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Kann so ein Auto mit Rost am Kotflügel TÜV bekommen?

Themenstarteram 26. Oktober 2020 um 18:57

siehe Bilder

Beste Antwort im Thema
am 26. Oktober 2020 um 19:07

Neue HU sehe ich hier nicht automatisch.

Wie so oft liegt es in der Ermessensansicht des Prüfers.

Der kann bei strenger Auslegung, die Plakete verweigern.

Es liegt weniger daran das, das Auto zusammenbricht, dies wird nicht passieren.

An den deutlich zu erkennenden scharfen Kanten können sich Füßgänger sowie

Radfahrer verletzten, dafür bedarf es keines schwerwiegenden Zusammenstosses.

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Zitat:

@ktown schrieb am 7. November 2020 um 13:45:51 Uhr:

Man konnte sich aber auch eine gute Flasche Wein aufmachen und besseres mit seiner Zeit anfangen.

Das ist auf jeden Fall die bessere Alternative als sich und andere mit sinnloser Arbeit zu beschäftigen. Zum Wohl!

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Guido-Gruetzmacher schrieb am 7. November 2020 um 13:30:08 Uhr:

Mir ist aufgefallen, das das gelbe Kurzzeit-Kennzeichen am 18.9.2020 abgelaufen ist, die Verkaufsanzeige aber erst Ende Oktober 2020 gestartet worden ist.

Frage:confused: Wo stand jetzt das Auto mit den am 18.09.2020 abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen :confused::confused:

Das Auto kann ja laut Fotos nur auf einem öffentlichen Parkplatz rumgestanden haben.

Man sollte die Ordnungswidrigkeit noch nachträglich anzeigen, denn die Beweisfotos sind ja vorhanden.

Eigentlich hätte das Auto auf einen geschützten Platz bei einer Autoverwertung gehört, bzw. dort zur Verwahrung oder zum Parken / Abstellen abgegeben werden müßen.

Der Verkäufer hätte es ja von dort zum Kauf anbieten können.

Man sollte auch vorher etwas nachdenken...

Fotos und Annoncen sind doch keine Beweise.

Kenne genügend Inserate und habe auch selbst schon welche eingestellt bei denen keine brandaktuellen Fotos verwendet

wurden, sondern solche die schon einige Wochen oder Monate alt waren.

am 12. November 2020 um 13:11

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 7. November 2020 um 20:37:55 Uhr:

 

Fotos und Annoncen sind doch keine Beweise.

Doch, bei Gericht schon

Zitat:

@Guido-Gruetzmacher schrieb am 12. November 2020 um 14:11:04 Uhr:

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 7. November 2020 um 20:37:55 Uhr:

 

Fotos und Annoncen sind doch keine Beweise.

Doch, bei Gericht schon

Und wenn, was sollen die in diesem Fall beweisen? Dass irgendwann einmal der Seat mit Kurzzeitkennzeichen auf der Straße abgestellt war?

Grüße vom Ostelch

am 12. November 2020 um 13:52

Zitat:

@Ostelch schrieb am 12. November 2020 um 14:23:09 Uhr:

Zitat:

@Guido-Gruetzmacher schrieb am 12. November 2020 um 14:11:04 Uhr:

 

Doch, bei Gericht schon

Und wenn, was sollen die in diesem Fall beweisen? Dass irgendwann einmal der Seat mit Kurzzeitkennzeichen auf der Straße abgestellt war?

Grüße vom Ostelch

Irgendwann ist gut.

Am 18.09.2020 wurde der Seat dort abgestellt.

Zitat:

@Guido-Gruetzmacher schrieb am 12. November 2020 um 14:52:55 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 12. November 2020 um 14:23:09 Uhr:

 

Und wenn, was sollen die in diesem Fall beweisen? Dass irgendwann einmal der Seat mit Kurzzeitkennzeichen auf der Straße abgestellt war?

Grüße vom Ostelch

Irgendwann ist gut.

Am 18.09.2020 wurde der Seat dort abgestellt.

Hoffentlich ist irgendwann mal gut. Seit wann weißt du das so genau? Kürzlich hast du noch gefragt

Zitat:

Frage:confused: Wo stand jetzt das Auto mit den am 18.09.2020 abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen :confused::confused:

Das Auto kann ja laut Fotos nur auf einem öffentlichen Parkplatz rumgestanden haben.

und endest dann mit einer reinen Vermutung. Kann man auf dem Bild erkennen, dass es nach dem 18.09.20 aufgenommen wurde? Oder meinst du mit "man", der oder die Anzeige erstatten sollte, den TE? Der könnte als Zeuge aussagen, wann und wo er das Auto gesehen hat. Er scheint nur wenig Lust dazu zu haben.

Grüße vom Ostelch

am 14. November 2020 um 12:37

Zitat:

@Ostelch schrieb am 12. November 2020 um 14:23:09 Uhr:

Zitat:

@Guido-Gruetzmacher schrieb am 12. November 2020 um 14:11:04 Uhr:

 

Doch, bei Gericht schon

Und wenn, was sollen die in diesem Fall beweisen? Dass irgendwann einmal der Seat mit Kurzzeitkennzeichen auf der Straße abgestellt war?

Grüße vom Ostelch

@Ostelch :

Guido Grützmacher und dieser User https://www.motor-talk.de/.../UserDetails.html?userId=1443544 scheinen ein und die selbe Person zu sein.:confused::confused:

Aber wie aus dem obigen Beitrag von Guido Grützmacher hervorgeht, möchte dieser wohl gerne den Seat Fahrer wegen des abgelaufenen Kurzzeitkennzeichens bei der Behörde anschwärzen, so wie in einer Zeitung davon berichtet wurde, dass ein Autoverwerter das Zollamt angerufen hatte, und einen anderen Fahrer anzuschwärzen.

 

Zitat:

@Magru88 schrieb am 14. Nov. 2020 um 13:37:02 Uhr:

, so wie in einer Zeitung davon berichtet wurde, dass ein Autoverwerter das Zollamt angerufen hatte, und einen anderen Fahrer anzuschwärzen.

Davon steht aber in dem angehängten Artikel kein Wort. Da steht nur, dass die Angeklagten bemerkt hätten, dass Heizöl getankt worden war, weshalb sie die Einspritzpumpe nicht eingestellt hätten.

 

Was GG vorhat und wer er ist, weiß wohl nur er selbst allein. Sollte er auf MT "zweispurig" fahren, könnte er noch Ärger bekommen.

 

Grüße vom Ostelch

am 17. November 2020 um 12:54

Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. November 2020 um 15:18:48 Uhr:

Zitat:

@Magru88 schrieb am 14. Nov. 2020 um 13:37:02 Uhr:

, so wie in einer Zeitung davon berichtet wurde, dass ein Autoverwerter das Zollamt angerufen hatte, und einen anderen Fahrer anzuschwärzen.

Davon steht aber in dem angehängten Artikel kein Wort. Da steht nur, dass die Angeklagten bemerkt hätten, dass Heizöl getankt worden war, weshalb sie die Einspritzpumpe nicht eingestellt hätten.

Was GG vorhat und wer er ist, weiß wohl nur er selbst allein. Sollte er auf MT "zweispurig" fahren, könnte er noch Ärger bekommen.

Grüße vom Ostelch

Naja, der eine Grützmacher Account ist von 2010 -wahrscheinlich der Account der Autoverwertung Grützmacher, wo der Mechaniker im "Blaumann" schreibt.

und der andere Account ist Guido Grützmacher -wahrscheinlich als Privatmann,

wo er mit "Schlipps & Kragen" schreibt.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 26. Oktober 2020 um 20:33:59 Uhr:

Das ist ganz klar ein erheblicher Mangel, nach aktuell gültigem Mangelkatalog.

Kotflügel vorn links durchgerostet (EM)

Kotflügel vorn links beschädigt (EM)

Der einzige Mangel, der gering sein kann, ist Kotflügel vorn links korrosionsgeschwächt (GM), der hier nicht greifen kann, da es faktisch durchgerostet ist.

Da gibt es auch keine persönlichen Meinungen, oder Ermessensspielraum :)

Heißt im Umkehrschluss, wenn das Fahrzeug so HU bestanden hat, ist äußerste Vorsicht geboten. Wer weiß was noch so dran ist... (vor allem wo die HU entstanden ist, und das Fz ist > 14 Jahre alt)

Du vergisst dabei, dass die HU nicht jetzt durchgeführt wurde, sondern zu dem im Prüfbericht vermerkten Datum und Uhrzeit.

Woher willst du wissen, dass zum Zeitpunkt der Prüfung das so ausgesehen hat?

Solange im nun fehlenden Teil des Kotflügels noch der Rost mit Farbe drüber ist, ist das nicht durchgerostet ( dann müsste da ein Loch sein) oder beschädigt (dazu müsste eine Fremdeinwirkung geschehen), sondern korrodiert und somit ein geringer Mangel.

Es bei der HU zu zerstören hast du kein Recht.

Wenn nun der erste Interessent da drauf haut, dass das Korrodierte weg ist, hast du deine Durchrostung oder Beschädigung. Aber nicht zum Zeitpunkt der Prüfung.

Dem PI vorzuwerfen, den Mängelkatalog zu übergehen, ist nicht angepasst!

Du hast wohl die Frage überlesen.

Kann das mit dem Rost so TÜV bekommen.

 

Ich habe nur auf die Frage mit den dazugehörigen Bildern geantwortet.

 

Und selbst wenn ich da mit dem Finger rangehe und dann zerfällt ist es trotzdem ein erheblicher Mangel.

Das hat auch nichts mit zerstören zu tun, das hat der Rost schon getan. Die Teile müssen auch in der Beschaffenheit so sein, dass da nicht bei der kleinsten Berührung alles abfällt. Wo kämen wir da hin :D

 

Zitat:

@zpokg schrieb am 19. Nov. 2020 um 20:35:20 Uhr:

Dem PI vorzuwerfen, den Mängelkatalog zu übergehen, ist nicht angepasst

Und ja, wenn du richtig lesen würdest.

Wenn das Fahrzeug so .... Dann ...

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 19. November 2020 um 20:53:52 Uhr:

Du hast wohl die Frage überlesen.

Kann das mit dem Rost so TÜV bekommen.

Ich habe nur auf die Frage mit den dazugehörigen Bildern geantwortet.

 

Ja, das stimmt.

am 8. März 2023 um 19:06

Zitat:

Es bei der HU zu zerstören hast du kein Recht.

Doch, dazu haben PI's das Recht, sogar die Pflicht. Anweisung der technischen Leitung. Der Kotflügel ist durchgerostet => EM. Nix mit Ermessensspielraum. Ich habe schon durch "Schweller" gestochen, die so gut gespachtelt waren, dass ich es optisch fast nicht gesehen habe.

2,5 Jahre später ist der Kotflügel bestimmt getauscht.

Oder ganz weg.

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