Kann man einen Falschparker risikolos vom Privatgrundstück abschleppen lassen?

Hallo,
zu unserer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gehört ein Parkplatz hinter dem Haus. Die Parkplätze sind nummeriert und an der Einfahrt steht ein großes Schild "Unbefugtes Parken verboten, es wird kostenpflichtig abgeschleppt usw, usw." Nun bin ich gerade von der Arbeit gekommen und es steht ein auswärtiges Kfz auf meinem Platz. Deswegen musste ich minutenlang einen Parkplatz an der Straße suchen. Anschließend habe ich ein Foto dem Platz und dem Falschparker angefertigt.
Im Web habe ich u. a. folgendes gefunden:
https://falschparkermelden.de/.../v1?...
Frage: wenn ich einen Abschleppdienst rufe und der Falschparker ist in der Zwischenzeit weggefahren, muss ich dann die Leerfahrt zahlen?
Gehe ich irgendein finanzielles oder rechtliches Risiko ein, wenn ich den Abschleppdienst rufe?
Für Antworten danke im Voraus

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Zitat:

@CivicTourer schrieb am 20. November 2020 um 18:24:51 Uhr:


Na klar. Du musst auch das Abschleppen erstmal bezahlen

Das ist so nicht richtig und zu pauschal.

Ich habe genau das gleiche Problem. Bei mir parkte jemand drei Tage durchgehend auf meinem Parkplatz. Da ist mir dann der Kragen geplatzt. Ich habe daraufhin über unsere, sehr bürgerfreundliche, Polizei den Tipp bekommen mal nach einem Unternehmen zu googlen was solche Probleme löst, mit den passenden Suchbegriffen. Er durfte mir natürlich keine Namen nennen aber man wird sehr schnell fündig.

Das Abschleppunternehmen welches ich dann bei mir in München kontaktierte teilte mir mit, das mir keinerlei Kosten entstehen, weder Anfahrt noch das Abschleppen, und sämtliche anfallenden Kosten werden dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.
Sollte der Falschparker bis zum eintreffen des Abschleppdienstes weggefahren sein, entstehen hier auch keine Kosten für den Auftraggeber, also in dem Fall mir.
Bei mir war es nämlich so das nach dem Ordern des Abschleppers der Falschparker weg war. Ich hatte keinerlei Kosten, und dieses Unternehmen ist bei mir gespeichert.

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🙄🙄🙄

Zitat:

@AS60 schrieb am 21. November 2020 um 11:10:32 Uhr:



Zitat:

@freewindqlb schrieb am 21. November 2020 um 08:41:03 Uhr:


Ich glaube nicht, dass man als Privatmensch den Halter genannt bekommt, da braucht man i.d.R. einen Anwalt für.

Du magst das ja glauben, ist aber falsch. Bei berechtigtem Interesse bekommst du natürlich die Halterdaten genannt. Z.B zur Duchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.

Das ist richtig, wird aber nicht schnell funktionieren. In §39 StVG gibt es dazu die Festlegung, dass durch die Zulassungsbehörde oder durch das Kraftfahrt-Bundesamt Daten zu übermitteln sind, "wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt."
Zur schnellen" Beräumung" eines Falschparkers wird das nichts bringen.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 21. November 2020 um 16:52:31 Uhr:


@Geisslein
@Hannes1971

Eine Politesse wird nur dann ohne Recherche einen Abschlepper rufen, wenn Gefahr in Verzug ist oder aber ein berechtigtes Interesse besteht.
Steht ein Fahrzeug am Wegesrand und es besteht Gefahr für den Verkehr kann sie Abschleppen lassen.
Bei Behindertenparkplätzen kommt es immer auf den Einzelfall an.
Ist einer von mehreren Plätzen unberechtigter Weise belegt, ist eine Verwarnung angemessen. Ist es einer von 2 oder der Einzige darf ohne weiteres Abgeschleppt werden.
Feuerwehreinfahrt, Gefahr in Verzug, abschleppen.

In den allermeisten Fällen ist dies nicht der Fall. Ein zugeparkter Parkplatz stellt keine unmittelbare Gefahr war. Deswegen Haltetermittlung.

Stichwort ist wie immer die Verhältnissmäsigkeit

Quelle?
Sitz gerade neben mir. Schwiegerdrache ist Politesse.
Sind Dienstanweisungen.

Die von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind. Bei uns wird auf Behindertenparkplätzen geschleppt. Es wird zwar versucht den Halter zur ermitteln/erreichen. Wenn das fehlschlägt geht die Karre an den Haken.

Zitat:

@freewindqlb schrieb am 21. November 2020 um 18:36:21 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 21. November 2020 um 11:10:32 Uhr:


Du magst das ja glauben, ist aber falsch. Bei berechtigtem Interesse bekommst du natürlich die Halterdaten genannt. Z.B zur Duchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.

Das ist richtig, wird aber nicht schnell funktionieren. In §39 StVG gibt es dazu die Festlegung, dass durch die Zulassungsbehörde oder durch das Kraftfahrt-Bundesamt Daten zu übermitteln sind, "wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeug-Identifizierungsnummer darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt."
Zur schnellen" Beräumung" eines Falschparkers wird das nichts bringen.

Das funktioniert innerhalb weniger Sekunden. Hinfahren, mit dem „Geschädigten“ sprechen. Wenn berechtigtes Interesse, Halterdaten aushändigen und fertig.
Theorie und Praxis.

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Zitat:

@AS60 schrieb am 21. November 2020 um 18:43:40 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 21. November 2020 um 16:52:31 Uhr:


@Geisslein
@Hannes1971

Eine Politesse wird nur dann ohne Recherche einen Abschlepper rufen, wenn Gefahr in Verzug ist oder aber ein berechtigtes Interesse besteht.
Steht ein Fahrzeug am Wegesrand und es besteht Gefahr für den Verkehr kann sie Abschleppen lassen.
Bei Behindertenparkplätzen kommt es immer auf den Einzelfall an.
Ist einer von mehreren Plätzen unberechtigter Weise belegt, ist eine Verwarnung angemessen. Ist es einer von 2 oder der Einzige darf ohne weiteres Abgeschleppt werden.
Feuerwehreinfahrt, Gefahr in Verzug, abschleppen.

In den allermeisten Fällen ist dies nicht der Fall. Ein zugeparkter Parkplatz stellt keine unmittelbare Gefahr war. Deswegen Haltetermittlung.

Stichwort ist wie immer die Verhältnissmäsigkeit

Quelle?
Sitz gerade neben mir. Schwiegerdrache ist Politesse.
Sind Dienstanweisungen.

Die von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind. Bei uns wird auf Behindertenparkplätzen geschleppt. Es wird zwar versucht den Halter zur ermitteln/erreichen. Wenn das fehlschlägt geht die Karre an den Haken.

Und genau da kommen wir wieder zu dem Punkt, dass fast immer der Halter ermittelt werden muss, bevor abgeschleppt wird.

Warum also sollten Privatleute dieses nicht auch tun müssen?

Also bleibt am Ende nur der Spaß, wenn jemand auf einem Stellplatz steht, den Wagen auf 4 Kisten Bier aufbocken und zugucken wie der Falschparker sein Rätsel löst...

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 21. November 2020 um 19:40:21 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 21. November 2020 um 18:43:40 Uhr:


Die von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind. Bei uns wird auf Behindertenparkplätzen geschleppt. Es wird zwar versucht den Halter zur ermitteln/erreichen. Wenn das fehlschlägt geht die Karre an den Haken.

Und genau da kommen wir wieder zu dem Punkt, dass fast immer der Halter ermittelt werden muss, bevor abgeschleppt wird.

Warum also sollten Privatleute dieses nicht auch tun müssen?

Hatte ich ja gesagt. Wenn OA im Feierabend die Polizei rufen die dann zumindest versuchen den Halter zu erreichen. Danach kann der Private immer noch schleppen lassen. Ich vermute nur dass das die Polizei in einigen Städten/Ländern nicht leisten kann bzw. nicht rauskommt. Deswegen sind hier die Diskussionen über solche Themen recht schwierig da es überall anders gehandhabt wird.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 21. Nov. 2020 um 19:40:21 Uhr:


Und genau da kommen wir wieder zu dem Punkt, dass fast immer der Halter ermittelt werden muss, bevor abgeschleppt wird.

Zwischen "es muss der Halter ermittelt werden" und "laut Anweisung soll nach Möglichkeit der Halter ermittelt werden" besteht aber ein himmelweiter Unterschied...

Bei uns haben sie letzten Sommer an jedem Wochenende massenhaft an den Zufahrten zu den Baggerseen abgeschleppt. Klick

Da wäre es ja leicht gewesen, die Fahrer zu ermitteln: einfach Lautsprecherdurchsagen am Strand machen. Hat man aber nicht.

Grundsätzlich lasse ich mittlerweile alle Falschparker , die auf unseren Privatparkplätzen stehen, abmahnen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben über ein Anwaltsbüro.
Das kostet schon mal rund 200Euro. Ohne Stress für mich.
Bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen muss ich allerdings abschleppen lassen. Dafür habe ich mir ein Abschlleppunternehmen mit Erfahrung rausgesucht, rund 15km von uns weg , das auch ohne Vorkasse in Aktion tritt. Bis jetzt hat noch keiner nicht gezahlt.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. November 2020 um 19:59:58 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 21. Nov. 2020 um 19:40:21 Uhr:


Und genau da kommen wir wieder zu dem Punkt, dass fast immer der Halter ermittelt werden muss, bevor abgeschleppt wird.

Zwischen "es muss der Halter ermittelt werden" und "laut Anweisung soll nach Möglichkeit der Halter ermittelt werden" besteht aber ein himmelweiter Unterschied...

Bei uns haben sie letzten Sommer an jedem Wochenende massenhaft an den Zufahrten zu den Baggerseen abgeschleppt. Klick

Da wäre es ja leicht gewesen, die Fahrer zu ermitteln: einfach Lautsprecherdurchsagen am Strand machen. Hat man aber nicht.

Gefahr in Vollzug. "Brennendes Feld" , steht gleich im ersten Absatz deines verlinkten Artikel.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 21. Nov. 2020 um 20:52:54 Uhr:


Gefahr in Vollzug. "Brennendes Feld" , steht gleich im ersten Absatz deines verlinkten Artikel.

Das brennende Feld war der Auslöser, dass an deb folgenden Wochenenden konsequent abgeschleppt wurde...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. November 2020 um 22:26:59 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 21. Nov. 2020 um 20:52:54 Uhr:


Gefahr in Vollzug. "Brennendes Feld" , steht gleich im ersten Absatz deines verlinkten Artikel.

Das brennende Feld war der Auslöser, dass an deb folgenden Wochenenden konsequent abgeschleppt wurde...

Genau, damit das nicht wieder passiert....

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 21. Nov. 2020 um 22:28:18 Uhr:


Genau, damit das nicht wieder passiert....

Richtig. Aber ohne konkrete Gefahr in Verzug und ohne die Halter vorab zu informieren.

Also halten wir fest: in vielen Fällen sind die Behörden so kulant, zu versuchen den Halter vorab zu erreichen. Einen Rechtsanspruch darauf hat dieser aber nicht.

Solche gezielten Maßnahmen dienen ja in erster Linie der Abschreckung. 🙂

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. November 2020 um 22:31:14 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 21. Nov. 2020 um 22:28:18 Uhr:


Genau, damit das nicht wieder passiert....

Richtig. Aber ohne konkrete Gefahr in Verzug und ohne die Halter vorab zu informieren.

Also halten wir fest: in vielen Fällen sind die Behörden so kulant, zu versuchen den Halter vorab zu erreichen. Einen Rechtsanspruch darauf hat dieser aber nicht.

Die konkrete Gefahr bestand, da am Wochenende vorher diese Parksituazion zum Brand führte.

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