1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 1, 2
  7. kat vs polizei

kat vs polizei

VW Golf 1 (17, 155)

moin,

weil hier letztens die diskussion aufkam, den kat "mal eben" rauszunehmen...wer meint, daß merkt ja keiner - pustekuchen. die haben euch schneller am sack als ihr gucken könnt!
mein kumpel bei der polizei zeigte mir neulich ein schönes infrarot-thermometer. mit diesem können die jungs bei jeder vk mal eben schnell checken ob der kat noch kat ist oder nicht. und dafür muß er sich noch nicht mal unters auto legen.
das nur als info, denn so schlecht wie früher sind die jungs nicht mehr ausgerüstet ;-)

gruß
frank

37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von pOOh


klingt interessant.
auch ist die länge von kennzeichen NICHT vorgeschrieben, sondern nur die Höhe. So steht es in der STVZO. Nur liegt es im Ermessen der Zulassungsbehörde,.. welche Buchstaben/Zahlenkombination sie dir geben,.. und ob sie ein kurzes, oder langes Schild möchten. Also bist du auch hier wieder eingeschränkt.

Was ich damit sagen will,.. ich kann mir nicht vorstellen, dass pinkes Licht an Kennzeichen legal ist.

Der Grundsatz der Beleuchtung ist doch:
nach vorne: weiß
zur seite: orange
nach hinten: rot

blinker sind rundum orange und der/die rückfahrscheinwerfer ist/sind weiß,.. denn wenn man rückwärts fährt,.. fährt man im beleuchtungstechnischen sinne ja nach "vorne".
blaue innenraumbeleuchtung etc darf nicht von außen sichtbar sein. wieso dann pinkes licht am kennzeichen?

Die logic leuchtet mir noch nicht ein, ich bitte um nachhilfe.

fakt ist halt dass alle beleuchtungsteile ein e zeichen brauchen. es gibt keine pinken birnen mit e zulassung fürs kfz

Und es bringt also nichts wenn man mehr leistung haben will den kat auszuräumen oder was?

Ich schließe nur auf das beste beispiel KR ohne kat und PL mit kat sind immerhin 10 pferde oder liegt das mit auch am motor?

Genauso ist es. Schließlich werden die Motoren heute auf die Kats abgestimmt.

Zitat:

Geschrieben von pooh:
klingt interessant.
auch ist die länge von kennzeichen NICHT vorgeschrieben, sondern nur die Höhe. So steht es in der STVZO. Nur liegt es im Ermessen der Zulassungsbehörde,.. welche Buchstaben/Zahlenkombination sie dir geben,.. und ob sie ein kurzes, oder langes Schild möchten. Also bist du auch hier wieder eingeschränkt.

Was ich damit sagen will,.. ich kann mir nicht vorstellen, dass pinkes Licht an Kennzeichen legal ist.

Der Grundsatz der Beleuchtung ist doch:
nach vorne: weiß
zur seite: orange
nach hinten: rot

blinker sind rundum orange und der/die rückfahrscheinwerfer ist/sind weiß,.. denn wenn man rückwärts fährt,.. fährt man im beleuchtungstechnischen sinne ja nach "vorne".
blaue innenraumbeleuchtung etc darf nicht von außen sichtbar sein. wieso dann pinkes licht am kennzeichen?

Die logic leuchtet mir noch nicht ein, ich bitte um nachhilfe.

Ihr habt völlig recht, die Beleuchtungseinrichtungsfarben für Bremse, Blinker, Rückwärtsgang, Frontscheinwerfer sind alle schön geregelt und stehen im Stvo gesetzbuch drin mit farben usw.. Das pinke licht war nur ein Farb beispiel..

Denoch steht nichts drin über beschaffenheit und farbe der kennzeichen beleuchtung!! Es steht laut STVO nur drin::

--Kennzeichen höhe 300mm gemessen an unterkante schild zur fahrbahnoberfläche
-- Schild muss festangebracht sein
-- schild muss entweder das D zeichen haben oder einen nachträglich angebrachten D-Aufkleber (wichtig bei reisen)
-- schild muss gut ausgeleuchtet sein und bei nacht aus 25m lesbar sein.

Mehr auflagen gibt es leider nicht. Hab auch schon viele bücher durchgewälzt in allem steht das gleiche, keine vorgeschriebene farbe zu finden. Ab hier ist es eine Grauzone.

Zitat:

fakt ist halt dass alle beleuchtungsteile ein e zeichen brauchen. es gibt keine pinken birnen mit e zulassung fürs kfz

Da hast du recht aber du verwechselst das gehäuse mit den eigendlichen Birnen. Die Birne Selbst besitzt kein E- Prüfzeichen aber das beleuchtungsgehäuse in dem sie drin ist.

Das Beleuchtungsgehäuse wurde mit einer 12v birne mit xx watt getestet und nach e-prüfung im bereich der STVO zugelassen. Was ist nun wenn du eine gleiche Birne mit der selben wattzahl wie zugelassen reinmachst aber in einer anderen farbe aber denoch die gleichen beleuchtungseffekt erreichst wie mit der normalen birne. Wichtig ist dass die gleiche Birne drin ist in volt und watt zahl damit das eprüfzeichen greift und von oben wissen wir dass das schild bei nacht aus 25m entfernung deutlich zu lesen sein muss. Mehr Richtlinien gibt es im D nicht.. Farbe ist ja keine vorgeschrieben.. 😁 😁

Also wäre es rein gesetzlich möglich die kennzeichen beleuchtung in der farbe zu ändern. Aber mal im ernst damit wird man zum cop fänger und dann müsste man auch noch lang diskutieren darauf hätte ich kein bock. Aber theoretisch ist sowas möglich.. 😁 😁

mfg

Ähnliche Themen

Du kannst auch net einfach behaupten das der KR seine 10 extra Pferde nur aus dem fehlenden Kat holt. Schließlich hat er auch ne andere Einlassnocke, etc...

Zum mal rumprobieren is ja ne Attrappe ganz net, wer dauerhaft so rumfahren will, bitte, jeder wie er will. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Anarchie-99


Die Birne Selbst besitzt kein E- Prüfzeichen aber das beleuchtungsgehäuse in dem sie drin ist.

???

Das wäre mir absolut neu. Auch die Leuchtmittel müssen im Geltungsbereich der StVZO eine Bauartzulassung besitzen. Schließlich wird durch die Wahl des Leuchtmittels ein wesentlicher Teil der Abstrahleigenschaften der Leuchte bestimmt. Wenn das nicht so wäre, dürfte ja jeder problemlos LED's verbauen.

Zitat:

Auch die Leuchtmittel müssen im Geltungsbereich der StVZO eine Bauartzulassung besitzen

das ist richtig ist aber keine E Zulassung im bereich Stvo.

Diese zulassung wo auf den birnen drauf ist, ist dafür gedacht um die qualität der einzelnen Birnen in der din norm zu halten was helligkeit, langlebigkeit und ausleuchtung betrifft. So gibt es einen einheitlichen standart wo auch Bmw fahrer genau soviel sehen wie Vw fahrer mit ihren scheinwerfern.Denn die scheinwerfer wurden ja mit dieser Birnen stärke für die stvo freigegeben. Was würde sein wenn ein hersteller dunklere birnen baut wie der andere hersteller. Daher die din-norm..

Zitat:

Schließlich wird durch die Wahl des Leuchtmittels ein wesentlicher Teil der Abstrahleigenschaften der Leuchte bestimmt.

Das ist richtig aber für die steuerung/streuung der ausleuchtung ist ja das gehäuse verantwortlich was durch die E-prüfung zugelassen ist. So ist es auch bei einem hauptscheinwerfer. Bosch stellt die zugelassenen nach din-norm geprüften Birnen her und hella baut die scheinwerfer und stellt die streuung der scheinwerfer her damit die fahrbahn perfekt ausgeleuchtet ist.

Zitat:

Wenn das nicht so wäre, dürfte ja jeder problemlos LED's verbauen.

nämlich nicht weil LED"S eine andere lichtstärken haben und die vorhandenen Gehäuse dafür nicht ausgelegt sind und daher dann das E-prüfzeichen verfällt. Desweitern lassen sich LEDs ganz anders streuen wie herkömmliche Birnen daher passt die streuscheibe des gehäuse auch nicht, daher nicht zulässig..😁

mfg

@anarchie dann lass mal unsere golfs hinten am kennzeichen mit weinachtsbeleuchtung rumfahren^^

@Royalblau also ohne kat is der wahnsinn nur "etwas" laud ^^
Aber woher soll ich das wissen mit KR und PL das war nur ne grobe vermutung O_o

Deine Antwort
Ähnliche Themen