Kann man einen Falschparker risikolos vom Privatgrundstück abschleppen lassen?
Hallo,
zu unserer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gehört ein Parkplatz hinter dem Haus. Die Parkplätze sind nummeriert und an der Einfahrt steht ein großes Schild "Unbefugtes Parken verboten, es wird kostenpflichtig abgeschleppt usw, usw." Nun bin ich gerade von der Arbeit gekommen und es steht ein auswärtiges Kfz auf meinem Platz. Deswegen musste ich minutenlang einen Parkplatz an der Straße suchen. Anschließend habe ich ein Foto dem Platz und dem Falschparker angefertigt.
Im Web habe ich u. a. folgendes gefunden:
https://falschparkermelden.de/.../v1?...
Frage: wenn ich einen Abschleppdienst rufe und der Falschparker ist in der Zwischenzeit weggefahren, muss ich dann die Leerfahrt zahlen?
Gehe ich irgendein finanzielles oder rechtliches Risiko ein, wenn ich den Abschleppdienst rufe?
Für Antworten danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 20. November 2020 um 18:24:51 Uhr:
Na klar. Du musst auch das Abschleppen erstmal bezahlen
Das ist so nicht richtig und zu pauschal.
Ich habe genau das gleiche Problem. Bei mir parkte jemand drei Tage durchgehend auf meinem Parkplatz. Da ist mir dann der Kragen geplatzt. Ich habe daraufhin über unsere, sehr bürgerfreundliche, Polizei den Tipp bekommen mal nach einem Unternehmen zu googlen was solche Probleme löst, mit den passenden Suchbegriffen. Er durfte mir natürlich keine Namen nennen aber man wird sehr schnell fündig.
Das Abschleppunternehmen welches ich dann bei mir in München kontaktierte teilte mir mit, das mir keinerlei Kosten entstehen, weder Anfahrt noch das Abschleppen, und sämtliche anfallenden Kosten werden dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.
Sollte der Falschparker bis zum eintreffen des Abschleppdienstes weggefahren sein, entstehen hier auch keine Kosten für den Auftraggeber, also in dem Fall mir.
Bei mir war es nämlich so das nach dem Ordern des Abschleppers der Falschparker weg war. Ich hatte keinerlei Kosten, und dieses Unternehmen ist bei mir gespeichert.
143 Antworten
Zitat:
@haritoba schrieb am 22. November 2020 um 17:55:04 Uhr:
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 22. November 2020 um 17:29:32 Uhr:
Wer einen privaten Stellplatz missbraucht, den würde ich einfach zuparken und abwarten wer klingelt!
Ein paar Euro Verwarngeld wäre es mir wert!
Es wird nicht ohne Grund ein Stellplatz gemietet / gekauft!Steht Dein Name und Deine Adresse auf dem Stellplatz, oder wer sollte da wann bei Dir klingeln?
Ein Zettel an der Scheibe soll da Wunder bewirken.
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 22. November 2020 um 17:29:32 Uhr:
Wer einen privaten Stellplatz missbraucht, den würde ich einfach zuparken und abwarten wer klingelt!
Ein paar Euro Verwarngeld wäre es mir wert!
Es wird nicht ohne Grund ein Stellplatz gemietet / gekauft!
Vorsätzliches Zuparken wertet die Rechtsprechung in der Regel als Nötigung. Da kommst du mit ein paar € Verwarngeld evtl nicht raus. Zudem kann dich der Zugeparkte abschleppen lassen. Alles in Allem also keine so gute Idee dieses Zuparken.
Ah jetzt ja - ja ne is klar, hat er aber nicht geschrieben - 😎
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 22. November 2020 um 18:08:40 Uhr:
Vorsätzliches Zuparken wertet die Rechtsprechung in der Regel als Nötigung. Da kommst du mit ein paar € Verwarngeld evtl nicht raus. Zudem kann dich der Zugeparkte abschleppen lassen. Alles in Allem also keine so gute Idee dieses Zuparken.
Ich kam schon mal auf die Idee eine Parkkralle anzubringen. Die örtlichen Grün/Blau Gekleideten meinten aber das soll ich besser lassen.
Hat nämlich den gleichen Effekt wie das zuparken.
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Mit klingeln meinte ich die offizielle Ordnungsmacht natürlich. Da steht nur eine Nummer drauf 🙂.
Ob das als Nötigung gewertet wird oder abgeschleppt wird sei mal dahin gestellt und meine Portokasse.
Habe nicht ohne Grund einen Stellplatz, ansonsten würde ich auf der Strasse stehen.
2015 hatte ich 2x so einen Kaspar, der geparkt hatte zwischen Parkverbot durch Umzug.
Schilder offiziell gezahlt und aufgestellt durch Kommune. Wollte 2x den 7,5 t dort parken und war nix.
1x Leerfahrt Abschlepper mit 40€ als Trinkgeld gezahlt, der 2. te hing am Haken und wurde abgeschleppt.
Bei sowas mache ich nicht mehr lang rum .... mittlerweile wird der auch nicht mehr zugeparkt 🙂.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 22. November 2020 um 18:08:40 Uhr:
Vorsätzliches Zuparken wertet die Rechtsprechung in der Regel als Nötigung. Da kommst du mit ein paar € Verwarngeld evtl nicht raus. Zudem kann dich der Zugeparkte abschleppen lassen. Alles in Allem also keine so gute Idee dieses Zuparken.
Ja, in unserer Rechtsprechung wird natürlich das Opfer zum Täter gemacht.
Den Vorsatz einer Nötigung muß erst bewiesen werden.
Gleiches gilt natürlich auch für den Falschparker der (eigentlich zurecht) zugeparkt ist auch. Abschleppen ist nicht so einfach drin. Ist Bus oder Bahn günstiger hat er diese zu benutzen.
Ist es denn auch vorsätzliche Nötigung, wenn ein Falschparker auf meinem Hof steht und Ich abends die Zufahrt schließe ?
Aus dem kurzen Halt würde ich sagen: Nein, denn Du hast ja ein Recht und eventuell eine Pflicht Dein Grundstück zu sichern. Ob das der Richter auch so sieht, steht in den Sternen.
Zitat:
@pivili schrieb am 21. November 2020 um 11:57:11 Uhr:
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 21. November 2020 um 09:03:31 Uhr:
Kann man nicht einfach den Wagen abschleppen lassen, ich sage dem Abschlepper wo er ihn hinstellen soll. Ich weis wo er steht und der Besitzer bekommt gerne gegen Zahlung meiner Unkosten die Adresse genannt wo der Wagen steht ?
Der Polizei sage ich auch Bescheid das ich den Wagen abschleppen lassen hab, damit er nicht gestohlen gemeldet wird.
Das wird (zu recht) eine fette Anzeige nach sich ziehen.
Nö, das ist gängige Praxis (Pfandrecht)
Zitat:
Da haben wir das ein oder andere Mal das Fahrzeg mit ner Europalette und 1to Stahlklotz drauf zugeparkt, damit derjenige mal vorbeikommen muss ...
Das erfüllt den Tatbestand der Nötigung. 😉
Zitat:
Einer der Typen hat uns wegen Nötigung angezeigt, wurde aufgrund der Örtlichkeit und Umstände aber fallengelassen. Den "Falschparker" erpressen zu wollen ist also fraglich...
Das muß aber nicht immer so sein, gerade wenn das schon mal vorgefallen ist.
Ich finde die Lösung zwar gut, aber der Täterschutz funktioniert manchmal doch auch ganz gut.
Gruß Metalhead
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 21. November 2020 um 12:12:28 Uhr:
Das Fahrzeug steht dort auf einem abgesperrten Gelände und ist versichert.
Wenn das Fahrzeug dort beschädigt wird zahlt die Versicherung des Unternehmen.
Bei uns ranschen (wörtlich gemeint) viele Appschlepper die Kisten auf dem öffentlichen Parkplatz runter. Hatte mal einen Arbeitsplatz mit Blick auf diesen Parkplatz. 😉
Wenn er das Fahrzeug selber findet mußt die Kosten halt einklagen.
Gruß Metalhead
Die Regelungen sind schon ziemlich täterfreundlich. Die Unterlassungserklärung per Anwalt scheint mir noch die effektivste Möglichkeit zu sein, sich zur Wehr zu setzen.
Die Rechtsprechung ist eindeutig und mittlerweile auf Seiten des -Geschädigten-.
Wenn der Parkplatz nicht dringend benötigt wird, Unterlassungserklärung in de Wege leiten. Da freut sich der Halter immer.
Von uns mittlerweile ca. 20mal in 2 Jahren praktiziert.
Ist es dringend, kann immer zügig nach Kenntnis des Falschparkens abgeschleppt werden.
Aufgrund des Pfandrechts gibt es auch kein Problem mit der Vorkasse, bzw. kann mit dem Abschleppunternehmen ein Vertrag für solche Fälle geschlossen werden, damit sich der Abschlepper um den Rest kümmert.
Ich hatte auch einmal den Fall, dass bei uns im Hof jemand geparkt hat und wir uns in die Einfahrt gestellt hatten. Das parkend Auto war von dort nicht einsehbar, somit konnte uns auch keine Nötigung nachgewiesen werden.
Bei Nötigung mit Vorsatz liegt eine Straftat vor. Also Vorsicht.
Der Falschparker musste leider bis zum nächsten Tag warten, bis er sein Auto abholen konnte.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 23. November 2020 um 10:35:16 Uhr:
Ist es denn auch vorsätzliche Nötigung, wenn ein Falschparker auf meinem Hof steht und Ich abends die Zufahrt schließe ?
Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich denke mal ja, das wird auch auf Nötigung rauslaufen, da vorsätzlich.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 23. November 2020 um 17:22:17 Uhr:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 23. November 2020 um 10:35:16 Uhr:
Ist es denn auch vorsätzliche Nötigung, wenn ein Falschparker auf meinem Hof steht und Ich abends die Zufahrt schließe ?Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich denke mal ja, das wird auch auf Nötigung rauslaufen, da vorsätzlich.
Nicht zwangsläufig. Der hiesige EDEKA macht jeden Abend die Schranken seiner Parkplatzzufahrt runter. Egal, ob da noch Autos stehen...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. November 2020 um 19:49:05 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 23. November 2020 um 17:22:17 Uhr:
Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich denke mal ja, das wird auch auf Nötigung rauslaufen, da vorsätzlich.
Nicht zwangsläufig. Der hiesige EDEKA macht jeden Abend die Schranken seiner Parkplatzzufahrt runter. Egal, ob da noch Autos stehen...
Da wird sicherlich auch auf einem entsprechenden Schild an der Zufahrt darauf hingewiesen dass um eine bestimmte Zeit der Parkplatz geschlossen wird.
Ist irgendwie 'ne andere Situation.
Ich verkaufe grade Schilder „Tor wird beim Unberechtigten parken geschlossen“ 😛