Katze vors Auto gelaufen - nun Kühler kaputt ?

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

leider ist mir heute eine Katze vors Auto gelaufen. Ca. 30sek später ging die rote Lampe zur Warnung von Kühlwasserverlust an. Als ich nach 3km zu Hause war stellte ich fest das Wasser vorne am Kühler runterlief. Aber weil alles so schlecht einsehbar ist kann ichs nicht genau feststellen.
Frage nun wisst ihr ungefähr wie teuer ein neuer Kühler ist und zahlt eventuell die Teilkasko ?

M.f.g
Chrisi

43 Antworten

ha falschen Knopf gedrückt 😉

Tach!

Wo wir doch schon offtopic sind: Rein rechtlich kann man keine Katze töten, da bei einer SACHE keine Tötungsdelikte möglich sind...eher also eine Sachbeschädigung...

Gruß
Henrik

...der schon genug Ärger im Dorf hatte, weil er streunernde Katzen in der Feldmark zur Brut- und Setzzeit rigoros streckt(e).

Zitat:

Original geschrieben von scerep


Jeder weiss das er es nicht so meinte wie er es geschrieben hat !

endlich einer der es kapiert

Zitat:

Original geschrieben von Henrik2


Tach!

Wo wir doch schon offtopic sind: Rein rechtlich kann man keine Katze töten, da bei einer SACHE keine Tötungsdelikte möglich sind...eher also eine Sachbeschädigung...

Gruß
Henrik

...der schon genug Ärger im Dorf hatte, weil er streunernde Katzen in der Feldmark zur Brut- und Setzzeit rigoros streckt(e).

Da irrst du dich gewaltig: Tiere sind m.E. KEINE Sache. Und wenn einer mein Tier "strecken" sollte, dem Gnade Gott.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von scottel


Da irrst du dich gewaltig: Tiere sind m.E. KEINE Sache.

sind sie leider schon:

1990 wurde § 90a BGB eingefügt, nach dem Tiere keine Sachen sind, man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln hat. Das bedeutet, dass man beispielsweise einen Hund ohne weiteres nach den Vorschriften über den Kaufvertrag kaufen und nach den sachenrechtlichen Vorschriften übereignen kann. Sinn der Regelung ist es, die Tiere als Mitgeschöpfe wenigstens gedanklich von den Sachen zu unterscheiden. Helmut Heinrichs beschreibt den Paragraphen daher als eine „gefühlige Deklamation ohne wirklichen rechtlichen Inhalt“ (Palandt/Heinrichs, BGB, § 90a, Rn. 1). Auswirkungen hat er immerhin im Falle eines zu leistenden Schadensersatzes: Der Schuldner kann ohne Weiteres eine Wertminderung eines durch ihn verletzten Tieres durch vorherigen längeren Gebrauch geltend machen, wie bei einer durch ihn beschädigten Sache; auch Heilkosten, die über den Verkaufswert des Tieres hinaus gehen, können ihm in Rechnung gestellt werden

aber eine absichtlich hervorgerufene tötung dieser sache ist dann wieder etwas strafbares, gsd!

also btt leute!

mfg

Zitat:

Original geschrieben von scottel


Da irrst du dich gewaltig: Tiere sind m.E. KEINE Sache. Und wenn einer mein Tier "strecken" sollte, dem Gnade Gott.

Gehörst Du zu der Fraktion, die Hochsitze ansägen oder abfackeln?

Henrik

Nein, aber ich gehöre zu der Fraktion, der, wenn er nen Pferdeschänder erwischt, unschöne Dinge tun würde.
Und so mancher Förster zählt auch nicht zu meinen besten Freunden.
Aber das gehört hier nicht hin.

Haben auch mal ne Katze erwischt, mit einem Passat 3B.

Fuhren ca. 75km/h und sie sprang über die Straße.

Am Fahrzeug war nur die Lippe unten etwas angebrochen, die Katze natürlich tot.
Meine Mutter fuhr hinter mir, die meinte es sah aus, als wenn man mit 200 über einen Papp-Karton fährt 😁

Haben in dem Haus bescheid gesagt wo die Katze rauskam, die Besitzer waren traurig, aber nicht sauer.

Kann ja nun niemand etwas dafür 😉

MFG Markus

wenigstens habt ihr bescheid gesagt 😁

ka, bei uns fehlen bestimmt inzwischen 3 katzen und wir haben ka, wo die sind^^

Zitat:

Original geschrieben von casse


wenigstens habt ihr bescheid gesagt 😁

ka, bei uns fehlen bestimmt inzwischen 3 katzen und wir haben ka, wo die sind^^

Gehört sich einfach so...

Fände das Gefühl schrecklich, nicht zu wissen ob das Tier tot ist oder noch wieder kommt.

MFG Markus

Zitat:

Und wenn einer mein Tier "strecken" sollte, dem Gnade Gott.

Deine Katze hat aber in der freien Wildbahn genausowenig zu suchen wie Nachbars Hund (meine Biologenmeinung).

Da die meistens Wildern, halte ich einen Abschuss durch den Förster für vollkommen ok. Wie war da die Regelung noch? 500m von nächsten Grundstück entfernt?

Ein Förster darf zB auch nicht so ohne weiteres einen Hund erlegen. Hab nen Bekannten mit 2 Husky's, wenn nachts ein Anruf kommt ob die Tiere noch da sind, weis er schon das seine Versicherung wieder tätig werden darf.

Ich persönliche finde freilaufende Katzen nicht schlimm, Leute die aber Ihre Hund nicht anleinen dagegen schon!

aber hier, das das im vordergrund finde ich sonntags morgens viel schlimmer 😉

http://www.youtube.com/watch?v=w6I7lNOM-LI

so nun aber genug OT. Wäre lieber interessant zu wissen ob man sich strafbar macht, wenn man es nicht meldet! Bin nämlich der meinung es ist fahrerflucht!

mfg

N´Abend!

Der Unterschied zwischen Förster (Waldmeister) und Jäger (Wochenend-Old Shatterhand) ist euch aber geläufig, oder?

Waidmanns Heil
Henrik

Zitat:

Original geschrieben von Henrik2


N´Abend!

Der Unterschied zwischen Förster (Waldmeister) und Jäger (Wochenend-Old Shatterhand) ist euch aber geläufig, oder?

Waidmanns Heil
Henrik

WENN, bin ich Letzteres 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen