Kaufberatung E90? Vor oder Nachfacelift mit etwa 16.000 EUR?

BMW 3er

Hallo Zusammen,

Ich möchte mir in den nächsten Tagen gerne einen 3er BMW des Typs E90 zulegen. Mein aktuelles Auto ist ein Benziner, berufsbedingt muss ich aber 500km von meinem sozialen Umfeld wegziehen und werde dementsprechend oft pendeln ... darum fiel die Wahl auf einen Diesel und persönlich finde ich den 3er BMW sehr ansprechend.

Zunächsteinmal zu meinen finanziellen Verhältnissen die leider die "freie Auswahl" sehr begrenzen.

Ich habe aktuell 8.000 Euro auf der Bank zur freien Verfügung,
zudem habe ich einen BMW 116i aus dem Jahr 2005 welchen ich in den nächsten Tagen verkaufen würde ... ich erhoffe mir einen Erlös von ca. 8.000 EUR. Zusammen hätte ich 16.000 Euro zur freien Verfügung.

Jetzt habe ich mal bei mobile nach E90ern geschaut und auch einige 316d Facelift für knapp unter 16.000 EUR gefunden, doch ist die Auswahl in der Preiskategorie eher gering.

Besser sieht es bei den Vorfaceliftmodellen aus ... Dort sind die Preise bei ca. 14000-16000 Euro üblich.

Bevor ich aber eine überstürzte Entscheidung treffe würde ich gerne mal eure Meinungen dazu hören.
Würdet ihr euch für 16k einen der wenigen günstigen E90 FL zulegen, oder lieber einen besser ausgestatteten E90 Vor-FL? Ausserdem ... gibt es andere Dinge auf die ich beim Kauf unbedingt achten sollte?

Ich danke euch für eure Zeit und hoffe dass wir zusammen eine Entscheidung treffen können.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner



Also ich werde mit Sicherheit 2 mal im Monat pendeln ... d.h. inkl. Hin- und Rückfahrt würde alleine das Pendeln mit 2000 km pro Monat zu buche schlagen. Ich rechne mit einer Laufleistung von insgesamt 30.000 im Jahr. Das wären 210.000 km in 7 Jahren ... vielleicht sollte ich mir einen suchen, der noch nicht so viel auf der Uhr hat.

Wie würdest du das denn einschätzen ... meinst du ein E90 wäre mit meinem engen Budget überhaupt realisierbar?

Bei aller Liebe zu BMW, unter Deinen Rahmenbedingungen ......

Ich sag hier nichts weiter.

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Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner


So Freunde,

ich habe jetzt ein BMW 318d bestellt:
- Farbe: Bluewater Metallic 😎
- 90.000 km
- EZ 2010
- Preis: 16.000 Tacken (nach Umsatzsteuervoranmeldung zahle ich nur 12.000)
- HU / AU / Inspektion neu

Ich darf das Auto in ca. 2 Wochen abholen.
Kann es schon kaum erwarten euch dann detailliert zu berichten, und euch Fotos vom schönen Bluewater Metallic zu präsentieren :-)

Was'n das für ne Rechnung? (hätte auch von exxi4k kommen können)

Um von 12.000 netto auf 16.000 brutto zu kommen, müsste die Mehrwertsteuer bereits bei 33% liegen.

Wohnst Du vielleicht in Dk und zahlst Luxussteuer?😁

Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier


Was'n das für ne Rechnung?

Um von 12.000 netto auf 16.000 brutto zu kommen, müsste die Mehrwertsteuer bereits bei 33% liegen.

Wohnst Du vielleicht in Dk und zahlst Luxussteuer?😁

Musst es ja auch andersherum rechnen.

Du zahlst 16000 und bekommst 19% wieder.

16000*19%=3040 EUR

ps: Ja okay dann zahle ich eben 13.000 effektiv, aber es ist immernoch günstig (hoffe ich). Hab sowieso schon unterschrieben und kann da nicht mehr raus ... und da bin ich auch froh drüber - würd sonst nur noch verrückt werden.

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner



Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier


Was'n das für ne Rechnung?

Um von 12.000 netto auf 16.000 brutto zu kommen, müsste die Mehrwertsteuer bereits bei 33% liegen.

Wohnst Du vielleicht in Dk und zahlst Luxussteuer?😁

Musst es ja auch andersherum rechnen.
Du zahlst 16000 und bekommst 19% wieder.

16000*19%=3040 EUR

Noch größerer Unfug. in 16.000 Brutto sind gerade mal ca 2.555 an Mehrwertsteuer drín.

Welches Gewerbe treibst Du denn bei diesen "Rechenkünsten" ?

Ich glaube fast, .... lieber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier


Noch größerer Unfug. in 16.000 Brutto sind gerade mal ca 2.555 an Mehrwertsteuer drín.

Welches Gewerbe treibst Du denn bei diesen "Rechsnkünsten" ?

In 16.000 Brutto sind doch 3040 EUR MwSt drin, oder täuschen mich jetzt völlig meine Sinne? :eck:

Ich habe einen Buchverlag 😁 *duck* (und nebenberuflich wie man am Nick erkennen kann Schreiner)

Aber die 3040 sollten doch passen, wir haben 19% und nicht 16% MwSt. mittlerweile.

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Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner



Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier


Noch größerer Unfug. in 16.000 Brutto sind gerade mal ca 2.555 an Mehrwertsteuer drín.

Welches Gewerbe treibst Du denn bei diesen "Rechsnkünsten" ?

In 16.000 Brutto sind doch 3040 EUR MwSt drin, oder täuschen mich jetzt völlig meine Sinne? :eck:

Ich habe einen Buchverlag 😁 *duck* (und nebenberuflich wie man am Nick erkennen kann Schreiner)

Aber die 3040 sollten doch passen, wir haben 19% und nicht 16% MwSt. mittlerweile.

hör besser auf zu schwatzen, das sind ja schon "griechische Rechnereien"

😠😠

Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier



hör besser auf zu schwatzen, das sind ja schon "griechische Rechnereien"
😠😠

Ich muss mich bei dir entschuldigen :-) Habe 16000 mal in einen Brutto-Netto Rechner eingetippt. Ach du Schande ... du hast natürlich völlig recht. Wieso auch immer 😕

Muss gleich mal die "Bücher" prüfen.

Edit:
*** WAAAAH! Ach du SCHRECK: Ich habe einmal 3000 Euro zuviel ans Finanzamt abgeführt. ***

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner



Zitat:

Original geschrieben von dcb_dreier



hör besser auf zu schwatzen, das sind ja schon "griechische Rechnereien"
😠😠
Ich muss mich bei dir entschuldigen :-) Habe 16000 mal in einen Brutto-Netto Rechner eingetippt. Ach du Schande ... du hast natürlich völlig recht. Wieso auch immer 😕

Muss gleich mal die "Bücher" prüfen.

Edit:
*** WAAAAH! Ach du SCHRECK: Ich habe einmal 3000 Euro zuviel ans Finanzamt abgeführt. ***

Der Fuchs ist schlau und stellt sich dumm, bei ..... ist es anders ...

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner


Ihr werdet mich Ohrfeigen aber ich bin mir des Risikos durchaus bewusst: Gekauft von einer Autovermietung, mit Ausgewiesener MwSt daher bekomme ich 19% vom Finanzamt wieder.

Meine Güte, hier sind Rechenkünstler am Werk... ;-)

Wurde schon richtig geschrieben: 16.000 Euro : 119 x 19

= 2554,62 Euro

Du bist also Unternehmer? Hab ich wohl in den Beiträgen zuvor überlesen, sonst wäre mein Rat ein gänzlich anderer gewesen.

Im Zuge der 1% Regelung (ein Fahrtenbuch wirst Du wohl kaum führen) bringt das eine zu versteuernde Gewinnerhöhung von etwa 4560 Euro plus abzuführender Umsatzsteuer von 693 Euro pro Jahr. Hinzu kommt die 0,03% Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die bei deinen geplanten Kilometern nochmal so richtig gut zu Buche schlägt.

@NeoNeo:

Da die Gewerbliche Nutzung weit über 50% (Ich schätze 80%) liegen wird (Hauptsächlich Fahrten zwischen Betriebsstätte und Zuhause wo zwischen blöderweise 500 km liegen), habe ich mich entschlossen ein Fahrtenbuch zu führen, da man so am günstigsten wegkommt.

Stimmt es, dass beim Fahrtenbuch ich quasi zunächst die gesamten MwST vom Finanzamt zurückerstattet bekomme, aber jede private Fahrt quasi über die Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt abführen muss? Und was genau führe ich dann ab (Prozentualen Anteil vom Kaufpreis, oder nur die Kosten der Fahrt)?

Oder komme ich günstiger weg, wenn ich das Fahrzeug dann privat von meinem eigenen Unternehmen (bei dem ich lediglich Geschäftsführer/Gesellschafter bin) zu einem geringeren Preis aufkaufe und dann nur noch die 30 Cent pauschale ansetze?

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner


@NeoNeo:

Da die Gewerbliche Nutzung weit über 50% (Ich schätze 80%) liegen wird (Hauptsächlich Fahrten zwischen Betriebsstätte und Zuhause wo zwischen blöderweise 500 km liegen), habe ich mich entschlossen ein Fahrtenbuch zu führen, da man so am günstigsten wegkommt.

Stimmt es, dass beim Fahrtenbuch ich quasi zunächst die gesamten MwST vom Finanzamt zurückerstattet bekomme, aber jede private Fahrt quasi über die Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt abführen muss? Und was genau führe ich dann ab (Prozentualen Anteil vom Kaufpreis, oder nur die Kosten der Fahrt)?

Also zwischen Arbeitsstätte und zuhause ist Privatfahrt.

Gerechnet wird entweder mit der 30 cent pauschale. 

Oder nach VOllkostenrechung., 

Allso summe aller Kosten, anteil Firma, anteil Privat, dann auf den Privatanteil die UST.

Googel mal bishen, da kannst alles in ruhe nachlesen.

gretz

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner


@NeoNeo:

Da die Gewerbliche Nutzung weit über 50% (Ich schätze 80%) liegen wird (Hauptsächlich Fahrten zwischen Betriebsstätte und Zuhause wo zwischen blöderweise 500 km liegen), habe ich mich entschlossen ein Fahrtenbuch zu führen, da man so am günstigsten wegkommt.

Stimmt es, dass beim Fahrtenbuch ich quasi zunächst die gesamten MwST vom Finanzamt zurückerstattet bekomme, aber jede private Fahrt quasi über die Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt abführen muss? Und was genau führe ich dann ab (Prozentualen Anteil vom Kaufpreis, oder nur die Kosten der Fahrt)?

Okay, mit Fahrtenbuch könnte sich das Ganze weitestgehend relativieren. Kommt natürlich auf die Gesamtbetrachtung (Umsätze / Betriebsausgaben) an. Erstmal im Wesentlichen. Nehme mal an, dass Du Dein Gewerbe schon etwas länger hast und somit auch die entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen abgibst (monatlich - vierteljährlich oder jährlich). Beim Kauf des Fahrzeuges bekommst Du grundsätzlich erstmal die komplette Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Elektronische Meldung machen, dann kommt zunächst eine blöde Frage vom Amt, weil die Umsatzsteuermeldung ungewöhnlich hoch ausfällt, dann schickst Du eine Kopie des Zahlungsnachweises mit einer Kopie der Voranmeldung nochmal per Fax oder Post nach. Thema gegessen... :-)

Interessant wird das Ganze erst zum Jahresende, wenn Du deinen Jahresabschluss machst. Du musst Dich im Grunde auch erst dann entscheiden, ob Du die 1% Regelung in Anspruch nimmst oder dein geführten Fahrtenbuch als Grundlage hernimmst. Vorher interessiert das erstmal keinen. Machst ja in deiner Vorsteueranmeldung auch regelmäßig die Steuer der Betriebskosten (Reparaturen, Benzin) geltend.

Abschreibung:

Anschaffungskosten Netto = 13.445 Euro
Nutzungsdauer maximal = 4 Jahre
Abschreibungsart = Linear
Sonderabschreibung = Keine

Abschreibung im 1. Jahr = 2801 Euro
Abschreibung im 2. Jahr = 3361 Euro
Abschreibung im 3. Jahr = 3361 Euro
Abschreibung im 4. Jahr = 3361 Euro
Abschreibung im 5. Jahr = 561 Euro

Hier mal zwei Beispielrechnungen - hier 1% Regelung:

Hab jetzt die Bruttoneupreise von BMW nicht im Kopf, also steinigt mich nicht. Nehme jetzt einfach mal 35.000 Euro als Basispreis.

Bruttolistenneupreis = 35.000 Euro
Nutzungsdauer 2012 = 10 Monate

1% vom BLNP = 350 Euro x 10 Monate = 3500 Euro

Davon 20% ohne umsatzsteuerbelastete Kosten = 700 Euro
Davon 80% mit umsatzsteuerbelasteten Kosten = 2800 Euro
19% Umsatzsteuer auf 2800 Euro = 532 Euro

Gesamt = 4032 Euro

Zuzüglich Kosten für Fahrten zwischen Wohnungs- und Arbeitsstätte. Leider lassen sich diese gerade nicht so wirklich ermitteln, da ich dafür die Kilometerdaten und Häufigkeit bräuchte. Allerdings werden in dem Fall die für Arbeitnehmer geltenden Pauschalen im Zuge der Werbungskosten gegengerechnet (0,30 Euro pro Kilometer einfach).

Gewinnerhöhung zum Jahresabschluss = 699 Euro (wegen Abzug Afa)
Mehr zu zahlende Umsatzsteuer = 532 Euro

Zum Thema Fahrtenbuchmethode

Hier müsste man jetzt die Laufleistungen genauer wissen. Nehmen wir mal an, deine privat gefahrenen Kilometer betragen 20% der Gesamtfahrleistung (meist sind es aber doch mehr), so sind eben jene 20% der Kosten am Jahresende wieder gewinnerhöhend zuzuführen.

Beispiel:

Versicherung = 800 Euro
Kraftfahrzeugsteuer = 220 Euro
Reparaturen = 2500 Euro Netto
Betriebskosten = 3500 Euro Netto

In dem Fall wären 20% aus Versicherung und Steuer (da nicht vorsteuerbelastet), also 204 Euro gewinnerhöhend ohne Steuer zu verbuchen und 1200 Euro plus 228 Euro Umsatzsteuer (aus steuerbelasteten Kosten) zu berücksichtigen.

Eine Gegenrechnung aus Kosten und Abschreibung ergibt hier natürlich ganz klar das bessere Bild, auch weil keine zusätzlichen Berechnungen für die Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte vorgenommen werden. Im Gegenzug können aber die für Arbeitnehmer geltenden Pauschalen auch nicht in Abzug gebracht werden.

Also Fahrtenbuch empfehle ich Dir dann, wenn der private Anteil an gefahrenen Kilometern wirklich recht niedrig ist. 20 bis 30% rechnen sich da meist noch ganz gut. Bei der 1% Regelung wird grundsätzlich vom Brottolistenneupreis des Fahrzeuges ausgegangen, was mitunter extrem teuer kommen kann.

Positivbeispiel:

Mega alter Porsche. Wert heute 50.000 Euro, Kaufpreis damals 12.000 DM. Die 1% Methode berechnet sich hier nach einem Kurs von etwa 6000 Euro (vereinfacht) Bruttolistenneupreis.

Negativbeispiel:

Alte S-Klasse. Wert heute 8000 Euro. Kaufpreis damals 70.000 Euro. Die 1% Methode berechnet sich natürlich sehr sehr sehr ungünstig. Nämlich auf die 70.000 Euro Neupreis. Leider ein Fehler, den viele Existenzgründer wieder und wieder machen...

Hauptentscheidungsgrund ist und bleibt der Anteil der privaten und gewerblichen Nutzung. Viele denke halt - supi, hab ein Geschäft und kann alle Kosten absetzen... Pustekuchen. Die sachgerechte Schätzungsmethode wurde zwischenzeitlich abgeschafft, also bleibt nur 1% Regelung oder Fahrtenbuch. Wenn dann der Privatanteil bei gut 70 oder gar 80% liegt, fällt Fahrtenbuch schon mal komplett weg. Die 1% Methode plus Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte in Abzug mit Afa und Kilometerpauschalen wird sich da in jedem Fall eher rechnen - je nach Bruttolistenneupreis des Fahrzeuges.

Kleine Ergänzung...

Die sachgerechte Schätzung wurde zwar nicht abgeschafft im eigentlichen Sinne, wird aber auf Grund der Anweisungen des BMF nicht mehr von den Finanzämtern anerkannt.

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc



Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner


@NeoNeo:

Da die Gewerbliche Nutzung weit über 50% (Ich schätze 80%) liegen wird (Hauptsächlich Fahrten zwischen Betriebsstätte und Zuhause wo zwischen blöderweise 500 km liegen), habe ich mich entschlossen ein Fahrtenbuch zu führen, da man so am günstigsten wegkommt.

Stimmt es, dass beim Fahrtenbuch ich quasi zunächst die gesamten MwST vom Finanzamt zurückerstattet bekomme, aber jede private Fahrt quasi über die Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt abführen muss? Und was genau führe ich dann ab (Prozentualen Anteil vom Kaufpreis, oder nur die Kosten der Fahrt)?

Also zwischen Arbeitsstätte und zuhause ist Privatfahrt.
Gerechnet wird entweder mit der 30 cent pauschale. 
Oder nach VOllkostenrechung., 
Allso summe aller Kosten, anteil Firma, anteil Privat, dann auf den Privatanteil die UST.

Googel mal bishen, da kannst alles in ruhe nachlesen.

gretz

Das sieht nach einem "

selbsternannten

Neuunternehmer" aus, der noch nie eine eigene Steuererklärung, geschweige denn Umsatzsteuererklärung angefertigt hat!

Ich zitiere den TE sinngemäß " habe einen Brutto-Lohn von 3200 €":

Gut und ernst gemeinter Rat:
Brich die Diskussion zu Steuerfragen innerhalb des BMW-Forums hier ab, bevor der Eine oder die Andere selbst bricht und such Dir entweder Steuerlektüre oder einen Steuerverrater.

Zitat:

Original geschrieben von RainerSchreiner


Danke euch allen für die Hilfe!
Die Idee mit der Restfinanzierung klingt gut ...
Werde mal zur BMW Niederlassung fahren und mir Autos bis 22.000 EUR anschauen ... würde dann bis max. 6.000 EUR über die BMW Bank finanzieren.

Ich hoffe nur das geht so ohne Probleme ... meine Bezüge sind nicht gerade die höchsten :-( Habe nur 3.200 Brutto Lohn, ich hoffe die BMW Bank stellt sich nicht quer ....

Ich habe allerdings mein letztes Auto ebenfalls erfolgreich über die BMW Bank finanziert ... gibt es eigentlich einen "Bestandskundenbonus"? 😁

nur 3200 ^^^^ aha. wenn du dann keinen 6000 Öcken kredit bekommst, dann würde in D kein Mensch ne Eigentumsfinanzierungdurchbekommen 🙂

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