Kaufberatung Tiguan 180PS vs Tiguan 150PS TSI
Hallo Zusammen,
ein Freund von mir beabsichtig ein Tiguan zu kaufen.
Er hat sich dabei in diese beiden verguckt:
https://suchen.mobile.de/.../details.html?...
https://suchen.mobile.de/.../details.html?...
Vom Typ her sind beide zu verschieden als das ich ihn helfen könnte.
Sein Fahrprofil ist: ca. 6-9K im Jahr, ruhiger Fahrer (kein Bleifuß)
Welchen der Beiden würdet ihr empfehlen?
Gib es bei den DSG auch solche Probleme wie beim Golf?
Freue mich auf Antwort.
67 Antworten
Das stimmt glaube ich nicht ganz, Garantiebeginn ist die Auslieferung zum Händler, ebenso läuft die Inspektionsuhr auch schon, selbst bei einem Re-Import so erlebt.... bitte korrigiert mich wenn es anders ist.
Dann würde ein Neuwagen der 2Jahre nur beim Händler stand keine Garantie mehr haben.
Das ist definitiv nicht so. 😉
Bei einem Reimport fängt die Garantiezeit an zu laufen mit der Auslieferung vom Ausland zum deutschen Importeur.
Selbst erst kürzlich ein anderes Fahrzeug von einem Importeur gekauft.
Bei einem Importfahrzeug hast du recht, gerade gegoogelt.
Bei einem Deutschen Modell ist es so wie ich es geschrieben habe.
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garssen hat Recht.
Ich habe den Wagen heute gekauft. Von der 5-Jahres-Garantie bleiben mir 3 Jahre und 8 Monate.
Allerdings bekomme ich den Wagen nicht so schnell zugelassen. Habe vom Straßenverkehrsamt einen Termin am 25.05 bekommen. Der Händler konnte das für mich nicht übernehmen, da er weiter weg seinen Sitz hat.
Es ist mir noch was unklar.
Bei einem Reimport beginnt die Garantiezeit an zu laufen mit der Auslieferung vom Ausland zum deutschen Importeur.
Was ist dann mit dem Wartungsintervall?
EZ war ja vor zwei Wochen, da hatte er 10 km auf der Uhr. Er muss nach 2 Jahren oder 30.000 km zur 1. Inspektion.
Ab wann wird da gerechnet? Etwa auch von der Auslieferung vom Ausland zum deutschen Importeur oder ab der EZ?
Das kannst du doch im Servicemenü dir anzeigen lassen. Ab wann da gerechnet wird kannst du dann sehen.
Zitat:
@mailer2007 schrieb am 31. Mai 2021 um 18:23:27 Uhr:
Habs gefunden. Erste Inspektion: noch 29700 km oder 704 Tage. Also zählt es ab EZ.
Die Zählung ab EZ ist nicht plausibel, da der Tiguan doch die Zulassung nicht mitbekommt. Es wird das Datum der Auslieferungsinspektion sein oder eine Eingabe, die der Händler macht. Bei Dir war es vielleicht zufällig am gleichen Tag.
Gruß aus’m Ländle
Ulrich
Ein Reimport bei einem Neuwagen sollte doch immer beim Händler vor Ort zugelassen werden. Bei der EZ macht der Händler vor Ort doch eine Übergabeinspektion und dann läuft die Garantie. Bei der Übergabeinspektion/Auslieferunsinspektion bekommt das Auto die Informationen vom Händler. So sollte es bei einem Neuwagen doch laufen. Das sollte auch für Autos gelten, die z.b. auf Halde standen.
Die Übergabeinspektion/Auslieferung wurde im Dezember 2019 vom tschechischen VW-Händler durchgeführt. So ist das in der Betriebsanleitung abgestempelt. Die 5-Jahres Garantie läuft ab diesem Datum. Dann wurde das Fahrzeug zum deutschen Reimporteur transportiert. Der Reimporteur hatte insgesamt 10 Tiguan in Tschechien bestellt, so seine Aussage.
Vielleicht ist der Wagen so programmiert, dass er erst nach überschreiten einer bestimmten km-Leistung anfängt zu zählen. Der Händler sprach davon, dass alle seine Fahrzeuge beim Verkauf nicht mehr als 15 km auf der Uhr haben würden. Meiner hatte 10 km als ich ihn abgeholt habe. Vielleicht beginnt das Wartungsintervall nach überscheiten der ersten 15 km an zu zählen.
Auf jeden Fall zeigte mir der Bordcomputer:
Zeitpunkt der ersten Inspektion: noch 29700 km oder 704 Tage
704 Tage; 2 x 365 = 730 – 704 = 26 Tage
Vor 26 Tagen hatte ich den Tiguan beim Händler abgeholt und nach Hause gefahren (ca. 45km). Zulassen konnte ich den Wagen erst eine Woche später, da ich vorher keinen Termin beim Amt bekommen hatte.
Also entweder hatte der Händler am Tag der Übergabe an mich etwas aktiviert oder das Fahrzeug hat den Zeitpunkt selbstständig ausgewählt. Nach welchen Kriterien auch immer.
Ich muss mich ja auf das verlassen, was mir das Fahrzeug anzeigt, damit ich den Garantieanspruch nicht verliere. Nicht das ich in 2 Jahren die erste Inspektion machen lasse und mir die Werkstatt mitteilt, dass diese schon im Dezember 2021 (2 Jahre nach der Übergabeinspektion) dran gewesen wäre.