Kaufberatung für einen 5er BMW bitte...
Hallo leute, bin seit jahren ein BMW fan und nun möchte ich wenn es geht da ich jetzt auch meine Finanzen klein wenig im griff hab mit mal nen schönen BMW holen da die Preis beim E60/61 ab 5.ooo €uros anfangen wird mir nix anderes übrig bleiben es Wahrscheinlich über eine Finanzierung das laufen zu lassen sowie ich das bissher festgestellt haben ist über einem Autohaus der zinsasatz deutlich geringer als bei einer Bank (Kreissparkasse: stand heute hatte ich nachgefragt liegt zwischen 7-9 % fands schon heftig)
Habe seit letzte wochen meine Chysler Neon verkauft und jetzt sollte ich in den nächsten tagen mich mal umschauen wenn ich mir Wahrscheinlich einen über die Finanzierung hole dann könnte ich da vielleicht schon um bis die 10 riesen ausgeben hab bei meiner suche den hier mal gefunden http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=241687530&asrc=fa|sr
nachdem ich dieses eine video wo der Tacho zurück gedreht gesehen haben hats mir da schon den Atem gestockt und lege sowieso eigentlich wert auf ein gepflegtes Scheckhaft, ein Diesel würde für mich nicht unbedingt in frage kommen mein Arbeitsplatz liegt ca. 7 km vor mir und da wäre das nicht unbedingt notwendig daher dann ein benziner, was allerdings schmerhaft ist der verbrauch von dem 525i hier im link.
Was meint Ihr müsste ich bissel mehr an geld drauflegen um ein etwas sparsameren 5er zufahren, will halt nicht jedentag sozu sagen in meiner Tasche rein greiffen nur für sprit, öl .ect....
Beste Antwort im Thema
Sorry. mich geht es zwar wirklich nix an.
Aber wenn du schon fürn autokauf eine finanzierung brauchst. Wie willst du dann das auto im falle einer reperatur leisten können. und dann noch 192ps. Du begibst dich in eine kleine schuldenfalle wenn du noch ein problem auto erwischt.
49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Fili
viel Spaß beim schauen
Ich liebe solche Auktionen, selbst wenn man bereits beim Lesen Augenkrebs bekommt... 😁
Zitat:
"Sollte Sie den Vertraglichen Pflichten nicht nachkommen wird ein Strafanzeige bei der Polizei gegen Sie gestellt, sowie der Vorfall einem Juristen und der Rechtschutzversicherung weitergegeben.
Also Achtung ADVO-CARD ist vorhanden!"
* * * * *
Wow..., ne Advo-Card. Hat er schon recht, die eitert schlecht aus dem Auge, wenn man sie einem hinterher wirft. Aber muss man denjenigen gleich noch vorwarnen...? Und was, wenn derjenige gar nicht kommt? Schickt der die dann mit der Post und sie hüpft in körperverletzender Absicht aus dem Umschlag? 🙂
Na ja, und in wie weit es die Polizei interessiert, ob jemand seinen vertraglichen Pflichten nachkommt, steht außer Frage. Ablage P - wie Papiertonne, nur ganz sicher keine Strafanzeige... 😁 😁 😁
Aber noch besser sind die Anzeigen mit 30 Zeilen Rechtshinweise nach neuem EU-Recht. Hab noch kein deutsches EU-Recht-BGB gefunden.
naja lieber NeoNeo,
man sollte nicht vergessen das man hier keine Brötchen erwirrt sonder einen Gebrauchtwagen.
Da es leider viele Spaßbieter gibt muss man zu solchen Mitteln greifen den die Angebotsgebühren belaufen sich da nicht mehr ab 0.- Euro.
Wenn der Höchstbietende nicht abnimmt und sich einen Dreck darum schert, kann man serwohl Anzeige erstatten bzw. verklagen. Da gibt es einige Fälle! Ich kenne mich aus lieber NeoNeo.
Und Augenkrebs bekommen meist die, die schreiben bevor Sie denken.
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Ich liebe solche Auktionen, selbst wenn man bereits beim Lesen Augenkrebs bekommt... 😁Zitat:
Original geschrieben von Fili
viel Spaß beim schauenZitat:
"Sollte Sie den Vertraglichen Pflichten nicht nachkommen wird ein Strafanzeige bei der Polizei gegen Sie gestellt, sowie der Vorfall einem Juristen und der Rechtschutzversicherung weitergegeben.
Also Achtung ADVO-CARD ist vorhanden!"
* * * * *
Wow..., ne Advo-Card. Hat er schon recht, die eitert schlecht aus dem Auge, wenn man sie einem hinterher wirft. Aber muss man denjenigen gleich noch vorwarnen...? Und was, wenn derjenige gar nicht kommt? Schickt der die dann mit der Post und sie hüpft in körperverletzender Absicht aus dem Umschlag? 🙂
Na ja, und in wie weit es die Polizei interessiert, ob jemand seinen vertraglichen Pflichten nachkommt, steht außer Frage. Ablage P - wie Papiertonne, nur ganz sicher keine Strafanzeige... 😁 😁 😁
Aber noch besser sind die Anzeigen mit 30 Zeilen Rechtshinweise nach neuem EU-Recht. Hab noch kein deutsches EU-Recht-BGB gefunden.
Zitat:
Original geschrieben von Fili
naja lieber NeoNeo,man sollte nicht vergessen das man hier keine Brötchen erwirrt sonder einen Gebrauchtwagen.
Da es leider viele Spaßbieter gibt muss man zu solchen Mitteln greifen den die Angebotsgebühren belaufen sich da nicht mehr ab 0.- Euro.
Wenn der Höchstbietende nicht abnimmt und sich einen Dreck darum schert, kann man serwohl Anzeige erstatten bzw. verklagen. Da gibt es einige Fälle! Ich kenne mich aus lieber NeoNeo.
Und Augenkrebs bekommen meist die, die schreiben bevor Sie denken.
Sorry wenn ich Dir da widersprechen muss, denn es ist schlicht und einfach so nicht ganz richtig... Nicht böse sein oder gar persönlich nehmen, aber leider kennst Dich nicht ganz so gut aus wie Du meinst... 🙂
Im Grunde hast natürlich recht, die Spaßbieter sind oft ein Problem und dieses lässt sich am ehesten durch eine entsprechende Klausel im Auktionstext eindämmen. Ob dann am Ende was zu holen ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt... Aber egal, nur mal als Denkansatz:
1. Die Angebotsgebühren bei Ebay für gebrauchte Kfz liegen nach wie vor bei 0 Euro, es sei denn man bucht gewisse Sonderoptionen wie Mindestpreis und dergleichen hinzu.
2. Die Verkaufsgebühren sind zwar recht happig, aber begrenzt. Nur bekommt man die bei Nichtabnahme des Fahrzeuges in jedem Fall von Ebay erstattet, ob der nichtabnehmende Käufer dem letztlich noch zustimmt oder nicht.
3. Es gibt natürlich die Möglichkeit im Verkaufstext eine Schadenersatzklausel einzubeziehen. Diese beläuft sich bei Nichtabnahme in der Regel auf 25 bis 30% des Auktionswertes zuzüglich eventuell anfallender Rechtsvertretungskosten. Das schreckt Spaßbieter dann doch oft ab. Hier wäre dann die von Dir genannte Option des Verklagens durchaus gegeben.
4. Nicht immer ist eine Nichtabnahme aber unberechtigt. Zum Beispiel wenn das Fahrzeug Mängel aufweist, die nicht im Auktionstext standen. Und das ist dann doch seeeehr subjektiv zu betrachten. Ohne Zeugen wird das dann für alle beteiligten seeeehr schwierig.
Im Regelfall würde die Klage ohne ernstzunehmende Zeugen ein Schuss in den Ofen werden - trotz Gewährleistungsausschluss. Der Eigentumsübergang findet nämlich erst nach Bezahlung und Übergabe des Fahrzeuges statt. Bis dahin bleibt es nur ein Kaufvertrag, der nicht erfüllt wird.
Also grundsätzlich immer - ob bei Kauf oder Verkauf - am besten einen unabhängighen Zeugen mitschleifen...
5. Eine Anzeige bei der Polizei ist nicht nur sinnlos, sondern auch ausgesprochen sinnfrei. Unter Umständen sogar ein teures Späßle. Warum? Es gibt keinen Straftatbestand hinsichtlich der Nichterfüllung eines Kaufvertrages. Wegen Betrug? Sehr fein, das Ding wird eingestellt und es erfolgt seitens der Staatsanwaltschaft ein gegenläufiges Verfahren wegen falscher Verdächtigung. Fazit? In der Regel ein Strafbefehl ohne Verhandlung für den allzu eifrigen Anzeiger... 😁
Also nochmal. Sowas ist prinzipiell kein Fall für die Polizei, sondern eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Alternativ möglich wäre hier wenn dann ein Antrag auf Prüfung eines eventuell strafrechtlich relevanten Sachverhaltes direkt bei der Staatsanwaltschaft. Sollte sich dein Avatar auf deinen beruflichen Background beziehen, solltest Du das aber wissen... 🙂
6. Aber Achtung, ein Weiterverkauf an den Zweithöchstbietenden, eine Option bei Ebay, setzt den Schadenersatzanspruch weitestgehend außer Kraft, da zum einen nur ein geringerer Schaden enstanden ist und der Zweithöchstbietende zum Höchstbietenden wurde. In dem Fall kann nur noch der Differenzbetrag von wenigen Euro abverlangt werden.
7. Auch kann es sein, dass der Nichtabnehmer den Spieß einfach umdreht. War das Fahrzeug nämlich aus berechtigten (behaupteten) Gründen nicht abnehmbar und er hat ein vergleichbares Fahrzeug zu einem höheren Preis erworben, so bestehen für ihn unter Umständen Schadenersatzansprüche aus dem sich daraus ergebenden Differenzbetrag. Vor Gericht aber auch nicht soooo einfach durchzusetzen.
* * * * *
Also etwas Vorsicht mit dem "Ich kenne mich aus lieber NeoNeo." 😁 😁 😁
* * * * *
Das Thema Augenkrebs hinsichtlich 30-zeiliger Rechtsbelehrung bezog sich übrigens in erster Linie auf Auktionen in anhaltender Großschrift und jene, die sich auf neues EU-Recht beziehen, welches es in der Form gar nicht gibt. Also meist 30 Zeilen sinnloses Geschreibsel... 😛
Aber eigentlich ging es hier ja nur um eine Kaufberatung... 😉
Die verlinkte Anzeige war halt mehr als laienhaft und das Geschriebene ziemlich hohl und müßig. Von daher, alles in Butter.
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