aus. Meine Frau muss damit auch zurecht kommen, wenn ihr A2 weg kommt. Deshalb fiel meine Wahl auf den Tiguan. Er ist kürzer als unser Passat B8 und mit der Sitzhöhe wird sie auch kein Problem haben. Unserem Alter kommt das sogar entgegen.
Wenn es schneller oder antiquiert sein soll, stehen entsprechende Alternativen in der Garage, solange ich da noch ohne Beschwerden aussteigen kann.
Gruß aus'm Ländle
Ulrich
Zitat:
@Kitzblitz schrieb am 20. Juli 2017 um 18:52:07 Uhr:
Zitat:
@Wohli schrieb am 20. Juli 2017 um 16:02:32 Uhr:
Bei den Preisen für gebrauchte Fahrzeuge ist aber auch auffallend, dass sie SEHR differieren. Für meinen Tiguan 1 TDI 2,0 4 Motion Bj 2009 100 000 km bekam ich ein Händlerangebot von 11000€ von "wir kaufen dein Auto" 9000€ und Feder Privatverkauf in "Willhaben.at" brachte letztlich 13400€(...)
Ein Händler wird immer weniger zahlen können, als ein Privatkäufer. Letztendlich muss er einen Gebrauchtwagen mit Gewährleistung weiter verkaufen, benötigt noch eine Gewinnspanne und muss seine laufenden Kosten für den Gebrauchtwagenhandel abdecken. Wenn man schnell Geld braucht oder seinen Gebrauchtwagen in Zahlung geben muss, damit weniger zu finanzieren ist, sind normale Neu- / Gebrauchtwagenhändler sicher eine Option, für den der es unkompliziert will.
Der Verkauf an privat ist spannend und fast immer mit dem höchsten Erlös verbunden. Man muss nur etwas Zeit haben, denn bis der richtige kommt, können schon ein paar Tage vergehen. Der Richtige kommt natürlich schneller, wenn der Gebrauchtwagen die richtige Ausstattung hat.
(...)
Nach meinem Kenntnisstand müssen doch jetzt auch Privatverkäufe mit der gesetzlichen Gewährleistung weitergegeben werden. Heißt Auto wird gekauft, hat nach 8 Monaten Motor-/ oder Getriebeschaden und der Verkäufer muss dafür aufkommen da er nachweisen muss, dass der Schaden zum Übergabezeitpunkt nicht bestand.
Ich gebe meinen A3 z.B. mit ca. 2.5 Jahren Restgarantie ab. Kein Risiko für den Händler
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Wo nachlesen?
Nehme ja das verbriefte Rückgaberecht in Anspruch. Dazu kommt das der Wagen Minderkilometer, 8fach bereift und noch mit einer originalen Standheizung ausgerüstet wurde. Dazu ist er mit seinen 40tkm in einem 1a Zustand. Habe schon ein gutes Angebot erhalten.
Zitat:
Nach meinem Kenntnisstand müssen doch jetzt auch Privatverkäufe mit der gesetzlichen Gewährleistung weitergegeben werden. Heißt Auto wird gekauft, hat nach 8 Monaten Motor-/ oder Getriebeschaden und der Verkäufer muss dafür aufkommen da er nachweisen muss, dass der Schaden zum Übergabezeitpunkt nicht bestand.
Das ist schlicht falsch. Stichwort Gewährleistungsausschluss.
Zitat:
@Benno119 schrieb am 21. Juli 2017 um 08:00:42 Uhr:
Das ist schlicht falsch. Stichwort Gewährleistungsausschluss.
Da du ja sagst "schlicht" was für mich bedeutet dass es du es für komplett falsch hältst, lies dir mal auf dieser Seite ab der Überschrift "Gewährleistung kann nicht vollständig ausgeschlossen werden" den Text durch.
Da hatten wir wohl beide nicht ganz richtige Informationen.. 😁 Ich, dass ich nicht genau genug war aus falscher Kenntnis und du, dass du meine Aussage für komplett falsch hältst, was ja auch nicht ganz richtig ist.
Er muss also für Sachen aufkommen, die Verursacher für Körper- und Gesundheitsschäden sind. So hab ich das jetzt verstanden.
Lass es. Es geht hier um die Gewährleistung für Sachschäden. Von (Personen-)Folgeschäden war nicht die Rede.
Wenn ich die Seite falsch verstanden habe, dann kläre mich doch auf. Ich habe halt die verlinkte Site gefunden und es so aufgefasst, als auch dass zu der Gewährleistung zählt.
Wenn du es aber besser weißt, dann erkläre es mir und gestehe meinen Fehler gerne ein.
Hier ein Kaufvertrag vom ADAC für Privatverkauf:
@Dome1502:
Die von dir verlinkte Seite beschreibt das Problem schon gut.
Unterscheiden muss man zwischen
- Sachmängelhaftung nach §§ 434 ff. BGB (also den Schäden am Fahrzeug selbst), um die geht es hier, und
- Schadensersatzansprüchen wg. Personenschäden u.a nach § 823 BGB, die von Sachmängeln verusacht wurden. Denkbar, wenn ein Fahrzeugmangel zu einem Unfall führt und dadurch Personen verletzt werden.
Sachmängelhaftung kann man ausschließen, Regressansprüche wg. Personenschäden nicht.
Die von dir verlinkte Seite beschreibt das Problem schon gut.
Unterscheiden muss man zwischen
- Sachmängelhaftung nach §§ 434 ff. BGB (also den Schäden am Fahrzeug selbst), um die geht es hier, und
- Schadensersatzansprüchen wg. Personenschäden u.a nach § 823 BGB, die infolge von Sachmängeln eingetreten sind. Denkbar z.B., wenn ein Fahrzeugmangel zu einem Unfall führt und dadurch Personen verletzt werden.
Sachmängelhaftung kann man ausschließen, Regressansprüche wg. Personenschäden nicht.
Eure Sorgen möchte ich haben... Wobei, nein lieber doch nicht! 😉
Ich kaufe mir ausschließlich die Autos, die mir zum Kaufzeitpunkt gefallen. Das sind fast durchweg reine Herzensentscheidungen. Da hat irgendein Wiederverkauf oder die Wünsche eines Nachbesitzers noch nie eine Rolle gespielt. Es ist mir völlig Latte, ob das Auto in x Jahren doppelt so viel oder gar nichts mehr Wert ist.
Könnte ich dies außerdem voraussagen, würde ich ab sofort auch täglich Lotto spielen. 😉
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 21. Juli 2017 um 11:39:05 Uhr:
Eure Sorgen möchte ich haben... Wobei, nein lieber doch nicht! 😉Ich kaufe mir ausschließlich die Autos, die mir zum Kaufzeitpunkt gefallen. Das sind fast durchweg reine Herzensentscheidungen. Da hat irgendein Wiederverkauf oder die Wünsche eines Nachbesitzers noch nie eine Rolle gespielt. Es ist mir völlig Latte, ob das Auto in x Jahren doppelt so viel oder gar nichts mehr Wert ist.
Könnte ich dies außerdem voraussagen, würde ich ab sofort auch täglich Lotto spielen. 😉
sehe ich genauso, ich kaufe das Auto weil es MIR gefällt und nicht mit dem Hintergedanken "Hauptsache ich mache wenig Verlust beim Wiederverkauf"
wenn es darum geht, dürfte man sich kein Neuwagen zulegen
vg
Stefan