Kaufbetrug!!! Krieg ich n neues auto???
Hallo leute,
vorab erstmal, ich hab mein auto bj.93 318iS Coupe am 31.01.2004 beim Händler gekauft. Der wagen war als unfallfrei angegeben. Als ich und ein paar kumpels den wagen anschauten erwähnte er, das der rechte hintere kotflügel wegen kratzer neu lackiert ist. soweit so gut dachte ich.
Okay jetzt gehts erst los:
Hab heute mein auto zum polierer gefahren und wollte während der dran rumbastelt mit meiner freundin ins kino gehen. Okay wir sind grad so auf dem halben weg zum kino, da kommt aufeinmal die frau von dem lackierer angefahren und sagt, wir sollen einsteigen da was mit meinem auto nicht stimmt! Okay ich erstmal einen riesenschock bekommen, hatte keine ahnung was sein könnte!
Okay, wieder beim polierer angekommen sagt der doch zu mir, das mein ganzes auto komplett neu lackiert wurde und das auch noch extrem stümperhaft!!!
Überall sind fehler im lack!!! Ich gebs ja zu, die sind mir noch nie aufgefallen, bin ja auch noch neu 😉 hier!!! Das komplette auto wurde überall mit fehlern neu lackiert!!! Ebenso ist die komplette motorhaube ausgetauscht worden!!! Die frontschürtze ist um ca. 0,5 cm nach rechts verschoben, sie ist also nicht bündig mit der karosserie!!! Ebenso sind einige unstimmigkeit mit der karosserie aufgefallen!!!
Soweit so gut, ich erstmal total geschockt, meinte der polierer zu mir, wir könnten zu einem kumpel von ihm fahren, der hat einen autohandel.
Okay wir zu dem hin, der hat ihn sich angeschaut und meinte, das dieses auto nicht unter "unfallfrei" geführt werden darf!!! Er sagte zu mir, der händler der mir das auto verkauft hat, MUSS es zurücknehmen, da er das mit der Motorhaube und mit der kompletten Lackierer erwähnen hätte müssen, da dies ja extrem wertmindert ausfällt!!!!
Ich nun stinksauer zu dem händler gefahren, erstmal die ganzen tatsachen an den kopf geknallt von dem händler!! Er bleibt natürlich dabei, das dies kein unfallwagen ist!!
5min später hat dann der shice händler bei dem vorbestizer des autos angerufen und folgendes hat sich herausgestellt:
Der Vorbesitzer hat das auto weil er es mit irgendwelchen rennstreifen verunstaltet hat komplett neu lackieren lasssen und dies absolut anfängerhaft!! Ich bin natürlich stinksauer und werde morgen zum gutachter fahren!!! Der Händler soll seine Dreckskarre zurücknehmen!!!!
Meiner meinung nach muss er es zurücknehmen, ist doch BETRUG !!!!!!
So was sagt ihr jetzt dazu!!! Brauche dringend hilfe dabei!!!
DANKE!!
mfg diamant
22 Antworten
Hi diamant
Willkommen im Club.
Deinen Kaufvertrag kannst du rückgängig machen.
Da der von dir entdeckte Schaden innerhalb der 6 Monatefrist ist, ist der Händler in der Beweislage, sprich er hat das Gutachte das du auf jeden Fall machen solltest zu bezahlen.
Geh mit dem Kaufvertrag hin und verlange dein Geld zurück.
Sollte das nicht gehen, dann geh zum Rechtschutz und dann zum Anwalt.
Mit dem Gutachten und dem Häkchen im Vertrag (unfallfrei) Kann dir nichts passieren.
MfG
Peter
PS: Hast PN
@bmw-teile: also ein händler sollte schon in der lage sein, um sagen zu können ob er da nen u-freien wagen oder nicht an- bzw. verkauft!
MfG BMW-Cruiser
vorallem wenn er ne eigene Werkstatt hat.
Kann sein, das der Händler nun auf seinem Wagen und seinem Geld sitzen bleibt.😁😁
Die Rechtslage ist hier wohl klar.
unfallschaden eingeben und suchen.
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Das hört sich garnicht gut an, ich kenne das nur von Effeckt lacken das man da fehler machen kann also unregel mäßig lackiert wirt..
Darum lackieren die Lacker bei Effekt lacken 4 - 5 Schichten..
Ich hoffe er nimmt dir den wagen ohne große Probleme zurück..
Ja der lack ist echt stümpferhaft augetragen!! Überall sind verschiedene helligkeitsintensitäten!! Und auf der Motorhaube geht er schon ab!!! Zum kotzen ist das!!!
Zitat:
Original geschrieben von bmw-teile
hm hat der Händler den als U.Frei vom Vorbesitzer gekauft ?? --> wenn ja wusste er ja nichts von 😉
Wenn er nichts von Autos versteht soll er auch nicht mit Autos handeln.
wie sollte ich als nächstes vorgehen? Hab vorgehabt, morgen mal zum ADAC zu fahren, damit die mein auto mal durchchecken. wenn der adac dann sagt, unfallfahrzeug, dann wollte ich direkt danach zum gutachter fahren. würdets ihr auch so machen? wieviel kostet so ein gutachten?
@ALL
So wie ich dass sehe hat der Vorbesitzer den Wagen Lackieren lassen wegen den Aufklebern und nicht wegen Unfall. Somit keine Rückgabe möglich, der Wagen ist ja kein Unfaller weil er die Habe hat eventuell gewechselt hat. Und somit ist es KEIN Unfallwagen.
Kleines B.s.p. Habe gerade meine BMW Komplett Lackieren lassen in der gleichen farbe wie ab Werk. Wegen Lackunterschieden wie du sie oben erwähnt hast ( habe Front, Heckspoiler und Schweller nachgerüstet ) und nach dem ersten Lackieren waren auch leichte unterschiede in der Lack helligkeit drin. Konsequenz ( Komplettlackieren ) = kein Unfallschaden und tritzdem neuer Lack :-)
Denke dass du dem Vorbesitzer wenn überhaupt einen Unfallschaden nachweisen mußt. Der händler kann ja behaupten er hat den Wage in gutem Glaube UNFALLFREI angekauft und auch wieder als UNFALLFREI verkauft.
Somit kein BETRUG seitens des Händlers.
Ohne jetzt Panik zu verbreiten, glaube da wirste noch ne Menge Ärger danit haben den Wagen wieder zurück zu geben Sorry.
P.S. Nicht jeder nachlakierte Wagen ist ein Unfallwagen ( auch wenn in deinem Fall sehr schlecht Lackiert wurde. Das hättest du oder deine Kumpels aber bei der besichtigung und Probefahrt sehen müssen
also ich verstehe nicht wo das betrug sein soll?
die karre ist 10 jahre alt,... da kann schon durch den ein oder anderen kleinen rempler an der garagenwand beim reinfahren die stosstange 5mm verschoben sein,... warum auch immer?!?
und der lack: wie gesehen so gekauft, oder? das ist doch nun a) erkennbar und b) legitim!
über die qualität des lacks kann man sicher streiten, aber du kannst a) nicht von nem versteckten mangel reden und b) nicht von einem arglistig verschwiegenen mangel,... du schreibst ja selbst dass sich der händler schlau machen musste,... selbst wenns nicht so ist, weiss ihm das mal nach!
ich bin kein kfz-gutachter und kein anwalt, aber kaufmann,... ich würd mich da erst mal schlau machen bevor ich nen rechtsstreit anzettele, ich seh da ehrlich gesagt keine guten chancen,...
Zitat:
Original geschrieben von joe2010
[BDenke dass du dem Vorbesitzer wenn überhaupt einen Unfallschaden nachweisen mußt. Der händler kann ja behaupten er hat den Wage in gutem Glaube UNFALLFREI angekauft und auch wieder als UNFALLFREI verkauft.P.S. Nicht jeder nachlackierte Wagen ist ein Unfallwagen ( auch wenn in deinem Fall sehr schlecht Lackiert wurde. Das hättest du oder deine Kumpels aber bei der Besichtigung und Probefahrt sehen müssen
1. Händler hat ne Werkstatt und muß den Wagen bei Ankauf kontrollieren.
Hat er dieses versäumt, kann dies nicht zu ungunsten etwaiger Käufer genutzt werden.
2.Karosseriearbeiten ab 1000€ müssen belegt werden, da der Käufer sonst von einem Unfallwagen ausgehen muß. Bei einer reiner Lackaufbesserung oder Hagelschaden sollte dies durch einen Gutachter festgehalten werden.
3.Als Laien ist es für viele Autofahrer nicht notwendig sich mit Autos auszukennen. Deshalb die Hinweispflicht vom Händler.
War am Di. erst beim Anwalt wegen ner gleichen Sache.
MfG
Peter
Sehe ich genau so wie Toaster ...
Hast Du den wagen vorher denn nicht angeschaut ?
Oder nur mal reingesetzt .. boah Leistung ... und gekauft ?
Vor dem kauf von meinem /auch händler/ hab ich 3-5 dinge am lack etc endeckt. Aber das ja normal ..
Und da es sich um keinen Unfallwagen handelt -> schlechte karten.
Die Spaltmaße können auch durch rempler passiert sein. Da kein rahmenschaden -> Kein Unfaller
Mögliche Lösung falls der Händler nicht kulant ist:
Weiter verkaufen .. am besten dreckig und im Dunkeln.
Zitat:
Original geschrieben von rokei
Die Spaltmaße können auch durch rempler passiert sein. Da kein rahmenschaden -> Kein Unfaller
Der Rahmen muß nichts abbekommen, es reicht schon eine Verformung der Karosserie.
Kotflügel eingedrückt, verspachtelt und Lackiert reicht aus um als Unfallwagen deklariert zu werden.
@ diamant
wenn du dir nicht sicher bist, dann geh zu nem Anwalt und zahl die 50€ für ei Beratungsgespräch und nen Brief an den Händler.