Kann man einen Falschparker risikolos vom Privatgrundstück abschleppen lassen?

Hallo,
zu unserer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gehört ein Parkplatz hinter dem Haus. Die Parkplätze sind nummeriert und an der Einfahrt steht ein großes Schild "Unbefugtes Parken verboten, es wird kostenpflichtig abgeschleppt usw, usw." Nun bin ich gerade von der Arbeit gekommen und es steht ein auswärtiges Kfz auf meinem Platz. Deswegen musste ich minutenlang einen Parkplatz an der Straße suchen. Anschließend habe ich ein Foto dem Platz und dem Falschparker angefertigt.
Im Web habe ich u. a. folgendes gefunden:
https://falschparkermelden.de/.../v1?...
Frage: wenn ich einen Abschleppdienst rufe und der Falschparker ist in der Zwischenzeit weggefahren, muss ich dann die Leerfahrt zahlen?
Gehe ich irgendein finanzielles oder rechtliches Risiko ein, wenn ich den Abschleppdienst rufe?
Für Antworten danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 20. November 2020 um 18:24:51 Uhr:


Na klar. Du musst auch das Abschleppen erstmal bezahlen

Das ist so nicht richtig und zu pauschal.

Ich habe genau das gleiche Problem. Bei mir parkte jemand drei Tage durchgehend auf meinem Parkplatz. Da ist mir dann der Kragen geplatzt. Ich habe daraufhin über unsere, sehr bürgerfreundliche, Polizei den Tipp bekommen mal nach einem Unternehmen zu googlen was solche Probleme löst, mit den passenden Suchbegriffen. Er durfte mir natürlich keine Namen nennen aber man wird sehr schnell fündig.

Das Abschleppunternehmen welches ich dann bei mir in München kontaktierte teilte mir mit, das mir keinerlei Kosten entstehen, weder Anfahrt noch das Abschleppen, und sämtliche anfallenden Kosten werden dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.
Sollte der Falschparker bis zum eintreffen des Abschleppdienstes weggefahren sein, entstehen hier auch keine Kosten für den Auftraggeber, also in dem Fall mir.
Bei mir war es nämlich so das nach dem Ordern des Abschleppers der Falschparker weg war. Ich hatte keinerlei Kosten, und dieses Unternehmen ist bei mir gespeichert.

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 21. November 2020 um 13:19:28 Uhr:



Ehrlich gesagt braucht man sich dann auch nicht wundern, wenn Personen einen befreundeten Landwirt beauftragen und die Karre mit dem Traktor vom Platz ziehen lassen.

Der Schuss würde aber nach hinten losgehen. Und zwar gewaltig.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 22. November 2020 um 09:13:23 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 21. November 2020 um 13:19:28 Uhr:



Ehrlich gesagt braucht man sich dann auch nicht wundern, wenn Personen einen befreundeten Landwirt beauftragen und die Karre mit dem Traktor vom Platz ziehen lassen.

Der Schuss würde aber nach hinten losgehen. Und zwar gewaltig.

Für den Falschparker ? Ja, definitiv !

Gibt genügend Mittel um fremde PKW vom eigenen Stellplatz fernzuhalten🙂.
Wenn das Eigentum anscheinend so schlecht geschützt wird, muss man selber kreativ werden!

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. November 2020 um 09:19:35 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 22. November 2020 um 09:13:23 Uhr:


Der Schuss würde aber nach hinten losgehen. Und zwar gewaltig.

Für den Falschparker ? Ja, definitiv !

Nein, für den befreundeten Bauern. Ein geparktes Fahrzeug dessen Feststellbremse angezogen ist und zusätzlich noch einen Gang eingelegt bzw. das Getriebe auf P steht, einfach mal so wegzuziehen, verursacht massive Schäden. Und jetzt frage ich dich, was schwerer wiegt. Falsches Parken oder vorsätzliche Sachbeschädigung. Ich denke, du kennst die Antwort.

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 22. November 2020 um 11:25:04 Uhr:



Nein, für den befreundeten Bauern. Ein geparktes Fahrzeug dessen Feststellbremse angezogen ist und zusätzlich noch einen Gang eingelegt bzw. das Getriebe auf P steht, einfach mal so wegzuziehen, verursacht massive Schäden. Und jetzt frage ich dich, was schwerer wiegt. Falsches Parken oder vorsätzliche Sachbeschädigung. Ich denke, du kennst die Antwort.

Das war ja auch nur eine von vielen Möglichkeiten, die man hat um falsch geparkte Fahrzeuge zu entfernen.
Zumindest übernehme Ich keine Haftung für geparkte Fahrzeuge auf meinem Grundstück.

Hab auch schon gesehen, daß Autos aufgebockt werden, ein fahrbarer Untersatz drunter geschoben und das Fahrzeug dann weggeschoben und hinter der nächsten Abzweigung wieder abgestellt wird.
Da geht nix kaputt und der Fahrer darf ne weile suchen gehen.

Ist aber schon ein Unterschied ob Du keine Haftung für Beschädigte Autos auf Deinem Grundstück durch z.B.herabfallende Äste oder Dachziegel übernehmen willst oder ob Du aktiv Dich an dem Auto vergreifst.
Selbstverständlich wirst Du dann bei nachgewiesenen Beschädigungen durch Deine Handlung, dafür dann haften müssen.

Besten Dank für die zahlreichen Antworten.
Noch mal die Frage: was ist von den zahlreichen Diensten zu halten, welche im Internet Werbung machen für Ihre App mit der man schnell und risikolos Falschparker abschleppen lassen kann?
Diverse Funde bei Google:
https://www.google.com/search?...
Link entfernt, Moorteufelchen MT-Moderation
u. a.

Das mit dem Abschleppen praktiziere ich, wie schon geschrieben, nur bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen. Ansonsten immer mit abgeben lassen einer Unterlassungserklärung.
Das folgende habe ich von Parkplatzdieb.de

Die wirksamste und risikoärmste Alternative ist die anwaltliche Unterlassungsaufforderung.

@Dabei wird der Falschparker per anwaltlichem Schreiben aufgefordert, das Falschparken zukünftig zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Für den Fall, dass er trotz Unterlassungserklärung doch noch einmal den Stellplatz oder Parkplatz unbefugt nutzt oder die Einfahrt blockiert, ist er verpflichtet, eine empfindliche Vertragsstrafe zu zahlen. Die anfallenden Rechtsanwaltskosten muss der Falschparker vollständig erstatten.

Das setzt natürlich voraus, dass der Parkplatz nicht dringend benötigt wird.
Wir reden dann bei der Unterlassungserklärung von rund 200Euro, die fällig werden.

Was passiert den wenn man auf die Unterlassungserklärung nicht antwortet?

Hallo, informiere dich ob es ein Unternehmen in deiner Umgebung gibt, die für dich abschleppen.
Wie schon erwähnt

https://www.motor-talk.de/.../...k-abschlepen-lassen-t6986035.html?...

machen wir das auch schon länger so.
Funktioniert bisher problemlos.

@Was passiert den wenn man auf die Unterlassungserklärung nicht antwortet?

Es wird dann zu einem Verfahren vor einem Amtsgericht kommen, der Halter wird den Rechtsstreit verlieren und zur Übernahme der Kosten des Rechtsstreites verurteilt werden.

Ob heute noch eine Rechtschutzversicherung diese Koste des Rechtsstreites übernimmt, wage ich zu bezweifeln.
Die Rechtssprechung ist da doch eindeutig.

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 22. November 2020 um 11:07:27 Uhr:


Gibt genügend Mittel um fremde PKW vom eigenen Stellplatz fernzuhalten🙂.
Wenn das Eigentum anscheinend so schlecht geschützt wird, muss man selber kreativ werden!

Das ist leider auch wieder so eine pauschale Aussage die halt in vielen Fällen nicht funktioniert.

Bei meinem Außenstellplatz z.Bsp. kann ich keine Sicherungsmaßnahmen anbringen, wie abschließbare, klappbare Parksperren, weil unter diesem Platz eine Tiefgarage ist.
Die Teilungserklärung verbietet hier ein andübeln von solchen Parkplatzsperren.
Da bleibt nur ein Schild oder Bodenmalerei.

..ging schief...

Wer einen privaten Stellplatz missbraucht, den würde ich einfach zuparken und abwarten wer klingelt!
Ein paar Euro Verwarngeld wäre es mir wert!
Es wird nicht ohne Grund ein Stellplatz gemietet / gekauft!

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 22. November 2020 um 17:29:32 Uhr:


Wer einen privaten Stellplatz missbraucht, den würde ich einfach zuparken und abwarten wer klingelt!
Ein paar Euro Verwarngeld wäre es mir wert!
Es wird nicht ohne Grund ein Stellplatz gemietet / gekauft!

Steht Dein Name und Deine Adresse auf dem Stellplatz, oder wer sollte da wann bei Dir klingeln?

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