Karosseriebeschädigung: Möglicher Täter streitet es ab

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Guten Abend,

ich habe heute nachmittag eine Beschädigung an meinem Golf 6 entdeckt.
Dabei hat jemand das Blech vor dem hinteren Radhaus auf der linken Seite touchiert (wahrscheinlich beim rückwärts Ausparken aus einer Einfahrt).
Nach einem Rundgang um die Autos in nächster Nähe habe ich auch den möglichen Täter direkt gefunden und in dazu befragt. Seine Antwort war, dass er sich an nichts erinnern könne und mein Schaden auch nicht zu seinem passe.
Was meint ihr dazu?
Und wie lässt sich dies beweisen? Durch einen Gutachter, beispielsweise von der Dekra?
Wie teuer wird eurer Meinung nach die Reparatur? Ich werde morgen mal einen Kostenvoranschlag bei VW und einer freien Werkstatt machen lassen.

Beste Antwort im Thema

Hallo, wacht mal auf!!

Wie würdet Ihr Euch bitte vorkommen, wenn irgendjemand daher gelatscht kommt und Euch zur Begleichung eines Schadens auffordert, von dem ihr nichts wisst, und dann gleich mal die Polizei anrollt, nur weil Eure Stoßstange verkratzt ist??

Keine Frage: Unfallflucht ist asozial und nicht zu entschuldigen.

Aber falsche Verdächtigung ist es auch.

Und hier gibt es absolut keinen Beweis dafür, dass der andere es war, außer dass er mit einem Kratzer an der Stoßstange da geparkt hat, als der TE Sherlock Holmes gespielt hat.

Die gegnerische Versicherung wird diesen Schaden nicht ersetzen, weil der TE den Beweis nicht wird führen können, dass es der Nachbar wirklich war.

Selbst wenn die Höhenlage passt, kann irgendjemand anders dagegen gefahren sein oder TE ist selbst angedockt. Ist alles möglich.

Also mal etwas einbremsen...

EDIT: Fridolin war schneller. 🙂

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Zudem hätte ich noch nie erlebt, dass für einen einfachen Blechschaden ein so aufwändiges Gutachten gemacht wird. 

Das gibt es nur im Fernsehen. 

Die Polizei vermisst die Höhenlage, hört den Nachbar an, stellt dann fest, dass nichts mehr festzustellen ist und das Verfahren wird ein paar Wochen später von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Ich habe heute bei der Polizei den Unfall gemeldet und eine Anzeige gegen den möglichen Täter gestellt.

Einen Kostenvoranschlag habe ich ebenfalls machen lassen. Einmal bei einer auf Karossriearbeiten spezialisierten Werkstatt, welche auf mindestens 1000€ kam.
Bei VW hieß es, man müsse das gesamte Blech an der Stelle ersetzen, da man das sonst nur durch Spachteln wieder hinbekäme. Hier würde das Ganze dann 3500€ kosten. Zudem sagte er, ich solle eine Wertminderung verlangen, da der Wagen nach der Reparatur ein Unfallwagen sei.

Ist doch super!
Nun musst Du nur noch den Verursacher zweifelsfrei finden, dann bekommst Du dein Geld.

Zitat:

Original geschrieben von bingoman2000


... denn in jedem Fall liegt eine Fahrerflucht vor.

Natürlich ist dies

NICHT

so.

Die Fahrerflucht (genauer das unerlaubte Entfernen vom Unfallort) wäre dem Verursacher zu beweisen.

Und wie (hoffentlich) jeder weiß, bedarf es dazu weiterer Voraussetzungen als die Tatsache, dass der Beschuldigte als Verursacher festgestellt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Sammy8390



Bei VW hieß es, man müsse das gesamte Blech an der Stelle ersetzen, da man das sonst nur durch Spachteln wieder hinbekäme. Hier würde das Ganze dann 3500€ kosten.

...halte ich für absoluten Blödsinn, sorry...

http://www.youtube.com/watch?v=pJmCzsHzOtg

Das (Rück-)Formen von Blech & Co. lernt der Karosseriebauer bereits im ersten Lehrjahr...

Sollte ich völlig falsch liegen, kann mich hier gern ein SV korrigieren 🙂

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Mir kam es auch merkwürdig vor.
Vermutlich ist die VW Werkstatt nicht auf Karosseriearbeiten spezialisiert und tascht deshalb lieber gleich das gesamte Teil. Zudem bringt es wahrscheinlich auch mehr Gewinn, wenn man so vorgeht.

Evtl. meldet sich ja Delle nochmal zu Wort und kann dies bestätigen 😕

Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Zitat:

Original geschrieben von bingoman2000


... denn in jedem Fall liegt eine Fahrerflucht vor.
Natürlich ist dies NICHT so.
Die Fahrerflucht (genauer das unerlaubte Entfernen vom Unfallort) wäre dem Verursacher zu beweisen.
Und wie (hoffentlich) jeder weiß, bedarf es dazu weiterer Voraussetzungen als die Tatsache, dass der Beschuldigte als Verursacher festgestellt wird.

...Grundsätzlich liegt

natürlich ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

vor. Bis dato aber noch mit

unbekanntem Täter

. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dass der in der Nähe festgestellte Pkw das Tatfahrzeug war, hier haben wir dann aber noch lange nicht den verantwortlichen Fahrer, muß ja schließlich nicht der Halter gewesen sein.

N.T.

Der Titel des Threads sagt doch alles aus.

Möglicher Täter streitet es ab.

Möglich bedeutet nicht der nachgewiesene Täter.

Somit fini.

Leider stimmt es, dass der Täter offiziell noch unbekannt ist, da es bis jetzt keinen Beweis dafür gibt, dass er den Schaden verursacht hat. Dies liegt in meinen Augen jedoch auf der Hand (siehe Fotos). Den Beweis, dass er es gewesen ist, kann wohl nur ein Gutachter erbringen.
Welcher Fahrer den Unfall dabei verursacht hat spielt für die Schadensregulierung aber keine Rolle, da die Versicherung für eindeutig erwiesene Schäden immer bezahlt.

Also jetzt mal im Detail:

Es spielt im Schadensersatz keine Rolle, ob Du Geld von der Versicherung, dem Halter oder dem Fahrer verlangst. Alle drei haften gemeinsam für die nachweislich mit dem Fahrzeug verursachten Schäden.

Entscheidend ist, dass DU beweisen musst, dass der Schaden an Deinem Fahrzeug von dem anderen Fahrzeug, und zwar genau von diesem, in der geforderten Höhe entstanden ist.

Auf der Hand liegt nix.

Außergerichtlich wird Dir es nur gelingen, Geld zu bekommen, wenn der Nachbar von sich aus einräumt, dass er es war.

Das hat er bisher nicht gemacht und wenn ihm ein Strafverfahren droht, wird er es noch viel weniger tun, weil sein Anwalt ihm raten wird, die Klappe zu halten. 

Wenn Du Geld willst und es außergerichtlich nicht bekommst, musst Du ihn verklagen und dort eben, wie oben gesagt, den Vollbeweis führen.

Da es keine Zeugen gibt, steht Dir nur noch ein (vom Gericht bestellter) Sachverständiger als Beweismittel zur Verfügung.

Die Frage, ob dieser anhand der bis dahin noch bestehenden Beweislage (Dein Nachbar darf das Auto morgen verkaufen oder reparieren lassen oder verschrotten), überhaupt noch möglich ist, kann ich nicht beantworten. Du kannst es Dir aber selbst überlegen...

Die Kosten des Gutachtens und der Anwälte undd es Gerichts werden am Ende dem auferlegt, der verloren hat, ggf. zur Quote.

Da kommt sehr schnell ein vierstelliger Betrag zusammen.

Das Risiko, dass Du darauf sitzen bleibst, ist nicht gering.

Deine Entscheidung...

Mit Glück sind noch Farbreste an Deinem Fahrzeug vorhanden, sodass die Polizei auf diesem Wege den Flüchtigen fnden kann..
http://www.derwesten.de/.../...ie-und-digital-mikroskop-id7430061.html

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Mit Glück sind noch Farbreste an Deinem Fahrzeug vorhanden, sodass die Polizei auf diesem Wege den Flüchtigen fnden kann..
http://www.derwesten.de/.../...ie-und-digital-mikroskop-id7430061.html

Aha. Und die machen dann ne Rasterfahndung mit allen Fahrzeugen im Umkreis von 100km oder wie stellst du dir das vor?

Ich glaube kaum, dass der Nachbar ohne richterlichen Beschluss Lackproben an seinem Fahrzeug nehmen lässt. Und bis es soweit ist, wird dort auch keine schadhafte Stelle mehr vorhanden sein.

Im Gegenzug könnte der Nachbar noch versuchen seinerseits den TE wegen Verleumdnung oder ähnlichem zu belangen. Schließlich wirft er ihm ohne den Hauch eines Beweises eine Straftat vor.

Ist doch egal, ob der Nachbar den Schaden beheben lässt oder nicht, durch die Lackanalyse kann bewiesen werden, ob auch dieses Fahrzeug in Frage kommt oder nicht.

Als ich die Meldung bei der Polizei gemacht habe, wurde mir von dieser Methode nichts erzählt. Komisch finde ich auch, dass niemand von der Polizei den Schaden an den beiden Autos begutachtet hat.

Der Beschuldigte und ich haben beide eine Rechtsschutzversicherung. Sollte eine der beiden Versicherungen für ein Gutachten aufkommen, so ist der Beschuldigte dazu bereit. Meine Anzeige werde ich aber erstmal aufrecht erhalten, da ich von seiner Schuld überzeugt bin. Oder meint ihr, ich sollte diese auf Grund der mangelnden eher zurückziehen?

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Evtl. meldet sich ja Delle nochmal zu Wort und kann dies bestätigen 😕

Ja klar, dass kann man Problemlos Instandetzen. Das System ist absolut Inovativ und echt Spitze.

Auch zur Spurfixfolie hat es hier schon super Informationen gegeben. Die nutzen wir hier bei uns auch mit
großem Erfolg.

Leider ist unsere Pulitei hier etwas bräsig,

trotz angebotener (Konstenloser) Schulung besteht kein Interesse. 

Eigentlich schade, man kann mit wenig Aufwand sehr brauchbare Ergebnisse erzielen.

Statt dess wird lieber ein keimiger Zollstock angelegt (und der auch noch schief)  und mit überbelichteten Fotos 
gearbeitet.

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