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Tiefgaragennachbar drückt mir Dellen ins Auto und streitet es ab

Themenstarteram 26. Juni 2018 um 19:29

Hallo,

habe mal eine Frage zur Vorgehensweise.

Ein Tiefgaragennachbar hat an meinem (fast) neuen Auto 4 Macken im Lack (Beifahrerseite) reingedrückt.

Er streitet es ab. Die Dellen stimmen aber von der Höhe her genau mit der Sicke an seinem SUV überein.

Es ist auch wenig Platz zum Aussteigen, da er einen großen MB SUV fährt (viel breiter als mein Tiguan) und er ist etwas korpulent.

Bei der Polizei war ich schon, aber laut den Beamten wird (da Privatgrund) alles auf einem Rechtsstreit hinaus laufen. Mein Auto steht die Woche über fast immer in der Garage. Wenn ich mal einkaufen bin, fahre ich extra weit weg, wo keine anderen Autos parken. Kann also ausschließen, dass es ein anderer war.

Vor zwei Wochen hatte ich es gewaschen und gewachst, da war noch keine Delle drin. Danach war ich nur zweimal einkaufen und hatte immer einsam alleine geparkt, so wie ich es immer handhabe.

Frage: mein VW Händler bietet mir an, das ganze abzutreten und alles weitere denen (Anwalt, Gutachter) zu übertragen. Was ist alledings, wenn ich es vor Gericht nicht nachweisen kann, dass er es war?

Rechtschutz habe ich nicht.

Weitere Frage: werde ich hochgestuft, wenn ich es dann doch über meine Vollkasko laufen lasse?

Es geht um 4000 Euro Schaden, da sich die Dellen nicht raus drücken lassen (Kante reingedrückt)

Als zweite Meinung war ich noch beim Beulendoc, es sagt das gleiche.

Beide Türen müssen lackiert werden. Auto ist 3 Monate alt.:(

Beste Antwort im Thema
am 1. Juli 2018 um 17:00

Zitat:

@golf-fahrer schrieb am 1. Juli 2018 um 16:35:48 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 1. Juli 2018 um 14:31:30 Uhr:

 

Mich wundert etwas, dass die Einschläge so weit über die gesamte Fahrzeuglänge verteilt sind.

Das kann ja nicht alles von der Fahrertür und dem dicken Nachbarn kommen.

Du kannst mir gerne erklären, wer es sonst gewesen sein könnte.

Ich habe mehrmals hier erklärt, warum es nur der gewesen sein kann und kein anderer.

Wegen solcher Antworten wollte ich erst kein Bild reinstellen....:rolleyes:

So, pass mal auf mein Hitzköpfiger Freund:

1. Habe ich gesagt, ich wundere mich weil die Einschläge so weit verteilt sind, nicht dass es nicht dein Nachbar war.

2. Das kann ja nicht alles von der Fahrertür kommen.... nämlich zum Beispiel auch von einer der hinteren Türen.

3. Wenn du dich hier verbal nicht im Griff hast, dann renn zu deinem Anwalt und verklage deinen Nachbarn wegen Sachbeschädigung und Fahrerflucht. Beweise hast du ja deiner Meinung nach genug (Kann nur er gewesen sein, wird schon reichen)

4. Pamp uns hier nicht an, weil du dir für ein 50.000 Euro Auto das Geld für eine Einzelgarage sparen wolltest. Jeder 18jährige Führerscheinneuling kann erkennen, dass bei der hier geschilderten Parkplatzbreite und den beiden Dickschiffen Kontakt vorprogrammiert ist.

Und jetzt komm mal wieder klar und hör mit deinen Beleidigungen auf.

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Wird schwierig für dich! Ohne Zeugen und er Schädiger verweigert die Aussage bist du der Dumme! Hab's selber durch und bin auf knapp 1800 Schaden sitzen geblieben

Themenstarteram 26. Juni 2018 um 19:36

Haben die Dellen mit seim Auto übereingestimmt, bzw. wurde das geprüft?

Die VK wird zurückgestuft wenn Du sie in Anspruch nimmst.

Wenn es vor Gericht in die Hose gehen solte, dann zahlst Du die Gerichtskosten, die eigenen Anwaltskosten und den gegnerischen Anwalt.

Sinnvoll wäre ggf. eine anwaltlich beratene Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Sachbeschädigung. Die ist selbstredend auch auf Privatgrund strafbar und jedenfalls auf Antrag zu verfolgen. Da auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort im Raume steht, könnte es durchaus sein, dass die StA hier intensiver ermittelt und sich das dann im Zivilverfahren bei einem etwaigen Schadenersatzprozess dann auszahlt.

Wenn es Dich stark genug ärgert, es nicht auf sich beruhen zu lassen, wäre letzterer Weg sinnvoll. Direkt zu prozessieren wäre nicht ganz klug.

Themenstarteram 26. Juni 2018 um 19:41

Danke euch.

Bei der Polizei war ich ja, muss ich zusätzlich zu einem Rechtsanwalt?

Müssen musst Du nicht. Eine auch im Anschluss anwaltlich begleitete Strafanzeige ist oft besser auf die maßgeblichen Tatsachenschilderungen ausgerichtet und das kann - nicht muss - für das Ermittlungsverfahren sinnvoll sein, weil der ein oder andere Ermittlungsansartz dann - ggf. aufgrund Nachhakens - etwas ernster genommen wird. Der übliche Ablauf in Fällen wie dem deinen wäre der, dass nach ca. 6 Wochen eine Einstellungsmitteilung kommt, weil man den Täter nicht hat ermitteln können (weil man halt nicht wirklich ermittelt hat).

Themenstarteram 26. Juni 2018 um 19:50

Ne, mit Müssen habe ich gemeint, ob das die Polizei von sich aus macht...

Vermutlich eher nicht...

Edit: logisch anwaltlich begleitet..., also Anwalt einschalten.

Aber was macht ein Anwalt eigenlich sonst? Bsw. wenn ich es VW übertragen würde?

Die Werkstatt ist auf sicheres Geld für sich selbst aus. Die VK zahlt ja auf jeden Fall für die Reparatur. Da ist Teiletauschen "Pflicht". Die Anwaltskosten für die Schadensabwicklung im VK-Fall hast im Zweifel Du an der Backe, wenn es keine RS-Versicherung gibt. Denk dir deinen Teil dazu.

Der strafrechtlche Teil wäre gebührenrechtlich eine andere Angelegenheit.

Eine reine Lack- und Karosseriebude würde den Schaden vermutlich anders reparieren. Vielleicht drücken oder ziehen und alles ohne Lackierung. Frag da einfach mal als Selbstzahler an.

Themenstarteram 26. Juni 2018 um 20:06

Habe ich schon. Muss komplett lackiert werden.

Der Dellendoc könnte es günstiger machen.

Stehen die Aussichten wirklich so schlecht, wenn ich den privat verklage?

Man kann doch nachweisen, dass die Dellen von seiner Autotüre kommen, oder?

Er fährt ja keinen Golf sondern einen selteneren MB SUV.

20180623-151557

Sind denn vergleichbare Spuren am gegnerischen Fahrzeug zu sehen? Wenn nicht, sehe ich keine Chance dem irgendetwas nachzuweisen. Das dort eine Sicke auf der entsprechenden Höhe ist, reicht nicht. Da sollten schon Schrammen zu sehen sein.

Es müssten Sachverständigengutachten her und zwar 1.) über die Kompatibilität des Türschadens zum Nachbarauto und 2.) chemische Analysen der Oberflächenanhaftungen an beiden Fahrzeugen. Das kann recht teuer werden. Macht dies die StA im Ermittlungsverfahren würde das im Verurteilungsfall zu Lasten des Nachbarn gehen. Lässt sich der Nachweis nicht führen, bleiben die Kosten im Ermittlungsverfahren. Beauftragst Du es selbst, zahlst Du erstmal selbst und musst dann ggf. einklagen. Läuft das im zivilen Gerichtsverfahren musst Du Vorschuss für die Gutachten leisten.

Es steht und fällt mit dem Nachweis. Gelingt er, dann ist das leicht zu gewinnen. Gelingt er nicht, dann waren die ganzen investierten Kosten für die Katz.

Was will der Dellendoc denn für die Arbeit haben?

Themenstarteram 26. Juni 2018 um 20:20

Sind denn vergleichbare Spuren am gegnerischen Fahrzeug zu sehen?

Zitat:

 

Weiss ich nicht, in der TG ist es sehr dunkel.

Weiteres Problem: der Typ ist nur alle paar Wochen vor Ort. Aktuell ist er wieder abwesend.

Kann es sein, dass sich neben der TG - Einfahrt ein Hackfleischspieß dreht? :)

Themenstarteram 26. Juni 2018 um 20:23

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Juni 2018 um 22:20:52 Uhr:

Kann es sein, dass sich neben der TG - Einfahrt ein Hackfleischspieß dreht? :)

???

Was will der Dellendoc denn für die Arbeit haben?

Zitat:

 

Als ich gesagt habe, VW sagt 4000 Euro, meinte er nur, er könnte es billiger machen.

mal abgesehen von aller Analytik, wo bitte sind hier 4000 € Schaden ??

Das bekommt man nicht einmal mit 2 neuen Türen hin....

Nie im Leben !

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