Karosseriebeschädigung: Möglicher Täter streitet es ab

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Guten Abend,

ich habe heute nachmittag eine Beschädigung an meinem Golf 6 entdeckt.
Dabei hat jemand das Blech vor dem hinteren Radhaus auf der linken Seite touchiert (wahrscheinlich beim rückwärts Ausparken aus einer Einfahrt).
Nach einem Rundgang um die Autos in nächster Nähe habe ich auch den möglichen Täter direkt gefunden und in dazu befragt. Seine Antwort war, dass er sich an nichts erinnern könne und mein Schaden auch nicht zu seinem passe.
Was meint ihr dazu?
Und wie lässt sich dies beweisen? Durch einen Gutachter, beispielsweise von der Dekra?
Wie teuer wird eurer Meinung nach die Reparatur? Ich werde morgen mal einen Kostenvoranschlag bei VW und einer freien Werkstatt machen lassen.

Beste Antwort im Thema

Hallo, wacht mal auf!!

Wie würdet Ihr Euch bitte vorkommen, wenn irgendjemand daher gelatscht kommt und Euch zur Begleichung eines Schadens auffordert, von dem ihr nichts wisst, und dann gleich mal die Polizei anrollt, nur weil Eure Stoßstange verkratzt ist??

Keine Frage: Unfallflucht ist asozial und nicht zu entschuldigen.

Aber falsche Verdächtigung ist es auch.

Und hier gibt es absolut keinen Beweis dafür, dass der andere es war, außer dass er mit einem Kratzer an der Stoßstange da geparkt hat, als der TE Sherlock Holmes gespielt hat.

Die gegnerische Versicherung wird diesen Schaden nicht ersetzen, weil der TE den Beweis nicht wird führen können, dass es der Nachbar wirklich war.

Selbst wenn die Höhenlage passt, kann irgendjemand anders dagegen gefahren sein oder TE ist selbst angedockt. Ist alles möglich.

Also mal etwas einbremsen...

EDIT: Fridolin war schneller. 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von AS60



Das sind ja Zustände da auf dieser Wache. Ich kenn es anders. Sollte man mal der Führung auf die Füße treten. Ich würde einen Teufel tun und mir so nen großen/breiten Zollstock auf eigene Kosten anschaffen.

Und was soll der Leiter machen, wenn es für Zollstöcke keinen Haushaltsposten gibt?

Und nachts läufst du auch ohne Taschenlampe rum, weil sie nicht von der DSt gestellt wird?!?

Hugaar hat schon Recht....🙁

bei uns kaufen sich die Beamten Ihre Taschenlampen und sonstigen Gegenstände tatsächlich auch von Ihrem eigenen Geld.

Selbst mit Ihren Privat- Handys führen sie teilweise Dienst- Telefonate.

Wenn man helfen möchte und solche Dinge sponsoren möchte -geht nicht- weil das wird dann als Bestechnung oder Vorteilsnahme ausgelegt. 

Irgendwie bescheuert wie das hier bei uns in Deutschland abläuft........🙄

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Hugaar hat schon Recht....🙁
...

Wenn man helfen möchte und solche Dinge sponsoren möchte -geht nicht- weil das wird dann als Bestechnung oder Vorteilsnahme ausgelegt. 

Also nen schönen neuen Zollstock mit DEKRA-Werbung nehm ich gerne😁

Aber nochmal zurück zur Folie:

Delle, was kannst du / euer Labor alles in Erfahrung bringen wenn ich auf der Folie nur die üblichen bunten Partikel ohne den vollständigen Lackaufbau drauf habe?
Und was kostet die Folie, wenn sie ein PvB eigenständig kaufen würde? Was kostet die Auswertung in eurem Labor?

Da der mögliche Täter die Beschädigung weiterhin abstreitet bzw. sagt, dass er nichts davon bemerkt habe (was ich sogar für möglich halte), stellt sich mir folgende Frage: Was passiert, wenn sich herausstellt, dass er es tatsächlich nicht gewesen ist?
Da er ja sagt, er habe nichts von einem Unfall bemerkt, wird auch die Straftat der Fahrerflucht wahrscheinlich im Fall seiner Schuld nicht haltbar sein, oder?

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Gegen ihn nicht, dann bleibt die Schuld an einem anderen hängen, der dafür in Frage kommt.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar
Also nen schönen neuen Zollstock mit DEKRA-Werbung nehm ich gerne😁
 
Aber nochmal zurück zur Folie:
 
Delle, was kannst du / euer Labor alles in Erfahrung bringen wenn ich auf der Folie nur die üblichen bunten Partikel ohne den vollständigen Lackaufbau drauf habe?
Und was kostet die Folie, wenn sie ein PvB eigenständig kaufen würde? Was kostet die Auswertung in eurem Labor?

Janee, is klar.....🙁

Die mit der Grünkittelwerbung brauche ich aber selber.

Ist gutes Anfeuerholz für meinen Kamin......😁

Die Lackfarbe, also der Hersteller lässt sich eigentlich sehr gut bestimmen. In der Regel haben wir ja schon das verursachende  Fahrzeug und können dann die ensprechenden Proben des kompletten Lackaufbau abnehmen. Bei der Bestimmung des Farbcodes haben wir hier eigentlich noh keine Probleme gehabt. Das setzt natürlich schon eine prüfbare Größe der Partikel voraus. Wenn die zu klein sind, kannst du dir das wirklich schenken. 

Was die Preise betrifft, da müsste ich mal nachfragen, mit Rechnungen bezahlen hab ich eigentlich nix am Hut, andere Baustelle.....😁

Die Folie beziehen wir über unseren Verband, da diese eigentlich nicht frei verkäuflich ist. Preise kann ich aber auch hier in Erfahrung bringen, ich weiß die nicht wirklich.....

Die Labore kochen natürlich auch nur mit Wasser. Besser wie euer LKA sind die bestimmt auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Hugaar hat schon Recht....🙁

bei uns kaufen sich die Beamten Ihre Taschenlampen und sonstigen Gegenstände tatsächlich auch von Ihrem eigenen Geld.

Selbst mit Ihren Privat- Handys führen sie teilweise Dienst- Telefonate.

Wenn man helfen möchte und solche Dinge sponsoren möchte -geht nicht- weil das wird dann als Bestechnung oder Vorteilsnahme ausgelegt. 

Irgendwie bescheuert wie das hier bei uns in Deutschland abläuft........🙄

Da hast du völlig recht.

Mag ja dort so sein. Bei uns nicht. Taschenlampen, Handys u.s.w. wird alles dienstlich geliefert. War aber nicht immer so.

@Hugar
Nein würde ich nicht. Ist aber auch ein kleiner Unterschied ob ich nachts im Dunkeln rumlaufe ( meine Sicherheit ) oder keinen vernünftigen Zollstock für die Unfallaufnahme habe.

Zitat:

Original geschrieben von Sammy8390


Da der mögliche Täter die Beschädigung weiterhin abstreitet bzw. sagt, dass er nichts davon bemerkt habe (was ich sogar für möglich halte), stellt sich mir folgende Frage: Was passiert, wenn sich herausstellt, dass er es tatsächlich nicht gewesen ist?
Da er ja sagt, er habe nichts von einem Unfall bemerkt, wird auch die Straftat der Fahrerflucht wahrscheinlich im Fall seiner Schuld nicht haltbar sein, oder?

Über das weitere Verfahren entscheidet dann der Staatsanwalt. Allein dieser Institution obliegt es, das Verfahren einzustellen.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Da hast du völlig recht.
Mag ja dort so sein. Bei uns nicht. Taschenlampen, Handys u.s.w. wird alles dienstlich geliefert. War aber nicht immer so.

Wäre schön, wenn das bei uns auch mal so ankommt.......

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Dann war der StA aber krass drauf.
Bei dem Schaden NUR 600,- EUR dafür 9 Monate FE-Entzug!
Ich kenne Beispiele mit 1.xxx,- EUR und max. 3 Monaten FE-Entzug bei stärkerem Schadensbild am geschädigten Fzg.

Die Summe im Strafbefehl sagt wenig über die Strafe aus, denn wir wissen ja weder die Höhe noch die Anzahl der Tagessätze und kennen das soziale Umfeld des Beschuldigten nicht.

Vielleicht ist eine höhere Geldstrafe in dem Fall weniger "wirksam" als eine längere Entziehung der FE. Das kommt halt auf den Einzelfall an.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
Die Summe im Strafbefehl sagt wenig über die Strafe aus, denn wir wissen ja weder die Höhe noch die Anzahl der Tagessätze und kennen das soziale Umfeld des Beschuldigten nicht.
 
Vielleicht ist eine höhere Geldstrafe in dem Fall weniger "wirksam" als eine längere Entziehung der FE. Das kommt halt auf den Einzelfall an.

unter Berücksichtigung der von dir genannten Umstände passt das schon (meiner Laienhaften Meinung nach)

Wenn die Fahrerflucht denn Beweisbar ist oder wäre...........

Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Ah ja!

"Das Vergehen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann nur vorsätzlich begangen werden. Daraus folgt, dass sich der Täter des Umstandes bewusst gewesen sein muss, dass er Unfallbeteiligter war"

Wenn Du das Bemerken (bzw. die Wahrscheinlichkeit es "bemerkt haben zu können" dem "Täter" nachweisen kannst, hast Du recht!
Kannst Du das nicht, hast Du lediglich den Verursacher einer Sachbeschädigung ermittelt.
Der "Täter" hat sich dann möglicherweise vom Unfallort entfernt, aber eben nicht unerlaubt. Für ihn gabs keinen Unfall und somit auch keinen Unfallort von dem er sich unerlaubt entfernen hätte können.
Bis zu dieser Beweisführung ist deine oben gemachte Aussage somit unrichtig.😉

....es wird in diesem Fall auf jeden Fall ein

Ermittlungsverfahren wg. Vg. gem. § 142 StGb eingeleitet

- insofern dies nicht auf Privatgrund war. Sollte sich später herausstellen, dass der Täter den Anstoß nicht bemerkt hat, wird das Verfahren eingestellt.

N.T.

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