ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kann man einen Falschparker risikolos vom Privatgrundstück abschleppen lassen?

Kann man einen Falschparker risikolos vom Privatgrundstück abschleppen lassen?

Themenstarteram 20. November 2020 um 17:20

Hallo,

zu unserer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gehört ein Parkplatz hinter dem Haus. Die Parkplätze sind nummeriert und an der Einfahrt steht ein großes Schild "Unbefugtes Parken verboten, es wird kostenpflichtig abgeschleppt usw, usw." Nun bin ich gerade von der Arbeit gekommen und es steht ein auswärtiges Kfz auf meinem Platz. Deswegen musste ich minutenlang einen Parkplatz an der Straße suchen. Anschließend habe ich ein Foto dem Platz und dem Falschparker angefertigt.

Im Web habe ich u. a. folgendes gefunden:

https://falschparkermelden.de/.../v1?...

Frage: wenn ich einen Abschleppdienst rufe und der Falschparker ist in der Zwischenzeit weggefahren, muss ich dann die Leerfahrt zahlen?

Gehe ich irgendein finanzielles oder rechtliches Risiko ein, wenn ich den Abschleppdienst rufe?

Für Antworten danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 20. November 2020 um 18:24:51 Uhr:

Na klar. Du musst auch das Abschleppen erstmal bezahlen

Das ist so nicht richtig und zu pauschal.

Ich habe genau das gleiche Problem. Bei mir parkte jemand drei Tage durchgehend auf meinem Parkplatz. Da ist mir dann der Kragen geplatzt. Ich habe daraufhin über unsere, sehr bürgerfreundliche, Polizei den Tipp bekommen mal nach einem Unternehmen zu googlen was solche Probleme löst, mit den passenden Suchbegriffen. Er durfte mir natürlich keine Namen nennen aber man wird sehr schnell fündig.

Das Abschleppunternehmen welches ich dann bei mir in München kontaktierte teilte mir mit, das mir keinerlei Kosten entstehen, weder Anfahrt noch das Abschleppen, und sämtliche anfallenden Kosten werden dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.

Sollte der Falschparker bis zum eintreffen des Abschleppdienstes weggefahren sein, entstehen hier auch keine Kosten für den Auftraggeber, also in dem Fall mir.

Bei mir war es nämlich so das nach dem Ordern des Abschleppers der Falschparker weg war. Ich hatte keinerlei Kosten, und dieses Unternehmen ist bei mir gespeichert.

143 weitere Antworten
Ähnliche Themen
143 Antworten

Zitat:

@MvM schrieb am 12. September 2022 um 15:37:38 Uhr:

Wenn es um deine Rufnummer geht, denke ich, dass du die Leitstelle angerufen hast.

Ja klar, die 112.

Zitat:

Ist die Rufnummernübermittlung aktiv sieht jeder deine Rufnummer. Ist die Übermittlung nicht aktiv, sieht der Notruf sie trotzdem.

Richtig. ;)

Gruß Metalhead

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 12. September 2022 um 08:37:42 Uhr:

Ist eben eine pragmatische Lösung in Richtung Konfliktvermeidung, Effektivität usw. Solche Wege abseits des Papiers führen oft weiter als sture Paragraphenreiterei. Und München ist eben eine liberale Stadt.

Wäre es nicht auch mehr als eigenartig, wenn du behindernd parkst und dann auch noch die Polizei anzeigst?

Ich glaube nicht so recht, was ich da lese.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 11. September 2022 um 18:44:09 Uhr:

Man muß nicht gleich abschleppen lassen. Wenn man freundlich anfragt, gibt einem die Polizeistation die Nummer des Fahrers, man ruft ihn an und er kommt nach 5 Minuten und fährt sich heftig entschuldigend mit rotem Kopf weg.

Kostet keinen Pfenning, Habe ich bereits 3mal praktiziert.

Das klingt aber jetzt arg nach Münchhausens Märchenstunde, das musst Du schon zugeben, oder?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. September 2022 um 18:52:06 Uhr:

Du hast Deine Telefonnummer bei der Polizei hinterlegt?

Woher soll eine Polizeistation die Telefonnummer des Falschparkers haben

Bei derartigen Einsätzen wird natürlich versucht, zumindest bei uns, den Fahrzeughalter zu erreichen, bevor kostenpflichtig geschleppt wird. Die wenigsten stehen noch im Telefonbuch. Allerdings gibt es natürlich einen Datenbestand von sämtlichen Vorgängen. Sobald jemand mal etwas mit der Polizei zu tun hatte, sei es als Zeuge oder als Beschudigter, ist in diesem Vorgang in aller Regel auch eine telefonische Erreichbarkeit hinterlegt. Und die wird dann versucht anzuwählen. Manchmal sind die Nummern schon zu alt, oft sind sie aber noch aktuell. So kann man dann zumindest versuchen den Fahzeughalter zu erreichen.

Rausgegeben wird die Telefonnummer in keinem Fall.

Kann ich für Berlin bestätigen, dass das Ordnungsamt (OA) erstmal versucht den Halter ausfindig zu machen bevor abgeschleppt wird.

Früher als ich noch keinen Stellplatz für mein PKW hatte stand mein Fahrzeug oft neben dem Haus in einer Sackgase wo am Ende ein Halteverbot steht. Oder auch gern bei Bauarbeiten in der Straße entsprechende mobile Halteverbot-Schilder aufgestellt wurden.

Es kam ab und zu vor, dass mein Fahrzeug nun in so einer Zone stand und dort nicht geparkt werden darf (nach 4 mal um den Block fahren habe ich das einfach gelegentlich gemacht). Und es kam in den Jahren drei mal vor, dass das OA gerufen wurde, weil bspw. die Baustelle den Platz brauchte und ich wurde zum umparken gebeten als das OA an meiner Haustür (Miethaus) klingelte. Keine weiteren Konsequenzen - fand ich sehr gut. Es wurde aber auch abgeschleppt - vor allem bei denen die kein lokales Kennzeichen hatten und somit nicht ausfinding gemacht werden konnte. Davon blieb ich aber verschont :)

So viel dazu, dass im Vorfeld versucht wird der Halter zu ermitteln bevor abgschleppt wird. Muss nicht überall so gelten - nur meine Erfahrung.

Daher könnte ich mir vorstellen, dass das OA, sofern man es gerufen hat, auch selbiges macht.

Bin in mehreren Jura-Newslettern angemeldet. Vor 1-2 Wochen wurde dort ein ganz aktuelles Urteil veröffentlicht - dass man jetztnichtmal mehr stundnelang warten muss sondern direkt den Abschlepper beauftragen darf. Und selbst dann, wenn vor dem Eintreffen vom Abschlepper dieses fremd Fahrzeug wiederverschwunden ist - muss der die Kosten tragen. Begründung: weil man nicht vorher wissen kann, ob und wann der Falschparker wieder verschwindet (Absichtserklärung!) Krass aber super. Das Urteil sollte per bekannter Suchmaschine zu fnden sein.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 14. September 2022 um 06:32:59 Uhr:

Das Urteil sollte per bekannter Suchmaschine zu fnden sein.

Da hast du doch bestimmt ein Aktenzeichen dazu bekommen in deinem Newsletter, oder?

Danke.

Gruß Metalhead

... muß man sich nur noch an die Newsletternr. erinnern ;)

Zitat:

@Astradruide schrieb am 14. September 2022 um 10:02:38 Uhr:

... muß man sich nur noch an die Newsletternr. erinnern ;)

Ach, dafür gibts doch die Volltextsuche... ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Kann man einen Falschparker risikolos vom Privatgrundstück abschleppen lassen?