Kaputtes Auto gekauft
Hallo leute. Weiß vielleicht jemand Rat was ich nun tun soll. Ich habe einen Opel Vectra B CC von privat gekauft. Einen tag vor kaufvertrag wurde neuer TÜV gemacht. Da ich zweifel hatte und eine gewisse innere Unruhe (schließlich fahren Kinder mit) , bin ich in meine Werkstatt und die haben mit dem Kopf geschüttelt. fahrwerksfeder gebrochen, hinten Querlenkerbuchse hinüber und völlig falsche Räder (Felgen drauf). das Auto hätte gar keinen TÜV bekommen dürfen. Weiß jemand Rat ?? Mein Sparschwein ist leer😕
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rentner wagen
Ich würd nix an dem Wagen machen.
Genau und direkt zum Anwalt, jeder verschenkte Tag ist ein guter Tag für den Verkäufer!
Halt uns auf dem Laufenden, bitte.
Gruß
Kaiser
35 Antworten
Denke mal so ähnlich wie bei mir. Das Material hat wohl der Prüfer bezahlt und die Werkstatt hats kostenlos (für mich) eingebaut. So blieb die Akte vom Prüfer sauber und alle sind zufrieden.
In so einem Fall immer direkt an die Prüforganisation wenden und erst telefonisch und wenns nicht hilft schriftlich Beschwerde einlegen. Die Prüfer kriegen nämlich mächtig Probleme, wenn sie negative Eintragungen in ihrer Akte haben. So wurde es mir damals erklärt. Und der Prüfer wird in Zukunft sicherlich genauer hinschauen. Aber freut mich, dass es für dich auch gut gelaufen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Kaiser Wilhelm
Na, da haben die aber richtig Muffensausen bekommen. TÜV sorgt für Reparaturen kann ich nicht glauben, ich denke das Auto wurde nicht vorgrstellt und die Plakette nebst Bestätigung der Werkstatt in dem guten Glauben übergeben, dass sie das Fahrzeug TÜV-gerecht repariert.
Für dich ist es allemal so am besten.Aber dann auf die nächsten Reifen und Felgen achten und auch mal nachschauen ob an allen vier Felgen auch gleiche Reifenhersteller sind, auch die DOT würde ich genauestens unter die Lupe nehmen. Reifen älter als vier Jahre würde ich nicht abnehmen.
Nicht das die links Pirelli und rechts GoodYear draufziehen (ist nur ein markenwertungsfreies Beispiel).Wieviel Restprofil braucht man denn für frischen TÜV? Die gesetzlichen 1.6mm sind da ja wohl zu knapp für, oder?
Gruß
Kaiser
Die 1,6mm reichen noch für den TüV da muss nicht mehr drauf sein. 😁
Kriegste nur einen Eintrag mit Verschleißgrenze erreicht.
Gut das es so ausgegangen ist. Ist aber trotzdem noch ein Armutszeugnis für die andere Partei.
Da steht dann nur Hinweis: Reifen HA (z.B. bei meinem stand das) Verschleißgrenze erreicht. Mehr nicht.
Und was ist an Reifen älter als vier Jahre so schlimm, wenn sie noch ausreichend Profil haben? Ich bin Reifen doppelt so lange schon gefahren auf Autos, die keine großen Fahrleistungen im Jahr haben. Im Grunde habe ich bei meinem Astra 2011 die Werksreifen gekauft, die hatten 70.000 runter, aber waren halt aus 2002. 😁
Das war dann nicht mehr so schön und die fuhren sich katastrophal... aber ein vier bis fünf Jahre alter Reifen geht noch für ein, zwei Saisons. Also bin ich persönlich der Meinung, aber das muss man sich natürlich anschauen. Wenn der Risse hat, man den seitlich abpuhlen kann, weil gerne Kurven geräubert wurden, ungleichmäßiges Tragbild hat usw. natürlich nicht, ich bin ja nicht lebensmüde ... aber ich rede jetzt von einem behutsam behandelten Reifen.
cheerio
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Einen Reifen kann man locker 8 Jahre fahren, ehe ein Normalbürger überhaupt eine Änderung des Fahrverhaltens auch nur ansatzweise feststellen kann (bei sportlicher Fahrweise). Und selbst dann bringt einen der Reifen noch sicher durch die Kurve. Bedingung ist natürlich das er immer gut eingelagert ist (kein/wenig Licht, trocken etc.)
Ich hatte dieses Jahr zwangsweise wegen Überbrückung (zwei alte Reifen mit Schraube eingefahren, die neuen Reifen noch nicht da) mal 1 Woche lang Reifen mit DOT98 drauf. Also 15 Jahre alt. Die waren ein bisschen laut, haben sich in der Kurve das Lied vom Tod zusammen gequietscht, Risse ohne Ende gehabt aber Grip hatten sie trotzdem noch (4mm Restprofil).
Ich war bei diesem Verkäufer/ Werkstatt/ TÜV/Mix vom schlimmsten ausgegangen, daher mien Ratschlag die "neue" Reifen/Felgen-Kombination etwas genauer zu Prüfen. Daher mein Hinweis auf das Alter der Reifen.
Und laut ADAC:
Zitat:
Tatsache ist: Frischer Gummi greift am Besten. Untersuchungen des ADAC mit ungenutzten Neureifen unterschiedlichen Alters haben gezeigt, dass sich die technischen Eigenschaften über die Jahre negativ verändern können. Woraus sich die Schlussfolgerung ergibt: Älter als drei Jahre sollte ein Reifen beim Kauf nicht sein – worauf Sie bei der Auftragserteilung hinweisen können.
Ähnliches ergibt sich aus Gerichtsentscheidungen. Eine allgemein gültige Rechtsvorschrift dazu existiert allerdings nicht - ein Mindesthaltbarkeitsdatum wie bei Lebens- oder Arzneimittel sucht der Verbraucher, obwohl es sich um sicherheitsrelevante Fahrzeugteile handelt, vergebens. Immerhin müssen Reifen ein Produktionsdatum tragen. Im eingekreisten Oval auf unserem Bild wäre 0606 die sechste Woche 2006.
Zitat: Ende
Ja, es geht hierbei um neue Reifen - aber ich bleibe dabei - in diesem speziellen Falle, hätte ich mir keine älteren Reifen andrehen lassen.
Gruß
Kaiser