kaputtes Auto abmelden aber Brief bei der Bank

Hallo Leute, meine Freundin hat ein Auto mit einem Getriebeschaden welches sie nicht reparieren lassen möchte! Das Auto war ein Geschenk von der Mutter welches finanziert wurde (noch nicht abbezahlt)! Da sich nun keine Reperatur mehr lohnt möchte meine Freundin das Auto abmelden, jedoch braucht man dafür den Fahrzeugbrief und die Kennzeichen...! Die Mutter kümmert sich nicht darum und gibt uns keine Infos und meine Freundin müsste zum 1.1 Steuern + Versicherung zahlen für ein Auto welches seit dem 08.11 nicht mehr fahrtüchtig ist...! Wir suchen nach einer Möglichkeit diese Beträge nicht zu zahlen und das Auto so schnell wie Möglich loszuwerden (welches durch den Getriebeschaden nicht mehr den Wert hat, die Finanzierung abzuzahlen).

Für die Abmeldung haben wir auch kein Privatgrundstück um das Auto irgendwo abzustellen. Über jede Hilfe bin ich erfreut.

Beste Antwort im Thema

@TE

Als "Daimler-Mitarbeiter" müsste es dir doch nicht schwerfallen, den Kredit abzulösen, damit der Frieden wieder hergestellt ist.
Und wenn dir diverse Meinungen nicht passen, dann behalte deinen Familienkram bei dir. Du hast diesen Thread eröffnet - nicht wir!

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Sind die Steuern wirklich zum Neujahrswechsel fällig?
Meistens im Folgemonat der Zulassung.

Wer zahlt die Finanzierung ab?

Das Einfachste ist, zum Versicherungsvertreter gehen und um Mitteilung an die Zulassungsstelle Bitten "Versicherung nicht gezahlt" Dann wird das Auto zwangsabgemeldet, fertig.

Liebe Grüße, Viviane

Wenn nichts hilft, ist dies sicherlich der effektivste Weg, um zu einer Abmeldung zu kommen.

Welche Bank dahintersteckt sollte beim Blick auf den
Kontoauszug hervorgehen.
Oder zahlt die Mutter das Auto ab?

Bei letzterem wird es schwierig, an den Brief zu kommen.
Ansonsten steht auf dem Konotauszug drauf welche Bank
das Geld abbucht.

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Zitat:

Original geschrieben von FordMaus2008


Das Einfachste ist, zum Versicherungsvertreter gehen und um Mitteilung an die Zulassungsstelle Bitten "Versicherung nicht gezahlt" Dann wird das Auto zwangsabgemeldet, fertig.

Und der Freundin des TE entstehen nochmals weitere Kosten, die absolut unnötig sind. Ich bin mir sicher, dass es einen Weg gibt, die Bank rauszufinden. Und mit der muss dann geredet werden. Zwangsmaßnahmen sind hier kein sinnvoller Ausweg.

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Oder zahlt die Mutter das Auto ab?

So verstehe ich das. Andernfalls wäre es ja kein

Geschenk

.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


So verstehe ich das. Andernfalls wäre es ja kein Geschenk.

Könnte ja auch eine Anzahlung gewesen sein, das wäre auch ein Geschenk 😉

Ansonsten ziemlich verfahrene Situation.

Ich hatte sogar schon überlegt dem TE zu sagen das er die Karre
bei der Mutter auf den Hof stellt. Soll die sich doch daraum kümmern

Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Ich hatte sogar schon überlegt dem TE zu sagen das er die Karre
bei der Mutter auf den Hof stellt. Soll die sich doch daraum kümmern

Was halt leider die finanzielle Situation bzgl. Steuern und Versicherung auch nicht ändert, wenn die Tochter die Halterin ist 🙁

Hallo 🙂 Die Mutter zahlt das Auto ab. Das Auto steht schon bei der Mutter aber auf der Strasse und meine Freundin hat ihr schon den Schein gegeben und meinte das sie es nicht einsieht das sie noch zahlen muss aber die Reaktion der Mutter ist gleich NULL....

Zitat:

Original geschrieben von Benz204


...und meine Freundin hat ihr schon den Schein gegeben...

Nur den Schein oder auch die Schlüssel? Wenn die Mutter beides hat, dann hat sie ja quasi auch die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug.

Beides aber was du sagst ist doch wieder nur so ein rechtlicher Weg oder?

Ja, wenn keine gütliche Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann, muß man leider auf die rechtliche Ebene gehen.

Zitat:

Original geschrieben von Benz204


aber die Reaktion der Mutter ist gleich NULL....

gibt es einen übergabevertrag zwischen mutter und tochter, der die tochter als besitzer ausweist?

wenn nein, macht der mutter einfach unmissverständlich klar, das sie als besitzer des fahrzeuges auch dafür aufkommt, wenn das auto teilzerlegt irgendwo im wald gefunden wird...

sollte es einen übergabevertrag geben, macht der mutter einfach unmissverständlich klar, das ihr sie wegen unterschlagung bei der polizei anzeigt wenn sie den brief nicht rausrückt...

Auf die Gefahr hin, dass ich es überlesen habe: Es geht hier also um einen B2C-Gebrauchtwagenkauf. Aber irgendwie habe ich keine Aussage des OP finden können, ob der Schaden in der Geschwährleistungs- oder Garantiezeit aufgetreten ist oder nicht.

notting

Wie, mit verlaub aber anders kann ich das nicht Beschreiben,
dumm muss die Frau sein.
Lieber einen Kredit weiter abbezahlen anstatt eine Lösung anzustreben...

Kleinkindlicher Dickkopf würde ich mal sagen.

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