Kaufberatung A6 2.7 TDI
http://www.autoscout24.at/Details.aspx?id=241511512&asrc=st
Hallo Leute!
Hab das Auto gestern gefunden und wollte euch mal fragen was ihr dazu sagen könntet...
Der Händler ist ca 200 km entfernt von mir, daher ist es schlecht ihn einfach mal beobachten zu fahren...
Angeblich sollte er eine diagnose gemacht haben und dabei sind ihn keine fehler unterlaufen sagt er...
kann man bei der Diagnose feststellen ob die Injektoren auch probleme machen oder gibts da ein spezielles diagnosegerät dafür?
Auf was sollte ich besonders achten beim kauf, da das auto auch eine luftfederung hat und automatik weiss jetzt nicht ob das jetzt ein tip- oder multitronic ist, wie kann man das unterscheiden? hab mir bis jetzt gedacht dass es nur tiptronic gibt die schaltwippen haben...
würde mich echt freuen wenn ihr mir mind. einen tipp geben würdet!
Danke im voraus
MfG alisss-1
http://www.autoscout24.at/Details.aspx?id=241511512&asrc=st
Beste Antwort im Thema
für den Preis und dann noch in bella Austria, kann man eigentlich nicht viel falsch machen.
Wenn möglich Fahrzeughistorie besorgen.
Gruß Wolfgang
45 Antworten
Hi,
Hätte jetzt behauptet den spoiler gab es erst ab facelift.
Und die einstiegsleisten sieht man doch gar nicht richtig auf den Bildern.
Gruß Daniel
Würde ich auch sagen...
Zitat:
Original geschrieben von winnetou78
Hi,Hätte jetzt behauptet den spoiler gab es erst ab facelift.
Und die einstiegsleisten sieht man doch gar nicht richtig auf den Bildern.Gruß Daniel
In der Preisliste von 2005 ist kein Spoiler im S-Line-Exterieurpaket. In der Preisliste vom MJ 2008 ist er drin. beides VFL. 😉 Frage beantwortet.
Wenn du Garantie bekommst, dann gilt die im Rahmen ihrer Garantiebedingungen und du kannst Garantiefälle abwickeln lassen wo du willst.
Gewährleistung:
- gilt bei Gebrauchtwagenverkauf von Händler an Privat 2 Jahre, verkürzbar auf 1 Jahr
- eine Verkürzung muss wirksam schriftlich festgehalten werden, "gekauft wie gesehen" reicht da nicht!
- ist im Prinzip die Sachmangelhaftung für den Zustand des Autos bei Übergabe
- nach einem halben Jahr musst du dem Händler nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war
- Bsp: Ein Ölwannenplatzer nach 3 Monaten ist erstmal kein Gewährleistungsfall. Sollte aber bei Übergabe ein Sprung in der Ölwanne und dieser bei Übergabe nicht bekannt gewesen sein, dann wäre es ein Gewährleistungfall und der Händler müßte das Gegenteil beweisen. Platzt die Ölwanne aber erst nach 7 Monaten, musst du dem Händler nachweisen, dass der Sprung bei Übergabe existiert hatte.
- besonders wichtig: Gewährleistung gibt der Händler. Er legt fest, wie der Mangel behoben werden kann und ist für die Behebung verantwortlich. Dazu hat er rechtlich drei Versuche. Diese müssen ihm auch eingeräumt werden! Wenn der Händler also 200kmm weg ist, musst du eben theoretisch trotzdem dem Händler die Möglichkeit zum Nachbessern geben!
- Nebenabsprachen sind möglich. Bspw. eine Partnerwerkstatt in der Nähe oder so. Das muss aber der Händler erlauben!
- abgesehen davon könnten evtl. Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden bei langen Anfahrten oder Nutzungsausfall. Dazu kann ich aber nichts sagen. Das wissen andere sicher besser.
Wenn er aber nach ÖNORM Kaufvertrag Klasse 3, wenn nicht 4 verkauft hast du keine Chancen bei spätere Reklamationen.
Wenn du den Wagen in Österreich kaufst, sollte jemand mit österreichischen Regularien antworten. Meine bezogen sich auf deutsche Kaufverträge.
Hab gestern telefoniert und er meinte ich hätte 6 Monate Gewährleistung auf Motor und Getriebe....
Aber ich bekomme auf keinen fall eine Garantie.... Auch nicht mit draufzahlung....
also die Agregate wie Turbo, Pumpen, Injetoren, Lüfter, Klappen, Fahrwerk, Elektronik usw. werden von der Gewährleistung ausgeschlossen und eine Garantie gibt es auch nicht. Ich weiß ja nicht was in Österreich so üblich ist aber ich würde die Finger davon lassen...
Wenn du die Garantie unbedingt willst, kannt du die doch auch selber kaufen, oder? Sowas kosten so 300 bis 800€ im Jahr. Es kommt auf auf das Alter des Fahrzeuges an, ob es möglich ist.
Das Gewährleistungsrecht ist keine EU-weite Sache? Die Österreicher dürfen das echt auf ein halbes Jahr runterschrauben?
Will der Verkäufer das Auto überhaupt verkaufen?
@Atomickeins: Wieso sollten solche Sachen von der Gewährleistung ausgeschlossen sein? Wenn etwas davon bei Übergabe des Fahrzeugs unbekannterweise defekt ist oder einen anderen Mangel hat, dann fällt es sicher unter die Gewährleistung.
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Wenn du die Garantie unbedingt willst, kannt du die doch auch selber kaufen, oder? Sowas kosten so 300 bis 800€ im Jahr. Es kommt auf auf das Alter des Fahrzeuges an, ob es möglich ist.Das Gewährleistungsrecht ist keine EU-weite Sache? Die Österreicher dürfen das echt auf ein halbes Jahr runterschrauben?
Will der Verkäufer das Auto überhaupt verkaufen?
@Atomickeins: Wieso sollten solche Sachen von der Gewährleistung ausgeschlossen sein? Wenn etwas davon bei Übergabe des Fahrzeugs unbekannterweise defekt ist oder einen anderen Mangel hat, dann fällt es sicher unter die Gewährleistung.
Gewährleistung in Österreich ist gleich wie in Deutschland.
Jedoch hängt es von die Vereinbarun im Kaufvertrag ab.
In diesem Fall wird der Verkäufer das Fahrzeug auf Grund KM/Baujahr als Kategorie 3 oder 4 einstufen womit der Käufer später keinerlei Möglichkeit hat etwas beanzustanden. Weil jeder Richter sagen würde, Sie haben doch gewusst das das Fahrzeug mechanischer mängel sowie Beulen usw. hat.
Gebrauchtwagengarantie habe ich für meins damals machen lassen, Fahrzeug darf nicht älter als 8Jahre und mehr als 180tkm haben! Und muss lückenlos Wartungsfrei sein.
Zitat:
Original geschrieben von hasan_2007
Gewährleistung in Österreich ist gleich wie in Deutschland.
Jedoch hängt es von die Vereinbarun im Kaufvertrag ab.
In diesem Fall wird der Verkäufer das Fahrzeug auf Grund KM/Baujahr als Kategorie 3 oder 4 einstufen womit der Käufer später keinerlei Möglichkeit hat etwas beanzustanden. Weil jeder Richter sagen würde, Sie haben doch gewusst das das Fahrzeug mechanischer mängel sowie Beulen usw. hat.
Das gibt es in Dtl. nicht. Die Gewährleistung lässt sich hier nicht derart aushebeln. Selbst ein Verkauf als Bastlerauto ist da eigentlich nicht ausreichend. Man kann lediglich sämtlcihe Mängel im Kaufvertrag nennen und genau diese sind dann für die Gewährleistung außen vor, weil sie ja bei Übergabe nicht unbekannt sind.
@Toshy:
hasan_2007 hat schon geantwortet und der TE schrieb Gewährleistung auf Motor und Getriebe was ja dann den Rest ausschließt....
Beispiel:
Geht (wie bei mir) während der Gewährleistungzeit der Kühlerlüfter kaputt fällt das bei dem TE seiner Vereinbarung nicht unter Gewährleistung und dann sind ca. 900 Euro fällig. In meinem Fall griff die Gewährleistung (und die Garantie) und ich habe nichts bezahlt.
Wie gesagt: In Dtl. lassen sich keine Baugruppen aus der Gewährleistung ausschließen. Darauf zielte meine AUssage 😉 Wenn das in Österreich problemlos möglich ist... schade.
Zitat:
Original geschrieben von Toshy
Wie gesagt: In Dtl. lassen sich keine Baugruppen aus der Gewährleistung ausschließen. Darauf zielte meine AUssage 😉 Wenn das in Österreich problemlos möglich ist... schade.
es gibt viele Muster im Internet : Kaufvertrag ÖNORM V5080
In Österreich kann der Händler die gesetzliche Gewährleistung auf 1Jahr kürzen.
Ab der 6. Monat muss der Käufer beweisen das der Mängel bereits beim Verkauf vorhanden war.