Katalysator auf Gewährleistung?
Ich habe mir vor 2 Wochen einen 325tds bei einem Händler gekauft.
Baujahr 1997
KM 170.000
Nach 2 Wochen etwa habe ich gemerkt, dass er nicht so zieht wie er sollte.
Als ich in meiner Werkstatt war haben sie festgestellt, dass das Problem am Katalysator liegt.
Nun weiß ich nicht, ob der Händler das zu 100% übernehmen muss, oder ob er sich auf einen Teil hinausreden darf.
Wäre super, wenn jemand ähnliche Erfahrungen hätte.
18 Antworten
P.S.: Lass Dich nicht darauf ein, dass der Händler Dir eine AU besorgt. Diese besorgt er sich irgendwo her, wenn er sie nicht gleich selber macht, in zwei Jahren stehst Du dann vor demselben Problem wie jetzt, Dein Anspruch auf Sachmängelgewährleistung ist dann allerdings abgelaufen.
hl
@ BlueWhite:
Tut mir leid, das so sagen zu müssen, aber was Du schreibst ist vollkommen falsch. Nicht die Gewährleistung ist ein Witz, sondern die Gebrauchtwagengarantie. Wenn in dieser nicht irgendwelche Sonderleistungen (z.B. Leihwagen) enthalten sind, ist eine solche Versicherung die totale Verdummung am Kunden, da sämtliche Leistungen, die von der Versicherung (meist mit Zuzahlung des Kunden) abgedeckt werden auch von der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt werden, und zwar generell ohne Zuzahlung! Im Rahmen der Gewährleistung hat der Käufer sogar noch Anrecht auf Erstattung der Kosten, die ihm durch den Gewährleistungsfall entstehen. (Kosten für die Fahrt zur Werkstatt z.B.) Von der gesetzlichen Gewährleistung wird praktisch alles abgedeckt, was nicht unter "normalem Verschleiß" zu verstehen ist oder aber auf unsachgemäße Handhabung urückzuführen ist. (Und wenn man sich mal ganz genau die Garantiebedingungen der gängigen Gebrauchtwagenversicherungen ansieht, dann wird man feststellen, daß normaler Verschleiß dort ebenfalls ausgeschlossen ist.
Nun gibt es im Gesetz ungefähr den Text: Der Verkäufer haftet dafür, daß der Kaufgegenstand bei Übergabe frei von Fehlern ist. Dies dient den meisten Verkäufern als Argumentationsgrundlage, um dann zu behaupten, ein merklicher Defekt sei ja bei Übergabe nicht vorhanden gewesen. diese Argumentation ist aber absolut haltlos, da immer relevant ist, ob die Ursache für diesen Defekt schon bei Übergabe vorhanden war. (Um das mal zu verdeutlichen: Angenommen ein Zahnrad des Getriebes hat einen Produktionsfehler, beim Kauf funktioniert das Getriebe aber einwandfrei. Erst im Laufe der Zeit geht das fehlerhafte Teil kaputt und zerstört das Getriebe. Obwohl zur Übergabe des Wagens an den Käufer scheinbar alles in Ordnung war, ist das selbstverständlich ein Gewährleistungsfall (Insofern der Schaden innerhalb der Gewährleistungszeit auftritt.)
Nun kann man sich ja mal überlegen, welche möglichen Ursachen es generell für einen Defekt an einem beliebigen Teil gibt. Das sind:
1. normaler Verschleiß
2. Unsachgemäßer Gebrauch
3. Fabrikationsfehler
Damit sollte klar sein, daß jeder Defekt der nicht auf die erste oder zweite Ursache zurückzuführen ist automatisch ein Gewährleistungsfall ist. Hirefür liegt dann im ersten halben Jahr noch die Beweispflicht beim Verkäufer.
Die Gesetzesgrundlage ist übrigens nachzulesen im BGB, auf Anfrage wird man das auch von jedem Verbraucherschützer oder Anwalt genau so gesagt bekommen.
Im Übrigen kann ich herrlocke nur voll und ganz zustimmen.
Nächste Woche bin ich wieder in der Firma und kann den genauen Text posten. Ich habe diesen zwar im ServiceNet gefunden, darf den hier aber nicht veröffentlichen, da es sich um ein internes Dokument handelt.
🙄