Karosseriebeschädigung: Möglicher Täter streitet es ab

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Guten Abend,

ich habe heute nachmittag eine Beschädigung an meinem Golf 6 entdeckt.
Dabei hat jemand das Blech vor dem hinteren Radhaus auf der linken Seite touchiert (wahrscheinlich beim rückwärts Ausparken aus einer Einfahrt).
Nach einem Rundgang um die Autos in nächster Nähe habe ich auch den möglichen Täter direkt gefunden und in dazu befragt. Seine Antwort war, dass er sich an nichts erinnern könne und mein Schaden auch nicht zu seinem passe.
Was meint ihr dazu?
Und wie lässt sich dies beweisen? Durch einen Gutachter, beispielsweise von der Dekra?
Wie teuer wird eurer Meinung nach die Reparatur? Ich werde morgen mal einen Kostenvoranschlag bei VW und einer freien Werkstatt machen lassen.

Beste Antwort im Thema

Hallo, wacht mal auf!!

Wie würdet Ihr Euch bitte vorkommen, wenn irgendjemand daher gelatscht kommt und Euch zur Begleichung eines Schadens auffordert, von dem ihr nichts wisst, und dann gleich mal die Polizei anrollt, nur weil Eure Stoßstange verkratzt ist??

Keine Frage: Unfallflucht ist asozial und nicht zu entschuldigen.

Aber falsche Verdächtigung ist es auch.

Und hier gibt es absolut keinen Beweis dafür, dass der andere es war, außer dass er mit einem Kratzer an der Stoßstange da geparkt hat, als der TE Sherlock Holmes gespielt hat.

Die gegnerische Versicherung wird diesen Schaden nicht ersetzen, weil der TE den Beweis nicht wird führen können, dass es der Nachbar wirklich war.

Selbst wenn die Höhenlage passt, kann irgendjemand anders dagegen gefahren sein oder TE ist selbst angedockt. Ist alles möglich.

Also mal etwas einbremsen...

EDIT: Fridolin war schneller. 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


...durch die Lackanalyse kann bewiesen werden, ob auch dieses Fahrzeug in Frage kommt oder nicht.

In Frage kommen bedeutet aber noch lange nicht, dass es das Fahrzeug auch gewesen ist.

Somit wird das wohl kaum ausreichen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Mit Glück sind noch Farbreste an Deinem Fahrzeug vorhanden, sodass die Polizei auf diesem Wege den Flüchtigen fnden kann..
http://www.derwesten.de/.../...ie-und-digital-mikroskop-id7430061.html

1. Hat der TE bereits die für ein schönes Foto störenden Farbreste vom Fremdauto von seinem Auto gewischt!

2. Man braucht zur zweifelsfreien Feststellung den VOLLSTÄNDIGEN Lackaufbai (hab ich aber schon beschrieben)!

3. Selbst wenn noch Fremdlack vorhanden wäre, wäre es bestimmt nur ein Teil des Aufbaus = man kännte lediglich sagen das es ein xyz-farbiges Auto war (ggf. könnte noch der Hersteller benannt werden).

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Evtl. meldet sich ja Delle nochmal zu Wort und kann dies bestätigen 😕

Ja klar, dass kann man Problemlos Instandetzen. Das System ist absolut Inovativ und echt Spitze.

Auch zur Spurfixfolie hat es hier schon super Informationen gegeben. Die nutzen wir hier bei uns auch mit
großem Erfolg.

Leider ist unsere Pulitei hier etwas bräsig,

trotz angebotener (Konstenloser) Schulung besteht kein Interesse. 

Eigentlich schade, man kann mit wenig Aufwand sehr brauchbare Ergebnisse erzielen.

Statt dess wird lieber ein keimiger Zollstock angelegt (und der auch noch schief)  und mit überbelichteten Fotos 
gearbeitet.

Bei uns wird auch seit einiger Zeit mit dieser Folie gearbeitet. Schulung kann in 10 Minuten erfolgen. Völlig problemlose Handhabung. Allerdings den Zollstock benötigt man trotzdem noch. Und bei den "hochwertigen" Kameras sind schlechte Bilder insbesondere bei Dunkelheit nicht verwunderlich.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Auch zur Spurfixfolie hat es hier schon super Informationen gegeben. Die nutzen wir hier bei uns auch mit großem Erfolg.

Wozu nutzt ihr die genau?

Zitat:

Leider ist unsere Pulitei hier etwas bräsig,

trotz angebotener (Konstenloser) Schulung besteht kein Interesse. 

Eventuell weil die Folie dann eh nicht angeschafft wird, denn die kostet in der Beschaffung Geld.

(und außerdem wovon willst du als GA in Zukunft leben, wenn die Politei alles alleine machen kann?!😎)

Zitat:

Eigentlich schade, man kann mit wenig Aufwand sehr brauchbare Ergebnisse erzielen.

Statt dess wird lieber ein keimiger Zollstock angelegt (und der auch noch schief)  und mit überbelichteten Fotos gearbeitet.

Schande!

Ich hab bislang immer sehr saubere Zollstöcke (sind ja Eigentum der einzelnen Polzisten) gesehen; die Fotos waren alle gut bis schlecht (unter-) belichtet; der Zollstock stand immer im 90°-Winkel zum Erdboden 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Auch zur Spurfixfolie hat es hier schon super Informationen gegeben. Die nutzen wir hier bei uns auch mit großem Erfolg.
Wozu nutzt ihr die genau?

Schäden werden abgeklebt. Lackpartikel bleiben haften und werden evtl. verglichen. Teilweise bleiben auch Steinreste haften und überführen so jemanden, der einen Betonpoller geküsst hat und ne Flucht anzeigen will.

Zitat:

Ich hab bislang immer sehr saubere Zollstöcke (sind ja Eigentum der einzelnen Polzisten) gesehen; die Fotos waren alle gut bis schlecht (unter-) belichtet; der Zollstock stand immer im 90°-Winkel zum Erdboden 🙄

Eigentum der Polizisten? Guter Witz. Diese Zollstöcke sollten auf jeder Wache und auf jedem Fahrzeug vorhanden sein und werden durch die Behörde angeschafft.

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Schäden werden abgeklebt. Lackpartikel bleiben haften und werden evtl. verglichen. Teilweise bleiben auch Steinreste haften und überführen so jemanden, der einen Betonpoller geküsst hat und ne Flucht anzeigen will.

Ach, was! Das hab ich garnicht gewusst!

Ich dachte die GA machen Löcher rein und kochen dann in Ermangelung von Kaffeetüten damit Kaffee!

Ich nehm es dir aber nicht krumm, weil ich ja von Delle eine Antwort wollte was er GENAU damit macht (spezielle Anwendungsbeispiele).

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Eigentum der Polizisten? Guter Witz. Diese Zollstöcke sollten auf jeder Wache und auf jedem Fahrzeug vorhanden sein und werden durch die Behörde angeschafft.

Richtig, sollten auf jeder Wache vorhanden und angeschafft sein.

Ich kenne z.B. eine Dienststelle mit EINEM Zollstock bei bis zu sechs im Dienst genutzten Streifenwagen. Wer soll denn dann den einen Zollstock an Bord haben?

Und ja hier in der Umgebung kaufen sich die Polizisten ihren Zollstock eigenständig im Baumarkt bzw. investieren gleich ihr privates Geld in einen großen / breiten Zollstock (der mit den schönen rot-weißen Bereichen) wie er im Baugewerbe / von Architekten / Vermessungstechnikern genutzt wird.
Wie übrigend auch die Taschenlampen, Schreibblöcke, Kugelschreiber, Klarsichtfolien ...

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Schäden werden abgeklebt. Lackpartikel bleiben haften und werden evtl. verglichen. Teilweise bleiben auch Steinreste haften und überführen so jemanden, der einen Betonpoller geküsst hat und ne Flucht anzeigen will.
Ach, was! Das hab ich garnicht gewusst!
Ich dachte die GA machen Löcher rein und kochen dann in Ermangelung von Kaffeetüten damit Kaffee!

Ich nehm es dir aber nicht krumm, weil ich ja von Delle eine Antwort wollte was er GENAU damit macht (spezielle Anwendungsbeispiele).

Da bin ich dir aber dankbar. Aber ich wußte nicht, dass nur Delle ein adäquater Gesprächspartner für dich ist.🙂

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Eigentum der Polizisten? Guter Witz. Diese Zollstöcke sollten auf jeder Wache und auf jedem Fahrzeug vorhanden sein und werden durch die Behörde angeschafft.
Richtig, sollten auf jeder Wache vorhanden und angeschafft sein.
Ich kenne z.B. eine Dienststelle mit EINEM Zollstock bei bis zu sechs im Dienst genutzten Streifenwagen. Wer soll denn dann den einen Zollstock an Bord haben?

Und ja hier in der Umgebung kaufen sich die Polizisten ihren Zollstock eigenständig im Baumarkt bzw. investieren gleich ihr privates Geld in einen großen / breiten Zollstock (der mit den schönen rot-weißen Bereichen) wie er im Baugewerbe / von Architekten / Vermessungstechnikern genutzt wird.
Wie übrigend auch die Taschenlampen, Schreibblöcke, Kugelschreiber, Klarsichtfolien ...

Das sind ja Zustände da auf dieser Wache. Ich kenn es anders. Sollte man mal der Führung auf die Füße treten. Ich würde einen Teufel tun und mir so nen großen/breiten Zollstock auf eigene Kosten anschaffen.

Es ist immer wieder faszinierend, wie sich Threadthemen vom Thema weg bewegen können...😁

Bier und Chips stehen bereit... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Hallo, wacht mal auf!!

Wie würdet Ihr Euch bitte vorkommen, wenn irgendjemand daher gelatscht kommt und Euch zur Begleichung eines Schadens auffordert, von dem ihr nichts wisst, und dann gleich mal die Polizei anrollt, nur weil Eure Stoßstange verkratzt ist??

Keine Frage: Unfallflucht ist asozial und nicht zu entschuldigen.

Aber falsche Verdächtigung ist es auch.

Und hier gibt es absolut keinen Beweis dafür, dass der andere es war, außer dass er mit einem Kratzer an der Stoßstange da geparkt hat, als der TE Sherlock Holmes gespielt hat.

Die gegnerische Versicherung wird diesen Schaden nicht ersetzen, weil der TE den Beweis nicht wird führen können, dass es der Nachbar wirklich war.

Selbst wenn die Höhenlage passt, kann irgendjemand anders dagegen gefahren sein oder TE ist selbst angedockt. Ist alles möglich.

Also mal etwas einbremsen...

EDIT: Fridolin war schneller. 🙂

Volle Zustimmung!

Mein Zweitwagen hat auch an eine ecke schaden,weil ich bei Glatteis rotes Eisen Tor erwischt habe!Dann kommt irgend wann einer und sagt das ich sein rotes Fahrzeug beschädigt habe!Hallo!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Schande!
Ich hab bislang immer sehr saubere Zollstöcke (sind ja Eigentum der einzelnen Polzisten) gesehen; die Fotos waren alle gut bis schlecht (unter-) belichtet; der Zollstock stand immer im 90°-Winkel zum Erdboden 🙄

Ja, wirklich Schade......

Das ist ein Foto, aufgenommen von einem Polizeibeamten nach einer Unfallflucht. Und das ist nicht das erste und einzige Foto was meine Kollegen und ich schon so zu Gesicht bekommen haben. Es soll nämlich Sachverständige geben, mein lieber Hugaar, die müssen in einem Strafprozess nach Akenlage teilweise Monate später -wenn es nichts mehr gibt ausser Fotos- eine Unfallfahrt rekonstruieren und dem Richter helfen Recht zu sprechen, damit kein Unschuldiger rechtskräftig wegen einer Unfallflucht verurteit wird, mit allen hieraus resulitierenden Folgen. 

Und deswegen möchten mein Kollegen und auch ich die Polizeibeamten -kostenlos- Schulen, damit man hinterher auch brauchbare Grundlagen für die Rekonstruktion von Schadensfällen bekommt.

Image0005

Was willst Du?

Einer mit hässlichen Hosen und weißen Socken hält einen Zollstock vor einen A3.
Der ist irgendwie kaputt und die Beschädigung fängt so bei dreißig cm an und hört weiter oben auf.

Was willst Du denn noch?

Uns sowas schimpft sich "sachverständig"....

😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
Was willst Du?

Ordentliche Fotos möchte ich ..........🙁

😁

Aber jetzt mal ohne Scheiß:

Aufgrund solcher Superduper Fotos (da gibt es wirklich noch mehr von)  hat der Staatsanwalt einen Strafbefehl erlassen:

......Ihnen wird zur Last gelegt, Sie haben an dem Mast gesägt...... 

Geldstrafe 600 Euro  

Füherscheinenzug 9 Monate

Das ist dann gar nicht mehr so lustig oder ?

Einen Strafbefehl kann man anerkennen, muss man aber nicht.
Und wenn man sich sicher ist, dass man es nicht war, muss man da auch nicht lange drüber nachdenken.

Wenn doch, sind die Fotos gut genug... 😉

Aber Du hast natürlich recht. Gerdae solche Kleinunfälle werden oftmals nur sehr unzureichend aufgenommen und alle, die hinterher eine neutrale Aussage dazu, was wirklich passiert ist, treffen sollen, schauen in die Röhre. Das geht den Sachbearbeitern bei der Versicherung und den Anwälten genauso. Die sollen auch über die Haftung entscheiden, obwohl aufgrund solcher Akten eigentlich gar nicht entschieden werden kann.

Aber bei der Polizei fehlt es eben auch an allen Ecken und Enden und Unfallaufnahme ist nur ein lästiges Geschäft, neben hundert anderen Aufgaben, die erledigt werden müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003


...Grundsätzlich liegt natürlich ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. Bis dato aber noch mit unbekanntem Täter. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass der in der Nähe festgestellte Pkw das Tatfahrzeug war, hier haben wir dann aber noch lange nicht den verantwortlichen Fahrer, muß ja schließlich nicht der Halter gewesen sein.

N.T.

Ah ja!

"Das Vergehen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort kann nur vorsätzlich begangen werden. Daraus folgt, dass sich der Täter des Umstandes bewusst gewesen sein muss, dass er Unfallbeteiligter war"

Wenn Du das Bemerken (bzw. die Wahrscheinlichkeit es "bemerkt haben zu können" dem "Täter" nachweisen kannst, hast Du recht!
Kannst Du das nicht, hast Du lediglich den Verursacher einer Sachbeschädigung ermittelt.
Der "Täter" hat sich dann möglicherweise vom Unfallort entfernt, aber eben nicht unerlaubt. Für ihn gabs keinen Unfall und somit auch keinen Unfallort von dem er sich unerlaubt entfernen hätte können.
Bis zu dieser Beweisführung ist deine oben gemachte Aussage somit unrichtig.😉

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
Was willst Du?

Ordentliche Fotos möchte ich ..........🙁

😁

Das ist doch ein gutes Foto (mit leicht geknicktem Zollstock).

Natürlich bekommst du von einem (geschulten) Polizisten ein paar mehr Fotos

(Gesamtansicht des Fahrzeugs mit lesbarem Kennzeichen; Übersichtsaufnahme des Schadens mit rot-weißem Zollstock; Detailaufnahme mit erkennbarer cm-Einteilung am Zollstock; alles natürlich mit unverdecktem Schaden am Fzg.)

Zitat:

Aber jetzt mal ohne Scheiß:

Aufgrund solcher Superduper Fotos (da gibt es wirklich noch mehr von)  hat der Staatsanwalt einen Strafbefehl erlassen:

......Ihnen wird zur Last gelegt, Sie haben an dem Mast gesägt...... 

Geldstrafe 600 Euro  

Füherscheinenzug 9 Monate

Das ist dann gar nicht mehr so lustig oder ?

Dann war der StA aber krass drauf.

Bei dem Schaden NUR 600,- EUR dafür 9 Monate FE-Entzug!

Ich kenne Beispiele mit 1.xxx,- EUR und max. 3 Monaten FE-Entzug bei stärkerem Schadensbild am geschädigten Fzg.

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